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   BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63   

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https://dejure.org/1964,16
BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63 (https://dejure.org/1964,16)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1964 - VIII C 350.63 (https://dejure.org/1964,16)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1964 - VIII C 350.63 (https://dejure.org/1964,16)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - Politische Verfolgungsgründe im Sinne von § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (BWGöD) - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 19, 231
 
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Wird zitiert von ... (239)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.06.1963 - VII C 44.62

    Zulässigkeit einer Abänderung von Vorschriften der Prüfung zum Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63
    Ausführungen in der Beschwerdeschrift, mit der die Zulassung der Revision begehrt wurde, müssen im Revisionsverfahren unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerwGE 16, 150 [BVerwG 14.06.1963 - VII C 44/62] [153 f.]).
  • VerfGH Berlin, 19.12.2006 - VerfGH 45/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz iSv

    a) Der rechtliche Ausgangspunkt des Oberverwaltungsgerichts, ein Verfahrensbeteiligter könne einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehörs im Berufungszulassungsverfahren mit Erfolg nur rügen, wenn er zuvor alle ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft habe, um sich Gehör zu verschaffen, was zudem substantiiert darzulegen sei, entspricht den vom Bundesverwaltungsgericht (für das Revisionszulassungsverfahren) und den Oberverwaltungsgerichten entwickelten allgemeinen Grundsätzen (vgl. etwa BVerwGE 19, 231 ; vgl. ferner BVerwG, Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 5 sowie BVerwG, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 10 B 45/05 - und 6. April 2004 - 9 B 21/04 -, nach JURIS; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, AuAS 2003, 69 ff. sowie AuAS 2001, 203; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. September 1998 - Bs I 29/96 -, nach JURIS; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10. Februar 2006 - 1 ZB 06.30093 -, nach JURIS).

    Zudem - so das Bundesverwaltungsgericht - liege bereits begrifflich keine Gehörsverletzung vor, wenn es einer Partei zwar zunächst aufgrund von gerichtlichen Verfahrensfehlern - etwa versehentlich unterbliebenen Zustellungen und Mitteilungen oder sonst nicht gewährten Stellungnahmemöglichkeiten (sog. "Pannenfälle") - erschwert gewesen sei, von ihrem Äußerungsrecht Gebrauch zu machen, dieser Mangel aber dadurch "überholt" werde, dass der Betroffene von ihm Kenntnis erlange und damit die Möglichkeit zurückgewinne, sich Gehör zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 ).

    Nur dann, wenn ihnen dies nicht möglich sei, könne der Verfahrensverstoß zugleich zu einer andauernden und mit Rechtsmitteln angreifbaren Versagung rechtlichen Gehörs führen (BVerwGE 19, 231 ; vgl. ferner BVerwG, Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 5 sowie BVerwG, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 10 B 45/05 - und 6. April 2004 - 9 B 21/04 -, nach JURIS).

  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Diese Vorschrift erweitert den Prüfungsbereich des Bundesverwaltungsgerichts im Interesse der Rechtseinheit und der Rechtsfortbildung auf dem Gebiet des materiellen Rechts, läßt aber die Prüfung von Verfahrensmängeln ebenso wie im Zivilprozeß grundsätzlich nur aufgrund von frist- und formgerecht erhobenen Revisionsrügen zu (§ 173 VwGO i.V.m. § 559 Abs. 2 Satz 2 ZPO; vgl. BVerwGE 19, 231 ; stRspr).
  • BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88

    Voraussetzungen für die Rüge der Verletzung der Ladungsfrist; Verwirklichung den

    Das Recht auf rechtliches Gehör wird nicht "versagt", wenn der Betroffene oder sein Vertreter es unterläßt, von den ihm verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, Gebrauch zu machen (wie BVerwGE 19, 231, 237 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63] = RzW 1965, 239 L).

    Das Fehlen eines die Rüge betreffenden Vermerks in der Verhandlungsniederschrift mag dann unschädlich sein, wenn nachweisbar eine Rüge erhoben worden ist (BVerwG, Urteil vom 31. August 1964 - BVerwG 8 C 350.63 -, BVerwGE 19, 231 ).

    Der Kläger hat daher sein Rügerecht gemäß § 295 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 173 VwGO verloren (vgl. BVerwGE 19, 231 ff.).

    Nur dann, wenn ihnen oder ihren Prozeßbevollmächtigten dies nicht möglich ist, kann der Verfahrensverstoß zugleich zu einer Versagung rechtlichen Gehörs führen (BVerwGE 19, 231 ; Beschluß vom 3. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 16.78 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 Nr. 30; BFH, Urteil vom 5. Oktober 1967 - V B 29.67 -, NJW 1968, 1111 ).

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