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   BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 3.00   

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BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 3.00 (https://dejure.org/2001,1666)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.2001 - 8 C 3.00 (https://dejure.org/2001,1666)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 2001 - 8 C 3.00 (https://dejure.org/2001,1666)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VermG § 4 Abs. 2 S. 1 und Abs. 3 Buchst. a
    Redlicher Erwerb; greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche Unredlichkeit; Grundannahme der Redlichkeit; Erschüttern der Grundannahme durch das Bestehen greifbarer Anhaltspunkte; materielle Beweislast bei Unerweislichkeit der Redlichkeit; ...

  • Wolters Kluwer

    Redlicher Erwerb - Unredlichkeit - Beweislast - Grundstücksverkehrsgenehmigung - Überversorgung mit Wohnraum

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Unredlichkeit; Überversorgung mit Wohnraum

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    DDR-Spitzensportler beim Hauskauf zu Unrecht privilegiert

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    DDR-Spitzensportler beim Hauskauf zu Unrecht privilegiert

  • nomos.de PDF, S. 23 (Kurzinformation)

    DDR-Spitzensportler beim Hauskauf zu Unrecht privilegiert

  • nomos.de PDF, S. 55 (Leitsatz)

    § 4 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Buchst. a VermG
    Vermögensrecht/Rückübertragung/Überversorgung mit Wohnraum/DDR-Spitzensportler/unredlicher Erwerb

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    DDR-Sportler-Ehepaar Oschkenat muss Haus zurückgeben // Fünf Zimmer für zwei Erwachsene waren unredlich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 386 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 30.11.2000 - 7 C 87.99

    Redlicher Erwerb; Ausnutzung einer Zwangslage; materielle Beweislast für die

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 3.00
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Unerweislichkeit von Tatsachen im Vermögensrecht grundsätzlich zu Lasten dessen geht, der aus ihnen für sich günstige Rechtsfolgen herleitet (Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 20 S. 18 und vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die materielle Beweislast für die den Rückübertragungsausschluss begründende Redlichkeit des Erwerbs nach § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 VermG trifft daher grundsätzlich den Erwerber (Beschluss vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 22 und Urteil vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 -).

    Nur in diesem Falle trifft die materielle Beweislast den Erwerber (vgl. Urteile vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 - und - BVerwG 7 C 94.99 - sowie Beschlüsse vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 -, a.a.O., und vom 2. November 1998 - BVerwG 8 B 211.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 59 S. 134).

  • BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 39.98

    Redlicher Erwerb; Wohnraumlenkungsverordnung 1967; bevorzugte Wohnraumversorgung;

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 3.00
    Zwar konnten nach § 11 der Verordnung über die Lenkung des Wohnraums vom 15. November 1967 (GBl I S. 733) Personen, "die sich durch herausragende Leistungen bei der Stärkung, Festigung sowie zum Schutz der DDR verdient gemacht haben", bevorzugt mit Wohnraum versorgt werden (vgl. hierzu Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 2).

    Im Übrigen rechtfertigte auch die frühere Regelung keine unangemessene Überversorgung mit Wohnraum (vgl. Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - a.a.O.).

    Offenkundig (§ 291 ZPO) war in der DDR allgemein bekannt, dass die Zuweisung von Wohnraum von dessen Größe und der Zahl der einziehenden Personen abhängig war (vgl. Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - a.a.O.) und dass deswegen der Bezug eines Einfamilienhauses mit fünf Zimmern durch ein kinderloses Paar nicht genehmigt werden konnte.

  • BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95

    Vermögensfragen - Unredlichkeit - Beweislast - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 3.00
    Die materielle Beweislast für die den Rückübertragungsausschluss begründende Redlichkeit des Erwerbs nach § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 VermG trifft daher grundsätzlich den Erwerber (Beschluss vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 22 und Urteil vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 -).

    Nur in diesem Falle trifft die materielle Beweislast den Erwerber (vgl. Urteile vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 - und - BVerwG 7 C 94.99 - sowie Beschlüsse vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 -, a.a.O., und vom 2. November 1998 - BVerwG 8 B 211.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 59 S. 134).

  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 3.00
    Die Abweichung von allgemeinen Rechtsvorschriften der DDR lässt bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen; denn sie richtete sich darauf, den Klägern den Erwerb des Eigentums an dem Grundstück zu ermöglichen (vgl. Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 = Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12 S. 21 ).
  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93

    Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 3.00
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Unerweislichkeit von Tatsachen im Vermögensrecht grundsätzlich zu Lasten dessen geht, der aus ihnen für sich günstige Rechtsfolgen herleitet (Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 20 S. 18 und vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 02.11.1998 - 8 B 211.98

    Redlicher Erwerb; Treuhandabrede; Treuhandeigentum; Unerweislichkeit.

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 3.00
    Nur in diesem Falle trifft die materielle Beweislast den Erwerber (vgl. Urteile vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 - und - BVerwG 7 C 94.99 - sowie Beschlüsse vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 -, a.a.O., und vom 2. November 1998 - BVerwG 8 B 211.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 59 S. 134).
  • BVerwG, 30.11.2000 - 7 C 94.99

    Tausch eines volkseigenen Grundstücks gegen ein privates Grundstück; Verstoß

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 3.00
    Nur in diesem Falle trifft die materielle Beweislast den Erwerber (vgl. Urteile vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 - und - BVerwG 7 C 94.99 - sowie Beschlüsse vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 -, a.a.O., und vom 2. November 1998 - BVerwG 8 B 211.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 59 S. 134).
  • VG Berlin, 10.09.1999 - 30 A 491.95
    Auszug aus BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 3.00
    BVerwG 8 C 3.00 VG 30 A 491.95.
  • VG Berlin, 07.03.2002 - 29 A 509.97

    Verkauf eines Eigenheims in der ehemaligen DDR; Fehlende Beteiligung des Rates

    Offenbar wurde bei Eigenheimverkäufen im Geltungszeitraum der WLVO 1985 allgemein - und so auch hier - an Stelle einer Wohnraumzuweisung eine sogenannte wohnungspolitische Unbedenklichkeitserklärung (im Folgenden UBE) erteilt (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 28. Februar 2001 - 8 C 3.00 - ZOV 2001, S. 259).

    So durften Eigenheime keineswegs losgelöst von den in der DDR üblichen Belegungsnormativen (regelmäßige Wohnungsgröße - ein Raum pro Person) vergeben werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Februar 2001 - 8 C 3.00 - a.a.O. und Beschl. v. 25. April 2001 - 8 B 73.01 - a.a.O.).

    Denn sie richtete sich, darauf, ausgewählten Personen wie den Klägern den auf andere Weise praktisch nicht zu realisierenden Erwerb des Eigentums an einem Einfamilienhaus zu ermöglichen, und trägt damit den in der Rechtsprechung für erforderlich gehaltenen manipulativen Charakter (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Februar 2001 - 8 C 3.00 - a.a.O.).

  • BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02

    Redlicher Erwerb; Grundstückskauf; Zweiterwerb; Schwarzgeldabrede;

    Die berechtigten Erwartungen des Erwerbers sollen damit nicht enttäuscht werden und der Vermögenswert trotz der grundlegenden Veränderungen der politischen und rechtlichen Verhältnisse des Jahres 1989 behalten werden dürfen (Beschluss vom 23. Juni 1995 - BVerwG 7 PKH 2.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 20; Urteil vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 3.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 28).
  • BVerwG, 25.04.2001 - 8 B 73.01

    Unredlichkeit des Rechtserwerbs von Einfamilienhäusern durch Privatpersonen unter

    Diese Frage wird durch das - erst nach Einlegung der Beschwerde ergangene - Urteil vom 28. Februar 2001 (BVerwG 8 C 3.00 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 4 VermG vorgesehen) beantwortet.

    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass offenkundig (§ 291 ZPO) in der DDR allgemein bekannt war, dass die Zuweisung von Wohnraum von dessen Größe und der Zahl der einziehenden Personen abhängig war (vgl. Urteil vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 3.00 ).

  • VG Potsdam, 04.09.2007 - 11 K 3289/02

    Erwerb aufgrund unlauterer Machenschaften; Beweis des ersten Anscheins bei

    Nur in diesem Fall trifft die materielle Beweislast den Erwerber (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 3.00 - VIZ 2001, 544 m.w.N.).

    Hierzu legte üblicherweise die zuständige Abteilung für Wohnungspolitik dem für die Erteilung der Genehmigung zuständigen Liegenschaftsdienst eine wohnungspolitische Unbedenklichkeitserklärung vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 3.00 -, VIZ 2001, 544 f; VG Potsdam, Urteil vom 1. August 2005 - 9 K 861/03 - amtl. Abdruck).

  • BVerwG, 07.03.2012 - 8 C 10.11

    Erwerb; redlich; Rechtsverstoß; objektiv; formal; qualifiziert; Kenntnis;

    Es war in der DDR allgemein bekannt, dass zum privaten Erwerb eines Eigenheims eine Wohnraumzuweisung erforderlich und deren Erteilung von der Größe des Wohnraums und der Zahl der einziehenden Personen abhängig war (vgl. Urteile vom 27. Januar 2000 a.a.O. und vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 3.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 13).
  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 2.00

    Unredlichkeit des Erwerbs; Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR;

    Da die Regelung des § 4 Abs. 2 VermG ausschließlich am Erwerb anknüpft, ist es auch nicht von Bedeutung, ob der Verstoß gegen Vorschriften der DDR im Sinne des § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG, der regelmäßig mit einem etwa den Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG ausfüllenden Rechtsverstoß nicht identisch ist, zu einem (zusätzlichen) Schaden für den Berechtigten geführt hat, sofern nur die Abweichung von der Rechtsordnung der DDR die Absicht erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen (vgl. dazu die Fallgestaltungen, wie sie den Urteilen vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 2 und vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 3.00 - zugrunde lag).
  • BVerwG, 10.12.2007 - 8 PKH 7.07

    Gerichtliche Aufklärungspflichten hinsichtlich des tatsächlichen Verkaufs eines

    Sie beanstandet in Wirklichkeit die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts und übersieht dabei, dass von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 2001 BVerwG 8 C 3.00 (Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 13) das Verwaltungsgericht mangels Vergleichbarkeit beider Fälle nicht abweichen konnte.
  • BVerwG, 19.10.2004 - 7 PKH 2.04

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines

    a) Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 3.00 - (Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 13) und - BVerwG 8 C 10.00 - (BVerwGE 114, 75) den Rechtssatz aufgestellt, seien Tatsachen, die der Ausfüllung des Rechtsbegriffs der Redlichkeit dienten, nicht abschließend aufklärbar, sei zunächst zu prüfen, ob die Grundannahme der Redlichkeit des Erwerbs erschüttert sei, weil greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche Unredlichkeit bestünden.
  • BVerwG, 13.02.2003 - 7 B 8.03

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Beanspruchung der Rückübertragung

    3 1. Das angefochtene Urteil weicht nicht im Verständnis von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem in der Beschwerde benannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 2001 BVerwG 8 C 3.00 (Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 13) ab.
  • VG Cottbus, 17.09.2009 - 1 K 782/07

    Frage eines Rechtsverstoßes in Zusammenhang mit der Wohnraumzuweisung (verneint);

    Greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für die Unredlichkeit des Erwerbs, die auch in festgestellten Indizien gründen können (BVerwG, Beschl. v. 27. August 2003 - BVerwG 7 B 25.03 - juris), sind allerdings nur dann zu prüfen, wenn Tatsachen, die für die Beurteilung der Redlichkeit erheblich sind, trotz Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Aufklärungsmöglichkeiten nicht abschließend aufklärbar sind (BVerwG, Beschl. v. 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 3.00 - Bh 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 13, S. 47, 50).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 8 PKH 4.07

    Verstoß gegen die Wohnraumlenkungsverordnung bei Zuweisung von 34,40 m2 Wohnraum

  • BVerwG, 12.08.2005 - 7 B 25.05

    Rückübertragung eines auf Grundlage des Aufbaugesetzes in Anspruch genommenen

  • BVerwG, 24.03.2005 - 8 B 70.04

    Materielle Beweislastentscheidung für die Beurteilung der Redlichkeit nach dem

  • BVerwG, 26.07.2004 - 8 B 4.04

    Voraussetzungen für eine Enteignung nach dem Aufbaugesetz - Verletzung von

  • VG Cottbus, 27.01.2022 - 1 K 487/17
  • BVerwG, 01.08.2001 - 8 B 137.01

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • BVerwG, 19.03.2001 - 8 B 271.00

    Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht - Absehen von der Vernehmung

  • VG Gera, 04.10.2004 - 5 K 851/02

    Recht der offenen Vermögensfragen; Recht der offenen Vermögensfragen ; Ausreise;

  • VG Dessau, 30.07.2003 - 4 A 90/02
  • BVerwG, 04.06.2003 - 7 B 41.03

    Rückübertragung eines Grundstücks bei Veräußerung durch staatlichen Verwalter -

  • BVerwG, 31.01.2002 - 8 B 203.01

    Erteilung einer Genehmigung zur Ausreise aus der DDR unter der Voraussetzung der

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