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   BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 49.81   

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BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 49.81 (https://dejure.org/1981,846)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1981 - 8 C 49.81 (https://dejure.org/1981,846)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1981 - 8 C 49.81 (https://dejure.org/1981,846)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsbehelfsbelehrung - Begründung des Widerspruchs - Bestimmter Antrag - Irreführung - Rechtsbehelf - Erschwernis der Einlegung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 300
  • NJW 1982, 300 (Ls.)
  • MDR 1982, 257
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

    Fehlerhaft ist eine Rechtsbehelfsbelehrung nur dann, wenn sie die in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend geforderten Mindestangaben nicht enthält oder wenn diesen Angaben ein unzutreffender oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der sich generell eignet, die Einlegung des Rechtsbehelfs zu erschweren (st. Rspr.; vgl. etwa Urteile vom 26. Oktober 1966 - BVerwG V C 10.65 - BVerwGE 25, 191 [BVerwG 26.10.1966 - V C 10/65] , vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 49.81 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 42 S. 1 und vom 22. April 1982 - BVerwG 3 C 71.81 - Buchholz 427.3 § 350 a LAG Nr. 43 S. 1 jeweils m.weit.Nachw.).

    Ob überhaupt ein Rechtsbehelf und ob er gegebenenfalls vorbehaltlos oder bedingt eingelegt worden ist, hängt von der Auslegung der daraufhin zu würdigenden Prozeßhandlung ab (vgl. Urteil vom 27. Mai 1981, a.a.O. S. 2 und BFH, Beschluß vom 22. Juni 1982 - VII B 115/81 - NVwZ 1983, 439 m.weit.Nachw.).

  • BVerwG, 27.08.1997 - 1 B 145.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Beginn der Rechtsmittelfrist bei unzutreffender

    Unter solchen Umständen wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Rechtsmittelfrist nicht gemäß § 58 Abs. 1 VwGO wirksam in Lauf gesetzt (vgl. z.B. Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 49.81 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 42 S. 3), so daß die Berufung der Prozeßbevollmächtigten des Klägers rechtzeitig, nämlich innerhalb der Jahresfrist des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO, eingelegt worden ist.

    Das ist der Fall, wenn sie den Adressaten davon abhalten kann, das Rechtsmittel überhaupt, rechtzeitig oder formgerecht einzulegen (Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 49.81 - a.a.O.; BSG, Beschluß vom 2. März 1995 - 7 BAr 196/94 - SozR 3 - 1500 § 66 SGG Nr. 3 S. 12).

  • OVG Bremen, 08.08.2012 - 2 A 53/12

    Elektronischer Rechtsverkehr, Rechtsmittelbelehrung, Rechtsbehelfsbelehrung,

    Enthält die Belehrung allerdings nicht zwingende Hinweise, dann entsprechen solche Zusätze nur dann den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO, wenn sie keinen unzutreffenden oder irreführenden Inhalt haben, der generell geeignet ist, den Betroffenen davon abzuhalten, das Rechtsmittel überhaupt, rechtzeitig oder in der rechten Weise einzulegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2000 - 7 B 200.99, 7 PKH 71.99 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 77; vom 16.03.1989 - 8 B 26.89; vom 27.02.1981 - 6 B 19.81; vom 03.06.1992 - 4 B 100.92 - sämtlich juris; Urt. vom 27.05.1981 - 8 C 49.81 - Buchholz 310 § 58 Nr. 42).
  • BVerwG, 14.10.1997 - 1 B 164.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Beginn der Rechtsmittelfrist bei unzutreffender

    Unter solchen Umständen wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Rechtsmittelfrist nicht gemäß § 58 Abs. 1 VwGO wirksam in Lauf gesetzt (vgl. z.B. Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 49.81 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 42 S. 3), so daß die Berufung der Prozeßbevollmächtigten des Klägers rechtzeitig, nämlich innerhalb der Jahresfrist des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO, eingelegt worden ist.

    Das ist der Fall, wenn sie den Adressaten davon abhalten kann, das Rechtsmittel überhaupt, rechtzeitig oder formgerecht einzulegen (Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 49.81 - a.a.O.; BSG, Beschluß vom 2. März 1995 - 7 BAr 196/94 - SozR 3 - 1500 § 66 SGG Nr. 3 S. 12).

  • BVerwG, 14.02.2000 - 7 B 200.99

    Widerspruchsfrist; Rechtsbehelfsbelehrung, unrichtige; Zusatz, irreführender;

    Da dieser Fehler die Form des Widerspruchs und damit keine der in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend geforderten Angaben betrifft, ist die Rechtsbehelfsbelehrung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unrichtig im Sinne des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO, wenn der fehlerhafte Zusatz irreführend, d.h. objektiv geeignet ist, die Rechtsmitteleinlegung zu erschweren (Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 49.81 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 42 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2013 - 2 L 73/11

    Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität

    Für die Auslegung von Willenserklärungen des Bürgers gegenüber der Verwaltung gilt wie im umgekehrten Fall, dass der erklärte Wille maßgebend ist, wie ihn bei objektiver Würdigung der Empfänger verstehen konnte (BVerwG, Urt. v. 27.05.1981 - 8 C 49.81 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 42, S. 2, RdNr. 19 in Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2004 - 19 A 2962/02

    Erstattung der Kosten für den Einsatz von Integrationshelfern in der Grundschule

    vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981 - 8 C 49.81 -, Buchholz 310, § 58 VwGO, Nr. 42, S. 1 (2); OVG NRW, Urteil vom 26. September 1991 - 11 A 1604/89 -, NWVBl. 1992, 176 (177).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.1994 - 11 A 3309/92

    Baurecht: Aufstellung von Geldspielgeräten in einem "Snooker/Billardsalon mit

    Für die Auslegung von Willenserklärungen des Bürgers gegenüber der Verwaltung gilt ebenso wie im - oben erwähnten - umgekehrten Fall, daß der erklärte Wille maßgebend ist, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.05.1981 - 8 C 49.81 -, Buchholz 310, § 58 VwGO Nr. 42 S. 2).
  • VG Frankfurt/Main, 08.07.2011 - 11 K 4808/10

    Fehlender Hinweis auf Möglichkeit der Klageerhebung in elektronischer Form

    Sie dürfen keinen unrichtigen oder irreführenden Zusatz enthalten, der generell geeignet ist die Einlegung des Rechtsbehelfs zu erschweren (BVerwG, Urteil vom 27.05.1981 - 8 C 49/81 - Beschluss vom 27.08.1997 - 1 B 145/97 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1998 - 25 E 960/97

    Frist; Rechtsmittelbelehrung; Irreführung; Beschwerde; Zulassungsfreie

    Unter solchen Umständen wird nach st. Rechtsprechung des BVerwG eine Rechtsmittelfrist nicht gem. § 58 I VwGO wirksam in Lauf gesetzt (vgl. BVerwG, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 42, S. 3 = NJW 1982, 300 L; BVerwG, NVwZ 1997, 1211 ff. = DVBI 1998, 233 = NJW 1998, 1330 L), so daß die Ag. auf jeden Fall rechtzeitig, nämlich innerhalb der dann geltenden Jahresfrist des § 58 II 1 VwGO Beschwerde eingelegt hätte.
  • BVerwG, 02.02.1996 - 1 B 16.96

    Gewerberecht: Festlegung der höchstens zulässigen Spielgeräte in einer Spielhalle

  • BVerwG, 03.06.1992 - 4 B 100.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Cottbus, 25.09.2014 - 6 K 831/13

    Friedhofsgebühren

  • BVerwG, 30.11.1995 - 10 B 2.95

    Rechtsmittel

  • VG München, 20.08.2019 - M 5 K 19.305

    Auslegung als Klageerhebung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2003 - 2 L 21/01

    Baugenehmigung, Anfechtung - Baugenehmigung, Gemeinde, Selbstverwaltung,

  • VGH Hessen, 20.10.1992 - 9 UE 2200/91

    Zu den Erfordernissen einer rechtmäßigen Rechtsmittelbelehrung

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1992 - 11 S 2218/92

    Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung; Verlängerung der einem Kind erteilten

  • VGH Hessen, 04.10.1988 - 5 UE 2491/86

    Zur Unrichtigkeit einer Rechtsmittelbelehrung - Falschbezeichnung

  • VG Münster, 20.05.2003 - 5 K 2855/99

    Sozialamt muss Miete für die Wohnung eines Untersuchungshäftlings tragen

  • VG Münster, 01.04.2003 - 5 K 1640/99

    Beihilfe für den Erwerb eines Führerscheins und die Anschaffung eines

  • VG Cottbus, 10.10.2001 - 6 L 412/01

    Anforderungen an eine Rechtsmittelbelehrung im Widerspruchsbescheid; Isolierte

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