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   BVerwG, 27.10.1993 - 8 C 33.92   

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BVerwG, 27.10.1993 - 8 C 33.92 (https://dejure.org/1993,1993)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.1993 - 8 C 33.92 (https://dejure.org/1993,1993)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 1993 - 8 C 33.92 (https://dejure.org/1993,1993)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erschließungsbeitrag - Landesrecht - Heranziehungsbescheid

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 903
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1993 - 8 C 33.92
    Das vorrangige materielle Erschließungsbeitragsrecht schließt insoweit etwaige entgegenstehende landesrechtliche Verfahrensvorschriften aus (im Anschluß an die Urteile vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 ff., vom 12. April 1991 - BVerwG 8 C 92.89 - Buchholz 406.11 § 135 BauGB Nr. 32 S. 4 ff. und vom 4. Juni 1993 - BVerwG 8 C 55.91 -).

    Dagegen verletzt das Berufungsgericht mit seiner daran anknüpfenden Annahme Bundesrecht, bei Abgabenbescheiden und - da es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf das richtigerweise anzuwendende Recht ankomme (Urteil vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 [97]) - konkret bei Erschließungsbeitragsbescheiden gehöre die Bezeichnung der Abgaben- bzw. Beitragsart zum verfügenden Teil, also zur Regelung bzw. zum Spruch des Verwaltungsakts und nicht (nur) zu dessen Gründen (BU S. 8 bis 11), so daß ein zu Unrecht als Straßenbaubeitragsbescheid bezeichneter und auf das Kommunalabgabengesetz gestützter Heranziehungsbescheid nicht durch schlichte "Umstellung" auf eine erschließungsbeitragsrechtliche Grundlage den Charakter eines Erschließungsbeitragsbescheides erlangen könne.

    b) Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Urteil vom 19. August 1988 (a.a.O. S. 98) entschieden, Erschließungsbeitragsbescheide rechtfertigten sich aus den §§ 127 ff. BBauG/ BauGB ; das gehöre zu ihren Gründen, nicht zu ihrem Spruch.

  • BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 92.89

    Heranziehungsbescheid - Aufrechterhaltung von Bescheiden -

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1993 - 8 C 33.92
    Das vorrangige materielle Erschließungsbeitragsrecht schließt insoweit etwaige entgegenstehende landesrechtliche Verfahrensvorschriften aus (im Anschluß an die Urteile vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 ff., vom 12. April 1991 - BVerwG 8 C 92.89 - Buchholz 406.11 § 135 BauGB Nr. 32 S. 4 ff. und vom 4. Juni 1993 - BVerwG 8 C 55.91 -).

    Im Urteil vom 12. April 1991 - BVerwG 8 C 92.89 - (Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 32 S. 4 ff.) hat der Senat - ebenfalls zu einem Urteil des Berufungsgerichts - präzisierend ausgeführt: Das Erschließungsbeitragsrecht treffe eine abschließende Regelung der streitigen Frage, wobei offenbleiben könne, ob diese Regelung dem materiell-inhaltlichen Erschließungsbeitragsrecht oder dem erschließungsbeitragsrechtlichen Verwaltungsverfahrensrecht zuzurechnen sei; sollte das letztere zutreffen, greife Art. 84 Abs. 1 letzter Halbsatz GG ein.

  • BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73

    Bundesrat

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1993 - 8 C 33.92
    Die den Begriff des Verwaltungsverfahrens (vgl. § 9 VwVfG ) kennzeichnende "Art und Weise" der behördlichen Tätigkeit, das "Wie" des Verwaltungshandelns (vgl. BVerfGE 55, 274 [319 f.]; 37, 363 [385]; Maunz/Dürig, a.a.O., Rn. 33, 35; Laubinger, a.a.O.), steht bei der Zuordnung des Inhalts von Verwaltungsakten zur Regelung bzw. zu den Gründen jedoch nicht im Mittelpunkt.
  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1993 - 8 C 33.92
    Die den Begriff des Verwaltungsverfahrens (vgl. § 9 VwVfG ) kennzeichnende "Art und Weise" der behördlichen Tätigkeit, das "Wie" des Verwaltungshandelns (vgl. BVerfGE 55, 274 [319 f.]; 37, 363 [385]; Maunz/Dürig, a.a.O., Rn. 33, 35; Laubinger, a.a.O.), steht bei der Zuordnung des Inhalts von Verwaltungsakten zur Regelung bzw. zu den Gründen jedoch nicht im Mittelpunkt.
  • VGH Hessen, 25.03.1993 - 5 UE 544/89

    Bezeichnung der Abgabe nach ihrer Art - Umdeutung eines Erschließungsbeitrags in

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1993 - 8 C 33.92
    Diese Auslegung des § 157 Abs. 1 Satz 2 AO ("Schriftliche Steuerbescheide müssen die festgesetzte Steuer nach Art und Betrag bezeichnen und angeben, wer die Steuer schuldet") ist - legt man die Norm in ihrer bundesrechtlichen Bedeutung als reine Formvorschrift zugrunde - unzutreffend (vgl. auch HessVGH, Urteil vom 25. März 1993 - 5 UE 544/89 -); ob der Umstand, daß die (bundesrechtliche) Abgabenordnung hier erst kraft der Verweisung in Art. 13 Abs. 1 KAG anwendbar wird, deren Revisibilität entgegensteht, kann dahinstehen (vgl. hierzu Beschluß vom 2. Juli 1990 - BVerwG 5 B 37.90 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 160 S. 10 f. m.w.N.; Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 174.81 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 23 S. 15 ff.; Beschluß vom 15. Juni 1983 - BVerwG 8 B 1.83 Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 110 S. 3 f.).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88

    Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1993 - 8 C 33.92
    Denn sie kann den nicht unerheblichen Ausfall von Beiträgen durch drohende zwischenzeitliche Verjährung bei Wahl der falschen Rechtsgrundlage und eine unnötige Verdoppelung von Gerichtsverfahren in ein und derselben Angelegenheit mit dem damit zwangsläufig verbundenen Zeitaufwand verhindern (vgl. zu diesem Gesichtspunkt schon Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 87.88 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 218 a.E.).
  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 174.81

    Gesetzwidriger Beitragsverzicht - Unbeachtlichkeit - Gewährender Verwaltungsakt -

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1993 - 8 C 33.92
    Diese Auslegung des § 157 Abs. 1 Satz 2 AO ("Schriftliche Steuerbescheide müssen die festgesetzte Steuer nach Art und Betrag bezeichnen und angeben, wer die Steuer schuldet") ist - legt man die Norm in ihrer bundesrechtlichen Bedeutung als reine Formvorschrift zugrunde - unzutreffend (vgl. auch HessVGH, Urteil vom 25. März 1993 - 5 UE 544/89 -); ob der Umstand, daß die (bundesrechtliche) Abgabenordnung hier erst kraft der Verweisung in Art. 13 Abs. 1 KAG anwendbar wird, deren Revisibilität entgegensteht, kann dahinstehen (vgl. hierzu Beschluß vom 2. Juli 1990 - BVerwG 5 B 37.90 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 160 S. 10 f. m.w.N.; Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 174.81 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 23 S. 15 ff.; Beschluß vom 15. Juni 1983 - BVerwG 8 B 1.83 Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 110 S. 3 f.).
  • BVerwG, 15.06.1983 - 8 B 1.83

    Revisibilität einer landesrechtlichen Vorschrift wegen Übereinstimmung mit dem

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1993 - 8 C 33.92
    Diese Auslegung des § 157 Abs. 1 Satz 2 AO ("Schriftliche Steuerbescheide müssen die festgesetzte Steuer nach Art und Betrag bezeichnen und angeben, wer die Steuer schuldet") ist - legt man die Norm in ihrer bundesrechtlichen Bedeutung als reine Formvorschrift zugrunde - unzutreffend (vgl. auch HessVGH, Urteil vom 25. März 1993 - 5 UE 544/89 -); ob der Umstand, daß die (bundesrechtliche) Abgabenordnung hier erst kraft der Verweisung in Art. 13 Abs. 1 KAG anwendbar wird, deren Revisibilität entgegensteht, kann dahinstehen (vgl. hierzu Beschluß vom 2. Juli 1990 - BVerwG 5 B 37.90 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 160 S. 10 f. m.w.N.; Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 174.81 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 23 S. 15 ff.; Beschluß vom 15. Juni 1983 - BVerwG 8 B 1.83 Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 110 S. 3 f.).
  • BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86

    Erschließungsbeitragspflicht der Deutschen Bundesbahn für ein als Bahnhofsgelände

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1993 - 8 C 33.92
    Der Senat hat dies im Urteil vom 11. Dezember 1987 - BVerwG 8 C 85.86 - (BVerwGE 78, 321 [326 f.]) unter Hinweis auf den weiten Baulandbegriff des § 133 Abs. 1 BauGB im einzelnen ausgeführt.
  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87

    Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1993 - 8 C 33.92
    In der Entscheidung vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 92.87 (BVerwGE 79, 163 ; kritisch hierzu Uechtritz, VBlBW 1989, 81) hat der Senat dem Regelungsgehalt des Erschließungsbeitragsrechts ein bundesrechtliches, gemäß Art. 31 GG landesverfahrensrechtliche Erschwernisse ausschließendes Gebot zur vollständigen (Nach-)Erhebung von Erschließungsbeiträgen entnommen.
  • BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 55.91

    Erhebung von Beiträgen auf Grund der Verbesserung durch eine Fahrbahnerneuerung -

  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 35.92

    Hinterliegergrundstück - Anbaustraße - Hinterliegergrundstück -

  • BVerwG, 02.07.1990 - 5 B 37.90

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Berufsfachschülers auf

  • VG Hamburg, 10.02.2017 - 9 K 6154/14

    Gefahrenabwehrrechtliches Kontakt- und Näherungsverbot - Untersagung planmäßig

    Wird die in einem Bescheid verfügte Regelung auf einer anderen Rechtsgrundlage als der im Bescheid genannten aufrechterhalten, lässt dies die Identität der im Bescheid getroffenen behördlichen Regelung unberührt, wenn sie auf dasselbe Regelungsziel gerichtet bleibt und infolge des "Austauschs" der Rechtsgrundlage keine Wesensänderung erfährt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.1993, 8 C 33/92, NVwZ 1994, 903).
  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

    Denn auch eine solche "Umstellung" berührt den Wesensgehalt des angefochtenen Heranziehungsbescheids nicht (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 27. Oktober 1993 - BVerwG 8 C 33.92 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 122), da eine Entscheidung der Gemeinde zugunsten der Vorfinanzierung der für die endgültige Herstellung der L.-Straße bereits entstandenen und ggf. noch entstehenden Kosten durch die Erhebung von Vorausleistungen hier nach den tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts von dem zuständigen Gemeindeorgan getroffen worden ist.
  • VGH Bayern, 16.03.2005 - 23 BV 04.2295

    Aufrechterhaltung eines Verbesserungsbeitragsbescheids als

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  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2006 - 2 S 831/05

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides für Fleischuntersuchungen -

    Denn nach wie vor geht es um die Gegenleistung für konkret in Rede stehende und erbrachte "Amtshandlungen" im Rahmen eines Gebührenschuldverhältnisses (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27.10.1993 - 8 C 33.92 - NVwZ 1994, 903).
  • VG Hamburg, 22.06.2018 - 1 E 2009/18

    Anbringen einer Parkkralle zur präventiven "Sicherstellung" des Kraftfahrzeuges

    Wird die in einem Bescheid verfügte Regelung auf einer anderen Rechtsgrundlage als der im Bescheid genannten aufrechterhalten, lässt dies die Identität der im Bescheid getroffenen behördlichen Regelung unberührt, wenn sie auf dasselbe Regelungsziel gerichtet bleibt und infolge des "Austauschs" der Rechtsgrundlage keine Wesensänderung erfährt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.1993, 8 C 33/92, NVwZ 1994, 903).
  • OVG Saarland, 12.05.2021 - 1 A 126/20

    Kanalbaubeitrag - Bahnbetriebsgrundstücke

    Das Bundesverwaltungsgericht [BVerwG, Urteile vom 11.12.1987 - 8 C 85/86 -, juris Rdnrn. 22 ff., und vom 27.10.1993 - 8 C 33/92 -, juris Rdnr. 27] hat zur erschließungsbeitragsrechtlichen Problematik im Einzelnen ausgeführt, dass die Qualifizierung eines Bahnbetriebsgrundstücks als Bauland im erschließungsbeitragsrechtlichen Sinn des § 133 Abs. 1 BBauG (heute: BauGB) nicht bereits an dessen Nutzung als Bahnhofsgelände und an der Tatsache, dass es der vorrangigen Fachplanung der Deutschen Bundesbahn unterliege, scheitere.

    [BVerwG, Urteil vom 11.12.1987, a.a.O.; all dies bekräftigend: BVerwG, Urteil vom 27.10.1993 - 8 C 33/92 -, juris Rdnr. 27] Dieser Sichtweise ist für den Anwendungsbereich des saarländischen Kanalbaubeitragsrechts zu folgen.

  • VGH Hessen, 05.12.2007 - 5 UE 136/07

    Keine Erschließungsbeitragspflicht der Anwohner bei Auferlegung der

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 15. März 1993 - 5 UE 544/89 -, HSGZ 1994, 31 = NVwZ-RR 1994, 2 131) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 19. August 1988 - 8 C 29.87 -, BVerwGE 80, 96, und vom 27. Oktober 1993 - 8 C 33.92 -, NVwZ 1994, 903) sind Erschließungsbeitrag (§§ 127 ff BauGB) und Straßenbeitrag (§ 11 Hess KAG) dieselbe "Art" der Abgabe im Sinne von § 157 Abgabenordnung, so dass die Wahl der falschen Bezeichnung im Beitragsbescheid diesen nicht rechtswidrig macht und nicht die Notwendigkeit einer Umdeutung nach § 128 Abgabenordnung begründet.
  • VG Oldenburg, 22.06.2011 - 11 A 2434/10

    Kostenermittlung für Feuerwehreinsatz nach neuem niedersächsischem Recht

    Allgemein gilt im Abgabenrecht, dass im Festsetzungsbescheid lediglich Grund und Höhe der Zahlungspflicht genannt sein müssen und das Verwaltungsgericht zu prüfen hat, ob hierfür (irgend-) eine Rechtsgrundlage besteht (vgl. Rosenzweig/Freese, NKAG, Rn. 62 zu § 11; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1993 - 8 C 33.92 - NVwZ 1994, 903 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 24.08.2023 - 12 K 678/23

    Durchbrechung der Bestandskraft einer nach nationalem Recht erteilten

    Ob eine Veränderung das "Wesen" des Verwaltungsakts betrifft, muss am Maßstab des materiellen Rechts beurteilt werden, denn danach richtet sich, was zum verfügenden Teil des Bescheides zählt und was (nur) zu dessen Gründen zu rechnen ist (vgl. Sigrid Emmenegger, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Auflage 2021, § 113 VwGO, Rn. 34, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1993 - 8 C 33.92 - juris, Rn. 24).
  • VGH Bayern, 26.10.2023 - 14 ZB 22.2030

    Naturschutzrechtliche Nutzungsuntersagung für Wanderparkplatz

    Eine Wesensänderung liegt nicht vor, wenn der bisherige Sachverhalt ergänzt, präzisiert und vertieft wird; dies gilt vor allem dann, wenn die neue Rechtsgrundlage dem gleichen Zweck dient und auf den gleichen Sachverhalt abzielt, wobei diese gegebenenfalls sogar aus einem anderen Rechtsgebiet stammen kann (vgl. BVerwG, U.v. 27.10.1993 - 8 C 33.92 - NVwZ 1994, 903/904 f. m.w.N. zum Austausch einer Rechtsgrundlage aus dem Erschließungsbeitragsmit einer solchen aus dem Straßenausbaubeitragsrecht; Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 85).
  • VG Lüneburg, 23.09.2021 - 3 B 15/21

    Beleuchtung; Hinterliegergrundstück; Straßenausbaubeitrag

  • VG Frankfurt/Oder, 04.03.2015 - 5 K 221/12

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

  • VG Saarlouis, 29.10.2018 - 3 K 2072/15

    Zur Anschlussmöglichkeit eines "freigestellten" Bahnbetriebsgeländes im

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.01.2012 - 9 S 73.11

    Änderungsbescheid; (öffentliche) Verkehrsflächen; wirtschaftlicher Vorteil;

  • VG Potsdam, 25.07.2018 - 8 K 5455/17
  • VG Düsseldorf, 19.09.2006 - 26 K 3635/06

    Türkei, Widerruf, Asylberechtigung, Flüchtlingsanerkennung, politische

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2005 - 4 L 111/02

    Zur Ausnahme von der Pflicht, den Aufwand "pfennig-genau" zu ermitteln

  • OVG Thüringen, 09.01.2001 - 4 EO 612/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht

  • VG Düsseldorf, 23.01.2007 - 26 K 5170/06

    Widerruf der Asylanerkennung eines Ausländers wegen Vorspiegelung einer falschen

  • VG Osnabrück, 07.06.2005 - 1 A 82/03

    Ablösung; Ablösungsvereinbarung; Anbaustraße; Anfechtung; Aufrechnung;

  • VG Frankfurt/Oder, 19.08.2014 - 3 K 852/11
  • VG München, 21.09.2010 - M 2 K 09.2904

    Abgrenzung Straßenausbaubeitragsrecht/Erschließungsbeitragsrecht; erstmalige

  • VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 403/02
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