Weitere Entscheidungen unten: AG Detmold, 18.02.2011 | BVerwG, 21.12.2011

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33539
BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11 (https://dejure.org/2012,33539)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.2012 - 8 C 28.11 (https://dejure.org/2012,33539)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 2012 - 8 C 28.11 (https://dejure.org/2012,33539)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,33539) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    SchfG 1998: § 11 Abs. 2
    Bezirksschornsteinfegermeister; Widerruf der Bestellung; persönliche Eignung; Zuverlässigkeit; Unzuverlässigkeit; Beleihung; Beliehener; politische Treuepflicht; Gefahr; Berufspflicht; Antisemitismus; Rassismus; Nationalsozialismus; Rathenau; Meinungsfreiheit; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SchfG 1998: § 11 Abs. 2
    Antisemitismus; Beleihung; Beliehener; Berufsfreiheit; Berufspflicht; Bezirksschornsteinfegermeister; Gefahr; Meinungsfreiheit; Nationalsozialismus; Rassismus; Rathenau; Unzuverlässigkeit; Widerruf der Bestellung; Zuverlässigkeit; persönliche Eignung; politische ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 2 SchfGBek98
    Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister wegen außerberuflicher antisemitischer Betätigung

  • Wolters Kluwer

    Beachten der Grundrechte der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Räumen durch einen Bezirksschornsteinfegermeister in seinem Kehrbezirk i.R.d. persönlichen Zuverlässigkeit (hier: Aktivitäten in der NPD)

  • rewis.io

    Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister wegen außerberuflicher antisemitischer Betätigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beachten der Grundrechte der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Räumen durch einen Bezirksschornsteinfegermeister in seinem Kehrbezirk i.R.d. persönlichen Zuverlässigkeit (hier: Aktivitäten in der NPD)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister wegen außerberuflicher antisemitischer Betätigung

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister wegen außerberuflicher antisemitischer Betätigung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Rechter Schornsteinfeger darf nicht ins Haus

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der rechtsextreme Bezirksschornsteinfegermeister

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister wegen außerberuflicher antisemitischer Betätigung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister wegen außerberuflicher antisemitischer Betätigung

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Persönliche Unzuverlässigkeit eines Beliehenen der öffentlichen Verwaltung

Besprechungen u.ä. (2)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsanmerkung)

    Darf man einen Nazi feuern?

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Widerruf eines rechtsextremen Schornsteinfegers: Schwarzer Mann darf keine braune Weste tragen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 145, 67
  • NVwZ-RR 2013, 357
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 23.02.1972 - I B 13.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verstoß eines

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11
    Der Bezirksschornsteinfegermeister hat demnach im Vergleich zu anderen Handwerkern eine Sonderstellung inne, bei der die privatrechtlichen Wesenszüge ganz zurücktreten, die öffentlich-rechtlichen Elemente durchaus überwiegen (Urteil vom 19. Dezember 1957 - BVerwG 1 C 241.54 - BVerwGE 6, 72 = Buchholz 451.20 § 39 GewO Nr. 1 S. 3; Beschluss vom 23. Februar 1972 - BVerwG 1 B 13.72 - GewArch 1972, 184).

    Der Bezirksschornsteinfegermeister nimmt seine öffentlichen Aufgaben unter Ausübung hoheitlicher Befugnisse wahr; er ist insofern Beliehener (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1972 a.a.O. und vom 18. Dezember 1989 - BVerwG 8 B 141.89 - BVerwGE 84, 244 = Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 32 S. 20; Urteil vom 18. März 1994 - BVerwG 8 C 15.93 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 37 S. 6).

  • BVerwG, 18.03.1994 - 8 C 15.93

    Schornsteinfeger - Gebühren - Wohnungseigentümer - Verzugszinsen - Sondereigentum

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11
    Zwar übt er ebenfalls hoheitliche Befugnisse aus; doch ist er deshalb nicht in den öffentlichen Dienst eingegliedert, sondern wird als Privater mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse beliehen (vgl. Urteil vom 18. März 1994 - BVerwG 8 C 15.93 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 37).

    Der Bezirksschornsteinfegermeister nimmt seine öffentlichen Aufgaben unter Ausübung hoheitlicher Befugnisse wahr; er ist insofern Beliehener (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 23. Februar 1972 a.a.O. und vom 18. Dezember 1989 - BVerwG 8 B 141.89 - BVerwGE 84, 244 = Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 32 S. 20; Urteil vom 18. März 1994 - BVerwG 8 C 15.93 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 37 S. 6).

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11
    Für Eingriffe in Art. 5 Abs. 1 GG folgt hieraus, dass ihre Zielsetzung nicht darauf gerichtet sein darf, Schutzmaßnahmen gegenüber rein geistig bleibenden Wirkungen von bestimmten Meinungsäußerungen zu treffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 - BVerfGE 124, 300 ).
  • EGMR, 24.06.2003 - 65831/01

    Schutz der Infragestellung der von den Nazis am jüdischen Volk begangenen

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) (Urteil vom 23. September 1998 - Nr. 55/1997/839/1045, Lehideux und Isomi/Frankreich - ÖJZ 1999, 656 ; Entscheidung vom 24. Juni 2003 - Nr. 65831/01, Garaudy/Frankreich - NJW 2004, 3691 ) genießt eine Äußerung gegen die Grundwerte der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), worunter auch die Rechtfertigung einer pro-nationalsozialistischen Politik fällt, bereits nicht den Schutz des Art. 10 Abs. 1 EMRK.
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11
    c) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Garantien der Meinungsfreiheit in Art. 10 Abs. 1 EMRK, deren Inhalt und Entwicklungsstand bei der Auslegung des Grundgesetzes in Betracht zu ziehen sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 337/08 - NJW 2008, 2568 ).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11
    Das betreffende Rechtsgut muss in der Rechtsordnung allgemein und damit ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung sowie unabhängig davon geschützt sein, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 538, 2045/06 - BVerfGE 117, 244 und Beschluss vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 1602, 1606, 1626/07 - BVerfGE 120, 180).
  • EGMR, 23.09.1998 - 24662/94

    LEHIDEUX AND ISORNI v. FRANCE

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) (Urteil vom 23. September 1998 - Nr. 55/1997/839/1045, Lehideux und Isomi/Frankreich - ÖJZ 1999, 656 ; Entscheidung vom 24. Juni 2003 - Nr. 65831/01, Garaudy/Frankreich - NJW 2004, 3691 ) genießt eine Äußerung gegen die Grundwerte der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), worunter auch die Rechtfertigung einer pro-nationalsozialistischen Politik fällt, bereits nicht den Schutz des Art. 10 Abs. 1 EMRK.
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11
    Das betreffende Rechtsgut muss in der Rechtsordnung allgemein und damit ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung sowie unabhängig davon geschützt sein, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 538, 2045/06 - BVerfGE 117, 244 und Beschluss vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 1602, 1606, 1626/07 - BVerfGE 120, 180).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11
    Hierzu gehören diejenigen Gesetze, die nicht eine Meinung als solche verbieten und die sich nicht gegen die Äußerung einer Meinung als solche richten, sondern dem Schutze eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsguts dienen (stRspr; vgl. BVerfG, Urteil vom 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - BVerfGE 7, 198 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvL 25/83

    Steuerberaterprüfung

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11
    Solche Einschränkungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur statthaft, soweit dadurch ein überragendes Gemeinschaftsgut, das der Freiheit des Einzelnen vorgeht, geschützt werden soll, sie nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten Zweck der ordnungsgemäßen Erfüllung der Berufstätigkeit stehen und keine übermäßige unzumutbare Belastung enthalten (BVerfG, Beschluss vom 12. März 1985 - 1 BvL 25, 45, 52/83 - BVerfGE 69, 209 ).
  • BVerwG, 18.12.1989 - 8 B 141.89

    Schornsteinfeger - Gebühren - Ausbrennen von Feuerungsanlagen - Privatrechtliches

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 1 L 103/10

    Widerruf der Bestellung eines Bezirksschornsteinfegermeisters rechtswidrig

  • BVerwG, 08.09.1959 - I CB 91.59

    Widerruf der Bestellung des Bezirksschornsteinfegermeisters - Vorhandensein der

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 7.93

    Gewerberecht - Schornsteinfeger, Widerruf und Rücknahme einer Bestellung als

  • BVerwG, 19.12.1957 - I C 241.54

    Anwendbarkeit des Grundrechts auf Freiheit der Berufswahl auf einen

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

  • BVerfG, 18.01.2012 - 2 BvR 133/10

    Zur Privatisierung des Maßregelvollzugs: Regelung der Anordnung von

  • BVerwG, 17.12.2015 - 7 C 5.14

    Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid; Anhörung; Begründung eines

    Der Beklagte ist indessen nicht Beteiligter, sondern selbst Behörde (vgl. Art. 1 Abs. 2 BayVwVfG), weil er als beliehener Unternehmer (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 Rn. 15) Aufgaben öffentlicher Verwaltung wahrnimmt.

    Wird ein Privater wie hier der Beklagte mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse beliehen, so stellt dies eine Ausnahme von der Regel des Art. 33 Abs. 4 GG dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 Rn. 15).

    Gerade weil die Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers öffentlich-rechtlicher Natur sind, gelten für ihn nicht nur die Anforderungen des allgemeinen Handwerks- und Gewerberechts; zusätzlich muss er auch Gewähr dafür bieten, diejenigen spezifischen Berufspflichten zu erfüllen, die sich aus der Wahrnehmung dieser öffentlichen Aufgaben begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 Rn. 17).

  • VGH Bayern, 15.06.2022 - 22 ZB 21.2785

    Keine gleichzeitige Tätigkeit als berufsmäßiger erster Bürgermeister und als

    Für das Schornsteinfegerrecht ist - seit langem - geklärt, dass der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (früher Bezirksschornsteinfegermeister) die erforderliche (fachliche und persönliche) Zuverlässigkeit nur dann besitzt, wenn er die Gewähr dafür bietet, jederzeit seine Berufspflichten zu erfüllen (BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 - juris Rn. 17; OVG Saarl, B.v. 11.10.2013 - 1 B 395/13 - juris Rn. 13; VG München, U.v. 28.5.2019 - M 16 K 17.4056 - juris Rn. 22; Schira, SchfHwG, 3. Aufl. 2018, § 12 Rn. 16).

    U.a. hat der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger seine Aufgaben unparteiisch zu erfüllen (§ 18 Abs. 1 SchfHwG); zudem stellt die unparteiische und rechtsstaatliche Aufgabenwahrnehmung ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut dar, hinter das das Interesse des Bezirksschornsteinfegers, mit Hoheitsbefugnissen beliehen zu werden, zurückzustehen hat (vgl. BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 - juris Rn. 29).

    Insoweit kommen nach der Rechtsprechung des BVerwG allgemeine Grundsätze des Rechts der Gefahrenabwehr zum Tragen, wonach umso strengere Anforderungen an die Zuverlässigkeit zu stellen sind, je schutzwürdiger die Rechtsgüter sind, die gefährdet werden können, und je höher der mögliche Schaden ist (vgl. BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 - juris Rn. 19).

    Schließlich ergibt sich daraus, dass der Gesetzgeber anlässlich des Ersten Gesetzes zur Änderung des SchfHwG (vom 21.7.2017, BGBl I S. 2495) auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 2012 (8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67; vgl. BT-Drs.

    1.3.3 Soweit der Kläger Erwägungen dazu anstellt, welche gesetzlichen Regelungen erforderlich wären, wenn - was wie ausgeführt der Fall ist - § 11 SchfHwG in seiner derzeitigen Fassung nicht die Fälle einer "rechtlichen Unmöglichkeit" (Interessenkollisionen) erfasst, betrifft dies nicht die im maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheiderlasses (vgl. BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 - juris Rn. 13) geltende Rechtslage.

    1.3.6 Der Kläger kann auch nicht mit seinem Vorbringen durchdringen, es sei mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar, ihn darauf zu verweisen, seinem Beruf als Schornsteinfeger in anderer Weise nachzugehen, etwa als selbstständiger Handwerker ohne Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mit Hoheitsbefugnissen (dazu bereits im Eilverfahren BayVGH, B.v. 21.5.2021 - 22 CS 21.858 - juris Rn. 63 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 - juris Rn. 29 und OVG LSA, B. v. 2.12.2015 - 1 L 17/14 - juris Rn. 41).

    Abgesehen davon, dass es sich um einen - insbesondere angesichts des Restzeitraums seiner Bestellung - vergleichsweise kurzen Zeitraum gehandelt hat, sprechen allgemeine Grundsätze des Rechts der Gefahrenabwehr sowie namentlich die dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger obliegende Wahrung der Belange des Brand- und des Immissionsschutzes dagegen, dass die zuständige Behörde abwarten muss, bis sich die Gefahr einer konkreten Verletzung der Berufspflichten realisiert (vgl. BayVGH, B.v. 21.5.2021 - 22 CS 21.858 - juris Rn. 34; auch BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 - juris Rn. 27), zumal Folgen insbesondere einer unzureichenden Wahrnehmung von Überprüfungs- und Kontrollbefugnissen erst mit zeitlicher Verzögerung eintreten können.

  • VGH Bayern, 21.05.2021 - 22 CS 21.858

    Tätigkeit als berufsmäßiger erster Bürgermeister begründet Unzuverlässigkeit als

    Das Verwaltungsgericht ist (BA S. 18 f.) zutreffend davon ausgegangen, dass der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger nur dann die erforderliche (fachliche und persönliche) Zuverlässigkeit für die Ausübung seines Berufes besitzt, wenn er die Gewähr dafür bietet, jederzeit seine Berufspflichten zu erfüllen (BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 - juris Rn. 17; OVG Saarl, B.v. 11.10.2013 - 1 B 395/13 - juris Rn. 13; Schira, SchfHwG, 3. Aufl. 2018, § 12 Rn. 16).

    Dies entspricht den allgemeinen Grundsätzen des Rechts der Gefahrenabwehr, wonach umso strengere Anforderungen an die Zuverlässigkeit zu stellen sind, je schutzwürdiger die Rechtsgüter sind, die gefährdet werden können, und je höher der mögliche Schaden ist (vgl. BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 - juris Rn. 19).

    Zudem verweist die Gesetzesbegründung (a.a.O.) im Zusammenhang mit der vom Gesetzgeber beabsichtigten weiteren Klarstellung, dass die Annahme der Unzuverlässigkeit auch auf einem Verhalten im privaten Bereich beruhen kann, auf die bereits genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 2012 (BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67).

    Auch allgemeine Grundsätze des Rechts der Gefahrenabwehr - welche, wie erwähnt, bei der Auslegung des § 12 Abs. 1 Nr. 2 SchfHwG zu beachten sind - sowie die hier im Vordergrund stehenden Belange des Brand- und des Immissionsschutzes sprechen dagegen, dass die zuständige Behörde abwarten muss, bis sich die Gefahr einer konkreten Verletzung der Berufspflichten realisiert (vgl. auch BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 - juris Rn. 27).

    Zwar umfasst der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG grundsätzlich das Recht, mehrere Berufe zu wählen und nebeneinander auszuüben (vgl. BVerfG, B.v. 4.11.1992 - 1 BvR 79/85 u.a. - BVerfGE 87, 287 - juris Rn. 100; B.v. 15.2.1967 - 1 BvR 569/62 u.a. - BVerfGE 21, 173 - juris Rn. 18); ferner kann in diesem Zusammenhang davon ausgegangen werden, dass sowohl die Tätigkeit als Bürgermeister als auch diejenige als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger dem Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG unterfallen (vgl. zum Bürgermeister: BVerfG, B.v. 26.8.2013 - 2 BvR 441/13 - juris Rn. 22 ff.; B.v. 25.7.1997 - 2 BvR 1088/97 - juris Rn. 15; zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger: BVerwG, U.v. 14.11.2018 - 8 C 15.17 - BVerwGE 163, 351 - juris Rn. 18; U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 - juris Rn. 29).

    Hiermit befasst sich die Antragsbegründung nicht näher; die Ausführungen des Verwaltungsgerichts stehen überdies im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Widerruf der Bestellung wegen Unzuverlässigkeit (BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 - juris Rn. 29).

  • VG Düsseldorf, 25.01.2016 - 6 L 3816/15

    Fahrlehrerlaubnis; Widerruf; Terroristische Vereinigung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2012 - 8 C 28.11 -, juris Rn. 19 (= BVerwGE 145, 67); VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Juli 1993 - 14 S 1311/93 -, juris Rn. 6 (= GewArch 1993, 416).
  • VG Würzburg, 02.03.2021 - W 8 S 21.241

    Schornsteinfegerrecht, Widerruf der Bestellung als bevollmächtigter

    Zuverlässig i.S.d. § 12 Abs. 1 Nr. 2 SchfHwG ist nur, wer im Rahmen einer Prognoseentscheidung die Gewähr dafür bietet, zukünftig seine beruflichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen und die geltende Rechtsordnung jederzeit verlässlich zu beachten (vgl. Seidel/Fischer/Kreiser, Schornsteinfegerhandwerksrecht, 2. Aufl. 2019, § 12 SchfHwG, Rn. 24 ff.; BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28/11 - BVerwGE 145, 67).

    2017, 438; SaarlOVG, B.v. 11.10.2013 - 1 B 395/13 - GewArch 2014, 89; BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28/11 - BVerwGE 145, 67).

    Auf ein persönliches Verschulden kommt es hierbei nicht an (BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28/11 - BVerwGE 145, 67; vgl. Seidel/Fischer/Kreiser, Schornsteinfegerhandwerksrecht, 2. Aufl. 2019, § 8 SchfHwG, Rn. 4 u. 8 ff., 15 ff; § 12 SchfHwG, Rn. 22 ff.).

    Dabei entspricht es den allgemeinen Grundsätzen des Rechts der Gefahrenabwehr, umso strengere Anforderungen an die Zuverlässigkeit zu stellen, je schutzwürdiger die Rechtsgüter sind, die gefährdet werden können und je höher der mögliche Schaden ist (vgl. BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28/11 - BVerwGE 145, 67 - juris, Rn. 19).

    Die Gewährleistung einer unparteiischen und rechtsstaatlichen Aufgabenwahrnehmung stellt ein überragendes wichtiges Gemeinschaftsgut dar, hinter das das Interesse des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers mit Hoheitsbefugnissen beliehen zu werden, zurückzustehen hat (BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28/11 - BVerwGE 145, 67).

  • VG Würzburg, 03.06.2020 - W 8 S 20.703

    Aufhebung der Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

    2017, 438; SaarlOVG, B.v. 11.10.2013 - 1 B 395/13 - GewArch 2014, 89; BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28/11 - BVerwGE 145, 67).

    Ein Bezirksschornsteinfeger, der nicht die Gewähr bietet, die geltende Rechtsordnung in seinem Kehrbezirk jederzeit verlässlich zu beachten, ist persönlich unzuverlässig (BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28/11 - BVerwGE 145, 67; vgl. Seidel/Fischer/Kreiser, Schornsteinfegerhandwerksrecht, 2. Aufl. 2019, § 8 SchfHwG, Rn. 4 u. 8 ff., 15 ff; § 12 SchfHwG, Rn. 22 ff.).

    Dabei entspricht es den allgemeinen Grundsätzen des Rechts der Gefahrenabwehr, umso strengere Anforderungen an die Zuverlässigkeit zu stellen, je schutzwürdiger die Rechtsgüter sind, die gefährdet werden könne und je höher der mögliche Schaden ist (vgl. BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28/11 - BVerwGE 145, 67 - juris, Rn. 19).

    Der nötige Berufsbezug wird dadurch hergestellt, dass sein privates Verhalten das Urteil der Unzuverlässigkeit (nur) dann zu tragen vermag, wenn es - wie hier - die Sorge begründet, der Bezirksschornsteinfeger werde künftig seinen beruflichen Pflichten nicht jederzeit zuverlässig nachkommen (BVerwG, U.v.7.11.2012 - 8 C 28/11 - BVerwG 145, 67), unabhängig davon, ob in der Vergangenheit eventuell Aufsichtsmaßnahmen gegen ihn getroffen wurden (vgl. auch VG München, U.v. 30.9.2008 - M 16 K 08.685 - juris).

    Die Gewährleistung einer unparteiischen und rechtsstaatlichen Aufgabenwahrnehmung stellt ein überragendes wichtiges Gemeinschaftsgut dar, hinter das das Interesse des Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers mit Hoheitsbefugnissen beliehen zu werden, zurückzustehen hat (BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28/11 - BVerwGE 145, 67).

  • OVG Bremen, 03.08.2016 - 2 LB 140/15

    Zurücknahme der Bestellung zum öffentlich bestellten Vermessungsingenieur -

    Die Anforderungen an die persönliche Zuverlässigkeit sind funktions-, das heißt berufsbezogen zu bestimmen (BVerwG, Urteil vom 07.11.2012 - 8 C 28/11 -, BVerwGE 145, 67 -79, Rn. 15).

    Dies erfordert, den gesamten einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zukommenden Pflichtenkreis und insbesondere die spezifischen Berufspflichten, die sich gerade aus der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben ergeben, in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.11.2012 - 8 C 28/11 -, BVerwGE 145, 67 -79, Rn. 17; OVG NW, Urteil vom 23.04.2008 - 20 A 971/07 -, Rn. 69, [...] und Beschluss vom 30.04.2008 - 13 A 8/07 -, Rn. 30, [...]).

    Der Zuverlässigkeitsmaßstab richtet sich des Weiteren nach dem Rang der geschützten Rechtsgüter, denn es sind umso strengere Anforderungen an die Zuverlässigkeit zu stellen, je schutzwürdiger die Rechtsgüter sind, die gefährdet werden können, und je höher der mögliche Schaden ist (vgl. nur: BVerwG, Urteil vom 07.11.2012 - 8 C 28/11 -, BVerwGE 145, 67 -79, Rn. 19).

    Bei dem Widerruf der Bestellung zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur handelt es sich nicht um einen Dauerverwaltungsakt, sondern um einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt, mit dem in Form einer einmaligen Regelung eine Rechtsposition wieder entzogen wird (BVerwG, Urteil vom 07.11.2012 - 8 C 28/11 -, BVerwGE 145, 67 -79, Rn. 13 (Bezirksschornsteinfegermeister); BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 22/09 -, BVerwGE 137, 1-10, Rn. 11 (Logopäde); BVerwG, Urteil vom 17.08.2005 - 6 C 15/04 -, BVerwGE 124, 110 -132, Rn. 20 (Wirtschaftsprüfer)).

  • VG München, 30.05.2017 - M 16 K 17.616

    Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger, Aufhebung der Bestellung wegen

    Da der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger auch nach Aufhebung seiner Bestellung die Möglichkeit hat, sich um einen frei werdenden Bezirk zu bewerben, sind die für eine eventuelle Wiedergestattung relevanten Umstände in einem laufenden Anfechtungsprozess nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28/11 - juris Rn. 13; OVG Saarl, B.v. 11.10.2013 - 1 B 395/13 - juris Rn. 5).

    Nicht entscheidungserheblich ist im vorliegenden Fall, ob eine Aufhebung der Bestellung auch dann auf § 12 Abs. 1 Nr. 2 SchfHwG gestützt werden kann, wenn sich die Unzuverlässigkeit des Betroffenen nicht unmittelbar aus Pflichtverstößen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit, sondern aus anderweitigen Erkenntnissen, etwa über Tatsachen aus dem privaten Bereich ergibt (vgl. BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28/11 - juris Rn. 20 ff.).

    Dabei entspricht es den allgemeinen Grundsätzen des Rechts der Gefahrenabwehr, umso strengere Anforderungen an die Zuverlässigkeit zu stellen, je schutzwürdiger die Rechtsgüter sind, die gefährdet werden können, und je höher der mögliche Schaden ist (vgl. BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28/11 - juris Rn. 19).

    Entsprechende Aufsichtsmaßnahmen setzen voraus, dass trotz des Vorliegens von Pflichtverletzungen nicht von einer Unzuverlässigkeit des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers auszugehen und durch die Aufsichtsmaßnahme eine grundlegende Verhaltensänderung zu erwarten ist (vgl. BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28/11 - juris Rn. 29; VGH BW, B.v. 6.9.1990 - 14 S 1080/90 - juris Rn. 2).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - 1 B 24.12

    Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Jahresbeitrag 2009;

    Da es sich um eine Anfechtungsklage handelt und das einschlägige materielle Recht keine anderweitige Regelung trifft, ist für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung - hier des Widerspruchsbescheides vom 2. Februar 2011 - maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2012 - 8 C 28.11 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 21.11.2023 - 18 K 3199/23

    Coronapandemie; Rechtscharakter der temporären Untersagung von Vergnügungsstätten

    Es besteht schon grundsätzlich kein Anlass, vergangenes Verhalten nur dann zur Grundlage für die nötige Prognose zu nehmen, wenn es strafbar war oder tatsächlich bestraft wurde; Aufschluss über künftiges berufliches Verhalten vermag nicht nur strafbares Verhalten zu bieten (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.11.2012 - 8 C 28.11 -, juris Rn. 21, zur Unzuverlässigkeit eines Bezirksschornsteinfegermeisters).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 1 L 27/14

    Widerruf der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 1 L 17/14

    Widerruf der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister

  • VG München, 28.05.2019 - M 16 K 17.4056

    Aufhebung der Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2022 - 4 A 1188/19

    Ablehnung; Allgemeinheit; Aufhebung der Bestellung; Aufsichtsmaßnahme;

  • OVG Sachsen, 08.03.2021 - 6 A 1268/18

    Gewerbeuntersagung; Antrag auf Zulassung der Berufung; Volksverhetzung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - 1 B 18.12

    Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Phoenix-Insolvenz;

  • VG Karlsruhe, 07.05.2020 - 3 K 692/20

    Widerruf der Anerkennung als Überwachungsorganisation nach der StVZO;

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2016 - 8 LC 160/15

    Auswahl; Auswahlverfahren; Bestenauslese; bevollmächtigter

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2016 - 3 LB 15/15

    Widerruf der Betrauung als Prüfingenieur wegen Unzuverlässigkeit

  • OVG Sachsen, 14.10.2021 - 6 A 325/19

    Widerruf einer Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger; Pflicht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 1 B 20.12

    Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Phoenix-Insolvenz;

  • VG Berlin, 29.04.2014 - 4 K 555.13

    Beurteilung eines Jahresbeitragsbescheids nach EAEG

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 1 B 19.12

    Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Phoenix-Insolvenz;

  • OVG Thüringen, 04.03.2021 - 3 EO 763/20

    Aufhebung der Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger wegen

  • VG München, 17.10.2018 - M 7 K 17.750

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 6 S 2289/22

    Auswahlverfahrens zwischen zueinander in Abstandskonkurrenz stehenden Spielhallen

  • VG Trier, 06.03.2018 - 7 K 11079/17

    Entscheidung im Lampadener Haushaltsstreit

  • VG Trier, 21.10.2021 - 2 L 3058/21

    Landkreis Bernkastel-Wittlich: Bezirksschornsteinfeger unzuverlässig

  • BVerwG, 17.11.2015 - 9 B 21.15

    Erlass eines Gebührenbescheids durch privaten Geschäftsbesorger

  • OVG Bremen, 04.12.2023 - 1 B 279/23

    Dokumentationsmängel; Kampfmittelräumung; Sondierung; Unzuverlässigkeit;

  • VGH Bayern, 30.11.2020 - 8 ZB 19.1757

    Widerruf der Bestellung als Luftsicherheitsassistentin - Zulassung der Berufung

  • VGH Bayern, 28.09.2021 - 22 ZB 21.2109

    Widerruf der Reisegewerbekarte wegen Unzuverlässigkeit

  • VG Würzburg, 27.09.2021 - W 8 K 20.1860

    Widerruf der Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nach

  • VG Düsseldorf, 06.04.2021 - 29 K 10475/18

    Konkurrentenverfahren, Bestellung, bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger,

  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.2015 - 6 S 1280/13

    Zum Widerruf einer Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister

  • BVerwG, 03.03.2014 - 8 B 58.13

    Vornahme der Auswahl zwischen den Bewerbern zum bevollmächtigten

  • VG Schleswig, 07.07.2020 - 12 B 28/20

    Widerruf einer Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte: Berücksichtigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2023 - 4 B 77/23

    Aufhebung der Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger;

  • VG Stuttgart, 15.09.2022 - 4 K 3478/22

    Zuverlässigkeit einer im Prostitutionsgewerbe beschäftigte Person - Wirtschafter

  • VG Ansbach, 30.06.2021 - AN 10 S 21.00801

    Widerruf der Bestellung als Luftsicherheitsassistentin

  • VG München, 30.06.2022 - M 26a K 21.1542

    Aufhebung des Widerrufs der staatlichen Anerkennung einer Therapieeinrichtung

  • VG Stade, 25.08.2022 - 6 B 1081/22
  • VG Regensburg, 13.02.2020 - RN 8 S 19.1446

    Erfolgreicher Eilantrag gegen den Widerruf der Bestellung als

  • VG Bayreuth, 18.08.2022 - B 1 K 21.260

    Widerruf der Bestätigung des gewählten Feuerwehrkommandanten

  • VG Berlin, 17.07.2018 - 22 K 146.15
  • VG Magdeburg, 09.05.2023 - 3 A 48/22

    Erfolgreiche Anfechtung des Ausschusses aus dem Ausschreibungsverfahren für

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Detmold, 18.02.2011 - 8 C 28/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,35125
AG Detmold, 18.02.2011 - 8 C 28/11 (https://dejure.org/2011,35125)
AG Detmold, Entscheidung vom 18.02.2011 - 8 C 28/11 (https://dejure.org/2011,35125)
AG Detmold, Entscheidung vom 18. Februar 2011 - 8 C 28/11 (https://dejure.org/2011,35125)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,35125) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufgabenkreis Betreuer, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 164, § 1902, § 631
    Aufgabenkreis Betreuer, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Der Aufgabenkreis eines Betreuers für Vermögensangelegenheiten und Aufenthaltsbestimmung umfasst nicht die Beauftragung von Entrümpelungsarbeiten in der Wohnung des Betreuten; Erstreckung des Aufgabenkreises eines Betreuers für Vermögensangelegenheiten und ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 164; BGB § 1902; BGB § 631
    Der Aufgabenkreis eines Betreuers für Vermögensangelegenheiten und Aufenthaltsbestimmung umfasst nicht die Beauftragung von Entrümpelungsarbeiten in der Wohnung des Betreuten; Erstreckung des Aufgabenkreises eines Betreuers für Vermögensangelegenheiten und ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufgabenkreis Vermögenssorge berechtigt nicht zur Entrümpelung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Entrümpelung einer Wohnung, Vermögenssorge

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1898
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 19.06.2001 - 3Z BR 125/01

    Entrümpelung der Wohnung eines Betreuten

    Auszug aus AG Detmold, 18.02.2011 - 8 C 28/11
    Dies ist dann der Fall, wenn dem Betreuer die gesamte Personensorge übertragen ist - was vorliegend nicht gegeben war -, nicht aber wenn dem Betreuer lediglich der Aufgabenkreis der Vermögenssorge oder der Aufenthaltsbestimmung übertragen ist (vgl. Jürgens, Betreuungsrecht, 4. Aufl. 2010, § 197 BGB Rn 2 mwN; BayObLG Beschl. v. 19.06.2001 - 3 Z BR 125/01, FamRZ 2002, S. 348 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.12.2011 - 8 C 28.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,70699
BVerwG, 21.12.2011 - 8 C 28.11 (https://dejure.org/2011,70699)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2011 - 8 C 28.11 (https://dejure.org/2011,70699)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - 8 C 28.11 (https://dejure.org/2011,70699)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,70699) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Bundesverwaltungsgericht

    Antisemitismus; Beleihung; Beliehener; Berufsfreiheit; Berufspflicht; Bezirksschornsteinfegermeister; Gefahr; Meinungsfreiheit; Nationalsozialismus; Rassismus; Rathenau; Unzuverlässigkeit; Widerruf der Bestellung; Zuverlässigkeit; persönliche Eignung; politische ...

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht