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   BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 4.88   

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BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 4.88 (https://dejure.org/1989,1786)
BVerwG, Entscheidung vom 15.09.1989 - 8 C 4.88 (https://dejure.org/1989,1786)
BVerwG, Entscheidung vom 15. September 1989 - 8 C 4.88 (https://dejure.org/1989,1786)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Selbstständige öffentliche Aufgabe der Gemeinde - Gegenstand der Straßenbaulast - Klassifizierte Straße - Herstellung der Straßenbeleuchtung - Eckvergünstigung - Erschließungsaufwand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 374
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.10.1976 - IV C 56.74

    Gemeindliches Ermessen bei der erschließungsbeitragsrechtlichen Berücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 4.88
    Ordnet eine Satzung die Gewährung einer Vergünstigung für Eckgrundstücke zu Lasten der Mittelgrundstücke einer "normalen" gemeindlichen Anbaustraße für den Fall an, daß es sich bei der die Ecklage begründenden weiteren Anlage um die Ortsdurchfahrt einer sog. klassifizierten Straße handelt, gebietet Bundesrecht, die Vergünstigungsregelung ausschließlich zu beziehen auf die Kosten solcher Teilanlagen der abzurechnenden Anbaustraße, deren erstmalige Herstellung auch in der Ortsdurchfahrt der klassifizierten Straße grundsätzlich einen beitragsfähigen Erschließungsaufwand auszulösen geeignet ist (im Anschluß an Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 18 S. 15 ).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. statt vieler Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 18 S. 15 ) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, das Bundesrecht gestatte den Gemeinden grundsätzlich, ihre Verteilungsregelung dahin zu modifizieren, daß Grundstücken, die neben der jeweils abzurechnenden Anbaustraße durch eine oder mehrere weitere Erschließungsanlagen der gleichen Art erschlossen werden, eine Vergünstigung mit der Folge einzuräumen ist, daß zu Lasten der übrigen beitragspflichtigen Grundstücke die mehrfach erschlossenen Grundstücke nicht in vollem, der Art und dem Maß ihrer Nutzung entsprechenden, sondern nur in einem geringeren Umfang an der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands jeder der sie erschließenden Anlagen teilnehmen.

    Eine solche Entscheidung des Ortsgesetzgebers rechtfertigt sich aus der Überlegung, daß die zweifache Erschließung durch etwa zwei Anbaustraßen regelmäßig einem Eckgrundstück nur einen minderen als einen gleichsam doppelten Erschließungsvorteil vermittelt und es angesichts dessen gerechtfertigt erscheint, "einer konkreten finanziellen Doppelbelastung des Eckgrundstücks" entgegenzuwirken (Urteil vom 8. Oktober 1976, a.a.O. S. 17).

    Zwar kann der Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität eine ortsgesetzliche Anordnung rechtfertigen, nach der Eckgrundstücken eine Ermäßigung ohne Rücksicht auf eine erfolgte oder zukünftige Beitragszahlung für die zweite Anbaustraße und damit ohne Rücksicht auf eine konkrete finanzielle Doppelbelastung zu gewähren ist (vgl. Urteil vom 8. Oktober 1976, a.a.O. S. 17).

    Doch greift der Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität als Rechtfertigungsgrund für die unterschiedliche Behandlung von Eckgrundstücken und Mittelgrundstücken nur dort, wo die Beantwortung der Frage, ob eine finanzielle Doppelbelastung eintreten würde, mit umfangreichen Nachforschungen und beträchtlichen rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden ist, wie es beispielsweise zutrifft bei der Klärung der Fragen, ob eine Beitragspflicht für die zweite, die Ecklage begründende Straße in früheren Zeiten abgelöst worden ist oder ob es sich bei ihr um eine vorhandene Erschließungsanlage im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG handelt (vgl. Urteil vom 8. Oktober 1976, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85

    Verteilung des Erschließungsaufwands bei Eckgrundstücken

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 4.88
    Eine Modifikation, die dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) widerspricht, ist unzulässig, und zwar nicht erst wegen des Verstoßes gegen den Gleichheitssatz, sondern schon deshalb, weil § 131 Abs. 2 BBauG sie nicht gestattet (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 24.85 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65 S. 89 ).
  • BGH, 22.02.1971 - III ZR 205/67

    GOA - Ö-R Körperschaft - Öffentliche Straße - Verkehrssicherungspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 4.88
    Anders als die Herstellung der übrigen Teilanlagen wird jedoch die Herstellung der Beleuchtungseinrichtung einer Anbaustraße nicht von der Straßenbaulast erfaßt; die Beleuchtung der öffentlichen Straßen ist nicht Gegenstand der Straßenbaulast, sondern eine selbständige öffentliche Aufgabe, die der Gemeinde obliegt unabhängig davon, wer Träger der Straßenbaulast ist (vgl. im einzelnen u.a. BGH, Urteil vom 22. Februar 1971 - III ZR 205/67 - Verkehrsblatt 1971, 609 sowie Kodal/ Krämer, Straßenrecht, 4. Aufl. 1985, S. 1258 jeweils m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 10.81

    Erschließungsanlage - Erschließungsaufgabe - Gemeinde - Erschließungsbeitrag -

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 4.88
    Fehlt es an dieser Voraussetzung, kommt - wie den §§ 123 Abs. 1, 127 Abs. 1 BBauG zu entnehmen ist - eine Erschließungsbeitragserhebung nicht in Betracht (vgl. u.a. Urteile vom 5. September 1975 - BVerwG IV C 2.73 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 13 S. 1 und vom 25. November 1981 - BVerwG 8 C 10.81 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 22 S. 13 ).
  • BVerwG, 05.09.1975 - IV C 2.73

    Gemeinde - Erschließungsbeiträge - Bundesfernstraße - Bund - Baulast

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 4.88
    Fehlt es an dieser Voraussetzung, kommt - wie den §§ 123 Abs. 1, 127 Abs. 1 BBauG zu entnehmen ist - eine Erschließungsbeitragserhebung nicht in Betracht (vgl. u.a. Urteile vom 5. September 1975 - BVerwG IV C 2.73 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 13 S. 1 und vom 25. November 1981 - BVerwG 8 C 10.81 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 22 S. 13 ).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 4.88
    Auf diese Rechtslage ist ungeachtet dessen abzustellen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 [BVerwG 24.09.1987 - 8 C 75/86]).
  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 58.85

    Ortsdurchfahrten - Anbaustraße - Gehwege - Klassifizierte Straße - Erschlossene

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 4.88
    Ortsdurchfahrten von klassifizierten Straßen sind beitragsfähige Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG (vgl. u.a. Urteil vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 47 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.1990 - 2 S 710/88

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands - Straßenabschnittbildung -

    Zur Anwendbarkeit einer Vergünstigungsregelung für mehrfach erschlossene Grundstücke unabhängig von der Beitragsfähigkeit der zweiten Anbaustraße (im Anschluß an BVerwG, 15.9.1989 - 8 C 4/88 -, NVwZ 1990, 374).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 15.9.1989 -- 8 C 4.88 -- (NVwZ 1990, 374) ausgeführt hat, kann der Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität eine ortsgesetzliche Anordnung rechtfertigen, nach der Eckgrundstücken eine Ermäßigung ohne Rücksicht auf eine erfolgte oder zukünftige Beitragszahlung für die zweite Anbaustraße und damit ohne Rücksicht auf eine konkrete finanzielle Doppelbelastung zu gewähren ist.

    Allerdings greift der Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität als Rechtfertigungsgrund für die unterschiedliche Behandlung von Eckgrundstücken und Mittelgrundstücken nur dort, wo die Beantwortung der Frage, ob eine finanzielle Doppelbelastung eintreten würde, mit umfangreichen Nachforschungen und beträchtlichen rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden ist, wie es beispielsweise zutrifft bei der Klärung der Fragen, ob eine Beitragspflicht für die zweite, die Ecklage begründende Straße in früheren Zeiten abgelöst worden ist oder ob es sich bei ihr -- wie etwa im vorliegenden Fall bei der Landstraße -- um eine vorhandene Erschließungsanlage im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.9.1989, aaO).

    In diesem Fall gebietet Bundesrecht, die Vergünstigungsregelung ausschließlich zu beziehen auf die Kosten solcher Teilanlagen der abzurechnenden Anbaustraße, deren erstmalige Herstellung auch an der Ortsdurchfahrt der klassifizierten Straße grundsätzlich einen beitragsfähigen Erschließungsaufwand auszulösen geeignet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.9.1989, aaO).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 6 A 12088/04

    Straßenbaubeitrag bei Maßnahmen, die nur teilweise in der Straßenbaulast der

    Nach der insoweit auch auf das Ausbaubeitragsrecht übertragbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht (vgl. insbesondere das auch zu einem durch eine Ortsdurchfahrt einer klassifizierten Straße [zweit-]erschlossenen Grundstück ergangene Urteil vom 15.09.1989 - 8 C 4/88 -, NVwZ 1990, 374) rechtfertigt die teilweise Entlastung von Eckgrundstücken durch eine Eckgrundstücksvergünstigung die daraus folgende Mehrbelastung der Mittelgrundstücke unter dem Blickwinkel des Gleichheitssatzes grundsätzlich nur dann, wenn ein Verzicht auf die Entlastung zu einer mit der Vorteilssituation dieser beiden "Grundstückstypen" nicht zu vereinbarenden finanziellen Doppelbelastung der Eckgrundstücke führen würde, die Vergünstigungsregelung also eine der Vorteilssituation angepasste finanzielle Belastung der beiden Grundstückstypen bewirkt.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - 2 S 2791/89

    Erschließungsbeitrag: Eckgrundstücksvergünstigung für einseitig durch die

    Die Eckgrundstücksvergünstigung darf für Eckgrundstücke, die neben der abzurechnenden Straße noch von der Ortsdurchfahrt einer klassifizierten Straße erschlossen werden, ausschließlich auf die Kosten solcher Teilanlagen der abzurechnenden Anbaustraße bezogen werden, deren erstmalige Herstellung auch in der Ortsdurchfahrt der klassifizierten Straße grundsätzlich einen beitragsfähigen Erschließungsaufwand auszulösen geeignet ist - hier: Kosten der Straßenbeleuchtung und Gehwege (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 15.9.1989 - 8 C 4/88 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteil vom 15.9.1989 -- 8 C 4.88 -- auf die Revision der Klägerin das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 7.9.1987 insoweit aufgehoben, als die Klage abgewiesen worden ist und insoweit die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1387/21

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück;

    Ausgehend von der Vorstellung eines geringeren Vorteils durch die zweite Erschließungsanlage liegt der Gewährung einer Mehrfacherschließungsvergünstigung regelmäßig der Gedanke zugrunde, dass eine finanzielle "Doppelbelastung" des mehrfach erschlossenen Grundstücks durch die Heranziehung zu einem vollen Erschließungsbeitrag für jede der Erschließungsanlagen vermieden werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.9.1989 - 8 C 4.88 - juris Rn. 16 f.; Urteil vom 08.10.1976 - IV C 56.74 - BVerwGE 51, 158, juris Rn. 15; Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 38 Anm. 3.4.6.1; Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, § 38 Rn. 13).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2021 - 6 A 10793/20

    Vorausleistungen auf einen einmaligen Straßenausbaubeitrag;

    a) Nach der insoweit auf das Ausbaubeitragsrecht übertragbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht (vgl. Urteil vom 15. September 1989 - 8 C 4.88 -, NVwZ 1990, 374) rechtfertigt die teilweise Entlastung von Eckgrundstücken durch eine Eckgrundstücksvergünstigung die daraus folgende Mehrbelastung der Mittelgrundstücke unter dem Blickwinkel des Gleichheitssatzes grundsätzlich nur dann, wenn ein Verzicht auf die Entlastung zu einer mit der Vorteilssituation dieser beiden "Grundstückstypen" nicht zu vereinbarenden finanziellen Doppelbelastung der Eckgrundstücke führen würde, die Vergünstigungsregelung also eine der Vorteilssituation angepasste finanzielle Belastung der beiden Grundstückstypen bewirkt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - 4 L 284/08

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für Straßenbegleitgrün und Parkflächen an

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 29. Oktober 2008 (Az: 4 L 261/07) grundsätzlich festgestellt, dass die Herstellung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung nicht aufgrund einer der Gemeinde obliegenden Straßenbaulast erfolgt, sondern es sich dabei um eine davon zu trennende selbständige öffentliche Aufgabe handelt, die die Gemeinde unabhängig davon, wer Straßenbaulastträger ist, wahrzunehmen hat (BVerwG, Urt. v. 15.09.1989 - BVerwG 8 C 4.88 -, zit. nach juris; OVG RP, Urt. v. 27.09.1983 - 6 A 63/82 -, DÖV 1984, 596 [597]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2008 - 4 L 262/07

    Zur Beitragsfähigkeit von Kosten für die Verbesserung der Straßenbeleuchtung und

    Es ist allerdings seit jeher anerkannt, dass die Herstellung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung nicht aufgrund einer der Gemeinde obliegenden Straßenbaulast erfolgt, sondern es sich dabei um eine davon zu trennende selbständige öffentliche Aufgabe handelt, die die Gemeinde unabhängig davon, wer Straßenbaulastträger ist, wahrzunehmen hat (BVerwG, Urt. v. 15.09.1989 - BVerwG 8 C 4.88 -, zit. nach juris; OVG RP, Urt. v. 27.09.1983 - 6 A 63/82 -, DÖV 1984, 596 [597]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2008 - 4 L 261/07

    Zur Beitragsfähigkeit von Kosten für die Verbesserung der Straßenbeleuchtung und

    Es ist allerdings seit jeher anerkannt, dass die Herstellung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung nicht aufgrund einer der Gemeinde obliegenden Straßenbaulast erfolgt, sondern es sich dabei um eine davon zu trennende selbständige öffentliche Aufgabe handelt, die die Gemeinde unabhängig davon, wer Straßenbaulastträger ist, wahrzunehmen hat (BVerwG, Urt. v. 15.09.1989 - BVerwG 8 C 4.88 -, zit. nach juris; OVG RP, Urt. v. 27.09.1983 - 6 A 63/82 -, DÖV 1984, 596 [597]).
  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 36.17

    Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gleichzeitig als Teil der Bundesstraße und

    Der damit schon in der Verfassung angelegten Differenzierung zwischen dem straßen- und dem beitragsrechtlichen Regime entsprechend ist für das Erschließungsbeitragsrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass Ortsdurchfahrten - unbeschadet der in § 128 Abs. 3 Nr. 2 BauGB vorgesehenen Beschränkung des beitragsfähigen Aufwandes - Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Januar 1970 - 4 C 131.68 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 7 S. 10, vom 20. August 1986 - 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 48 und vom 15. September 1989 - 8 C 4.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 80 S. 40; für den Fall einer Baulastvereinbarung vgl. auch BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 9 C 27.14 - BVerwGE 153, 306 Rn. 16).
  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 33.17

    Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gleichzeitig als Teil der Bundesstraße und

    Der damit schon in der Verfassung angelegten Differenzierung zwischen dem straßen- und dem beitragsrechtlichen Regime entsprechend ist für das Erschließungsbeitragsrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass Ortsdurchfahrten - unbeschadet der in § 128 Abs. 3 Nr. 2 BauGB vorgesehenen Beschränkung des beitragsfähigen Aufwandes - Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Januar 1970 - 4 C 131.68 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 7 S. 10, vom 20. August 1986 - 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 48 und vom 15. September 1989 - 8 C 4.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 80 S. 40; für den Fall einer Baulastvereinbarung vgl. auch BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 9 C 27.14 - BVerwGE 153, 306 Rn. 16).
  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 35.17

    Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gleichzeitig als Teil der Bundesstraße und

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1989 - 2 S 1119/89

    Erschließungsbeitrag - Verzicht auf Beitragserhebung - Erschlossensein eines

  • VG Berlin, 01.10.2020 - 13 K 112.12
  • VG Oldenburg, 23.04.2013 - 1 A 5065/12

    Beleuchtung; Erschließung; Fußweg; Radweg; Straßenbaulast; öffentliche

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.1991 - 6 A 12528/90
  • VG München, 27.01.2014 - M 2 S 13.5026

    Straßenausbaubeitrag (einstweiliger Rechtsschutz); Wirksamkeit der Satzung

  • BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 5.88

    Rechtfertigung für die Mehrbelastung der Mittelgrundstücke - Anforderungen an als

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1994 - 2 S 963/93

    Erschließungsbeitrag: Maßgeblich für den Herstellungszeitpunkt ist der Eingang

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.1999 - 6 A 12269/98
  • VG Neustadt, 04.09.2008 - 4 K 555/08

    Voraussetzungen der Erhebung von Vorausleistungen auf kommunalrechtliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1997 - 3 B 1950/94
  • VG Potsdam, 18.12.2015 - 12 K 619/14

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

  • VG Potsdam, 18.12.2015 - 12 K 1556/14

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

  • VG Potsdam, 18.12.2015 - 12 K 1625/14

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

  • VGH Bayern, 29.04.2010 - 6 CS 10.295

    Erschließungsbeitragsrecht; Eckgrundstücksvergünstigung; Ortsdurchfahrt einer

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