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   BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 30.96   

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BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 30.96 (https://dejure.org/1998,1315)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1998 - 8 C 30.96 (https://dejure.org/1998,1315)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1998 - 8 C 30.96 (https://dejure.org/1998,1315)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AbwAG 1991 § 9 Abs. 5 Satz 4 i.V.m. Satz 1; ; WHG 1987 § 7 a Abs. 1 Sätze 1 und 3; ; Rahmen-AbwasserVwV 1989 Anhang 1 Nr. 2.1; ; VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 108 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Abwasserabgaben - Abgabesatz; Abwasserabgabe; Abwasserabgabesatz; Bestimmtheitsgebot; allgemein anerkannte Regeln der Technik; Ermäßigung des Abgabesatzes; Rechtsfolgenverweisung; Rechtsgrundverweisung; Aufklärungsrüge; rechtliches Gehör; Überraschungsurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 107, 345
  • NVwZ 1999, 1116
  • DVBl 1999, 402
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.08.1997 - 8 B 170.97

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Abgabengerechtigkeit - Bestimmtheitsgebot -

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 30.96
    Die dynamische Weiterentwicklung des Gewässerschutzes gestattet nicht nur im Wasserrecht eine weitgehende Bezugnahme auf die sich rasch ändernden naturwissenschaftlichen Erkenntnisse und technischen Regeln, sondern läßt auch bei den dieses Recht flankierenden Abwasserabgabengesetz eine entsprechende Anknüpfung zu (vgl. Beschluß vom 20. August 1997 - BVerwG 8 B 170.97 Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 5 S. 13 ).

    Für den Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit abgaberechtlicher Regelungen gilt insoweit nichts anderes (vgl. Beschluß vom 20. August 1997 BVerwG 8 B 170.97 a.a.O. S. 17).

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 30.96
    Die Aufklärungsrüge stellt auch kein Mittel dar, derartige Unterlassungen der Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren (vgl. Beschluß vom 6. März 1995 BVerwG 6 B 81.94 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265, S. 8 ff.).
  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 30.96
    Im übrigen sind in einem Gesetz enthaltene unbestimmte Rechtsbegriffe wie hier die allgemein anerkannten Regeln der Technik auch dann von den Verwaltungsbehörden und Gerichten anzuwenden, wenn und soweit die Exekutive einem Auftrag, diese Rechtsbegriffe in einer Rechtsverordnung oder Verwaltungsvorschrift zu interpretieren oder zu konkretisieren, noch nicht nachgekommen ist (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1989 BVerwG 4 C 12.87 BVerwGE 84, 31 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95

    Antrag auf Entschädigung nach dem Flurbereinigungsgesetz - Unzulässige

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 30.96
    In keinem Fall drängt sich eine Beweisaufnahme auf, die im Grunde erst die entscheidungserheblichen hier: die Ausnahme begründenden Tatsachen aufdecken könnte (vgl. Beschluß vom 29. März 1995 BVerwG 11 B 21.95 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266, S. 10 f.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 30.96
    Zwar setzt eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Gewährung rechtlichen Gehörs voraus, daß jeder Verfahrensbeteiligte auch zu erkennen vermag, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (BVerfGE 86, 133 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 16.96

    Abwasserabgabe; Einhaltensfiktion (sog. 4-aus-5-Regelung); Einhaltung des

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 30.96
    Sie konkretisiert diese Regeln der Technik (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1998 BVerwG 8 C 16.96 , zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 30.96
    Dies gilt insbesondere für Hinweise auf Überlegungen des Gerichts, aus denen sich für die Parteien die Notwendigkeit zu neuen tatsächlichen Ausführungen ergeben könnte, weil etwa ein noch nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht werden soll, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit dem selbst bei gewissenhafter Prozeßführung niemand rechnen mußte (vgl. u.a. Urteile vom 10. April 1991 BVerwG 8 C 106.89 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235, S. 84 f., vom 29. Juli 1977 BVerwG 4 C 21.77 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98, S. 19 und vom 11. November 1970 BVerwG 6 C 49.68 BVerwGE 36, 264 ).
  • BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 30.96
    Dies gilt insbesondere für Hinweise auf Überlegungen des Gerichts, aus denen sich für die Parteien die Notwendigkeit zu neuen tatsächlichen Ausführungen ergeben könnte, weil etwa ein noch nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht werden soll, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit dem selbst bei gewissenhafter Prozeßführung niemand rechnen mußte (vgl. u.a. Urteile vom 10. April 1991 BVerwG 8 C 106.89 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235, S. 84 f., vom 29. Juli 1977 BVerwG 4 C 21.77 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98, S. 19 und vom 11. November 1970 BVerwG 6 C 49.68 BVerwGE 36, 264 ).
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 30.96
    Dies gilt insbesondere für Hinweise auf Überlegungen des Gerichts, aus denen sich für die Parteien die Notwendigkeit zu neuen tatsächlichen Ausführungen ergeben könnte, weil etwa ein noch nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht werden soll, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit dem selbst bei gewissenhafter Prozeßführung niemand rechnen mußte (vgl. u.a. Urteile vom 10. April 1991 BVerwG 8 C 106.89 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235, S. 84 f., vom 29. Juli 1977 BVerwG 4 C 21.77 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98, S. 19 und vom 11. November 1970 BVerwG 6 C 49.68 BVerwGE 36, 264 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2000 - 2 S 944/98

    Abwasserabgabe - Ermäßigung des Abgabesatzes

    Auch bei Schadstoffen, an die keine Anforderungen in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach § 7a Abs. 1 WHG gestellt werden, setzt die Ermäßigung des Abgabesatzes gem § 9 Abs. 5 S 4 in Verb mit S 1 AbwAG voraus, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die bei ihrer Anwendung auch zu einer Verringerung dieses Schadstoffs im Abwasser führen, im gesamten Veranlagungszeitraum eingehalten werden (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 28.10.1998 - 8 C 30/96 -, BVerwGE 107, 345ff und Urteil vom 28.10.1998 - 8 C 17/97 -, NVwZ 1999, 1119f).

    Nach seinem eindeutigen Wortlaut hängt die Abgabeermäßigung davon ab, dass der Bescheid- oder Erklärungswert mindestens den Anforderungen der allgemeinen Verwaltungsvorschrift nach § 7a Abs. 1 WHG entspricht und diese Anforderungen im Veranlagungszeitraum eingehalten werden (BVerwG, Beschluss vom 22.12.1999 - 11 B 45.99 -, DÖV 2000, 508; Urteil vom 28.10.1998 - 8 C 30.96 -, BVerwGE 107, 345ff. = DVBl. 1999, 402ff.).

    Das eigentliche Tatbestandsmerkmal, an welches § 9 Abs. 5 S. 1 AbwAG 1991 die Abgabeermäßigung knüpft, ist die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, die lediglich durch eine Verwaltungsvorschrift nach § 7a Abs. 1 WHG konkretisiert werden (BVerwG, Urteil vom 28.10.1998 - 8 C 30.96 -, a.a.O.; Beschluss vom 22.12.1999, a.a.O.).

    Weiter sprechen Sinn und Zweck der Regelung des § 9 Abs. 5 S. 1 AbwAG für die hier vorgenommene Auslegung: Das eigentlich maßgebliche Tatbestandsmerkmal, an welches die Abgabeermäßigung anknüpft, ist die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, die lediglich durch eine Verwaltungsvorschrift konkretisiert werden (BVerwG, Urteil vom 28.10.1998 - 8 C 30.96 -, a.a.O.; Beschluss vom 22.12.1999, a.a.O.).

    Von diesem Grundsatz macht die Bestimmung des § 9 Abs. 5 S. 1 AbwAG 1991 jedoch eine Ausnahme, indem sie die Abgabe je Schadeinheit um 75 v.H. ermäßigt (BVerwG, Urteil vom 28.10.1998 - 8 C 30.96 -, a.a.O.; Berendes, a.a.O., S. 138).

    Dieses soll dem in den Rahmenvorschriften nach § 7a WHG konkretisierten (BVerwG, Urteil vom 28.10.1998 - 8 C 30.96 -, a.a.O.) Anforderungsniveau entsprechen.

    Dementsprechend setzt eine Ermäßigung nach § 9 Abs. 5 S. 1 AbwAG für den Schadstoff Phosphor voraus, dass dieser nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik eliminiert wurde (Urteil vom 28.10.1998 - 8 C 30.96 -, a.a.O.).

    Regeln der Technik können nämlich allgemein sowohl durch bestimmte Grenzwerte als auch durch bestimmte Verfahren beschrieben werden (BVerwG, Urteil vom 28.10.1998 - 8 C 30.96 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2017 - 4 LA 281/16

    Eignung; Erlaubnis zur Vollzeitpflege; Hilfe zur Erziehung; Pflegeerlaubnis;

    Es muss vielmehr nur Hinweise auf die möglicherweise maßgebenden Tatsachen und Rechtsfragen geben, deren Entscheidungserheblichkeit nicht offensichtlich und aus dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht ohne weiteres erkennbar ist (BVerwG, Urt. v. 28.10.1998 - 8 C 30.96 -).

    Das gilt insbesondere für Hinweise auf Überlegungen des Gerichts, aus denen sich für die Beteiligten die Notwendigkeit zu neuen tatsächlichen Ausführungen ergeben könnte, weil ein noch nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht werden soll, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der selbst bei gewissenhafter Prozessführung niemand rechnen musste (BVerwG, Urt. v. 28.10.1998 - 8 C 30.96 - u. Urt. v. 10.4.1991 - 8 C 106.89 -).

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 B 45.99

    Abgabenermäßigung; Abgabenreduzierung; Einhaltung des Bescheid- oder

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß es sich bei der in § 9 Abs. 5 Satz 4 AbwAG 1991 enthaltenen Verweisung auf Satz 1 dieser Vorschrift nicht um eine Rechtsfolgen-, sondern um eine Rechtsgrundverweisung handelt (BVerwGE 107, 345 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist insoweit geklärt, daß das eigentliche Tatbestandsmerkmal, an welches § 9 Abs. 5 Satz 1 AbwAG 1991 die Abgabenermäßigung knüpft, die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik ist, die lediglich durch eine Verwaltungsvorschrift nach § 7 a Abs. 1 WHG konkretisiert werden; diese Regeln sind deswegen auch im Falle des § 9 Abs. 5 Satz 4 AbwAG 1991 einzuhalten, wenn für Schadstoffe, an die in der genannten Verwaltungsvorschrift keine Anforderungen gestellt werden, eine Abgabenermäßigung erlangt werden soll (BVerwGE 107, 345 ).

    Zum anderen wird gewährleistet, daß eine Ermäßigung nach § 9 Abs. 5 Satz 4 AbwAG 1991 nicht ohne eigene Anstrengung des Einleiters im Hinblick auf eine Verbesserung der Abwasserbehandlung erlangt werden kann (vgl. BVerwGE 107, 345 ).

  • VG Gelsenkirchen, 19.03.2007 - 15 K 5093/04

    Abwasserabgabe; Zuständigkeit; Abgaberedzierung

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 28. Oktober 1998 - 8 C 30.96 -, in NVwZ 1999, S. 1116, 1117.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1998 - 8 C 30.96 -, a.a.O., S. 1118.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1998 - 8 C 30.96 -, a.a.O., S. 1118; OVG NRW, Beschluß vom 15. Juni 1999 - 9 A 5663/96 -.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1998 - 8 C 30.96 -, a.a.O., S. 1118.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2003 - 9 A 1299/96

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Gebührenbescheids gegenüber eines Betreibers

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1998 - 8 C 30.96 -, NVwZ 1999, 1116; Berendes, Das Abwasserabgabengesetz, 3. Aufl. 1995, S. 143 und 145 (zu § 9 Abs. 5).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1998 a.a.O.; ferner: OVG NRW, Urteil vom 30. August 2001 - 9 A 3726/96 - (bezogen auf den Schadstoff AOX in kommunalem Abwasser sowie das AbwAG 1989), bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 2002 - 9 B 87.01 -.

    Dieser Regelungszusammenhang macht die Abhängigkeit der Höhe der Abgabe von der im Rahmen der Inanspruchnahme des Allgemeinguts "Gewässer" objektiv eingetretenen Umweltschädigung - vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1998, a.a.O. - und damit von der Schädlichkeit des Abwassers an der Einleitungsstelle deutlich.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2002 - 8 S 2642/01

    Neue Nutzung eines Gebäudes - qualitative Veränderungen; wasserrechtliche

    Mit diesen Verwaltungsvorschriften ist die - inzwischen durch die Abwasserverordnung vom 21.3.1997 -ersetzte allgemeine Rahmenverwaltungsvorschrift über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Rahmen-AbwasserVwV) gemeint, die die allgemein anerkannten Regeln der Technik im Sinne des § 7 a Abs. 1 Satz 1 WHG bzw. bei gefährlichen Stoffen im Sinne des § 7 a Abs. 1 Satz 3 WHG den Stand der Technik in einer auch für die Gerichte verbindlichen Weise konkretisiert (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.1998 - 8 C 16.96 -BVerwGE 107, 338 = NVwZ 1999, 1114 und Urt. v. 28.10.1998 - 8 C 30.96 -BVerwGE 107, 345 = NVwZ 1999, 1116).

    Vielmehr darf nach dem eindeutigen Wortlaut des § 2 IndVO auch in diesem Fall die Erlaubnis zum Einleiten von Abwasser der dort genannten Art nur erteilt werden, wenn der - dann im Einzelfall festzustellende - Stand der Technik beachtet wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.1998 - 8 C 30.6 - BVerwGE 107, 345 = NVwZ 1999, 1116).

  • OVG Thüringen, 11.06.2001 - 4 N 47/96

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Abfall; Abfallbeseitigung;

    Das im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Bestimmtheitsgebot verbietet allerdings nicht die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe in einer Norm (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.1998 - 8 C 30/96 -, BVerwGE 107, 345 [348]).

    So ist etwa im Abwasserabgabenrecht die Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht zu beanstanden (BVerwG, Urteil vom 28.10.1998 - 8 C 30/96 -, BVerwGE 107, 345 [348 f.]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.2016 - 6 A 10539/16

    Fiktion der Einhaltung eines wasserrechtlich festgesetzten Überwachungswerts;

    Denn die Anforderungen, die sowohl die allgemein anerkannten Regeln der Technik als auch der Stand der Technik an die Beschaffenheit einzuleitenden Abwassers stellen, wurden durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 7a Abs. 1 WHG (Rahmen-AbwasserVwV) ebenso konkretisiert wie dies durch die nunmehr maßgebliche Abwasserverordnung erfolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1998 - 8 C 30.96 -, BVerwGE 107, 345 = juris).

    In dem dazu ergangenen Revisionsurteil vom 28. Oktober 1998 (BVerwG - 8 C 30.96 -, BVerwGE 107, 345 = juris) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass bei allen Einleitungen die Ermäßigung des Abgabesatzes für jeden Schadstoff in gleicher Weise gesondert zu prüfen ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2001 - 9 A 3726/96
    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1998 - 8 C 30.96 -, NVwZ 1999, 1116 (zu § 9 Abs. 5 Satz 4 AbwAG i.d.F. des 3. Änderungsgesetzes vom 2. November 1990 - BGBl. I S. 2425); Berendes/Winters, Das Abwasserabgabengesetz, 2. Auflage 1989, S. 133 und 135.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1998, a.a.O.; Berendes/ Winters, a.a.O., S. 128 f.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1998, a.a.O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2001 - 9 A 3727/96
    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1998 - 8 C 30.96 -, NVwZ 1999, 1116 (zu § 9 Abs. 5 Satz 4 AbwAG i.d.F. des 3. Änderungsgesetzes vom 2. November 1990 - BGBl. I S. 2425); Berendes/Winters, Das Abwasserabgabengesetz, 2. Auflage 1989, S. 133 und 135.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1998, a.a.O.; Berendes/ Winters, a.a.O., S. 128 f.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1998, a.a.O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - 9 A 3055/08

    Voraussetzungen der Reduzierung einer Abwasserabgabe wegen hoher Zuflüsse von

  • VG Halle, 31.05.2018 - 4 A 527/16

    Abwasserabgabe; Heraberklärung; behördliche Überwachung; Überschreitung des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - A 2 S 464/98

    Zweckverband, Austritt, Feststellung, Genehmigung, Grund, wichtiger, Abwasser,

  • BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 25.14

    Abwasser; Wasserverband; Wasserverbandsumlage; Direkteinleiter;

  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 17.97

    Abgabesatz; Abwasserabgabe; Abwasserabgabesatz; Ermäßigung des Abgabesatzes;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1999 - 9 A 2736/96

    Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben ; Beitragsanteile für

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.08.2012 - 2 B 13.09

    Wassernutzungsentgelt; Befreiung; Befreiungsvorschrift in der bis zum 29. April

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2000 - 6 A 10789/00

    Hundesteuer; Rasselisten einer Hundesteuersatzung

  • BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 55.14

    Begünstigung eines seine Schadstofffracht ganz erheblich reduzierenden

  • BVerwG, 28.08.2001 - 7 B 12.01

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Vermögensrechtliche

  • BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 28.14

    Reduktion der Schadstofffracht durch den Indirekteinleiter von Abwasser

  • BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 43.14

    Ableiten des Abwassers durch den Abfallverursacher über die Kläranlage des

  • BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 26.14

    Reduktion der Schadstofffracht durch den Indirekteinleiter von Abwasser

  • BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 27.14

    Reduktion der Schadstofffracht durch den Indirekteinleiter von Abwasser

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1999 - 9 A 2971/96

    Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben; Rechtmäßigkeit eines

  • VG Arnsberg, 21.05.2002 - 8 K 784/01

    Streit über die Festsetzung von Abwasserabgaben; Rechtswidrig unterlassene

  • BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 88.01

    Anforderungen an die Zulassung einer Revision - Die Frage nach sachgerechter

  • BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 87.01

    Anforderungen an die Zulassung einer Revision - Die Frage nach sachgerechter

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.1999 - 12 A 13126/96

    Normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift; Abgabesatzreduzierung; Allgemein

  • VG Düsseldorf, 12.05.2016 - 8 K 7903/14

    Ermittlung der Höhe einer Abwasserabgabe anhand des Überwachungswertes des

  • VG Münster, 10.10.2008 - 7 K 571/07

    Rechtmäßigkeit einer Nacherhebung von Abwasserabgaben gegenüber dem Betreiber

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