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   BVerwG, 13.08.1993 - 8 C 47.91   

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BVerwG, 13.08.1993 - 8 C 47.91 (https://dejure.org/1993,3939)
BVerwG, Entscheidung vom 13.08.1993 - 8 C 47.91 (https://dejure.org/1993,3939)
BVerwG, Entscheidung vom 13. August 1993 - 8 C 47.91 (https://dejure.org/1993,3939)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 127 Abs. 2 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 908
  • DVBl 1993, 1370
  • DÖV 1995, 37
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 71.87

    Erforderlichkeit einer selbständigen öffentlichen Grünanlage; Erhöhung des

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1993 - 8 C 47.91
    Ob das der Fall ist, d.h. ob Grünanlagen mit Blick auf bereits vorhandene vergleichbare Anlagen mangels Notwendigkeit aus dem Kreis der beitragsfähigen Erschließungsanlagen ausscheiden, hängt davon ab, ob ihre Herstellung für die ihnen jeweils zuzurechnenden "Baugebiete zu deren Erschließung" (§ 127 Abs. 2 Nr. 3 BBauG) nicht mehr als nach städtebaulichen Grundsätzen angemessene Lösung erscheint (vgl. Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 8 C 71.87 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 56 S. 43 [45]).

    Das trifft erst zu, wenn die Fläche einer solchen Gesamtanlage die typische Größenordnung von Grünanlagen innerhalb von Baugebieten sprengt und sich angesichts dessen der Eindruck aufdrängt, sie könne in ihrer Bedeutung für die physische und psychische Erholung von Menschen nicht nur einem Baugebiet oder einzelnen zusammenhängenden Baugebieten zuzuordnen sein, sie komme vielmehr nach ihrer Funktion, wie etwa der Tiergarten in Berlin oder der Englische Garten in München, einer ganzen Gemeinde oder (bei größeren Städten) einem ganzen Ortsteil zugute (vgl. im einzelnen Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 8 C 71.87 - a.a.O., S. 46).

  • BVerwG, 25.04.1975 - IV C 37.73

    Erschlossensein von Grundstücken durch eine Grünanlage

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1993 - 8 C 47.91
    Zuzustimmen ist ihm auch in der Annahme, daß es an dieser Notwendigkeit unter anderem fehlt, wenn bereits genügend andere Grünanlagen in erreichbarer Nähe vorhanden sind (vgl. Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - BVerwGE 48, 205 [208]).

    Das schließt freilich - das ist eine nicht mehr § 127 Abs. 2 BauGB , sondern § 129 Abs. 1 BauGB betreffende Frage - nicht aus, daß die Grünanlage Wahnfriedallee mit Rücksicht namentlich auf die Grünfläche Schlößlgarten für die ordnungsgemäße Erschließung der Grundstücke ihres Abrechnungsgebiets reichlich groß bemessen sein und sich deshalb die Frage stellen kann, ob sie in vollem Umfang erforderlich ist (vgl. dazu Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - a.a.O., S. 210).

  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1993 - 8 C 47.91
    Zwar beurteilt sich die Rechtmäßigkeit eines erschließungsbeitragsrechtlichen Heranziehungsbescheids grundsätzlich nach dem im Zeitpunkt seines Erlasses geltenden Recht (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 [126]) und ist wegen der Einheitlichkeit des Verwaltungsverfahrens mit Rücksicht auf die Maßgeblichkeit des ursprünglichen Verwaltungsakts in der durch den Widerspruch erlangten Gestalt (§ 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ) bei Anfechtungsklagen auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids abzuheben (vgl. Urteil vom 31. Januar 1992 - BVerwG 8 C 31.90 - BVerwGE 89, 362 [364]), so daß hier die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes anzuwenden sind.
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 51.87

    Erschlossensein eines Grundstücks durch Errichtung eines Lärmschutzwalls;

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1993 - 8 C 47.91
    Denn nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts stand sie der Allgemeinheit in dem insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der endgültigen Herstellung (§ 133 Abs. 2 BBauG; vgl. dazu unter anderem Urteil vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 51.87 - BVerwGE 80, 99 [102]) der Grünanlage Wahnfriedallee bereits seit längerer Zeit zu Erholungszwecken zur Verfügung.
  • BVerwG, 31.01.1992 - 8 C 31.90

    Erschließungsbeitrag - Straßenbaubeitrag

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1993 - 8 C 47.91
    Zwar beurteilt sich die Rechtmäßigkeit eines erschließungsbeitragsrechtlichen Heranziehungsbescheids grundsätzlich nach dem im Zeitpunkt seines Erlasses geltenden Recht (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 [126]) und ist wegen der Einheitlichkeit des Verwaltungsverfahrens mit Rücksicht auf die Maßgeblichkeit des ursprünglichen Verwaltungsakts in der durch den Widerspruch erlangten Gestalt (§ 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ) bei Anfechtungsklagen auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids abzuheben (vgl. Urteil vom 31. Januar 1992 - BVerwG 8 C 31.90 - BVerwGE 89, 362 [364]), so daß hier die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes anzuwenden sind.
  • VG Köln, 15.05.2018 - 17 K 4264/16
    vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25.04.1975 - IV C 37.73 -, juris, Rn. 7 zu einer 9.652 qm großen Grünanlage; s. auch zu noch größeren, von der Rechtsprechung als insoweit "notwendig" erachteten Grünanlagen BVerwG, Urteil vom 11.11.1988 - 8 C 71.87 -, juris, Rn. 13 (11.028 qm); VG Münster, Beschluss vom 09.02.2007 - 3 L 922/06 -, juris, Rn. 20 (18.388 qm); BVerwG, Urteil vom 13.08.1993 - 8 C 47.91 -, juris, Rn. 14, 16 (78.000 und ca. 120.000 qm).

    vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 13.08.1993 - 8 C 47.91 -, juris, Rn. 13.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13.08.1993 - 8 C 47.91 -, juris, Rn. 13.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13.08.1993 - 8 C 47.91 -, juris, Rn. 13.

  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 11.94

    Unselbständige Anschlußberufung - Identität der Gegenstände von (Haupt-)Berufung

    Ohne Belang sind in diesem Zusammenhang die 1 526 qm große und im Bebauungsplan als WA-Gebiet ausgewiesene Grünfläche auf dem Flurstück Nr. 189/2 sowie die Kleingartenanlage auf den Flurstücken 173, 183 und 184 (vgl. dazu Urteil vom 13. August 1993 - BVerwG 8 C 47.91 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 68 S. 96 [98]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2023 - 15 A 2995/18

    Aufwertungsbedürftig aufwertungsfähig Ausgleichsfläche; Ausgleichsmaßnahme;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. August 1993 - 8 C 47.91 -, juris Rn. 13.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 15 A 457/20

    Erschließungsanlage; Grünanlage; Notwendigkeit für die Erschließung;

    vgl. - in Bezug auf ein Kleingartengelände - BVerwG, Urteil vom 13. August 1993 - 8 C 47.91 -, juris Rn. 15.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 13. August 1993 - 8 C 47.91 -, juris Rn. 13, und vom 11. November 1988- 8 C 71.87 -, juris Rn. 13.

  • VG Münster, 13.12.2019 - 3 K 54/18

    Grünanlage Notwendigkeit notwendig Erschließungsanlage

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13.8.1993 - 8 C 47/91 -, juris, Rdn. 14.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13.8.1993 - 8 C 47/91 -, juris, Rdn. 13.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1994 - 2 S 2142/93

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags für eine selbständige öffentliche Grünanlage

    Denn die Beklagte hat von der Verwirklichung dieser Planung (zunächst) Abstand genommen, so daß diese für die Beurteilung der Notwendigkeit der westlich der K straße hergestellten, hier einschlägigen Grünanlage ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.8.1993, 8 C 47.91).

    Denn letztere haben für die Bewohner des Baugebiets keine Erschließungsfunktion; sie sind für die Bewohner der angrenzenden Baugebiete nicht (allgemein) zugänglich und haben somit auch keine eigentliche Gartenersatzfunktion (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.8.1993, 8 C 47.91).

  • VG Münster, 09.02.2007 - 3 L 922/06

    "Notwendigkeit" einer Grünanlage zur Erschließung eines Baugebiets; Sprengung der

    So scheiden große Grünanlagen aus, die als Erholungsgebiete für die Gesamtbevölkerung einer Gemeinde oder auch nur eines Ortsteils in Frage kommen vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1970, aaO, und Urteil vom 11. November 1988, aaO..

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1988, aa0 und Urteil vom 13. August 1993 - 8 C 47/91 -, in: NVwZ 1994, 908 f.

  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 28.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Unselbständige Kinderspielplätze als Bestandteile von

    Daran ändert auch das Vorhandensein der relativ kleinen, knapp 200 m entfernten Grünanlage an der Ruppaner-/Steffelhofstraße nichts (vgl. in diesem Zusammenhang im einzelnen Urteil vom 13. August 1993 - BVerwG 8 C 47.91 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 68, S. 96 (97 ff.)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 15 A 149/20

    Erschließungsanlage; Grünanlage; Notwendigkeit für die Erschließung;

    vgl. - in Bezug auf ein Kleingartengelände - BVerwG, Urteil vom 13. August 1993 - 8 C 47.91 -, juris Rn. 15.
  • VG Berlin, 17.02.2012 - 13 L 191.11

    Anlieger müssen vorläufig Kosten für Tilla-Durieux-Park tragen

    Aus dem Urteil vom 13. August 1993 - 8 C 47/91 - ergibt sich vielmehr, dass alle in Betracht kommenden Grünanlagen zusammengenommen eine Fläche von deutlich über 100.000 qm erreichen müssen:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 15 A 386/20

    Erschließungsanlage; Grünanlage; Notwendigkeit für die Erschließung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 15 A 385/20

    Erschließungsanlage; Grünanlage; Notwendigkeit für die Erschließung;

  • VG Berlin, 22.01.2013 - 13 K 108.11

    Abgrenzung Parkanlage mit Kinderspielgeräten und selbständiger Spielplatz

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