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   BVerwG, 19.11.1982 - 8 C 39 - 41.81, 8 C 39.81, 8 C 40.81, 8 C 41.81   

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BVerwG, 19.11.1982 - 8 C 39 - 41.81, 8 C 39.81, 8 C 40.81, 8 C 41.81 (https://dejure.org/1982,1288)
BVerwG, Entscheidung vom 19.11.1982 - 8 C 39 - 41.81, 8 C 39.81, 8 C 40.81, 8 C 41.81 (https://dejure.org/1982,1288)
BVerwG, Entscheidung vom 19. November 1982 - 8 C 39 - 41.81, 8 C 39.81, 8 C 40.81, 8 C 41.81 (https://dejure.org/1982,1288)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Ausgestaltung einer Erhebung von Erschließungsteilbeiträgen im Wege der Kostenspaltung - Entstehen der Beitragspflicht für endgültig hergestellte Teilanlagen bei Existenz einer Erschließungsbeitragssatzung - Bundesrechtskonforme Auslegung einer Regelung der ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Ausgestaltung einer Erhebung von Erschließungsteilbeiträgen im Wege der Kostenspaltung - Entstehen der Beitragspflicht für endgültig hergestellte Teilanlagen bei Existenz einer Erschließungsbeitragssatzung - Bundesrechtskonforme Auslegung einer Regelung der ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Ausgestaltung einer Erhebung von Erschließungsteilbeiträgen im Wege der Kostenspaltung - Entstehen der Beitragspflicht für endgültig hergestellte Teilanlagen bei Existenz einer Erschließungsbeitragssatzung - Bundesrechtskonforme Auslegung einer Regelung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung von Erschließungsteilbeträgen im Wege der Kostenspaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 473
  • DÖV 1983, 394
  • BauR 1983, 356
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.10.1969 - IV C 43.68

    Entstehung der Erschließungsbeitragspflicht bei Teilmaßnahmen; Verjährung

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1982 - 8 C 39.81
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Kostenspaltung in seinen Urteilen vom 29. Oktober 1969 (- BVerwG IV C 43.68 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 33 S. 6 [7]) und vom 21. September 1973 (- BVerwG IV C 39.72 - UA S. 9, insoweit in Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 46 S. 37 nicht abgedruckt) entschieden, daß die Beitragspflicht für eine Teilanlage nur dann mit deren (und nicht der gesamten Anlage) endgültiger Herstellung entsteht, wenn die Kostenspaltung in der Satzung zwingend vorgeschrieben ist und es deshalb eines besonderen Ausspruchs der Kostenspaltung im Einzelfall nicht bedarf oder wenn der Ausspruch der Kostenspaltung im Einzelfall bereits vor der endgültigen Herstellung der betreffenden Teilanlage erfolgt ist.
  • BVerwG, 21.09.1973 - IV C 39.72

    Erschließungsbeitragspflicht und Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1982 - 8 C 39.81
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Kostenspaltung in seinen Urteilen vom 29. Oktober 1969 (- BVerwG IV C 43.68 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 33 S. 6 [7]) und vom 21. September 1973 (- BVerwG IV C 39.72 - UA S. 9, insoweit in Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 46 S. 37 nicht abgedruckt) entschieden, daß die Beitragspflicht für eine Teilanlage nur dann mit deren (und nicht der gesamten Anlage) endgültiger Herstellung entsteht, wenn die Kostenspaltung in der Satzung zwingend vorgeschrieben ist und es deshalb eines besonderen Ausspruchs der Kostenspaltung im Einzelfall nicht bedarf oder wenn der Ausspruch der Kostenspaltung im Einzelfall bereits vor der endgültigen Herstellung der betreffenden Teilanlage erfolgt ist.
  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 7.73

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen nach Maßgabe des BBauG und des Ortsrechts;

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1982 - 8 C 39.81
    Das Berufungsgericht geht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 18. November 1977 - BVerwG IV C 104.74 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 10 S. 7 (9) und vom 22. August 1975 - BVerwG IV C 7.73 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 23 S. 11 [15]) davon aus, daß die Gemeinden zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Maßgabe der §§ 127 ff. BBauG verpflichtet sind.
  • BVerwG, 16.09.1977 - IV C 99.74

    Neue Beitragssatzung während des Revisionsverfahrens; Begriff der vorhandenen

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1982 - 8 C 39.81
    Das Berufungsgericht hat die nach irrevisiblem (Landes-) Recht (vgl. u.a. Urteil vom 16. September 1977 - BVerwG IV C 99.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 62 S. 31 [33] mit weiteren Nachweisen) zu beurteilende Frage offengelassen, ob die Mecklenburgische Straße in dem hier maßgeblichen Abschnitt zwischen der B. Straße und der W. Straße eine "bereits hergestellte Erschließungsanlage" im Sinne des § 133 Abs. 4 BBauG bzw. eine "vorhandene" Erschließungsanlage im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG ist, und es hat keine für die Beantwortung der Frage erforderlichen Feststellungen getroffen, ob die Abschnittsbildung aus einem anderen als dem von ihm angenommenen Grunde fehlerhaft sein könnte.
  • BVerwG, 18.11.1977 - IV C 104.74

    Beitragserhebungspflicht der Gemeinden

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1982 - 8 C 39.81
    Das Berufungsgericht geht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 18. November 1977 - BVerwG IV C 104.74 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 10 S. 7 (9) und vom 22. August 1975 - BVerwG IV C 7.73 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 23 S. 11 [15]) davon aus, daß die Gemeinden zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Maßgabe der §§ 127 ff. BBauG verpflichtet sind.
  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 52.76

    Feststellungs- und Beweislast im Verwaltungsstreitverfahren; Endgültige

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1982 - 8 C 39.81
    Zur weiteren Klärung der Rechtslage weist der Senat auf folgendes hin: Im Rahmen seiner erneuten Verhandlung und Entscheidung wird das Berufungsgericht - gegebenenfalls unter Zuhilfenahme der Regeln über die Verteilung der Feststellungslast (Beweislast) im Verwaltungsprozeß (vgl. dazu Urteil vom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 52.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 67 S. 46 [47 ff.]) - über die Frage zu befinden haben, ob die Mecklenburgische Straße unter § 133 Abs. 4 BBauG bzw. § 180 Abs. 2 BBauG fällt.
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 20.81

    Bordsteine - Kosten - Gemeinde - Abrechnung - Tiefenbegrenzung - Satzung -

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1982 - 8 C 39.81
    Er bestimmt, welche Teile Gegenstand einer Abspaltung sein dürfen, nicht aber, ob und inwieweit die Gemeinde von dieser Möglichkeit Gebrauch macht (vgl. in diesem Zusammenhang auch Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 20.81 - BVerwGE 62, 308 [315 f.]).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 2 S 595/22

    Festsetzung eines Erschließungsbeitrages; vorhandene Erschließungsanlage im

    Die Bildung von Abschnitten steht gemäß § 130 Abs. 2 Satz 1 BBauG/BauGB im Ermessen der Gemeinde (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.11.1982 - 8 C 39.81 u.a. - juris Rn. 13; Urteil vom 21.01.1977 - IV C 84 - 92.74 - juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2003 - 15 A 2254/01

    Beitragspflicht und tatsächliche Anschlussmöglichkeit

    zur bundesrechtlich erforderlichen Eindeutigkeit einer satzungsrechtlichen Regelung der Merkmale der endgültigen Herstellung im Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 19.11.1982 - 8 C 39 - 41.81 -, NVwZ 1983, 473 (474).
  • VG Augsburg, 07.12.2017 - Au 2 K 16.1823

    Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeitrag

    Auch wenn es sich bei der den Gegenstand des Tauschvertrags bildenden Teilfläche lediglich um eine Fläche von 3 qm handelt, kann deren Erwerb nicht als geringfügig oder unerheblich betrachtet und rechtlich außer Acht gelassen werden (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 19.11.1982 - 8 C 39.81 - NVwZ 1998, 473; BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 6 B 12.2097 - juris Rn. 14; U.v. 17.12.2004 - 6 B 01.2684 - juris Rn. 24 f. zu einer fehlenden Fläche von 0, 37 qm).

    Auch eine entsprechende Auslegung wäre mit dem Gebot der Bestimmtheit nicht zu vereinbaren (vgl. BVerwG, U.v. 19.11.1982 - 8 C 39.81 - NVwZ 1998, 473; BayVGH, U.v. 17.12.2004 - 6 B 01.2684 - juris Rn. 24 f.).

  • BVerwG, 09.08.2013 - 9 B 31.13

    Grunderwerb als Herstellungsmerkmal; Erschließungsbeitragssatzung

    Unwirksam ist dagegen eine den Grunderwerb betreffende Merkmalsregelung, wenn sie an den Maßgaben oder Bedingungen anknüpft, die die betroffenen Bürger nicht anhand objektiver Kriterien sicher feststellen können (Urteil vom 14. August 1987 - BVerwG 8 C 60.86 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 42 S. 1 ; vgl. auch Urteil vom 19. November 1982 - BVerwG 8 C 39.81 u.a. - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 38 S. 11; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 11 Rn. 53).
  • VG Magdeburg, 01.10.2014 - 4 A 350/13

    Kostenbeitrag für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte, die

    Bei Auslegungszweifeln würde es vielmehr der Grundsatz der bundesrechtskonformen Auslegung (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 19.11.1982 - 8 C 39 - 41.81 u. a. -, NVwZ 1983, 473) gebieten, den in der Satzung verwendeten Begriff der "Inanspruchnahme" der bundesgesetzlichen Regelung des § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII entsprechend so zu verstehen, dass nur die Inanspruchnahme von Einrichtungen des öffentlichen Trägers gemeint ist, der die Leistung der Kinderförderung i. S. des § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII selbst erbringt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2001 - 3 A 1570/97
    Dagegen spricht nichts dafür, die Satzungsbestimmung - entsprechend der Auffassung der Klägerin - so auszulegen, daß das Fehlen des Erwerbs "geringfügiger Restflächen" unschädlich sei; denn eine Regelung dieses Inhalts wäre unbestimmt und deshalb nichtig, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. November 1982 - 8 C 39-41.81 -, BauR 1983, 356.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2023 - 2 S 2005/22

    Vorliegen einer der Rechtmäßigkeit der Herstellung einer Erschließungsanlage

    Die Bildung von Abschnitten steht gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 KAG im Ermessen der Gemeinde (st. Rspr., vgl. zum bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsrecht etwa BVerwG, Urteil vom 19.11.1982 - 8 C 39.81 u.a. - juris Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - 5 N 14.06

    Fleischhygiene: Gebühr für die Schlachttier-, Fleisch- und Trichinenuntersuchung

    Auch die von der Klägerin geltend gemachte Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 1981 (- BVerwG 8 C 41.81 -, juris) liegt nicht vor.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2007 - 4 L 512/04

    Zur Erhebung eines Erschließungsbeitrages

    Aus diesen Beschlüssen ergibt sich aber nicht der Wille, einen Abschnitt der Erschließungsanlage zur Grundlage der Aufwandsermittlung und in der Folge der Beitragserhebung zu machen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 19. November 1982 - 8 C 39 - 41/81 -, NVwZ 1983, 473, 474; vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 5. November 2002 - 2 M 175/02 - zum Ausbaubeitragsrecht).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 36/16

    Überspannung der Anforderung an die Gewährung von Prozesskostenhilfe;

    Soweit der Beschwerdeführer weiter vorträgt, die Anordnung der sofortigen Vollziehung habe sich durch Zeitablauf erledigt, verkennt er, dass die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsaktes erst mit der Rücknahme oder dem Widerruf des Verwaltungsaktes bzw. seiner Aufhebung im Widerspruchs- oder Klageverfahren endet (vgl. nur BVerwG NVwZ 1983, 473; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl., § 80 Rn. 73; Puttler, in: Sodann/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 80 Rn. 76).
  • BVerwG, 15.10.1984 - 1 B 118.84

    Gründe für die Zulassung der Revison - Entgegenstehen der Bestandskraft eines

  • VG Augsburg, 27.06.2011 - Au 2 S 11.253

    Endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage; Zeitpunkt der letzten

  • VG Ansbach, 03.07.2012 - AN 3 S 12.01093

    Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen: Grunderwerb;

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