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   BVerwG, 01.04.1981 - 8 C 5.81   

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BVerwG, 01.04.1981 - 8 C 5.81 (https://dejure.org/1981,509)
BVerwG, Entscheidung vom 01.04.1981 - 8 C 5.81 (https://dejure.org/1981,509)
BVerwG, Entscheidung vom 01. April 1981 - 8 C 5.81 (https://dejure.org/1981,509)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme für Erschließungsbeiträge - Grundstücksbegriff des bürgerlichen Rechts als Grundlage - Frage des Erschlossenseins von Hinterliegergrundstücken - Bestimmung des Verteilungsmaßstabes von Erschließungsbeiträgen - Hinterliegergrundstücke - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 131 Abs. 1
    Kreis der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke bei Hinterliegergrundstücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 522
  • ZMR 1981, 380
  • ZfBR 1981, 247
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.09.1977 - 7 B 15.76

    Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip durch die Auslegung einer nichtrevisiblen

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1981 - 8 C 5.81
    Das unterliegt der revisionsgerichtlichen Nachprüfung einzig unter der Frage, ob die - demnach vorauszusetzende - entsprechende Auslegung der Beitragssatzung Bundesrecht verletzt, d.h. als Auslegung entweder den sich aus § 132 Nr. 2 i.V.m. § 131 BBauG ergebenden Anforderungen an die Bestimmtheit einer Verteilungsregelung nicht genügt oder aber gar für rechtsstaatswidrig zu halten ist (vgl. zur Verletzung des Rechtsstaatsprinzips denBeschluß vom 2. September 1977 - BVerwG VII B 15.76 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 35).
  • RG, 12.03.1914 - V 368/13

    Zwangshypothek; Veräußerungsverlust; Unfallversicherungsbeiträge

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1981 - 8 C 5.81
    Der Senat läßt die Frage offen, ob jedes der mit einem Beitrag belegten Flurstücke des Klägers ein Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinn darstellt, wovon das Berufungsgericht ausgeht, oder ob diese Frage im Hinblick darauf anders zu beurteilen ist, daß unter einem Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinn nur ein solcher Teil der Erdoberfläche zu verstehen ist, der auf einem besonderen Grundbuchblatt oder auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt unter einer besonderen Nummer im Verzeichnis der Grundstücke gebucht ist (vgl. Reichsgericht, Urteil vom 12. März 1914 - Rep. V.368/13 - RGZ 84, 265 [270]), ein Grundstück also auch aus mehreren Flurstücken bestehen kann.
  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 61.75

    Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands; Differenzierung nach Art

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1981 - 8 C 5.81
    Nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts ist den §§ 127 Abs. 1 und 131 BBauG zu entnehmen, daß die in den Erschließungsbeitragssatzungen enthaltenen Verteilungsmaßstäbe jeweils für sämtliche im Gemeindegebiet in Betracht kommenden Erschließungsfälle Vorsorge treffen müssen (vgl.Urteile vom 28. November 1975 - BVerwG IV C 45.74 - BVerwGE 50, 2 [4] undvom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 61.75 u.a. - BVerwGE 57, 240 [242]).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 48.72

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 Abs. 3 BBauG; Erledigung des

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1981 - 8 C 5.81
    Das Berufungsgericht legt für die rechtliche Beurteilung in der von ihm gegebenen Hauptbegründung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Urteile vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 82.69 - BVerwGE 38, 35 [36] undvom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 48.72 - BVerwGE 44, 250 [252]) den Grundstücksbegriff des bürgerlichen Rechts zugrunde und gelangt dabei zu dem Ergebnis, daß auch die an die Straße "..." nicht angrenzenden mit Beiträgen belegten Hinterliegergrundstücke des Klägers durch diese Straße erschlossen seien, weil sie zu dieser tatsächlich eine Zufahrt hätten.
  • BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74

    Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1981 - 8 C 5.81
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu der Frage des Erschlossenseins von Hinterliegergrundstücken für den Fall, daß das Hinterliegergrundstück und das an die Erschließungsanlage angrenzende Grundstück verschiedenen Eigentümern gehören, in dem nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenenUrteil vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - (a.a.O.) ausgeführt:.
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 82.69

    Anforderung einer Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge - Berechnung

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1981 - 8 C 5.81
    Das Berufungsgericht legt für die rechtliche Beurteilung in der von ihm gegebenen Hauptbegründung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Urteile vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 82.69 - BVerwGE 38, 35 [36] undvom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 48.72 - BVerwGE 44, 250 [252]) den Grundstücksbegriff des bürgerlichen Rechts zugrunde und gelangt dabei zu dem Ergebnis, daß auch die an die Straße "..." nicht angrenzenden mit Beiträgen belegten Hinterliegergrundstücke des Klägers durch diese Straße erschlossen seien, weil sie zu dieser tatsächlich eine Zufahrt hätten.
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 01.04.1981 - 8 C 5.81
    Nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts ist den §§ 127 Abs. 1 und 131 BBauG zu entnehmen, daß die in den Erschließungsbeitragssatzungen enthaltenen Verteilungsmaßstäbe jeweils für sämtliche im Gemeindegebiet in Betracht kommenden Erschließungsfälle Vorsorge treffen müssen (vgl.Urteile vom 28. November 1975 - BVerwG IV C 45.74 - BVerwGE 50, 2 [4] undvom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 61.75 u.a. - BVerwGE 57, 240 [242]).
  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

    Steht ein Hinterliegergrundstück und das es von der Anbaustraße trennende, selbständig bebaubare Anliegergrundstück im Eigentum derselben Person, gehört auch das Hinterliegergrundstück zum Kreis der durch die Anlage i.S. des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossenen Grundstücke, wenn es entweder tatsächlich eine Zufahrt zu der Anlage besitzt oder zusammen mit dem Anliegergrundstück einheitlich genutzt wird (im Anschluß an Urteile vom 1. April 1981 - BVerwG 8 C 5.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 37 S. 1 und vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 9.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 38 S. 5).

    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. statt vieler Urteil vom 1. April 1981 - BVerwG 8 C 5.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 37 S. 1 mit weiteren Nachweisen) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit grundsätzlich auf den Grundstücksbegriff des bürgerlichen Rechts (Buchgrundstücksbegriff) abzustellen und ein Abweichen von diesem Grundstücksbegriff nur ausnahmsweise zulässig ist, wenn "es nach dem Inhalt und Sinn des Erschließungsbeitragsrechts gröblich unangemessen wäre, den bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff zugrunde zu legen" (Urteil vom 20. Juni 1973 - BVerwG IV C 62.71 - BVerwGE 42, 269 [BVerwG 20.06.1973 - IV C 62/71]).

    In den Urteilen vom 1. April 1981 (a.a.O. S. 3) und vom 27. Mai 1981 (BVerwG 8 C 9.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 38 S. 5 ) hatte der erkennende Senat Fälle zu beurteilen, in denen selbständig bebaubare Anlieger- und Hinterliegergrundstücke - wie hier - derselben Person gehörten (Eigentümeridentität), sie jeweils einheitlich genutzt wurden und überdies tatsächlich Zuwegungen von den Hinterliegergrundstücken zu den Anbaustraßen angelegt waren.

  • BVerwG, 28.03.2007 - 9 C 4.06

    Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; Vorderliegergrundstück;

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht zunächst für den Fall angenommen, dass ein Hinterliegergrundstück zwar durch ein selbstständig bebaubares Anliegergrundstück desselben Eigentümers von der Erschließungsanlage getrennt ist, jedoch tatsächlich durch eine Zufahrt über dieses Grundstück mit der Anlage verbunden ist (Urteile vom 1. April 1981 - BVerwG 8 C 5.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 37 S. 3 und vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 9.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 38 S. 6 f.).
  • BVerwG, 16.09.1998 - 8 C 8.97

    Grundstücksbegriff, Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB,

    a) Im Erschließungsbeitragsrecht ist ebenso wie im Baurecht regelmäßig von dem bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff auszugehen (stRspr vgl. u.a. Urteile vom 1. April 1981 - BVerwG 8 C 5.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG S. 1 und vom 2. Juli 1982 - BVerwG 8 C 28, 30 und 33.81 - Buchholz a.a.O. Nr. 51 S. 58 - BVerwGE 66, 69 ; ebenso auch schon Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 35.74 Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 60 S. 28 - jeweils m.w.N.).

    b) Da das klägerische Grundstück nach den Feststellungen des Berufungsgerichts unmittelbar an das öffentliche Straßenland angrenzt und darüber hinaus die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit der Zufahrt vom Straßenland auf das klägerische Grundstück unstreitig besteht, ist das Grundstück erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB (vgl. Urteile vom 1. April 1981 - BVerwG 8 C 5.81 - a.a.O. S. 3 und vom 21. Oktober 1988 - BVerwG 8 C 56.87 - NVwZ 1989, 570 - insoweit in Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 76 S. 19 f. nicht abgedruckt).

  • BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung;

    Die von der Beschwerde herangezogene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur grundsätzlichen Maßgeblichkeit des bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriffs für die Abgrenzung des Kreises der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke (BVerwGE 66, 69 ; Urteil vom 1. April 1981 - BVerwG 8 C 5.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 37) ist insoweit ohne Belang.
  • BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86

    Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands grundsätzlich in Orientierung

    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. statt vieler Urteil vom 1. April 1981 - BVerwG 8 C 5.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 37 S. 1 m.weit.Nachw.) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit grundsätzlich auf den Grundstücksbegriff des bürgerlichen Rechts (sog. Buchgrundstücksbegriff) abzustellen ist.
  • BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 28.81

    Eigentümerwege zur "inneren Erschließung" einer Reihenhausanlage als selbständige

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts deckt sich der Begriff des Grundstücks im Sinne des Bundesbaugesetzes und damit auch im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts grundsätzlich mit dem Grundstücksbegriff des bürgerlichen Rechts (vgl. u.a. Urteile vom 1. April 1981 - BVerwG 8 C 5.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 37 S. 1 [2], vom 20. Juni 1973 - BVerwG IV C 62.71 - BVerwGE 42, 269 [270 ff.] und vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 82.69 - BVerwGE 38, 35 [36 f.]).

    Unter einem Grundstück in diesem Sinne ist ein solcher Teil der Erdoberfläche zu verstehen, der auf einem besonderen Grundbuchblatt oder auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt unter einer besonderen Nummer im Verzeichnis der Grundstücke eingetragen ist (vgl. Urteil vom 1. April 1981 - BVerwG 8 C 5.81 - a.a.O.).

  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 18.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Straßenzug als eine oder mehrere

    Richtig ist, daß im Erschließungsbeitragsrecht im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit grundsätzlich vom bürgerlich-rechtlichen Begriff des Grundstücks im Sinne des Grundbuchrechts (sog. formeller Grundstücksbegriff) auszugehen ist (vgl. statt vieler Urteil vom 1. April 1981 - BVerwG 8 C 5.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 37 S. 1 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - 6 A 11070/15

    Gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Bescheids zur Erhebung von

    Eine solche schutzwürdige Erwartung der übrigen Beitragspflichtigen hat das Bundesverwaltungsgericht zunächst für den Fall angenommen, dass ein Hinterliegergrundstück zwar durch ein selbstständig bebaubares Anliegergrundstück desselben Eigentümers von der Erschließungsanlage getrennt ist, jedoch tatsächlich durch eine Zufahrt über dieses Grundstück mit der Anlage verbunden ist (Urteile vom 1. April 1981 - 8 C 5.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 37 und vom 27. Mai 1981 - 8 C 9.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 38).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 9 LC 271/08

    Abstellen auf die wirklichen Eigentumsverhältnisse und nicht auf die Eintragung

    Allgemein geht die Rechtsprechung, auch diejenige des Senats, im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit grundsätzlich vom bürgerlich-rechtlichen Begriff des Grundstücks im Sinne des Grundbuchrechts (formeller Grundstücksbegriff) aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 1.4.1981 - 8 C 5.81 - KStZ 1981, 192 = ZMR 1981, 380; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 17 Rdnr. 5).
  • BVerwG, 14.01.1983 - 8 C 81.81

    "Erschlossensein" eines Grundstücks"

    Mit den einschlägigen Problemen der Verteilung eines Erschließungsaufwands (auch) auf Hinterliegergrundstücke beschäftigen sich im Anschluß an ein Urteil des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 35 (38) die Senatsurteile vom 1. April 1981 - BVerwG 8 C 5.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 37 S. 1 (3) und vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 9.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 38 S. 5 (7).
  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 9.81

    Umfang des Kreis der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke bei

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2017 - 6 A 10944/17

    Ausbaubeitrag für mit einer Garage bebautes Grundstück

  • VGH Hessen, 18.09.2012 - 5 A 1479/12
  • VGH Hessen, 14.12.2012 - 5 A 1884/12

    Erschließungsbeiträge für Hinterliegergrundstück; Erschließungsbeiträge für

  • VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 3 K 18.00258

    Heranziehung zur Zahlung eines Erschließungsbeitrags

  • OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 9 L 3496/98

    60 m langer Stichweg als unselbständiger; Buchgrundstück; Erschließungsanlage;

  • BVerwG, 08.02.1982 - 8 B 235.81

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VG Potsdam, 07.10.2016 - 2 K 165/14

    Klage wegen Straßenbaubeitrag

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.04.2004 - 3 L 308/02

    Rückübertragung von dinglichen Rechten an Grundstücken; Definition des Begriffs

  • VGH Hessen, 17.01.1990 - 5 UE 175/86

    Zum Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks; zur einheitlichen Nutzung

  • VG Ansbach, 16.12.2008 - AN 18 K 07.02057

    Erschließungsbeitrag; (keine) vorhandene Erschließungsanlage; (keine) historische

  • VG Potsdam, 13.02.2015 - 12 K 683/13

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

  • OVG Brandenburg, 15.06.1995 - 3 (4) B 345/94

    Vorkaufsrecht von Mietern und Nutzern

  • VG Würzburg, 05.05.2010 - W 2 K 10.57

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung

  • VG Augsburg, 18.09.2012 - Au 2 S 12.770

    Straßenausbaubeitragsrecht; Erhebung einer Vorauszahlung; ernstliche Zweifel an

  • VG Augsburg, 07.07.2022 - Au 2 K 21.1484

    Maßgeblicher Grundstücksbegriff für die Erschließungsbeitragspflicht

  • VG Bremen, 23.06.2005 - 2 K 482/03

    Heranziehung von Hinterliegergrundstücken zu Verbesserungsbeiträgen

  • VG Arnsberg, 16.12.2004 - 6 K 3340/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erhebung von Vorausleistungen auf einen

  • VG Potsdam, 05.07.2004 - 12 K 3973/01
  • VG München, 13.09.2011 - M 2 K 11.1774

    Erschließungsbeitragsrecht; Hinterliegergrundstück; Erschlossensein; einheitliche

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