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   BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 4.00   

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BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 4.00 (https://dejure.org/2001,2650)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.2001 - 8 C 4.00 (https://dejure.org/2001,2650)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 2001 - 8 C 4.00 (https://dejure.org/2001,2650)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 2 und 3
    Verzicht auf sanierungsbedürftiges Wohngrundstück im Gegenzug für Baugenehmigung für Eigenheimneubau; Ursachenzusammenhang zwischen nicht kostendeckenden Mieten und Überschuldung bei Kauf eines bereits erheblich sanierungsbedürftigen Grundstücks; Motivation für ...

  • Wolters Kluwer

    Niedrigmietenpolitik - Eigentumsverzicht - Überschuldung - Sachaufklärungspflicht - Rückübertragung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Grundstücküberschuldung; nicht kostendeckende Miete; Eigentumsverzicht; unlautere Machenschaft; Eigenheimbau; Ausschlussgrund; Anfechtung des Restitutionsbescheides durch beigeladenen ...

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 57 (Entscheidungsbesprechung)

    § 1 Abs. 2 u. 3 VermG
    Vermögensrecht/Rückübertragung/Grundstücksüberschuldung/Eigentumsverzicht/unlautere Machenschaften/Berechtigtenfeststellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 556
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 29.98

    Unlautere Machenschaften bei ausreisebedingter Veräußerung von beweglichen Sachen

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 4.00
    bb) Zugunsten des Alteigentümers wird im Regelfall auch die Kausalität - im Sinne eines bestimmenden oder doch wesentlich mitbestimmenden Motivs - zwischen Überschuldung und Eigentumsverzicht vermutet (Urteile vom 16. März 1995, a.a.O., S. 99 bzw. S. 97 und vom 2. Februar 2000, a.a.O., S. 21), wobei Angaben des Eigentümers in der Verzichtserklärung selbst über andere Verzichtsgründe die Kausalitätsvermutung wegen der Untunlichkeit der Offenbarung wahrer Motive regelmäßig nicht erschüttern können.

    Zur Erschütterung der Vermutung sind vielmehr darüber hinausgehende konkrete Anhaltspunkte für eine abweichende Motivation erforderlich (Urteile vom 2. Februar 2000, a.a.O., S. 22 und vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 4.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 151, S. 459 ).

    Feststellungen zur wesentlichen Kausalität der Überschuldung für den Eigentumsverzicht waren auch nicht deshalb entbehrlich, weil - wie dargelegt - im Regelfall eine Vermutung für die Ursächlichkeit der Überschuldung zugunsten des verzichtenden Alteigentümers streitet (Urteile vom 2. Februar 2000, a.a.O., S. 21 und vom 16. März 1995, a.a.O., S. 99 bzw. S. 97).

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 49 und vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 29.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 10 S. 33 ) betrifft der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde.

  • BVerwG, 27.10.1998 - 7 C 35.97
    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 4.00
    Der beigeladene Verfügungsberechtigte kann die ihn bis dahin nicht unmittelbar belastende Feststellung der Berechtigung in einem die Rückübertragung wegen eines Ausschlussgrundes ablehnenden Restitutionsbescheid auch noch erstmals im Revisionsverfahren angreifen (im Anschluss an Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 7 C 35.97 - ZfB 1999, 23 = RÜ BARoV 1998 Nr. 19, S. 35).

    Obwohl die Beigeladenen zu 1 und 2 im Klageverfahren keine Einwände gegen die Berechtigtenfeststellung im Wege der Gegenrüge erhoben haben, sind sie nicht gehindert, die Berechtigtenfeststellung nunmehr erstmals im Revisionsverfahren anzugreifen (Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 7 C 35.97 -, UA S. 6 ) und sie damit zum Gegenstand revisionsgerichtlicher Überprüfung zu machen.

    Der beigeladene Verfügungsberechtigte darf sich in einem solchen Klageverfahren gegen derartige Bescheide jedoch auch auf die Verteidigung des angefochtenen Bescheids - das heißt auf die Annahme des Restitutionsausschlussgrundes - beschränken, solange wegen des darin festgestellten Ausschlusstatbestandes die Rückgabe des streitigen Vermögenswertes nicht angeordnet ist (Urteil vom 27. Oktober 1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98

    Eigentumsverzicht; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Verbindlichkeiten

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 4.00
    Drittens muss die Überschuldung wesentliche Ursache für den Eigentumsverlust gewesen sein (Urteile vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - BVerwGE 94, 16 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 4 S. 5 , vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 39 S. 86 , vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - BVerwGE 108, 281 = Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1 S. 1 und vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 7 S. 14 ; Beschlüsse vom 1. April 1993 - BVerwG 7 B 186.92 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 2 und vom 15. November 1999 - BVerwG 8 B 164.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 4).

    Davon kann im Einzelfall so lange ausgegangen werden, wie sich nicht aus der konkreten Ertragssituation Gegenteiliges ergibt (Urteil vom 11. Februar 1999, a.a.O. S. 283 bzw. S. 3).

    Die Kausalitätsvermutung für nicht kostendeckende Mieten beschränkt sich ferner auf Fälle, in denen die - nicht bereits bei Gründung der DDR vorhandene - Überschuldung eines Grundstücks neben vorhandenen Altbelastungen ausschließlich auf Verbindlichkeiten beruhte, die dazu dienten, das Grundstück dem vertragsgemäßen Gebrauch zu erhalten (Urteil vom 11. Februar 1999, a.a.O., S. 287 f. bzw. S. 6 f.).

  • BVerwG, 01.10.1998 - 8 B 117.98
    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 4.00
    Die Überschuldung eines Grundstücks und der nachfolgende Eigentumsverzicht beruhen dann nicht im Sinne von § 1 Abs. 2 VermG auf der Niedrigmietenpolitik der DDR, wenn jemand in der DDR aus freiem Entschluss ein bereits in hohem Maße sanierungsbedürftiges Gebäude erworben hat (wie Beschluss vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 8 B 117.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 161, S. 504).

    Der Ursachenzusammenhang zwischen der Niedrigmietenpolitik der DDR und der Überschuldung eines Grundstücks fehlt schließlich dann, wenn jemand aus freiem Entschluss in der DDR ein mit einem in hohem Maße reparaturbedürftigen Gebäude bebautes Grundstück gekauft hat (Beschluss vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 8 B 117.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 161 S. 504).

    § 1 Abs. 2 VermG will nämlich die Fälle erfassen, in denen der Eigentümer gerade durch die staatlich festgesetzten Niedrigmieten in eine ökonomische Zwangslage geraten ist; an einem solchen staatlicherseits zugefügten Unrecht gegenüber dem Erwerber eines erheblich sanierungsbedürftigen Objekts fehlt es aber in der beschriebenen Situation (vgl. Beschluss vom 1. Oktober 1998 - BVerwG 8 B 117.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 161, S. 504 f. m.w.N.; vgl. zum Erwerb eines sanierungsbedürftigen Hauses im Hinblick auf § 1 Abs. 2 VermG ferner Urteil vom 19. März 1996 - BVerwG 7 C 30.94 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 16).

  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 4.00
    Drittens muss die Überschuldung wesentliche Ursache für den Eigentumsverlust gewesen sein (Urteile vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - BVerwGE 94, 16 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 4 S. 5 , vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 39 S. 86 , vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - BVerwGE 108, 281 = Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1 S. 1 und vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 7 S. 14 ; Beschlüsse vom 1. April 1993 - BVerwG 7 B 186.92 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 2 und vom 15. November 1999 - BVerwG 8 B 164.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 4).

    bb) Zugunsten des Alteigentümers wird im Regelfall auch die Kausalität - im Sinne eines bestimmenden oder doch wesentlich mitbestimmenden Motivs - zwischen Überschuldung und Eigentumsverzicht vermutet (Urteile vom 16. März 1995, a.a.O., S. 99 bzw. S. 97 und vom 2. Februar 2000, a.a.O., S. 21), wobei Angaben des Eigentümers in der Verzichtserklärung selbst über andere Verzichtsgründe die Kausalitätsvermutung wegen der Untunlichkeit der Offenbarung wahrer Motive regelmäßig nicht erschüttern können.

    Feststellungen zur wesentlichen Kausalität der Überschuldung für den Eigentumsverzicht waren auch nicht deshalb entbehrlich, weil - wie dargelegt - im Regelfall eine Vermutung für die Ursächlichkeit der Überschuldung zugunsten des verzichtenden Alteigentümers streitet (Urteile vom 2. Februar 2000, a.a.O., S. 21 und vom 16. März 1995, a.a.O., S. 99 bzw. S. 97).

  • BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 4.00
    Die Berechtigtenfeststellung war damit nicht Gegenstand des Klageverfahrens und ist auch nicht durch die Beigeladenen zu 1 und 2 im Wege einer Gegenrüge - etwa in der Art eines Anschlussrechtsmittels - (vgl. Urteil vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 = Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 9 S. 13 ) in den erstinstanzlichen Streit einbezogen worden.

    Das Verwaltungsgericht hätte unter diesen Umständen die Frage der Berechtigung nicht prüfen und einer eigenen Entscheidung zuführen dürfen; vielmehr war es an die nicht angegriffene Teilregelung des Widerspruchsbescheids ohne weiteres gebunden (Urteil vom 16. April 1998, a.a.O., S. 313 bzw. S. 15 f.).

  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 38.98

    Enteignung nach dem Aufbaugesetz; Schädigungsmaßnahme; unlautere Machenschaft;

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 4.00
    Die verfahrensfehlerhafte Annahme einer unlauteren Machenschaft lässt ferner die auch durch das materielle Recht (§ 1 Abs. 3 VermG) gebotene Feststellung und Würdigung der Einzelumstände des Eigentumzugriffs vermissen (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 38.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6 S. 22 ); dies nötigt zur Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht, damit die notwendige Sachaufklärung nachgeholt werden kann.

    Die Bejahung einer unlauteren Machenschaft setzt entsprechende konkrete tatsächliche Feststellungen voraus; der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG erfordert grundsätzlich eine an den Einzelumständen orientierte Beurteilung (vgl. Urteile vom 28. Oktober 1999, a.a.O., S. 28 und vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160).

  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94

    Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 4.00
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 49 und vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 29.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 10 S. 33 ) betrifft der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde.
  • BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 84.99

    Restitution; Eigenheim; Teilbescheid; Feststellung Berechtigter; Bestandskraft;

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 4.00
    Sein Schweigen im erstinstanzlichen Verfahren führt also nicht etwa die Teilbestandskraft der behördlichen Berechtigtenfeststellung herbei; der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verwendete Begriff der "Anfechtungslast" (vgl. Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 - BVerwGE 111, 129 = Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 26 S. 10 ) des Verfügungsberechtigten ist - soweit es um einheitliche Bescheide mit Regelungen zur Berechtigung und zum Restitutionsausschlussgrund geht - nur im Sinne einer Befugnis zu verstehen, im Klageverfahren des Alteigentümers auch die Frage der Berechtigung zur gerichtlichen Disposition zu stellen.
  • BVerwG, 03.09.1998 - 7 C 26.97

    unlautere Machenschaft; Enteignung nach dem Aufbaugesetz; gebotene Gesamtschau;

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 4.00
    Die Bejahung einer unlauteren Machenschaft setzt entsprechende konkrete tatsächliche Feststellungen voraus; der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG erfordert grundsätzlich eine an den Einzelumständen orientierte Beurteilung (vgl. Urteile vom 28. Oktober 1999, a.a.O., S. 28 und vom 3. September 1998 - BVerwG 7 C 26.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 160).
  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 25.96

    Enteignung - Entschädigung - Unlautere Machenschaften - Staatlicher Verwalter -

  • BVerwG, 10.12.1998 - 7 C 42.97

    Enteignung nach dem Aufbaugesetz; redlicher Erwerb; Rechtsverstoß; Konzentration

  • BVerwG, 27.10.1998 - 8 B 132.98

    Offene Vermögensfragen - Anforderungen an die Feststellung des Motivs der

  • BVerwG, 19.03.1996 - 7 C 30.94

    Offene Vermögensfragen: Berechtigung zur Grundstücksrückforderung nach

  • BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 25.99

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; nicht kostendeckende

  • BVerwG, 15.11.1999 - 8 B 164.99

    Nutzung des Grundstücks durch die Rote Armee; Mietersatzleistungen;

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 27.92

    Vermögensfragen - Rückübertragung - Überschuldung -

  • BVerwG, 01.04.1993 - 7 B 186.92

    Ursächlichkeit einer infolge nicht kostendeckender Mieten eingetretenen

  • BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 4.97

    Eigentumsverzicht; Überschuldung; landwirtschaftliches Anwesen; unlautere

  • BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 3.01

    Entschädigungslose Enteignung; Enteignung, entschädigungslose; Enteignung, gegen

    Die einfache Rechtswidrigkeit eines Eigentumsentzugs unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit reicht demgemäß für die Annahme einer unlauteren Machenschaft nicht aus (vgl. Urteile vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 und vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 4.00 - zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen).

    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG erfordert grundsätzlich eine an den Einzelumständen orientierte Beurteilung (vgl. Urteile vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 38.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6 S. 22 und vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 4.00 - a.a.O.).

  • BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02

    Redlicher Erwerb; Grundstückskauf; Zweiterwerb; Schwarzgeldabrede;

    Das Verbot der Grundstückskonzentration bezog sich nämlich nur auf den Erwerb gleichartiger oder ähnlicher Grundstücke (vgl. hierzu Urteil vom 10. Dezember 1998 - BVerwG 7 C 42.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 63; Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 4.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 17; vgl. auch die gemeinsame Richtlinie zur Regelung des Verfahrens der Leitung und Kontrolle des Grundstücksverkehrs in der DDR vom 16. Mai 1978 in der Fassung vom 19. Mai 1983 zu Abschnitt III Nr. 12 i.V.m. Nr. 6).
  • BVerwG, 26.09.2001 - 8 C 24.00

    Überschuldung; Ablösung einer Hypothek mit Eigenmitteln des Eigentümers aus

    Drittens muss die Überschuldung wesentliche Ursache für den Eigentumsverlust gewesen sein (Urteile vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 27.92 - BVerwGE 94, 16 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 4 S. 5 , vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 39 S. 86 , vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 - BVerwGE 108, 281 = Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 1 S. 1 , vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 7 S. 14 und vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 4.00 - ZOV 2001, 262).

    Zugunsten des Alteigentümers wird ferner im Regelfall (zur bisher noch nicht entschiedenen Besonderheit bei Enteignungen siehe oben) die Kausalität - im Sinne eines bestimmenden oder doch wesentlich mitbestimmenden Motivs - zwischen Überschuldung und Eigentumsverzicht vermutet (Urteile vom 16. März 1995, a.a.O., S. 99 bzw. S. 97, vom 2. Februar 2000, a.a.O., S. 21 und vom 28. März 2001, a.a.O., S. 264).

  • BVerwG, 04.07.2001 - 8 B 118.01

    Streit um die Rückübertragung eines Grundstücks - Voraussetzungen der

    Die einfache Rechtswidrigkeit eines Eigentumsentzugs unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit reicht demgemäß für die Annahme einer unlauteren Machenschaft nicht aus (vgl. Urteile vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 und vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 4.00 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 1 Abs. 2 VermG vorgesehen).

    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG erfordert grundsätzlich eine an den Einzelumständen orientierte Beurteilung (vgl. Urteile vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 38.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6 S. 22 und vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 4.00 -).

  • BVerwG, 19.05.2008 - 8 B 112.07

    Sachantrag; Beigeladene; Streitgegenstand; erweiterter Streitgegenstand;

    Die Klägerin hat den Bescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen nur insoweit angegriffen, als er sie beschwert, also nur, soweit die Auskehr des Erlöses wegen eines Ausschlusstatbestandes verweigert wurde, so dass die im Bescheid gleichzeitig enthaltene Feststellung der vermögensrechtlichen Berechtigung nicht Gegenstand des Rechtsbehelfs und damit zunächst auch nicht Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens war (zur Selbstständigkeit solcher Teilentscheidungen vgl. Urteile vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 = Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 9 m.w.N., vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 39.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 159, vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 7 C 35.97 - ZfB 1999, S. 23 und vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 4.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 3.01

    Eigentumsverzicht; Mietgrundstück; Überschuldung; dingliche Belastung; Ablösung

    Für diesen Fall hat das Bundesverwaltungsgericht angenommen, der Ursachenzusammenhang zwischen der Mietenpolitik der DDR sowie der daraus resultierenden Überschuldung eines Grundstücks fehle (Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 4.00 - VIZ 2001, 549).
  • VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03

    Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG

    Zu einer Überprüfung dieser bestandskräftigen - und rechtlichen Bedenken im Übrigen nicht unterliegenden - Feststellung der angefochtenen Bescheide ist das Gericht nicht befugt (BVerwG, Urt. v. 28. März 2001 - BVerwG 8 C 4.00 - Bh 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 17, S. 56, 65 und - zuletzt - Beschl. v. 19. Mai 2008 - BVerwG 8 B 112.07 - Bh 428 § 2 VermG Nr. 90, S. 27, 28 ff.).
  • BVerwG, 26.01.2007 - 8 B 55.06

    Begriff der unlauteren Machenschaft i.S.d. § 1 Abs. 3 Vermögensgesetz (VermG);

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 28. März 2001 BVerwG 8 C 4.00 (Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 17) entschieden hat, bezieht sich die nach der Grundstücksverkehrsordnung der DDR unzulässige Konzentration von Eigentums- und Nutzungsrecht an Grundstücken in aller Regel nur auf solche Fälle, in denen der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Wohn- oder Erholungsgrundstücks, das nur von ihm oder seiner Familie genutzt wird, das Eigentums- oder Nutzungsrecht an einem weiteren gleichartigen oder ähnlichen Grundstück, also an einem Eigenheim oder Gebäudegrundstück, erwirbt.
  • VG Berlin, 25.06.2021 - 29 K 130.16
    Da dies nicht erfolgt ist, ist die Frage der Berechtigung nicht prüfen (BVerwG, Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 4.00 -, Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 17 = juris Rn. 32 m.w.N.; vgl. auch Keßler, NJ 1998, 663).
  • VG Cottbus, 17.09.2009 - 1 K 782/07

    Frage eines Rechtsverstoßes in Zusammenhang mit der Wohnraumzuweisung (verneint);

    Die Kläger sind zwar Berechtigte, denn sie sind Rechtsnachfolger ihrer verstorbenen Mutter und die Beigeladenen haben einen Sachantrag auf gerichtliche Prüfung der schädigenden Maßnahme nach § 1 VermG als einer bestandskräftigen selbstständigen Teilentscheidung des angefochtenen Bescheides nicht gestellt (BVerwG, Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 4.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 17, S. 56, 65 und - zuletzt - Beschluss vom 19. Mai 2008 - BVerwG 8 B 112.07 - Bh 428 § 2 VermG Nr. 90, S. 27, 28 ff.).
  • BVerwG, 21.03.2000 - 8 B 292.99

    Schädigungstatbestand der unlauteren Machenschaften im Sinne des § 1 Abs. 3

  • VG Cottbus, 27.01.2022 - 1 K 487/17
  • BVerwG, 12.08.2002 - 8 B 65.02

    Anforderungen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Begründung einer Divergenzrüge -

  • BVerwG, 16.12.2005 - 8 B 55.05

    Voraussetzungen des Schädigungstatbestandes des § 1 Abs. 2 Vermögensgesetz

  • VG Schwerin, 07.11.2001 - 3 A 339/97

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Feststellung der

  • VG Potsdam, 04.09.2007 - 11 K 3289/02

    Erwerb aufgrund unlauterer Machenschaften; Beweis des ersten Anscheins bei

  • VG Cottbus, 09.04.2008 - 1 K 1082/04

    Vermögensrecht: Gutgläubiger Erwerb von "Westeigentum"

  • VG Cottbus, 26.09.2007 - 1 K 2075/00

    VG Cottbus, Urteil der 1. Kammer (Einzelrichter) vom 26. September 2007 - 1 K

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