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   BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 27.99   

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BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 27.99 (https://dejure.org/2000,3377)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.2000 - 8 C 27.99 (https://dejure.org/2000,3377)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 2000 - 8 C 27.99 (https://dejure.org/2000,3377)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    HypAblV (a. F.) § 4 Abs. 1; VermG § 2 Abs. 3, § 3 b Abs. 4, § 5 Abs. 1 Buchst. d
    Auskehrung des Erlöses aus der Zwangsversteigerung; Berechtigter; Verfügungsberechtigter; Unternehmensrestitution; Singularrestitution; konkurrierende Ansprüche; zugeschwommener Vermögenswert; Einbeziehung eines Grundstücks in Unternehmenseinheit; Nutzung als ...

  • Wolters Kluwer

    Auskehrung des Erlöses aus der Zwangsversteigerung - Berechtigter - Verfügungsberechtigter - Unternehmensrestitution - Singularrestitution - Konkurrierende Ansprüche - Zugeschwommener Vermögenswert - Einbeziehung eines Grundstücks in Unternehmenseinheit - Nutzung als ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zugeschwommenes Grundstück; Verfügungsberechtigter; Unternehmensrestitution; Untergang des Restitutionsanspruchs; Hypothekenablösung

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 48 (Entscheidungsbesprechung)

    § 4 Abs. 1 HypAblV (aF); §§ 2 Abs. 3, 3b Abs. 4, 5 Abs. 1 Buchst. d VermG
    Vermögensrecht/Unternehmensrestitution/Grundstück/Verfügungsberechtigter/Zwangsversteigerung/Erlösauskehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 435
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.08.1995 - 7 B 214.95

    Vermögensfragen - Gewerbliche Nutzung - Treuhandanstalt - Veräußerung - Betrieb -

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 27.99
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Rückübertragung eines Grundstücks nach dieser Vorschrift nur dann ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen nicht nur am Stichtag vorlagen, sondern auch bis zur Entscheidung über die Rückübertragung fortbestanden haben (vgl. Beschluss vom 28. August 1995 - BVerwG 7 B 214.95 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 13 S. 23 und Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 16.95 - Buchholz 428.1 § 12 InVorG Nr. 7 S. 14 ).

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn es sich um gleichartige, auf denselben Vermögenswert zielende Restitutionsansprüche handelte, die sich gegenseitig ausschlössen (vgl. Beschluss vom 28. August 1995 - BVerwG 7 B 214.95 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 13 S. 23 ).

  • BVerwG, 19.11.1998 - 7 C 5.98

    Enteignung eines Grundstücks; Erwerb durch einen privaten Handwerker oder

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 27.99
    § 5 Abs. 1 VermG setzt den Eckwert Nr. 3 a der Gemeinsamen Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 (Anlage III zum Einigungsvertrag) um, in dem die Zielrichtung zum Ausdruck kommt, bestimmte rechtliche oder tatsächliche Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines entzogenen Grundstücks oder Gebäudes, an deren Aufrechterhaltung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, nicht dadurch in Frage zu stellen, dass die früheren Eigentumsverhältnisse wieder begründet werden (Urteil vom 19. November 1998 - BVerwG 7 C 5.98 - Buchholz 428 § 5 Nr. 18 S. 49 m.w.N.).

    Der Gesetzgeber sieht damit von der Person des Erwerbers ab und richtet seinen Blick allein auf das jeweilige Unternehmen, das durch die Restitution nicht in seiner Existenz gefährdet werden soll; tragender Schutzzweck der Bestimmung ist die wirtschaftspolitisch motivierte Erhaltung lebensfähiger Unternehmen im Beitrittsgebiet (Urteil vom 19. November 1998 - BVerwG 7 C 5.98 - a.a.O. S. 53 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 55.96

    Enteignung nach dem Baulandgesetz - Unlautere Machenschaft - Rückgabeausschluß

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 27.99
    Diese vom Gesetz vorgegebene strikt trennende Betrachtungsweise stellt sicher, dass der Rückgabeausschluss auf Betriebsgrundstücke beschränkt bleibt und nicht beliebig als Kreditgrundlage benutzte oder benutzbare Immobilien erfasst (Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 193 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 13 S. 28 ).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 20.93

    Vermögensfragen - Unternehmensbeteiligung - Feststellung - Unternehmensrückgabe -

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 27.99
    Entscheidend ist vielmehr allein die derzeitige Formalposition, aus der sich die vermögensrechtliche Verpflichtung gegenüber dem Berechtigten und deswegen das Recht auf Verfahrensbeteiligung (§ 31 Abs. 2 VermG, § 65 Abs. 2 VwGO, vgl. u.a. Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 5 S. 1 ) ergibt.
  • BVerwG, 21.08.2000 - 8 B 178.00

    Verfahrensrüge der Verletzung der Aufklärungspflicht und Hinwirkungspflicht durch

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 27.99
    Wie der Senat im Beschluss vom 21. August 2000 - BVerwG 8 B 178.00 -(zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 2 VermG vorgesehen) unter Hinweis auf Neuhaus (in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, § 2 Rn. 3; vgl. auch Wasmuth, RVI, B 100 § 2 VermG Rn 145, 157 f.) ausgeführt hat, stellen die Begriffe "Eigentum" und "Verfügungsmacht" auf die formale Inhaberschaft eines Rechts ab.
  • BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 16.95

    Offene Vermögensfragen: Eigeninvestition des Verfügungsberechtigten und

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 27.99
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Rückübertragung eines Grundstücks nach dieser Vorschrift nur dann ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen nicht nur am Stichtag vorlagen, sondern auch bis zur Entscheidung über die Rückübertragung fortbestanden haben (vgl. Beschluss vom 28. August 1995 - BVerwG 7 B 214.95 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 13 S. 23 und Urteil vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 16.95 - Buchholz 428.1 § 12 InVorG Nr. 7 S. 14 ).
  • BVerwG, 20.06.1995 - 7 B 117.95

    Aufhebung der Grundstücksverkehrsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 27.99
    Dasselbe gilt für den Erwerb durch die Klägerin, der im Übrigen erst nach In-Kraft-Treten des Vermögensgesetzes erfolgte und schon deshalb nicht berücksichtigungsfähig ist (Beschluss vom 20. Juni 1995 - BVerwG 7 B 117.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 19).
  • BVerwG, 23.10.1996 - 8 C 7.96

    Recht der Soldaten - Wehrpflichtrecht, Verlängerung des Einberufungsalters bis

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 27.99
    Bei der Ermittlung des gewollten Inhalts von allein materiellrechtlich erheblichen Willenserklärungen handelt es sich um Tatsachenfeststellungen im Sinne von § 137 Abs. 2 VwGO (Urteil vom 23. Oktober 1996 - BVerwG 8 C 7.96 - Buchholz 448.11 § 24 ZDG Nr. 10 S. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.06.2015 - 8 B 67.14

    Rückübertragung eines Flurstücks; Ausschluss; Nutzungsänderung

    Die Vorschrift erfasst nach Art eines Auffangtatbestandes solche Grundstücke oder Gebäude, an deren geänderter Nutzung gerade im Hinblick auf dafür getätigte bauliche Investitionen ein gesteigertes öffentliches Interesse besteht (BVerwG, Urteile vom 20. Dezember 1999 - 7 C 34.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 32 S. 12, vom 15. November 2000 - 8 C 27.99 - Buchholz 428 § 3b VermG Nr. 4 S. 5 sowie vom 25. September 2002 - 8 C 25.01 - BVerwGE 117, 70 ; Beschluss vom 29. Juni 2010 - 8 B 129.09 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 53 Rn. 4 m.w.N.).

    Der Vorschrift des § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG "liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 34.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 32 und vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 27.99 - UA S. 10 sowie Beschluss vom 8. März 2000 - BVerwG 7 B 181.99 - RÜ BARoV 2000 Nr. 12, S. 5 f.) ebenso wie den nachfolgenden Restitutionsausschlusstatbeständen in § 5 Abs. 1 VermG die Absicht des Gesetzgebers zugrunde, bestimmte tatsächliche oder rechtliche Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines entzogenen Grundstücks oder Gebäudes, an deren Aufrechterhaltung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, nicht durch die Wiederbegründung der früheren Eigentumsverhältnisse infrage zu stellen.

    Ein solches Interesse ist grundsätzlich anzuerkennen bei Einrichtungen und Nutzungen für das Gemeinwohl ... Dieses öffentliche Interesse muss über den Zeitpunkt des § 5 Abs. 2 VermG hinaus bis zur gerichtlichen Entscheidung in der Tatsacheninstanz bestehen ... In diesem maßgeblichen Zeitpunkt muss der Fortbestand des öffentlichen Interesses noch feststellbar sein, um den Restitutionsausschluss weiterhin zu rechtfertigen; ist in diesem Zeitpunkt hingegen die Schließung der Einrichtung absehbar, stehen die zur Umnutzung in der Vergangenheit getätigten erheblichen Aufwendungen der Restitution des Grundstücks nicht mehr entgegen (vgl. Urteile vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 16.95 - Buchholz 428.1 § 12 InVorG Nr. 7 S. 14 und vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 27.99 - a.a.O. S. 11 sowie Beschluss vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 226.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 91; VG Berlin, Urteil vom 18. Juli 1997 - 31 A 35.95 - ZOV 1997, 409; VG Leipzig, Urteil vom 18. April 1996 - 2 K 918/94 - KPS § 1 III VermG 101/96).".

  • BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 32.99

    Rückgabe eines als Kindergarten genutzten Grundstücks;

    Der Vorschrift liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 34.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 32 und vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 27.99 - UA S. 10 sowie Beschluss vom 8. März 2000 - BVerwG 7 B 181.99 - RÜ BARoV 2000 Nr. 12, S. 5 f.) ebenso wie den nachfolgenden Restitutionsausschlusstatbeständen in § 5 Abs. 1 VermG die Absicht des Gesetzgebers zugrunde, bestimmte tatsächliche oder rechtliche Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines entzogenen Grundstücks oder Gebäudes, an deren Aufrechterhaltung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, nicht durch die Wiederbegründung der früheren Eigentumsverhältnisse infrage zu stellen.

    In diesem maßgeblichen Zeitpunkt muss der Fortbestand des öffentlichen Interesses noch feststellbar sein, um den Restitutionsausschluss weiterhin zu rechtfertigen; ist in diesem Zeitpunkt hingegen die Schließung der Einrichtung absehbar, stehen die zur Umnutzung in der Vergangenheit getätigten erheblichen Aufwendungen der Restitution des Grundstücks nicht mehr entgegen (vgl. Urteile vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 16.95 - Buchholz 428.1 § 12 InVorG Nr. 7 S. 14 und vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 27.99 - a.a.O. S. 11 sowie Beschluss vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 226.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 91; VG Berlin, Urteil vom 18. Juli 1997 - 31 A 35.95 - ZOV 1997, 409; VG Leipzig, Urteil vom 18. April 1996 - 2 K 918/94 - KPS § 1 III VermG 101/96).

  • BGH, 08.04.2004 - III ZR 432/02

    Begriff des Verfügungsberechtigten; Umfang des Nutzungsherausgabeanspruchs

    In Rechtsprechung und Literatur wird insoweit einhellig zugrunde gelegt, daß die Begriffe Eigentum oder Verfügungsmacht auf die formale Inhaberschaft eines Rechts abstellen (vgl. BVerwG VIZ 2000, 717; BVerwG VIZ 2001, 200, 203; Neuhaus, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, § 2 Rn. 43; Brettholle/Köhler-Apel, in: Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, § 2 VermG Rn. 59; Wasmuth, in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, § 2 VermG Rn. 191 f).
  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

    Eine Verfügungsmacht i. S. v. § 2 Abs. 3 S. 1 VermG steht demjenigen zu, der zivilrechtlich zum Abschluss von Rechtsgeschäften berechtigt ist, die unmittelbar darauf gerichtet sind, auf ein bestehendes Recht einzuwirken, nämlich es zu verändern, zu übertragen oder aufzuheben; die Verfügungsmacht kann auch rechtsgeschäftlich durch Ermächtigung (§ 185 Abs. 1 BGB) oder nachträglich durch Genehmigung (§ 185 Abs. 2 BGB) verliehen werden (VG Berlin, Urt. v. 14. April 2005 - 16 A 147.99 - juris Rn. 36; Wasmuth in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR , August 2012, § 2 VermG Rn. 192); Eigentümer wiederum ist, wer aufgrund der geltenden zivilrechtlichen Rechtslage - ebenfalls formal - Vollrechtsinhaber eines Vermögenswertes ist (BVerwG, Urteile v. 24. April 2002 - BVerwG 8 C 9.01 - juris u. v. 15. November 2000 - BVerwG 8 C 27.99 - juris Rn. 36; zum Ganzen vgl. Wasmuth in: RVI, August 2012, § 2 VermG Rn. 199 ff.).
  • BVerwG, 26.04.2006 - 8 C 17.05

    Versteigerungserlös; nicht kostendeckende Mieten; Überschuldung; Enteignung;

    Aus dem Wortlaut des § 3b Abs. 4 Satz 1 VermG folgt, dass bis zur Zwangsversteigerung ein Rückübertragungsanspruch bestanden haben muss, d.h. die Rückübertragung darf nicht aus einem anderen Grund ausgeschlossen gewesen sein (Urteil vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 27.99 - Buchholz 428 § 3b VermG Nr. 4 S. 1 ).
  • BVerwG, 25.09.2002 - 8 C 25.01

    Rückgabe eines teilweise zu Verwaltungszwecken genutzten Gebäudegrundstücks;

    Der Vorschrift liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 34.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 32 und vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 27.99 - Buchholz 428 § 3 b VermG Nr. 4) ebenso wie den nachfolgenden Restitutionsausschlusstatbeständen in § 5 Abs. 1 VermG die Absicht des Gesetzgebers zugrunde, bestimmte tatsächliche oder rechtliche Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines entzogenen Grundstücks oder Gebäudes, an deren Aufrechterhaltung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, nicht durch die Wiederbegründung der früheren Eigentumsverhältnisse infrage zu stellen.
  • BVerwG, 29.05.2002 - 8 C 16.01

    Rückgabe nach dem Unternehmensgesetz der DDR; Anpassungs- und

    Ehemalige Gesellschafter sind gemäß § 6 Abs. 6 Satz 1 VermG berechtigt gewesen, den Antrag auf Rückgabe des Unternehmens nach dem Vermögensgesetz zu stellen und dies auch dann, wenn eine Rückgabe bereits nach dem Unternehmensgesetz der DDR stattgefunden hat (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 8 C 27.99 - a.a.O.).
  • BVerwG, 26.05.2003 - 8 B 61.03

    Rückübertragungsanspruch; Ausschlussgrund; öffentliches Interesse an

    § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG erfasst nach Art eines Auffangtatbestandes solche Grundstücke oder Gebäude, an deren geänderter Nutzung gerade im Hinblick auf dafür getätigte bauliche Investitionen ein gesteigertes öffentliches Interesse besteht (Urteile vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 34.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 32, vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 27.99 - Buchholz 428 § 3 b VermG Nr. 4, vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 5 sowie vom 25. September 2002 - BVerwG 8 C 25.01 - VIZ 2003, 130).
  • BVerwG, 29.06.2010 - 8 B 129.09

    Restitutionsausschlussgrund; Änderung; Nutzungsart; Zweckbestimmung

    § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG erfasst nach Art eines Aufwandtatbestandes solche Grundstücke oder Gebäude, an deren geänderter Nutzung gerade im Hinblick auf dafür getätigte bauliche Investitionen ein gesteigertes öffentliches Interesse besteht (Urteile vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 34.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 32, vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 27.99 - Buchholz 428 § 3b VermG Nr. 4, vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 5 sowie vom 25. September 2002 - BVerwG 8 C 25.01 - BVerwGE 117, 70 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 36).
  • VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03

    Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG

    Eigentümer ist, wer aufgrund der geltenden zivilrechtlichen Rechtslage formal Vollrechtsinhaber eines Vermögenswertes ist (BVerwG, Urt. v. 24. April 2002 - BVerwG 8 C 9/01 - juris, und vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 27.99 - juris, Rn. 36; zum Ganzen vgl. Wasmuth in RHB, § 2 VermG Rn. 199 ff.).
  • BVerwG, 10.03.2009 - 8 B 61.08

    Untergang eines Restitutionsanspruchs durch die Übertragung des Eigentums an

  • BVerwG, 23.08.1999 - 8 B 134.99

    Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision - Verfügungsberechtigung im Sinne

  • OLG Brandenburg, 14.09.2022 - 11 U 60/17

    Umfang der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils; Beginn der Verjährung des

  • BVerwG, 12.02.2008 - 8 B 73.07
  • VG Magdeburg, 20.01.2004 - 5 A 208/03
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