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   BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 42.84   

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https://dejure.org/1986,1255
BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 42.84 (https://dejure.org/1986,1255)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.1986 - 8 C 42.84 (https://dejure.org/1986,1255)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 1986 - 8 C 42.84 (https://dejure.org/1986,1255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Städtebau - Sanierungsmaßnahme - Entwicklungsmaßnahme - Gesamtmaßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der "städtebaulichen Sanierungsmaßnahme" i.S. des § 1 StBauFG; Befreiung von der Grunderwerbsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 917
  • BauR 1986, 677
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79

    Genehmigung für die Erstellung eines Wohnhauses - Folgen der Stellung eines

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 42.84
    Aus dem Erfordernis der "einheitlichen Vorbereitung" folgt, daß eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme danach eine Gesamtmaßnahme ist, die anders als sonstige städtebauliche Maßnahmen (Einzelmaßnahmen, einzelne Planung, einzelnes Vorhaben) darauf angelegt ist, mehrere Maßnahmen koordiniert und aufeinander abgestimmt für ein bestimmtes Gebiet vorzubereiten und durchzuführen (vgl. Schlichter/Stich/Krautzberger, Städtebauförderungsgesetz, 2. Aufl., § 1 Rdn. 3; vgl. hinsichtlich Entwicklungsmaßnahmen Urteile vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 16.78 - Buchholz 406.15 § 15 StBauFG Nr. 3 S. 1 und vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 94.79 - Buchholz 406.15 § 15 StBauFG Nr. 4 S. 10 ).

    Dafür fehlt es bereits an einer darauf gerichteten geschlossenen Planungskonzeption für ein exakt umschriebenes Gebiet im Sinne einer Gesamtmaßnahme (vgl. Urteile vom 21. August 1981 und vom 15. Januar 1982 a.a.O.).

  • BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54

    Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 42.84
    Der Formvorschrift des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO über die fristgerechte Einreichung eines bestimmten Antrags ist genügt, wenn das Ziel der Revision aus der Tatsache ihrer Einlegung allein oder in Verbindung mit den während der Revisionsfrist abgegebenen Erklärungen erkennbar ist (Beschluß des Großen Senats vom 8. November 1954 - BVerwG Gr. Sen. 1.54/BVerwG V C 61.54 - BVerwGE 1, 222 [223 f.]).
  • BVerwG, 12.07.1954 - V C 61.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 42.84
    Der Formvorschrift des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO über die fristgerechte Einreichung eines bestimmten Antrags ist genügt, wenn das Ziel der Revision aus der Tatsache ihrer Einlegung allein oder in Verbindung mit den während der Revisionsfrist abgegebenen Erklärungen erkennbar ist (Beschluß des Großen Senats vom 8. November 1954 - BVerwG Gr. Sen. 1.54/BVerwG V C 61.54 - BVerwGE 1, 222 [223 f.]).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 16.78

    Wertsteigerung - Städtebauförderungsgesetz - Sanierung - Entschädigungsanspruch -

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 42.84
    Aus dem Erfordernis der "einheitlichen Vorbereitung" folgt, daß eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme danach eine Gesamtmaßnahme ist, die anders als sonstige städtebauliche Maßnahmen (Einzelmaßnahmen, einzelne Planung, einzelnes Vorhaben) darauf angelegt ist, mehrere Maßnahmen koordiniert und aufeinander abgestimmt für ein bestimmtes Gebiet vorzubereiten und durchzuführen (vgl. Schlichter/Stich/Krautzberger, Städtebauförderungsgesetz, 2. Aufl., § 1 Rdn. 3; vgl. hinsichtlich Entwicklungsmaßnahmen Urteile vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 16.78 - Buchholz 406.15 § 15 StBauFG Nr. 3 S. 1 und vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 94.79 - Buchholz 406.15 § 15 StBauFG Nr. 4 S. 10 ).
  • BVerwG, 24.05.2006 - 4 C 9.04

    Besonderes Städtebaurecht; Sanierungsrecht; sanierungsrechtliche Genehmigung;

    Sanierung ist nach den Vorstellungen des Gesetzgebers ein Prozess, der als Gesamtmaßnahme eine Koordination sehr unterschiedlicher Einzelmaßnahmen erfordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 42.84 - Buchholz 406.15 § 1 StBauFG Nr. 1; Beschluss vom 7. Juni 1996 - BVerwG 4 B 91.96 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 297 = BRS 58 Nr. 244; Urteil vom 3. Juli 1998 - BVerwG 4 CN 2.97 - BVerwGE 107, 123 ; Urteil vom 12. Dezember 2002 - BVerwG 4 CN 7.01 - BVerwGE 117, 248 ).
  • BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 5.97

    Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark

    Damit wird ein qualifizierter städtebaulicher Handlungsbedarf vorausgesetzt, der ein planmäßiges und aufeinander abgestimmtes Vorgehen erfordert, nämlich im Sinne einer "Gesamtmaßnahme", die wegen ihrer Art, ihres Umfangs und der zeitlichen Erfordernisse mit dem allgemeinen städtebaulichen Instrumentarium nicht durchzuführen wäre (dazu im einzelnen: Urteil des erkennenden Senats vom 3. Juli 1998 - BVerwG 4 CN 2.97 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 16.78 - Buchholz 406.15 § 15 StBauFG Nr. 3 = BRS 38 Nr. 217, und vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 42.84 - Buchholz 406.15 § i StBauFG Nr. 1 = BauR 1986, 677).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 4 B 91.96

    Bauplanungsrecht: Städtebauliche Sanierung keine Enteignung

    Sanierung ist nach den Vorstellungen des Gesetzgebers ein Prozeß, der als Gesamtmaßnahme eine Koordination sehr unterschiedlicher Einzelmaßnahmen erfordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 42.84 - Buchholz 406.15 § 1 StBauFG Nr. 1 = NVwZ 1986, 917).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2009 - 7 D 130/08

    Normenkontrollantrag eines von der Sanierung betroffenen Eigentümers gegen eine

    - 8 C 42.84 -, BRS 46 Nr. 216.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2008 - 7 D 37/07

    Verlängerung einer Genehmigung zur Teilnutzung eines ehemaligen Baumarktes als

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - 8 C 42.84 -, BRS 46 Nr. 216.
  • OVG Saarland, 16.11.2016 - 2 A 225/15

    Sanierungsrechtliche Genehmigung, Konkretisierung der Sanierungsziele durch

    Sanierung ist ein Prozess, der als Gesamtmaßnahme eine Koordination sehr unterschiedlicher Einzelmaßnahmen erfordert.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.6.1996 - 4 B 91/96 -, NJW 1996, 2807; und Urteil vom 23.5.1986 - 8 C 42.84 -, NVwZ 1986, 917) Den Gemeinden ist deshalb ein angemessener Zeitraum zur Verwirklichung ihrer Sanierungsziele zuzubilligen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2006 - 7 D 69/05

    Sanierungsverfahren: Klärung der Eigentumsverhältnisse!

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - 8 C 42.84 -, BRS 46 Nr. 216; Roeser, in: Berliner Kommentar zum BauGB, Band 11, 3.
  • OVG Niedersachsen, 03.02.1997 - 1 K 6799/95

    Entwicklungsbereich; Teilbarkeit; Zusammenfassung von Flächen;

    Eine Entwicklungsmaßnahme erforderte nach früherem Recht eine flächendeckende und zeitlich geschlossene Planungskonzeption für ein exakt umschriebenes Gebiet (BVerwG, Urt. v. 15.1.1982 - 4 C 94.79 -, NJW 1982, 2787, 2788; BGH, Urt. v. 2.10.1986 - III ZR 99/85 -, NVwZ 1987, 923); sie wurde als Maßnahme definiert, die darauf angelegt ist, für ein bestimmtes Gebiet ein Geflecht mehrerer städtebaulicher Einzelmaßnahmen koordiniert und aufeinander abgestimmt vorzubereiten und durchzuführen (BVerwG, Urt. v. 23.5.1986 - 8 C 42.84 -, NVwZ 1986, 917 zu § 1 StBauFG).
  • FG Baden-Württemberg, 30.01.1998 - 9 K 201/86

    Abrenzung doppelter Kaufvertrag zum Tausch; Personenidentität der

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  • OVG Saarland, 31.03.1993 - 2 N 1/91

    Sanierungsgebiet; Gemeindliches Vorkaufsrecht; Nachteilige Auswirkung;

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