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   BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 37.96   

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BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 37.96 (https://dejure.org/1998,15627)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.1998 - 8 C 37.96 (https://dejure.org/1998,15627)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 1998 - 8 C 37.96 (https://dejure.org/1998,15627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines Grundstücks durch zwei Wohnwege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 58.91

    Unbefahrbarer Wohnweg als Erschließungsanlage (Hinterlieger- u. Eckgrundstück)

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 37.96
    Gemäß § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB gehören zu den beitragsfähigen Erschließungsanlagen auch solche öffentlichen Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete, die - wie hier mangels weitergehender Widmung - aus rechtlichen Gründen nicht mit Kraftfahrzeugen befahrbar und aus diesem Grunde nicht im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zum Anbau bestimmt sind (vgl. Urteile vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 39 S. 12 (13 ff.) = BVerwGE 67, 216 (218 ff.) [BVerwG 03.06.1983 - 8 C 70/82] und vom 10. Dezember 1993 BVerwG 8 C 58.91 - Buchholz a.a.O. Nr. 71 S. 104 (105)).

    Auch dies ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - a.a.O. S. 106).

    - Ein Grundstück, das sowohl an eine Anbaustraße als auch an einen einzig von dieser Straße abzweigenden Wohnweg grenzt, wird danach ausschließlich durch diese Anbaustraße, nicht jedoch zusätzlich auch durch den Wohnweg erschlossen (Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - a.a.O.).

    Soweit der Senat in dem Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - (a.a.O. S. 109) ausgeführt hat, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur "Wegdenkenstheorie" beschränke sich "auf Fälle des Zusammentreffens von zwei Anbaustraßen", dagegen sei ihre Anwendbarkeit auf Fälle ausgeschlossen, in denen ein unbefahrbarer Wohnweg mit einer Anbaustraße zusammentreffe, von der er abzweigt, ist dies so zu verstehen, daß damit die Anwendung der "Wegdenkenstheorie" nicht wirklich auf Anbaustraßen beschränkt, sondern vielmehr die Gleichartigkeit der Erschließungsanlagen zur Voraussetzung gemacht werden sollte.

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 4.75

    Erschließungseinheit; Zum Anbau bestimmte Straße mit Verbindungsfunktion;

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 37.96
    Dennoch ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 22 (26)) unerheblich, daß, "wie die Erfahrung zeigt", der Grundstückseigentümer die zusätzliche Erschließung (Zweitanlage), insbesondere wenn er sein Grundstück schon abschließend bebaut hat, nicht selten als überflüssig oder gar lästig empfindet.

    Hinsichtlich der Erschließung des Grundstücks durch zwei Anbaustraßen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die einzelnen Anlagen je für sich ein Grundstück erschließen, wenn auf dem Grundstück gerade "ihretwegen" eine beitragsrechtlich relevante (bauliche) Nutzung zulässig ist, wobei bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Erschließungsanlage andere für diese Grundstücke etwa schon bestehende Erschließungsanlagen hinweggedacht werden müssen (vgl. u.a. Urteile vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - a.a.O. S. 24) und vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 86.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 53 S. 66 (68) = BVerwGE 68, 41 (45) [BVerwG 26.09.1983 - 8 C 86/81]).

  • BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 26.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitrag für sog. zufahrtloses

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 37.96
    - Schließlich ist ein "Eckgrundstück", das an eine Anbaustraße und einen diese Anbaustraße mit einer weiteren Anbaustraße verbindenden unbefahrbaren Wohnweg grenzt, ebenfalls durch den Wohnweg und beide Anbaustraßen erschlossen (Urteil vom 1. März 1996 - BVerwG 8 C 26.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 101 S. 66).
  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96

    Erschließungsbeitragsrecht - Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung;

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 37.96
    Die vom Bundesverwaltungsgericht für die Mehrfacherschließung eines Grundstücks durch Anbaustraßen entwickelte "Wegdenkenstheorie" ist auf die Mehrfacherschließung durch Wohnwege i.S.d. § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB entsprechend anzuwenden (wie Urteil vom 17. Juni 1998 - BVerwG 8 C 34.96 -).
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81

    Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 37.96
    Hinsichtlich der Erschließung des Grundstücks durch zwei Anbaustraßen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die einzelnen Anlagen je für sich ein Grundstück erschließen, wenn auf dem Grundstück gerade "ihretwegen" eine beitragsrechtlich relevante (bauliche) Nutzung zulässig ist, wobei bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Erschließungsanlage andere für diese Grundstücke etwa schon bestehende Erschließungsanlagen hinweggedacht werden müssen (vgl. u.a. Urteile vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - a.a.O. S. 24) und vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 86.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 53 S. 66 (68) = BVerwGE 68, 41 (45) [BVerwG 26.09.1983 - 8 C 86/81]).
  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 59.91

    Erschließung durch ausschließliche Verbindung über unbefahrbaren Wohnweg?

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 37.96
    - Ein Grundstück, das mit seiner Vorderseite an eine Anbaustraße und mit seiner Rückseite an einen Wohnweg grenzt, der (in Nordrhein-Westfalen auf einer Entfernung von weniger als 50 m) ausschließlich zu einer anderen Anbaustraße führt, wird sowohl durch den Wohnweg als auch durch beide Anbaustraßen erschlossen (Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 59.91 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 72 S. 110).
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81

    Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 37.96
    Zur Entscheidung der hier vorliegenden Konstellation, bei der das klägerische Grundstück als "durchlaufendes Grundstück" an zwei verschiedene Wohnwege grenzt, die aber beide zu derselben Anbaustraße führen, ist zunächst davon auszugehen, daß der Erschließungsbeitrag zur Abgeltung des Erschließungsvorteils erhoben wird und dieser in dem besteht, was die jeweilige Erschließungsanlage für die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit des Grundstücks hergibt (vgl. Urteile vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 15.81 Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 39 S. 7 (10) = BVerwGE 62, 300 (302) [BVerwG 10.06.1981 - 8 C 15/81] und vom 10. Dezember 1993 BVerwG 8 C 59, 91 a.a.O. S. 113).
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage -

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 37.96
    Gemäß § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB gehören zu den beitragsfähigen Erschließungsanlagen auch solche öffentlichen Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete, die - wie hier mangels weitergehender Widmung - aus rechtlichen Gründen nicht mit Kraftfahrzeugen befahrbar und aus diesem Grunde nicht im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zum Anbau bestimmt sind (vgl. Urteile vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 39 S. 12 (13 ff.) = BVerwGE 67, 216 (218 ff.) [BVerwG 03.06.1983 - 8 C 70/82] und vom 10. Dezember 1993 BVerwG 8 C 58.91 - Buchholz a.a.O. Nr. 71 S. 104 (105)).
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