Rechtsprechung
   BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 4.94   

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https://dejure.org/1995,2866
BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 4.94 (https://dejure.org/1995,2866)
BVerwG, Entscheidung vom 17.11.1995 - 8 C 4.94 (https://dejure.org/1995,2866)
BVerwG, Entscheidung vom 17. November 1995 - 8 C 4.94 (https://dejure.org/1995,2866)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Prozeßordnungsgemäße Unterzeichnung einer Revisionsbegründung - Vorausleistungserhebung - Erschließungsrechtlich rechtmäßige Herstellung einer Anbaustraße - Aufhebung eines Bebauungsplans im Laufe des Revisionsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 798
  • ZMR 1996, 342
  • DVBl 1996, 381
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.03.1993 - 4 B 253.92

    Ersetzung eines Wohnhaus durch einen Neubau in einem unbeplanten Innenbereich -

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 4.94
    Lassen sich juristische Personen des öffentlichen Rechts gemäß § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO durch eigene Beamte oder Angestellte vertreten, wird die Wirksamkeit einer Prozeßhandlung nicht dadurch berührt, daß der Unterschrift des Vertreters der Zusatz "Im Auftrag" vorausgestellt ist (im Anschluß an Beschluß vom 16. März 1993 - BVerwG 4 B 253.92 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 80 S. 9 (11)).

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits im Beschluß vom 16. März 1993 (BVerwG 4 B 253.92 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 80 S. 9 (11)) im einzelnen begründet.

  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 2.93

    Erschließungsbeitragsrecht: Rechtmäßigkeit der Herstellung beitragsfähiger

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 4.94
    Die Rechtmäßigkeit einer Vorausleistungserhebung nach der Genehmigungs- wie nach der Herstellungsalternative hängt nicht von der Erfüllung der Anforderungen des § 125 BauGB ab (wie Urteil vom 21. Oktober 1994 - BVerwG 8 C 2.93 - BVerwGE 97, 62 (67 f.) [BVerwG 21.10.1994 - 8 C 2/93]).

    Das hat der erkennende Senat im einzelnen im Urteil vom 21. Oktober 1994 (BVerwG 8 C 2.93 - BVerwGE 97, 62 (67 f.) [BVerwG 21.10.1994 - 8 C 2/93]) begründet.

  • BVerwG, 08.11.1991 - 8 C 89.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Merkmale "Genehmigung" und "Bauvorhaben" in § 133

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 4.94
    Die von § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB den Gemeinden abverlangte Prognose, ob "die endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen innerhalb von vier Jahren zu erwarten ist", bezieht sich einzig auf den Abschluß der Kosten verursachenden Erschließungsmaßnahmen (im Anschluß an Urteil vom 8. November 1991 - BVerwG 8 C 89.89 - BVerwGE 89, 177 (181) [BVerwG 08.11.1991 - 8 C 89/89]).

    Denn das damit angesprochene Merkmal der Absehbarkeit (vgl. jetzt § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB) ist nicht ausgerichtet auf das - im vorliegenden Fall möglicherweise noch nicht erreichte - Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflichten, sondern einzig auf den Abschluß der Kosten verursachenden Erschließungsmaßnahmen (vgl. Urteil vom 8. November 1991 - BVerwG 8 C 89.89 - BVerwGE 89, 177 (181) [BVerwG 08.11.1991 - 8 C 89/89]).

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 4.94
    Für die revisionsrechtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Vorausleistungsbescheids ist auf die Rechtslage abzustellen, auf die das Berufungsgericht abzustellen hätte, wenn es zu diesem Zeitpunkt entschiede (vgl. u.a. Urteile vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 12 - 16 und 18.77 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 29 S. 36 (37) und vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - BVerwGE 41, 227 (230 f.) [BVerwG 01.12.1972 - IV C 6/71]).
  • BGH, 05.11.1987 - V ZR 139/87

    Revision - Revisionsschrift - Unterzeichnung - Wirksame Einlegung

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 4.94
    Durch einen derartigen Zusatz werde nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 5. November 1987 - V ZR 139/87 - NJW 1988, 210 f.) zum Ausdruck gebracht, daß der Unterzeichnende nicht - wie es für eine prozeßordnungsgemäße Revisionsbegründung geboten sei - die Verantwortung für deren Inhalt übernehme und übernehmen wolle, sondern dem Gericht gegenüber lediglich als Erklärungsbote auftrete.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2017 - 15 A 1812/16

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags i.R.d. Grundsatzes von Treu und Glauben;

    vgl. BVerwG, Urteile vom 17. November 1995 - 8 C 4.94 -, juris Rn. 16, und vom 21. Oktober 1994 - 8 C 2.93 -, BVerwGE 97, 62 = juris Rn. 15 ff.; Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Auflage 2016, § 125 Rn. 4; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 7 Rn. 45; Fischer/Korbmacher, in: Hoppenberg/de Witt, Handbuch des öffentl. Baurechts, Stand: Feb.
  • BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 14.14

    Vorausleistung; Umlegung; Buchgrundstück; untergehendes Grundstück; erschlossene

    Die Absehbarkeit der endgültigen Herstellung verlangt eine an der satzungsmäßigen Merkmalsregelung und dem einschlägigen Bauprogramm ausgerichtete Prognoseentscheidung der Gemeinde, die sich nicht auf das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht, sondern allein auf den Abschluss der kostenverursachenden Erschließungsmaßnahmen bezieht (BVerwG, Urteile vom 8. November 1991 - 8 C 89.89 - BVerwGE 89, 177 und vom 17. November 1995 - 8 C 4.94 - Buchholz 406.11 § 125 BauGB Nr. 33 S. 6).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2011 - 6 A 11029/10

    Anlieger der Straße Sonneneck in Koblenz-Ehrenbreitstein müssen vorerst keine

    Entscheidend ist nicht, ob innerhalb der Frist mit dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht zu rechnen ist, vielmehr kommt es einzig auf den zu erwartenden Abschluss der Kosten verursachenden Erschließungsmaßnahmen an (BVerwG, Urteil vom 17. November 1995 - 8 C 4.94 -, DVBl. 1996, 381).
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