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   BVerwG, 09.02.1977 - VIII C 34.76   

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BVerwG, 09.02.1977 - VIII C 34.76 (https://dejure.org/1977,299)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.1977 - VIII C 34.76 (https://dejure.org/1977,299)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 1977 - VIII C 34.76 (https://dejure.org/1977,299)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Musterungsbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.02.1976 - 8 C 21.75

    Musterungsbescheid - Festsetzung von Verwendungsgraden - Wehrersatzbehörde -

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1977 - 8 C 34.76
    Zum Inhalt und zur Abgrenzung der Verwendungsgrade "verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten" (= wehrdienstfähig 2) und "verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" (= wehrdienstfähig 3) (im Anschluß an das zur Veröffentlichung in der Sammlung vorgesehene Urteil vom 25. Februar 1976 - BVerwG VIII C 21.75 -).

    aufgeführten Verwendungsgrade in ihrer Entscheidung festsetzen muß (vgl. dazu jetzt vor allem das zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung vorgesehene Urteil vom 25. Februar 1976 - BVerwG VIII C 21.75 - [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 18]).

  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1977 - 8 C 34.76
    Im Sinne des neugefaßten § 8 a WPflG ist, wie im Anschluß an BVerwGE 31, 149 in BVerwGE 49, 118 ausgeführt worden ist, wehr dienst fähig der Wehrpflichtige, der unter Berücksichtigung einer etwa erforderlich werdenden Einschränkung "für bestimmte Tätigkeiten" oder "in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" für den Grundwehrdienst körperlich und geistig geeignet ist.
  • BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 78.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1977 - 8 C 34.76
    Wie das Bundesverwaltungsgericht (Urteile vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII CB 40.68 - und vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 78.72 - [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 12]) ausgesprochen hat, darf zwar die ZDv 46/1 als gesetzlich vorgesehene Richtlinie zu § 8 a WPflG trotz ihres verwaltungsinternen Charakters in dem auch vom Verwaltungsgericht aufgezeigten begrenzten Rahmen mit herangezogen werden, wenn über die Eignung des Wehrpflichtigen gemäß den im Wehrdienst zu erwartenden Anforderungen zu entscheiden ist; sie enthält entsprechende diese Anforderungen berücksichtigende Erfahrungssätze.
  • BVerwG, 28.11.1974 - VIII C 99.72

    Bestimmender Maßstab für die Beurteilung der Wehrdiensttauglichkeit - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1977 - 8 C 34.76
    Dabei sind solche Einschränkungen nicht schon bei bloß punktuellen Schwächen des Wehrpflichtigen geboten, die bei entsprechender spezifischer Beanspruchung zu einem punktuellen Versagen führen können, die Eignung des Wehrpflichtigen für den Wehrdienst an sich aber unberührt lassen; solchen punktuellen Schwächen muß in der Truppe und vom Truppenarzt - durch geeignete Einzelfallmaßnahmen Rechnung getragen werden (Urteil vom 28. November 1974 - BVerwG VIII C 99.72 - [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 13]).
  • BVerwG, 20.08.1975 - 8 C 24.75

    Beurteilung der Wehrdienstfähigkeit - Ungediente Wehrpflichtige -

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1977 - 8 C 34.76
    Im Sinne des neugefaßten § 8 a WPflG ist, wie im Anschluß an BVerwGE 31, 149 in BVerwGE 49, 118 ausgeführt worden ist, wehr dienst fähig der Wehrpflichtige, der unter Berücksichtigung einer etwa erforderlich werdenden Einschränkung "für bestimmte Tätigkeiten" oder "in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" für den Grundwehrdienst körperlich und geistig geeignet ist.
  • BVerwG, 05.02.1970 - VIII CB 40.68

    Widerspruchsbescheid ohne vorausgegangenen Verwaltungsakt - Nachuntersuchung und

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1977 - 8 C 34.76
    Wie das Bundesverwaltungsgericht (Urteile vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII CB 40.68 - und vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 78.72 - [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 12]) ausgesprochen hat, darf zwar die ZDv 46/1 als gesetzlich vorgesehene Richtlinie zu § 8 a WPflG trotz ihres verwaltungsinternen Charakters in dem auch vom Verwaltungsgericht aufgezeigten begrenzten Rahmen mit herangezogen werden, wenn über die Eignung des Wehrpflichtigen gemäß den im Wehrdienst zu erwartenden Anforderungen zu entscheiden ist; sie enthält entsprechende diese Anforderungen berücksichtigende Erfahrungssätze.
  • BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 101.81

    Anforderungen an die vorzeitige Entlassung eines Kriegsdienstverweigerers aus dem

    Als gesetzlich vorgesehene Richtlinie zu § 8 a WPflG dürfen zwar die Tauglichkeitsbestimmungen der ZDv 46/I trotz ihres verwaltungsinternen Charakters bei der Beurteilung der Eignung des Wehrpflichtigen für die im Wehrdienst zu erwartenden Anforderungen mit herangezogen werden, weil sie diese Anforderungen berücksichtigende Erfahrungssätze enthalten (Urteile vom 25. Februar 1976 - BVerwG VIII C 65.75 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 17 S. 7 [9 f.] undvom 9. Februar 1977 - BVerwG VIII C 34.76 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 24 S. 33 [35]).

    Soweit der einzelne Fall auch unter Berücksichtigung der in der ZDv 46/I enthaltenen Erfahrungssätze Anlaß zu "Abgrenzungszweifeln" bietet, muß das Tatsachengericht erforderlichenfalls unter Heranziehung von mit den Anforderungen der Grundausbildung hinreichend vertrauten medizinischen Sachverständigen ermitteln, ob ein Leiden des Wehrpflichtigen "über bloß punktuelle Schwäche hinaus seine Teilnahme an der in Frage kommenden Grundausbildung wenigstens teilweise ausschließt, und bejahendenfalls, ob ohne diese Teile diese Grundausbildung noch sinnvoll durchgeführt werden kann"(Urteil vom 9. Februar 1977 - BVerwG VIII C 34.76 - a.a.O. [37]).

  • BVerwG, 23.09.2003 - 6 B 27.03

    Musterung; Wehrpflichtiger; Tauglichkeit; Zurückstellung; wehrmedizinischer

    Die Beschwerde bringt vor, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Musterungsbescheides der Abschluss des behördlichen Musterungsverfahrens mit Blick auf den nächstmöglichen Gestellungstermin (Urteil vom 9. Februar 1977 - BVerwG 8 C 34.76 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 24).

    In dem Urteil vom 9. Februar 1977 (a.a.O.) hat das Bundesverwaltungsgericht demgegenüber - unter Hinweis auf die seinerzeit durch das Wehrpflichtgesetz in der Fassung vom 8. Dezember 1972 (BGBl I S. 2277) entstandene Rechtslage - entschieden, dass für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit hinsichtlich des Musterungsbescheides der Zeitpunkt des behördlichen Abschlusses des Musterungsverfahrens mit Blick auf den nächsten Gestellungstermin, hinsichtlich des Einberufungsbescheides der Gestellungstermin maßgeblich ist.

  • BVerwG, 25.04.1979 - 8 C 52.77

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Die für diese Wehrdienstfähigkeit maßgebenden Grundsätze sind im Anschluß an BVerwGE 31, 149 in BVerwGE 49, 118 (vgl. z.B. auch Urteile vom 23. Juni 1976 - BVerwG 8 C 87.74 - [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 21] und vom 9. Februar 1977 - BVerwG 8 C 34.76 - [Buchholz a.a.O. Nr. 24]) dahin zusammengefaßt worden: wehrdienstfähig ist der Wehrpflichtige, der unter Berücksichtigung einer etwa erforderlich werdenden Einschränkung "für bestimmte Tätigkeiten" oder "in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" (vgl. § 8 a Abs. 2 Satz 1 WPflG) für den Grund wehrdienst körperlich und geistig geeignet ist; nicht wehrdienstfähig ist ein Wehrpflichtiger (nur) dann, wenn es ihm auch unter Berücksichtigung der genannten Einschränkung "in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" wegen körperlicher oder geistiger Mängel schlechthin nicht zuzumuten ist, Grundwehrdienst zu leisten.
  • BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 68.84

    Wehrpflicht - Tauglichkeit - Wehrdienstausnahme - Verpflichtungsklage

    Der Senat hat die für die Wehrdienstfähigkeit maßgebenden Grundsätze im Urteil vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 40.78 - (Buchholz 448.0 § 9 WPflG Nr. 6 S. 1 ; ebenso Urteile vom 25. Februar 1983 - BVerwG 8 C 31.82 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 35 S. 1 und vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 153.81 - Buchholz 448.11 § 7 ZDG Nr. 4 S. 1 ) wie folgt zusammengefaßt: "Wehrdienstfähig ist der Wehrpflichtige, der unter Berücksichtigung einer etwa erforderlich werdenden Einschränkung 'für bestimmte Tätigkeiten' oder 'in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten' (vgl. § 8 a Abs. 2 Satz 1 WPflG) für den Grundwehrdienst körperlich und geistig geeignet ist; nicht wehrdienstfähig ist ein Wehrpflichtiger (nur) dann, wenn es ihm auch unter Berücksichtigung der genannten Einschränkung 'in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten' wegen körperlicher oder geistiger Mängel schlechthin nicht zuzumuten ist, Grundwehrdienst zu leisten." Zur Beurteilung dieser Voraussetzungen bedarf es der Beachtung der für die Grundausbildung geltenden (unverzichtbaren) Anforderungen, die in dem vom Bundesminister der Verteidigung erstellten sog. Tätigkeitskatalog festgelegt worden sind (vgl. Urteile vom 9. Februar 1977 - BVerwG VIII C 34.76 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 24 S. 33 , vom 21. Mai 1980 - BVerwG 8 C 33.79 - amtl. Umdruck S. 7 -, insoweit in Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 126 nicht abgedruckt, vom 16. Oktober 1980 - BVerwG 8 C 58.79 - Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 26 S. 25 , vom 25. Januar 1985 a.a.O. S. 8 und vom 7. November 1986 - BVerwG 8 C 60.84 -).
  • BVerwG, 11.03.1981 - 8 B 94.80

    Geltendmachung einer Divergenzrüge im Verfahren nach dem Wehrpflichtgesetz

    Die Rüge, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Februar 1970 - BVerwG 8 C 167.67 - und vom 9. Februar 1977 - BVerwG 8 C 34.76 - (Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nrn. 4 und 24) ab (vgl. § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG), ist unbegründet.

    Die ZDV 46/1 enthält entsprechende, diese Anforderungen berücksichtigende Erfahrungssätze (Urteil vom 9. Februar 1977 - BVerwG 8 C 34.76 - [Buchholz a.a.O. Nr. 24]).

  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 153.81

    Anforderungen an die erneute Überprüfung eines Tauglichkeitsüberprüfungsbescheids

    Die drei in § 8 a Abs. 2 Satz 1 WPflG aufgeführten Verwendungsgrade, die mit den Signierziffern 1 bis 3 gekennzeichnet werden (vgl. dazuUrteil vom 9. Februar 1977 - BVerwG VIII C 34.76 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 24 S. 33 [35 f.]), stufen die Eignung der wehrdienstfähigen Wehrpflichtigen für den Wehrdienst rechtserheblich ab (vgl.Urteil vom 25. Februar 1976 - BVerwG VIII C 21.75 - BVerwGE 50, 238 [240, 245]).
  • BVerwG, 21.05.1980 - 8 C 33.79

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Gericht auf Grund mangelhafter

    Die Vorschrift in § 8 a Abs. 1 Satz 1 WPflG verlangt, daß das Tatsachengericht die unverzichtbaren Anforderungen der Grundausbildung zugrunde legt (Urteile vom 9. Februar 1977 - BVerwG 8 C 8.76, BVerwG 8 C 34.76 und BVerwG 8 C 53.76 - [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 24]) und prüft, ob der Wehrpflichtige trotz seiner Leiden diesen Anforderungen entsprechen kann.
  • BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 40.78
    Die für diese Wehrdienstfähigkeit maßgebenden Grundsätze sind im Anschluß an BVerwGE 31, 149 in BVerwGE 49, 118 (vgl. z.B. auch Urteile vom 23. Juni 1976 - BVerwG 8 C 87.74 - [Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 21] und vom 9. Februar 1977 - BVerwG 8 C 34.76 - [Buchholz a.a.O. Nr. 24]) dahin zusammengefaßt worden: wehrdienstfähig ist der Wehrpflichtige, der unter Berücksichtigung einer etwa erforderlich werdenden Einschränkung "für bestimmte Tätigkeiten" oder "in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" (vgl. § 8 a Abs. 2 Satz 1 WPflG) für den Grund wehrdienst körperlich und geistig geeignet ist; nicht wehrdienstfähig ist ein Wehrpflichtiger (nur) dann, wenn es ihm auch unter Berücksichtigung der genannten Einschränkung "in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" wegen körperlicher oder geistiger Mängel schlechthin nicht zuzumuten ist, Grundwehrdienst zu leisten.
  • BVerwG, 09.02.1977 - 8 C 8.76

    Festsetzung von Tauglichkeitsgrad und Verwendungsgrad in der

    Das läßt nicht erkennen, ob und inwieweit das Verwaltungsgericht den Kläger durch die fraglichen Beiden gehindert sieht, an der für ihn in Frage kommenden Grundausbildung wenigstens insoweit teilzunehmen, daß diese Grundausbildung noch sinnvoll durchgeführt werden kann (vgl. das am selben Tage verkündete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG VIII C 34.76 -).
  • BVerwG, 08.03.1985 - 8 C 71.83

    Einberufung zum Grundwehrdienst - Musterung als wehrdienstfähig und

    "Allerdings gehen die angefochtenen Urteile zutreffend davon aus, daß für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide hinsichtlich des Tauglichkeitsüberprüfungsbescheides als einer materiellen Musterungsentscheidung (vgl. Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 153.81 - Buchholz 448.11 § 7 ZDG Nr. 4 S. 1 ) der Zeitpunkt des Abschlusses des darauf bezogenen Verwaltungsverfahrens mit Blick auf den nächsten Gestellungszeitpunkt und hinsichtlich des Einberufungsbescheides der festgesetzte Gestellungszeitpunkt maßgeblich sind (vgl. Urteile vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 112.67/115.67 - BVerwGE 34, 155 , vom 28. Januar 1971 - BVerwG VIII C 90.70 - BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] und vom 9. Februar 1977 - BVerwG VIII C 34.76 - amtl. Umdruck S. 6, insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 24 S. 33).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 110.83

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Verwaltungsgericht bei der Verwertung

  • BVerwG, 13.04.1983 - 8 B 161.82

    Kostenentscheidung bei Einstellung des Verfahrens wegen Erledigterklärung durch

  • BVerwG, 12.03.1980 - 8 C 50.78

    Anfechtung eines Musterungsbescheides - Tauglichkeit zum Wehrdienst

  • BVerwG, 28.09.1990 - 8 CB 54.90

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 4.83

    Verwertung von im Verwaltungsverfahren erstellten, substantiiert bestrittenen

  • BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 62.79

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei Überprüfung der Tauglichkeit -

  • BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 27.79

    Prüfungsmaßstab für die Feststellungen zur Tauglichkeit und Verwendungsfähigkeit

  • BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 78.76

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Musterungsbescheids - Festsetzung von

  • BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 82.76

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 18.10.1983 - 8 B 110.83

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

  • BVerwG, 26.11.1979 - 8 B 40.79

    Rechtswidrigkeit eines auf Grund im Musterungsverfahren festgesetzten

  • BVerwG, 13.09.1978 - 8 C 33.77

    Rechtmäßigkeit eines Musterungsbescheids - Wehrdienstfähigkeit bei allergischen

  • BVerwG, 02.03.1987 - 8 B 12.87

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BVerwG, 20.05.1986 - 8 CB 43.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Prüfungsmaßstab für die

  • BVerwG, 05.10.1977 - 8 CB 21.77

    Wehrdienstfähigkeit und Verwendungsfähigkeit eines Wehrpflichtigen bei Fehlen

  • VG Schwerin, 15.04.2010 - 6 B 105/10

    Wehrpflichtrecht: Entlassung aus dem Grundwehrdienst mangels Wehrdienstfähigkeit;

  • BVerwG, 19.06.1986 - 8 B 156.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 22.12.1983 - 8 B 83.83

    Bedeutung der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) "Bestimmungen für die Durchführung

  • BVerwG, 01.09.1983 - 8 B 56.83

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde in

  • BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 90.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtmäßigkeit eines

  • BVerwG, 11.09.1978 - 8 B 15.78

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Rechtsmittelverfahren

  • BVerwG, 04.09.1984 - 8 B 143.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • VG Augsburg, 09.12.2008 - Au 1 S 08.1682

    ZDV 46/1; vorläufiger Rechtsschutz gegen Einberufung zum Zivildienst;

  • VG Wiesbaden, 28.07.1982 - VIII/2 H 600/82

    Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ; Widerspruch gegen einen

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