Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 20.06.2013 | BVerwG, 11.12.2012

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13451
BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12 (https://dejure.org/2013,13451)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.2013 - 8 C 46.12 (https://dejure.org/2013,13451)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 (https://dejure.org/2013,13451)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,13451) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    AEUV Art. 49 Abs. 1, Art. ... 56 Abs. 1, Art. 57 Abs. 1 und 3, Art. 267 Abs. 3; GG Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4, § 114 Satz 2, § 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; VwVfG § 37 Abs. 1, § 40; LVwVfG RP § 1; BGB §§ 133, 157; StGB § 284 Abs. 1; GlüStV a. F. § 4 Abs. 1, §§ 5, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3, § 10 Abs. 1, 2 und 5; LGlüG RP §§ 2, 11 Abs. 2; POG RP § 68 Abs. 1 Satz 2
    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot; Dienstleistungsfreiheit; Empfängerhorizont; Erklärungswert, objektiver; Erlaubnis; Erlaubnisverfahren; Feststellungsinteresse, berechtigtes; Fortsetzungsfeststellungsklage; Gesetzentwurf; Glücksspiel; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AEUV Art. 49 Abs. 1, Art. 56 Abs. 1, Art. 57 Abs. 1 und 3, Art. 267 Abs. 3
    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot; Dienstleistungsfreiheit; Empfängerhorizont; Erklärungswert, objektiver; Erlaubnis; Erlaubnisverfahren; Feststellungsinteresse, berechtigtes; Fortsetzungsfeststellungsklage; Gesetzentwurf; Glücksspiel; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 49 Abs 1 AEUV, Art 56 Abs 1 AEUV, Art 57 Abs 1 AEUV, Art 57 Abs 3 AEUV, Art 267 Abs 3 AEUV
    Zur Berücksichtigung einer geplanten Rechtsänderung bei der Ermessensausübung; zum Nachschieben von Ermessenserwägungen; neue Ermessenserwägungen für Verwaltungsakte mit Dauerwirkung

  • Wolters Kluwer

    Fortsetzungsfeststellungklage bzgl. der Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten

  • rewis.io

    Zur Berücksichtigung einer geplanten Rechtsänderung bei der Ermessensausübung; zum Nachschieben von Ermessenserwägungen; neue Ermessenserwägungen für Verwaltungsakte mit Dauerwirkung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839
    Fortsetzungsfeststellungklage bzgl. der Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Bindung der Verwaltung an bloße Gesetzentwürfe

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Bindung der Verwaltung an bloße Gesetzentwürfe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Bindung der Verwaltung an bloße Gesetzentwürfe

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine Bindung der Verwaltung an bloße Gesetzentwürfe

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Bindung der Verwaltung an bloße Gesetzentwürfe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 147, 81
  • NVwZ 2014, 151
  • DVBl 2014, 579
  • DÖV 2014, 35
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (285)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12
    § 114 Satz 2 VwGO regelt lediglich, unter welchen Voraussetzungen derart veränderte Ermessenserwägungen im Prozess zu berücksichtigen sind (im Anschluss an das Urteil vom 13. Dezember 2011 - BVerwG 1 C 14.10 - BVerwGE 141, 253 ).

    § 114 Satz 2 VwGO regelt lediglich, unter welchen Voraussetzungen derart veränderte Ermessungserwägungen im Prozess zu berücksichtigen sind (im Anschluss an das Urteil vom 13. Dezember 2011 - BVerwG 1 C 14.10 - BVerwGE 141, 253 ).

    Ihr Zweck ist es, klarzustellen, dass ein materiell- und verwaltungsverfahrensrechtlich zulässiges Nachholen von Ermessenserwägungen nicht an prozessualen Hindernissen scheitert (Urteile vom 5. Mai 1998 - BVerwG 1 C 17.97 - BVerwGE 106, 351 = Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 13 und vom 13. Dezember 2011 a.a.O. ).

    Andernfalls wäre dem Betroffenen keine sachgemäße Rechtsverteidigung möglich (Urteil vom 13. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 18).

    Solche Zweifel und Unklarheiten gehen zulasten der Behörde (Urteil vom 13. Dezember 2011 a.a.O.).

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12
    Unzulässig ist es dagegen, in stimulierender, zur Teilnahme am Glücksspiel ermunternder oder anreizender Art und Weise auf ein solches Sportereignis Bezug zu nehmen oder die Bezugnahme mit der Ankündigung höherer oder zusätzlicher Gewinnchancen zu verknüpfen (Urteil vom 1. Juni 2011 - BVerwG 8 C 2.10 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 276 Rn. 34).
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 23.83

    Berücksichtigung des bundesrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bzgl.

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12
    Voraussetzung dafür wäre vielmehr, dass mit hinreichender Sicherheit vom Wirksamwerden der Neuregelung zu einem bestimmten, absehbaren Zeitpunkt auszugehen war und dass die Tätigkeit damit bereits legal werden würde (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1985 - BVerwG 4 C 23.83 und 4 C 24.83 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 21 S. 8).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12
    Dieses wird bei seiner weiteren Prüfung zu berücksichtigen haben, dass sich eine Verletzung der unionsrechtlichen Grenzen zulässiger Werbung auch aus Werbemaßnahmen ergeben kann, die im Rahmen einer im Deutschen Lotto- und Totoblock abgestimmten Werbestrategie unter einer gemeinsamen Dachmarke verbreitet werden (vgl. Urteil vom 20. Juni 2013 - BVerwG 8 C 10.12 - Rn. 40 ff.).
  • BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 61.12

    Revisionszulassung; nachträgliches Ersetzen wesentlicher Ermessenserwägungen bei

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12
    Ob die Untersagungsermächtigung im verfahrensgegenständlichen Zeitraum nur ein intendiertes Ermessen einräumte, ist eine revisionsrechtlich nicht zu überprüfende Frage der Auslegung dieser irrevisiblen Vorschrift (vgl. den in diesem Verfahren ergangenen Beschluss vom 17. Oktober 2012 - BVerwG 8 B 61.12 - Rn. 13 - juris).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12
    Bis zum Inkrafttreten der Rechtsänderung war die Untersagung geeignet und erforderlich, die unerlaubte und nach damaliger Rechtslage nicht offensichtlich erlaubnisfähige Wettvermittlung zu unterbinden (vgl. zu diesen Kriterien Urteil vom 16. Mai 2013 - BVerwG 8 C 14.12 - Rn. 53 ff. - juris).
  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09

    Hauptsacheerledigung: Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12
    Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen und deren objektiver Gehalt unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts zu ermitteln (stRspr, vgl. Urteile vom 2. September 1999 - BVerwG 2 C 22.98 - BVerwGE 109, 283 = Buchholz 237.7 § 72 NWLBG Nr. 4 und vom 27. Juni 2012 - BVerwG 9 C 7.11 - BVerwGE 143, 222 = Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 206; BGH, Urteile vom 24. Februar 1988 - VIII ZR 145/87 - BGHZ 103, 275 , vom 27. Januar 2010 - VIII ZR 58/09 - BGHZ 184, 128 und vom 1. März 2011 - II ZR 16/10 - NJW 2011, 1666 je m.w.N.).
  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 29.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellunginteresse bei offensichtlicher

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12
    Offensichtlich aussichtslos ist eine Staatshaftungsklage, wenn der geltend gemachte Anspruch unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt besteht und dies sich ohne eine ins Einzelne gehende Würdigung aufdrängt (Urteile vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 95 , vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 29.90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 247 und vom 8. Dezember 1995 - BVerwG 8 C 37.93 - BVerwGE 100, 83 = Buchholz 454.11 WEG Nr. 7).
  • OLG Zweibrücken, 06.03.2013 - 6 W 21/12

    Staatshaftungs- und Entschädigungsansprüche: Rechtswidrige Untersagung der

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12
    Nur eines von zwei rheinland-pfälzischen Oberlandesgerichten hat bislang eine solche Begrenzung in einem Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren mit rechtsgeschichtlichen und rechtsvergleichenden Erwägungen bejaht (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 6. März 2013 - 6 W 21.12 - ZfWG 2013, 185 f. = juris ).
  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12
    Neue Gründe für einen Verwaltungsakt dürfen nach dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht nur nachgeschoben werden, wenn sie schon bei Erlass des Verwaltungsakts vorlagen, dieser nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (stRspr, Urteile vom 14. Oktober 1965 - BVerwG 2 C 3.63 - BVerwGE 22, 215 = Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 14, vom 16. Juni 1997 - BVerwG 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 = Buchholz 316 § 39 VwVfG Nr. 25 und vom 29. Januar 2001 - BVerwG 11 C 3.00 - Buchholz 401.64 § 6 AbwAG Nr. 3).
  • BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 62.12

    Revisionszulassung; nachträgliches Ersetzen wesentlicher Ermessenserwägungen bei

  • BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79

    Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage

  • BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 22.98

    Nebentätigkeit eines Hochschullehrers, Vorteil bei Inanspruchnahme von Personal

  • BGH, 01.03.2011 - II ZR 16/10

    Beitritt zu einer Publikumskommanditgesellschaft: Auslegung der Annahmeerklärung

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

  • BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 7.11

    Abwasserbeitrag; kommunaler Abgabenbescheid; rechtsstaatliches

  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87

    Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

  • BGH, 21.01.1982 - III ZR 37/81

    Kausalität einer Amtspflichtverletzung für den eingetretenen Schaden

  • BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 47.12

    Anwendbarkeit; Anwendungsbereich; auslaufendes Recht; ausgelaufenes Recht;

  • BGH, 30.05.1985 - III ZR 198/84

    Feststellungsmaßstäbe der Kausalität einer Amtspflichtverletzung hinsichtlich

  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • BVerwG, 29.01.2001 - 11 C 3.00

    Abwasserabgabe; Erklärungsfrist; Erklärungspflicht; höchstes Messergebnis;

  • BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

    Bei in die Zukunft gerichteten glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügungen setzt dies voraus, dass das untersagte Verhalten endgültig aufgegeben wurde oder nicht mehr aufgenommen werden kann (BVerwG, Urteile vom 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 - BVerwGE 147, 81 Rn. 16 und - 8 C 47.12 - juris Rn. 15 f.).

    Der Regelungsgehalt eines Verwaltungsakts ist durch Auslegung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung des Empfängerhorizontes und der speziellen Sachkunde des adressierten Fachkreises in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 - BVerwGE 147, 81 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.10.2017 - 8 C 14.16

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

    Der Regelungsgehalt eines Verwaltungsakts ist durch Auslegung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung des Empfängerhorizontes und der speziellen Sachkunde des adressierten Fachkreises in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 - BVerwGE 147, 81 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 5.15

    Sportwettenvermittlung; Untersagungsverfügung; Glücksspielmonopol;

    Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen und deren objektiver Gehalt unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts zu ermitteln (BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 - BVerwGE 147, 81 Rn. 27).

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts lässt sich dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 - (BVerwGE 147, 81 Rn. 32) nichts Anderes entnehmen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 47.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13452
BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 47.12 (https://dejure.org/2013,13452)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.2013 - 8 C 47.12 (https://dejure.org/2013,13452)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - 8 C 47.12 (https://dejure.org/2013,13452)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,13452) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    AEUV Art. 49 Abs. 1, Art. ... 56 Abs. 1, Art. 57 Abs. 1 und 3, Art. 267 Abs. 3; GG Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4, § 114 Satz 2, § 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; VwVfG § 37 Abs. 1, § 40; LVwVfG RP § 1; BGB §§ 133, 157; StGB § 284 Abs. 1; GlüStV a. F. § 4 Abs. 1, §§ 5, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3, § 10 Abs. 1, 2 und 5; LGlüG RP §§ 2, 11 Abs. 2; POG RP § 68 Abs. 1 Satz 2
    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot; Dienstleistungsfreiheit; Empfängerhorizont; Erklärungswert, objektiver; Erlaubnis; Erlaubnisverfahren; Feststellungsinteresse, berechtigtes; Fortsetzungsfeststellungsklage; Gesetzentwurf; Glücksspiel; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AEUV Art. 49 Abs. 1, Art. 56 Abs. 1, Art. 57 Abs. 1 und 3, Art. 267 Abs. 3
    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot; Dienstleistungsfreiheit; Empfängerhorizont; Erklärungswert, objektiver; Erlaubnis; Erlaubnisverfahren; Feststellungsinteresse, berechtigtes; Fortsetzungsfeststellungsklage; Gesetzentwurf; Glücksspiel; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Zur Berücksichtigung einer geplanten Rechtsänderung bei der Ermessensausübung; zum Nachschieben von Ermessenserwägungen; neue Ermessenserwägungen für Verwaltungsakte mit Dauerwirkung

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer geplanten Rechtsänderung durch die Behörde bei der Ermessensausübung; Stützen der Verwaltungsakte mit Dauerwirkung auf neue Ermessenserwägungen für die Zukunft; Vermittlung von Sportwetten an einen privaten Wettanbieter

  • rewis.io

    Zur Berücksichtigung einer geplanten Rechtsänderung bei der Ermessensausübung; zum Nachschieben von Ermessenserwägungen; neue Ermessenserwägungen für Verwaltungsakte mit Dauerwirkung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung einer geplanten Rechtsänderung durch die Behörde bei der Ermessensausübung; Stützen der Verwaltungsakte mit Dauerwirkung auf neue Ermessenserwägungen für die Zukunft; Vermittlung von Sportwetten an einen privaten Wettanbieter

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Bindung der Verwaltung an bloße Gesetzentwürfe

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Bindung der Verwaltung an bloße Gesetzentwürfe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die geplante Rechtsänderung in der Ermessensausübung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslegung öffentlich-rechtlicher Erklärungen

  • peter-kehl.de (Kurzinformation)

    Verwaltung ist nicht an Gesetzentwürfe gebunden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 47.12
    § 114 Satz 2 VwGO regelt lediglich, unter welchen Voraussetzungen derart veränderte Ermessenserwägungen im Prozess zu berücksichtigen sind (im Anschluss an das Urteil vom 13. Dezember 2011 - BVerwG 1 C 14.10 - BVerwGE 141, 253 ).

    § 114 Satz 2 VwGO regelt lediglich, unter welchen Voraussetzungen derart veränderte Ermessungserwägungen im Prozess zu berücksichtigen sind (im Anschluss an das Urteil vom 13. Dezember 2011 - BVerwG 1 C 14.10 - BVerwGE 141, 253 ).

    Ihr Zweck ist es, klarzustellen, dass ein materiell- und verwaltungsverfahrensrechtlich zulässiges Nachholen von Ermessenserwägungen nicht an prozessualen Hindernissen scheitert (Urteile vom 5. Mai 1998 - BVerwG 1 C 17.97 - BVerwGE 106, 351 und vom 13. Dezember 2011 a.a.O. ).

    Andernfalls wäre dem Betroffenen keine sachgemäße Rechtsverteidigung möglich (Urteil vom 13. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 18).

    Solche Zweifel und Unklarheiten gehen zulasten der Behörde (Urteil vom 13. Dezember 2011 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 47.12
    Eine Erledigung tritt allerdings nicht ein, wenn die Untersagung für den abgelaufenen Zeitraum gegenwärtig noch nachteilige Rechtswirkungen für den Betroffenen entfaltet (Urteile vom 11. Juli 2011 - BVerwG 8 C 11.10 - juris Rn. 15 und vom 16. Mai 2013 - BVerwG 8 C 14.12 - juris Rn. 18; Beschluss vom 5. Januar 2012 - BVerwG 8 B 62.11 - NVwZ 2012, 510 ).

    Darin liegt keine Diskriminierung des Betroffenen (vgl. Urteil vom 16. Mai 2013 a.a.O. Rn. 25).

    Bis zum Inkrafttreten der Rechtsänderung war die Untersagung geeignet und erforderlich, die unerlaubte und nach damaliger Rechtslage nicht offensichtlich erlaubnisfähige Wettvermittlung zu unterbinden (vgl. zu diesen Kriterien Urteil vom 16. Mai 2013 - BVerwG 8 C 14.12 - Rn. 53 ff. - juris).

  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 23.83

    Berücksichtigung des bundesrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bzgl.

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 47.12
    Voraussetzung dafür wäre vielmehr, dass mit hinreichender Sicherheit vom Wirksamwerden der Neuregelung zu einem bestimmten, absehbaren Zeitpunkt auszugehen war und dass die Tätigkeit damit bereits legal geworden wäre (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1985 - BVerwG 4 C 23.83 und 4 C 24.83 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 21 S. 8).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 47.12
    Ihr Zweck ist es, klarzustellen, dass ein materiell- und verwaltungsverfahrensrechtlich zulässiges Nachholen von Ermessenserwägungen nicht an prozessualen Hindernissen scheitert (Urteile vom 5. Mai 1998 - BVerwG 1 C 17.97 - BVerwGE 106, 351 und vom 13. Dezember 2011 a.a.O. ).
  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 47.12
    Neue Gründe für einen Verwaltungsakt dürfen nach dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht nur nachgeschoben werden, wenn sie schon bei Erlass des Verwaltungsakts vorlagen, dieser nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (stRspr, Urteile vom 14. Oktober 1965 - BVerwG 2 C 3.63 - BVerwGE 22, 215 = Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 14, vom 16. Juni 1997 - BVerwG 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 = Buchholz 316 § 39 VwVfG Nr. 25 und vom 29. Januar 2001 - BVerwG 11 C 3.00 - Buchholz 401.64 § 6 AbwAG Nr. 3).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 47.12
    Dieses wird bei seiner weiteren Prüfung zu berücksichtigen haben, dass sich eine Verletzung der unionsrechtlichen Grenzen zulässiger Werbung auch aus Werbemaßnahmen ergeben kann, die im Rahmen einer im Deutschen Lotto- und Totoblock abgestimmten Werbestrategie unter einer gemeinsamen Dachmarke verbreitet werden (vgl. Urteil vom 20. Juni 2013 - BVerwG 8 C 10.12 - Rn. 40 ff.).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 47.12
    Unzulässig ist es dagegen, in stimulierender, zur Teilnahme am Glücksspiel ermunternder oder anreizender Art und Weise auf ein solches Sportereignis Bezug zu nehmen oder die Bezugnahme mit der Ankündigung höherer oder zusätzlicher Gewinnchancen zu verknüpfen (Urteil vom 1. Juni 2011 - BVerwG 8 C 2.10 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 276 Rn. 34).
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 47.12
    Neue Gründe für einen Verwaltungsakt dürfen nach dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht nur nachgeschoben werden, wenn sie schon bei Erlass des Verwaltungsakts vorlagen, dieser nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (stRspr, Urteile vom 14. Oktober 1965 - BVerwG 2 C 3.63 - BVerwGE 22, 215 = Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 14, vom 16. Juni 1997 - BVerwG 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 = Buchholz 316 § 39 VwVfG Nr. 25 und vom 29. Januar 2001 - BVerwG 11 C 3.00 - Buchholz 401.64 § 6 AbwAG Nr. 3).
  • BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 61.12

    Revisionszulassung; nachträgliches Ersetzen wesentlicher Ermessenserwägungen bei

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 47.12
    Ob die Untersagungsermächtigung im verfahrensgegenständlichen Zeitraum nur ein intendiertes Ermessen einräumte, ist eine revisionsrechtlich nicht zu überprüfende Frage der Auslegung dieser irrevisiblen Vorschrift (Beschluss vom 17. Oktober 2012 - BVerwG 8 B 61.12 - Rn. 13 - juris).
  • BVerwG, 29.01.2001 - 11 C 3.00

    Abwasserabgabe; Erklärungsfrist; Erklärungspflicht; höchstes Messergebnis;

    Auszug aus BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 47.12
    Neue Gründe für einen Verwaltungsakt dürfen nach dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht nur nachgeschoben werden, wenn sie schon bei Erlass des Verwaltungsakts vorlagen, dieser nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (stRspr, Urteile vom 14. Oktober 1965 - BVerwG 2 C 3.63 - BVerwGE 22, 215 = Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 14, vom 16. Juni 1997 - BVerwG 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55 = Buchholz 316 § 39 VwVfG Nr. 25 und vom 29. Januar 2001 - BVerwG 11 C 3.00 - Buchholz 401.64 § 6 AbwAG Nr. 3).
  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87

    Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen

  • BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 62.12

    Revisionszulassung; nachträgliches Ersetzen wesentlicher Ermessenserwägungen bei

  • BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 47.12

    Anwendbarkeit; Anwendungsbereich; auslaufendes Recht; ausgelaufenes Recht;

  • BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 22.98

    Nebentätigkeit eines Hochschullehrers, Vorteil bei Inanspruchnahme von Personal

  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 29.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellunginteresse bei offensichtlicher

  • BGH, 21.01.1982 - III ZR 37/81

    Kausalität einer Amtspflichtverletzung für den eingetretenen Schaden

  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • BGH, 30.05.1985 - III ZR 198/84

    Feststellungsmaßstäbe der Kausalität einer Amtspflichtverletzung hinsichtlich

  • BGH, 01.03.2011 - II ZR 16/10

    Beitritt zu einer Publikumskommanditgesellschaft: Auslegung der Annahmeerklärung

  • BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 7.11

    Abwasserbeitrag; kommunaler Abgabenbescheid; rechtsstaatliches

  • BVerwG, 05.01.2012 - 8 B 62.11

    Unerlaubtes Glücksspiel; Untersagung; Untersagungsverfügung; Dauerverwaltungsakt;

  • BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79

    Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage

  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09

    Hauptsacheerledigung: Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit

  • BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 11.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

  • OLG Zweibrücken, 06.03.2013 - 6 W 21/12

    Staatshaftungs- und Entschädigungsansprüche: Rechtswidrige Untersagung der

  • BVerwG - 8 C 54.12 (anhängig)
  • BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

    Bei in die Zukunft gerichteten glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügungen setzt dies voraus, dass das untersagte Verhalten endgültig aufgegeben wurde oder nicht mehr aufgenommen werden kann (BVerwG, Urteile vom 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 - BVerwGE 147, 81 Rn. 16 und - 8 C 47.12 - juris Rn. 15 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2017 - 4 B 919/16

    Mindestabstandsgebot zwischen Sportwettbüros und Einrichtungen für Minderjährige

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20.6.2013 - 8 C 47.12 -, ZfWG 2013, 455 (Leitsatz) = juris, Rn. 32 f., m. w. N.
  • VGH Bayern, 08.03.2018 - 10 B 15.990

    Konzession des Veranstalters von Glücksspielen - Neubescheinigungsanspruch

    Auch das Bundesverwaltungsgericht gehe letztlich von der Zulässigkeit einer isolierten Vermittlungserlaubnis aus, wenn es ausführe (U.v. 20.6.2013 - 8 C 47.12 - Rn. 45): "Der Vortrag, das Wettangebot des Wettunternehmers schließe materiell illegale Wettformen ein, belegt noch nicht, dass auch die konkrete Vermittlungstätigkeit des Klägers materiell illegal war und nicht zumindest unter Nebenbestimmungen erlaubnisfähig gewesen wäre." Demnach hänge die Erlaubnisfähigkeit einer Vermittlungstätigkeit nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts gerade nicht davon ab, ob auch dem Veranstalter eine Erlaubnis erteilt werden könnte oder müsste.

    Nichts anderes ergebe sich aus dem vom Kläger zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 2013 (8 C 47.12), da es bei dieser Entscheidung nicht um einen Anspruch auf Erteilung einer Vermittlungserlaubnis, sondern um die Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung gegangen sei.

    Aus den vom Kläger zur Stützung seiner Argumentation herangezogenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (insbes. U.v. 20.6.2013 - 8 C 47.12 - juris Rn. 45) ergibt sich nichts Gegenteiliges.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.12.2012 - 8 C 47.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39870
BVerwG, 11.12.2012 - 8 C 47.12 (https://dejure.org/2012,39870)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.2012 - 8 C 47.12 (https://dejure.org/2012,39870)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 8 C 47.12 (https://dejure.org/2012,39870)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,39870) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot; Dienstleistungsfreiheit; Empfängerhorizont; Erklärungswert, objektiver; Erlaubnis; Erlaubnisverfahren; Feststellungsinteresse, berechtigtes; Fortsetzungsfeststellungsklage; Gesetzentwurf; Glücksspiel; ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfahrenstrennung aufgrund Teilbarkeit des Streitgegenstandes in zeitlicher Hinsicht i.R.e. Verfahrens auf dem Gebiet des Ersten GlüÄndStV

  • rechtsportal.de

    VwGO § 93 S. 2; VwGO § 125 Abs. 1; VwGO § 141 S. 1
    Zulässigkeit einer Verfahrenstrennung aufgrund Teilbarkeit des Streitgegenstandes in zeitlicher Hinsicht i.R.e. Verfahrens auf dem Gebiet des Ersten GlüÄndStV

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG - 8 C 54.12 (anhängig)
    Auszug aus BVerwG, 11.12.2012 - 8 C 47.12
    Soweit das Revisionsverfahren den Untersagungszeitraum ab dem 1. Juli 2012 betrifft, wird es abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 54.12 fortgeführt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht