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   BVerwG, 22.01.2014 - 8 C 26.12   

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BVerwG, 22.01.2014 - 8 C 26.12 (https://dejure.org/2014,290)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.2014 - 8 C 26.12 (https://dejure.org/2014,290)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 8 C 26.12 (https://dejure.org/2014,290)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2008) § 3 Abs. 1, § 9; GewO § 33h Nr. 3, § 33d; StGB § 284; SpielV § 5a
    Entgelt; Gewinn; Gewinnchance; Glücksspiel; Glücksspielbegriff; notwendiger Zusammenhang; Poker; Pokerturnier; Skill-Faktor; Teilnahmegebühr; Texas Hold'em; Zufall; Zufallsabhängigkeit.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2008) § 3 Abs. 1, § 9
    Entgelt; Gewinn; Gewinnchance; Glücksspiel; Glücksspielbegriff; Poker; Pokerturnier; Skill-Faktor; Teilnahmegebühr; Texas Hold"em; Zufall; Zufallsabhängigkeit; notwendiger Zusammenhang

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 GlüStVtrAG SN, § 33h Nr 3 GewO, § 33d GewO, § 284 StGB, § 5a SpielV
    Zum Zusammenhang zwischen dem glücksspielrechtlichen Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance und dem strafrechtlichen Begriff des Einsatzes; zum Erwerb einer Gewinnchance bei Entrichtung einer Teilnahmegebühr

  • Wolters Kluwer

    Fortsetzungsfeststellungklage im Zusammenhang mit der Untersagung eines Pokertuniers wegen Einordnung als unerlaubtes Glücksspiel; Teilnahmegebühr für ein Pokertuniers als Einsatz für ein erlaubnispflichtiges Glücksspiel

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    §§ 3 Abs. 1, 9 GlüStV 2008, §§ 33h Nr. 3, 33d GewO, § 284 StGB, § 5a SpielV
    Glücksspielrecht: "Texas Hold"em" mit Teilnahmegebühr muss kein entgeltliches Glücksspiel sein | Pokerturnier in der Variante "Texas Hold"em"; Glücksspiel; Glücksspielbegriff; Teilnahmegebühr; Notwendiger Zusammenhang zwischen Entgelt und Gewinnchance; ...

  • RA Kotz

    Pokerturnier - Teilnahmegebühr als Entgelt für ein erlaubnispflichtiges Glücksspiel?

  • rewis.io

    Zum Zusammenhang zwischen dem glücksspielrechtlichen Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance und dem strafrechtlichen Begriff des Einsatzes; zum Erwerb einer Gewinnchance bei Entrichtung einer Teilnahmegebühr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgelt; Gewinn; Gewinnchance; Glücksspiel; Glücksspielbegriff; notwendiger Zusammenhang; Poker; Pokerturnier; Skill-Faktor; Teilnahmegebühr; Texas Hold'em; Zufall; Zufallsabhängigkeit

  • rechtsportal.de

    GlüStV § 3 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1 ; StGB § 284
    Fortsetzungsfeststellungklage im Zusammenhang mit der Untersagung eines Pokertuniers wegen Einordnung als unerlaubtes Glücksspiel; Teilnahmegebühr für ein Pokertuniers als Einsatz für ein erlaubnispflichtiges Glücksspiel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Bloße Teilnahmegebühr macht Poker-Turnier noch nicht zum entgeltlichen Glücksspiel

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Bloße Teilnahmegebühr macht Poker-Turnier noch nicht zum entgeltlichen Glücksspiel

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Teilnahmegebühr allein macht Texas Hold’em-Poker-Turnier nicht zu einem entgeltlichen Glücksspiel

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Poker: Eintrittsgelder sind erlaubt

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Ein Poker-Turnier wird noch nicht zum unerlaubten entgeltlichen Glücksspiel, wenn eine Teilnahmegebühr zu entrichten ist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Poker-Turnier als entgeltliches Glücksspiel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Pokerturnier und der Glücksspielstaatsvertrag

  • lto.de (Kurzinformation)

    Poker-Turnier - Kein Glücksspiel nur wegen Teilnahmegebühr

  • iurado.de (Kurzinformation)

    Bloße Teilnahmegebühr macht Poker-Turnier noch nicht zum entgeltlichen Glücksspiel, § 284 StGB

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bloße Teilnahmegebühr macht Poker-Turnier noch nicht zum entgeltlichen Glücksspiel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bloße Teilnahmegebühr macht Poker-Turnier noch nicht zum entgeltlichen Glücksspiel

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Bloße Teilnahmegebühr macht Poker-Turnier noch nicht zum entgeltlichen Glücksspiel

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Bloße Teilnahmegebühr macht Poker-Turnier noch nicht zum entgeltlichen Glücksspiel

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Durch die Entrichtung einer Teilnahmegebühr wird ein Poker-Turnier nicht zum illegalen Glücksspiel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2299
  • NVwZ 2014, 1175
  • K&R 2014, 365
  • DÖV 2014, 580
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12

    Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret;

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 8 C 26.12
    Das Tatbestandsmerkmal des Entgelts für den Erwerb einer Gewinnchance in § 3 Abs. 1 GlüStV 2008 deckt sich mit dem des Einsatzes im Sinne der Rechtsprechung zu § 284 StGB (wie Urteil vom 16. Oktober 2013 - BVerwG 8 C 21.12).

    Das ist auch geboten, denn nur in diesem Umfang hat das bundesrechtlich geregelte Gewerberecht in § 33h Nr. 3 GewO dem Landesgesetzgeber einen eigenen Regelungsbereich gelassen, weshalb Landesrecht den Glücksspielbegriff jedenfalls nicht weiter fassen darf als den Glücksspielbegriff des § 284 StGB (vgl. Urteil vom 16. Oktober 2013 - BVerwG 8 C 21.12 - juris Rn. 16).

    Dann handelt es sich nur um eine Teilnahmegebühr mit der Folge, dass kein Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2008 i.V.m. § 284 StGB vorliegt (vgl. dazu Urteil vom 16. Oktober 2013 a.a.O. Rn. 21 ff.).

  • BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86

    Begriff des Glücksspiels; Kettenbriefaktion

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 8 C 26.12
    Unter "Einsatz" fällt jede Leistung, die erbracht wird in der Hoffnung, im Falle des "Gewinnens" eine gleiche oder höherwertige Leistung zu erhalten, und in der Befürchtung, dass sie im Falle des "Verlierens" dem Gegenspieler oder dem Veranstalter anheimfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1986 - 4 StR 148/86 - BGHSt 34, 171 ).

    Zwischen der Aufwendung des Vermögenswertes durch den Spieler und dessen Gewinn oder Verlust muss ein notwendiger Zusammenhang bestehen (BGH, Urteil vom 29. September 1986 a.a.O. S. 177).

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 93/10

    Poker im Internet

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2014 - 8 C 26.12
    Keine Einwände sind zunächst dagegen zu erheben, dass das Verwaltungsgericht bei der Prüfung der Zufallsabhängigkeit nicht auf den professionellen geübten Spieler, sondern auf das Durchschnittspublikum und damit auf den durchschnittlichen Spieler abgestellt hat (vgl. dazu u.a. BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 93/10 - juris Rn. 81).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 6 S 1426/14

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer glücksspielrechtlichen

    Ansonsten liegt ein Geschicklichkeitsspiel vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.01.2014 - 8 C 26.12 -, NVwZ 2014, 1175; vom 24.10.2001 - 6 C 1.01 -, BVerwGE 115, 179).
  • OVG Sachsen, 07.06.2021 - 6 B 324/20

    Veranstaltung von Pokerturnieren; nicht wirtschaftlicher Verein;

    Die Erwägung des Verwaltungsgerichts, dass der Anwendungsbereich des § 33d Abs. 1 Satz 1 GewO bei öffentlich veranstalteten Pokerturnieren der Variante "Texas Hold"em" eröffnet ist, wenn Einsatz zur Teilnahme im Verhältnis zur Gewinnchance gering ist (BVerwG, Urt. v. 22. Januar 2014 a. a. O. Rn. 19 ff.), ist nicht zu beanstanden.

    Dass die gewerbliche Veranstaltung von Pokerturnieren der Spielvariante "Texas Hold"em" ausnahmsweise nach § 33g Nr. 1 GewO i. V. m. § 5a SpielV erlaubnisfrei ist, hätte zur Voraussetzung, dass das Spiel überwiegend der Unterhaltung dient, was Nr. 1 Buchst. a, Nr. 2 und 3 der Anlage zu § 5a SpielV dahin konkretisiert, dass es sich um ein Geschicklichkeitsspiel handeln muss (BVerwG, Urt. v. 22. Januar 2014 - 8 C 26.12 -, juris Rn. 19).

    Dies ist nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts, die von der Beschwerde nicht substantiell gerügt werden und die nicht gegen Bundesrecht verstoßen (BVerwG, Urt. v. 22. Januar 2014 a. a. O. Rn. 15 ff.), nicht der Fall, weil bei Pokerturnieren der Spielvariante "Texas Hold"em" der Glücksspielcharakter überwiegt.

  • BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 7.13

    Entgelt; Erwerb einer Gewinnchance; Gewinnchance; Glücksspiel;

    Ein Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance im Sinne von § 3 Abs. 1 GlüStV wird nur dann verlangt, wenn die Gewinnchance gerade aus dem Entgelt erwächst (wie BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 2013 - BVerwG 8 C 21.12 - und vom 22. Januar 2014 - BVerwG 8 C 26.12 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 16. Oktober 2013 (a.a.O. "Super-Manager-Spiel") und vom 22. Januar 2014 (BVerwG 8 C 26.12 - juris - "Poker-Turnier") bereits entschieden, dass sich jedenfalls das Tatbestandsmerkmal des "Entgelts für den Erwerb einer Gewinnchance" gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV mit dem des "Einsatzes" für ein Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB insoweit deckt, als verlangt wird, dass die Gewinnchance gerade aus dem Entgelt erwächst (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 29. September 1986 - 4 StR 148/86 - BGHSt 34, 171 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2024 - 13 B 1047/22

    Glücksspielrechtlicher Entgeltbegriff Erheblichkeitsschwelle Gleichlauf mit dem

    BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2013 - 8 C 21.12 -, juris, Rn. 24; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2014 - 8 C 26.12 -, juris, Rn. 11.

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2014 - 8 C 26.12 -, juris, Rn. 20.

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 11 ME 61/16

    Bestimmtheit; Dienstleistungsfreiheit; Erlaubnisvorbehalt; Glücksspiel;

    Die Feststellung, dass bei durchschnittlichen Spielern beim Pokern in der Spielvariante "Texas Hold'em" der Spielausgang und damit die Gewinnchance überwiegend vom Zufall und nur zu einem kleineren Teil von der Geschicklichkeit des Spielers abhängt, hat das Bundesverwaltungsgerichts mangels durchgreifender Verfahrensrügen revisionsrechtlich nicht beanstandet (Urt. v. 22.1.2014 - BVerwG 8 C 26.12 -, NJW 2014, 2299, juris, Rn. 15).
  • VG Karlsruhe, 12.02.2015 - 3 K 3872/13

    Poker; Texas Hold'em und Omaha Holdem als Glücksspiele; Feststellungsklage

    Unter den "Einsatz" fällt jede Leistung, die erbracht wird in der Hoffnung, im Falle des "Gewinnens" eine gleiche oder höherwertige Leistung zu erhalten und in der Befürchtung, dass sie im Falle des "Verlierens" dem Gegenspieler oder dem Veranstalter anheimfällt (BVerwG, Urt. v. 22.01.2014 - 8 C 26.12 -, juris Rdnr. 12 m.w.N).

    Es kommt darauf an, ob die zufallsüberwindende Beeinflussung der Gewinnentscheidung einem spielinteressierten Menschen mit durchschnittlichem Standard in so kurzer Zeit möglich wird, dass sich die Herrschaft des Zufalls allenfalls auf eine Einspielzeit beschränkt, deren Länge sich nach der erfahrungsgemäßen durchschnittlichen Dauer der Spielteilnahme bestimmt (BVerwG, Urt. v. 09.10.1984 - 1 C 20.82 -, juris Rdnr. 14; Urt. v. 24.10.2001 - 6 C 1/01 -, juris Rdnr. 28f; Urt. v. 22.01.2014 - 8 C 26.12 -, juris Rdnr. 16).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht inzwischen mehrfach festgestellt (Urt. v. 22.01.2014 - 8 C 26.12 -, juris Rdnr. 11; Urt. v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 -, juris Rdnr. 16), dass der Landesgesetzgeber den Glücksspielbegriff des GlüStV aus kompetenzrechtlichen Gründen jedenfalls nicht weiter fassen dürfe als der Bundesgesetzgeber in § 284 StGB i.V.m. § 33 h Nr. 3 GewO.

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2017 - 11 ME 236/16

    Bestimmtheitsgebot; Bietagent; Countdown Auktion; Dienstleistungsfreiheit;

    Für den erforderlichen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Zahlung des Entgelts und der Gewinn- und Verlustmöglichkeit genügt nicht schon, dass die Zahlung die Berechtigung zur Teilnahme am Spiel vermittelt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 16.10.2013 - BVerwG 8 C 21.12 -, a. a. O., juris, Rdnr. 22 ff.; BVerwG, Urt. v. 22.1.2014 - BVerwG 8 C 26.12 -, NJW 2014, 2299, juris, Rdnr. 12).
  • VG München, 07.02.2023 - M 27 K 22.3269

    Glückspielrechtliche Untersagung, Verhältnis des Glückspielstaatsvertrages zum

    Das Bundesverwaltungsgericht habe wiederholt entschieden, dass sich die Begriffe jedenfalls insoweit deckten, als verlangt werde, dass die Gewinnchance gerade aus dem Entgelt erwachse (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 - juris Rn. 22; U.v. 22.1.2014 - 8 C 26.12 - juris Rn. 12; U.v. 9.7.2014 - 8 C 7.13 - juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht habe aber festgestellt, dass der landesrechtliche Glücksspielbegriff jedenfalls nicht weiter gefasst werden dürfe als der strafrechtliche Glücksspielbegriff (vgl. BVerwG, U.v. 22.1.2014, a.a.O., Rn. 11).

    Aus den zitierten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 - juris Rn. 22 ff.; U.v. 22.1.2014 - 8 C 26.12 - juris Rn. 12; U.v. 9.7.2014 - 8 C 7.13 - juris Rn. 10) ergibt sich hinreichend klar erkennbar, dass sich das Bundesverwaltungsgericht dort hinsichtlich des ordnungsrechtlichen Glücksspielbegriffs zur Deckungsgleichheit mit dem strafrechtlichen Glückspielbegriff ausdrücklich nur hinsichtlich des Ausschlusses reiner Teilnahmegebühren und damit einem auch ordnungsrechtlich erforderlichen Unmittelbarkeitszusammenhang geäußert hat.

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2018 - 11 LA 237/16

    Hinreichende Bestimmtheit einer glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügung;

    Für den erforderlichen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Zahlung des Entgelts und der Gewinn- und Verlustmöglichkeit genügt nicht schon, dass die Zahlung die Berechtigung zur Teilnahme am Spiel vermittelt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 16.10.2013 - 8 C 21/12 -, a.a.O., juris, Rn. 22 ff.; BVerwG, Urt. v. 22.1.2014 - 8 C 26/12 -, NJW 2014, 2299, juris, Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2016 - 1 S 104.15

    Rechtmäßigkeit einer auf § 9 Abs 1 S 3 Nr 3 GlüStV 2012 (juris: GlüStVtr BE 2012)

    Das von der Beschwerde in Bezug genommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 2014 - 8 C 26.12 - (juris) betrifft die Veranstaltung eines Pokerturniers, so dass diese Entscheidung schon von daher für die Bewertung von online durchgeführten Spielweisen unergiebig ist.
  • VG Hamburg, 19.06.2020 - 14 E 5803/19

    Erwerb eines kostenpflichtigen Teilnahmecodes; "Entgelt" im

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2019 - 1 N 46.18

    Internetverbot für Glücksspiel

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2019 - 11 LB 497/18

    Bestimmtheit; Erlaubnisvorbehalt; Kohärenz; Online-Poker; Vollzugsdefizit;

  • VG Hannover, 29.08.2016 - 10 A 2815/16

    Cent-Auktion; Entgeltlichkeit; Glücksspiel; Internet; Spiel; Zufall

  • VG Berlin, 17.09.2015 - 23 L 75.15

    Sportwettenanbieter: Keine Casino- und Pokerspiele im Internet

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2015 - 2 MB 1/15

    Glücksspiel (Untersagung von Sportwetten)

  • VG Schleswig, 28.01.2019 - 12 B 38/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine glücksspielrechtliche Untersagungsanordnung

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2014 - 6 S 1394/13

    Internetauktion - sog. 1-Cent-Auktion -; Untersagungsverfügung; Bestimmtheit

  • VG Berlin, 06.06.2018 - 4 K 213.17

    Untersagung der Veranstaltung von Online-Casino- und Pokerspielen; Erlaubnis zur

  • VG Hannover, 07.03.2017 - 10 B 3761/16

    Androhung; Cashpoint; Ereigniswette; Kohärenz; Live- und Ereigniswette;

  • VG Düsseldorf, 04.03.2014 - 3 L 123/14

    Einstufung der Veranstaltung eines Pokerturniers als Glücksspiel im Sinne des §

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