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   BVerwG, 11.06.1993 - 8 C 5.92   

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BVerwG, 11.06.1993 - 8 C 5.92 (https://dejure.org/1993,4091)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.1993 - 8 C 5.92 (https://dejure.org/1993,4091)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 1993 - 8 C 5.92 (https://dejure.org/1993,4091)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungsrechtliche Entscheidung - Verkündung - Unterschrift - Geschäftsstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 297
  • DVBl 1994, 209
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerwG, 06.03.2015 - 6 B 41.14

    Zulassung eines Studenten zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester

    Zum Teil wird für den Eintritt der Bindung zusätzlich verlangt, dass der Urteilstenor den Beteiligten wenigstens formlos, auch telefonisch bekanntgegeben worden ist (Bamberger, in: Wysk, VwGO, 2011, § 116 Rn. 20; Lambiris, in: Posser/Wolff, VwGO, 2. Aufl. 2014, § 116 Rn. 12; Stuhlfauth, in: Bader, VwGO, 6. Aufl. 2014, § 116 Rn. 10; Clausing, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Band II, Stand März 2014, § 116 Rn. 10), wobei noch danach unterschieden wird, ob diese Bekanntgabe auf Veranlassung der Richter (BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1993 - 8 C 5.92 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 20 S. 4; Redeker/von Oertzen, VwGO, 16. Aufl. 2014, § 116 Rn. 8) oder (gleichsam eigenmächtig) nur durch die Geschäftsstelle vorgenommen worden ist (keine Bindung in dem letzteren Fall: OVG Magdeburg, Beschluss vom 31. Januar 2012 - 1 L 101/11 - NJW 2012, 1386; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 116 Rn. 3).
  • BFH, 19.08.2009 - I R 2/09

    Wertaufholungen sind vorrangig mit steuerlich unwirksamen Teilwertabschreibungen

    Durch dieses in § 104 Abs. 2 FGO vorgesehene Verfahren ist das Urteil wirksam geworden mit der Folge, dass der Senat gemäß § 155 FGO i.V.m. § 318 der Zivilprozessordnung an die Entscheidung gebunden war und eine Änderung nicht mehr vornehmen durfte (vgl. z.B. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteile vom 24. Juli 1998, Die öffentliche Verwaltung 1998, 888; vom 2. Dezember 1996, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 1997, 662, sowie Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Juni 1993, DVBl 1994, 209).
  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

    Die Kammer hat damit im Sinne des über § 173 VwGO entsprechend anwendbaren § 318 ZPO die Entscheidung erlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1993 - 8 C 5/92 - in NVwZ-RR 94, 297), die folglich auch beschwerdefähig ist (vgl. zur Beschwerdefähigkeit eines telefonisch.

    "Zustellung" in diesem Sinne ist über den reinen Wortlaut hinausgehend daher auch die (formlose) Bekanntgabe des Tenors eines nicht aufgrund mündlicher Verhandlung ergangenen Beschlusses (vgl. insoweit ebenso auch BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1993 - 8 C 5/92 -, in NVwZ-RR 1994, 297 f. zur Verkündung eines Urteils i. S. d. Art. 21 Satz 2 des Gesetzes zur Neuregelung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens vom 17.12.1990 (4. VwGOÄndG, BGBl. I S. 2809).

  • BVerwG, 06.05.1998 - 7 B 437.97

    Verwaltungsprozeßrecht, Immissionsschutzrecht

    Folgerichtig beschränkt sich die in dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 1993 - BVerwG 6 B 18.93 - (a.a.0.) gezogene Parallele zu der für § 117 Abs. 4 VwGO entwickelten Fünf-Monats-Frist auch auf die Fälle, in denen - zulässigerweise (stRspr, zuletzt grundlegend Urteil vom 11. Juni 1993 - BVerwG 8 C 5.92 - Buchholz a.a.0. Nr. 20) - binnen zwei Wochen lediglich die unterschriebene Urteilsformel niedergelegt wurde und nur noch darüber befunden werden muß, binnen welcher Zeit das vollständige Urteil abzufassen war.
  • BVerwG, 11.05.2015 - 7 B 18.14

    Zulassung eines Hauptbetriebsplans in einem FFH- und Naturschutzgebiet

    Spätestens mit der anschließenden formlosen Bekanntgabe der Urteilsformel an einen Beteiligten gilt die Entscheidung als verkündet (BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1993 - 8 C 5.92 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 20 und Beschluss vom 1. Februar 1988 - 7 B 15.88 - Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 11; siehe zu den Parallelvorschriften der FGO BFH, Beschluss vom 8. März 2011 - IV S 14/10 - BFH/NV 2011, 1161 Rn. 9 m.w.N.; zur Bindung bereits mit Übergabe siehe BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1987 - 9 C 247.86 - BVerwGE 75, 337 ).
  • BVerwG, 23.12.2009 - 8 BN 1.09

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines Normenkontrollantrags gegen eine

    Dazu genügte nach § 173 VwGO i.V.m. § 318 Zivilprozessordnung (ZPO), dass die von allen mitwirkenden Richtern unterzeichnete Entscheidungsformel am 19. Januar 2009 der Geschäftsstelle übergeben und den Beteiligten mitgeteilt wurde (vgl. Urteil vom 11. Juni 1993 - BVerwG 8 C 5.92 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1994 - 2 S 2142/93

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags für eine selbständige öffentliche Grünanlage

    Dem Senat liegen die einschlägigen Akten und Pläne der Beklagten, die Widerspruchsakten des Landratsamts E, die Akten des Verwaltungsgerichts Stuttgart 7 K 2808/88 und die Revisionsakten des Bundesverwaltungsgerichts 8 C 5.92 vor.

    Die Berufung der Beklagten ist zulässig (vgl. das in dieser Sache ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.6.1993 - 8 C 5.92 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2003 - 10 S 2188/01

    Richtiges Rechtsmittel - Mitteilung des Tenors an Beteiligte; Sonderprämie für

    Ebenso wie eine Entscheidung im Sinne der Überleitungsvorschrift des § 21 S. 2 4. VwGO-Änderungsgesetz vom 17.12.1990 (BGBl. I, 1990, 2809) als "verkündet" gilt, wenn der bei der Geschäftsstelle hinterlegte Tenor den Beteiligten telefonisch mitgeteilt wird (BVerwG, Urteil vom 11.06.1993 - 8 C 5/92 -, NVwZ-RR 1994, 297f), kommt die Mitteilung des der Geschäftsstelle übergebenen Tenors an die Beteiligten in brieflicher Form dem Vorgang gleich, dass die Geschäftsstelle die anzufechtende Entscheidung zum Zwecke der Zustellung an die Parteien herausgegeben hat (Art. 10 Abs. 1 6. VwGOÄndG).

    In beiden Fällen ist das Gericht mit Übergabe des Tenors an die Geschäftsstelle an diesen gebunden, die Entscheidung damit erlassen (BVerwG, Urteil vom 11.06.1993, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 23.06.2005 - 1 ZB 04.2215

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Einreichung der Begründung beim zuständigen

    Auf das vor der Rechtsänderung "verlautbarte" Urteil (vgl. BVerwG vom 11.6.1993 NVwZ-RR 1994, 297 = DVBl 1994, 209; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, § 194 RdNr. 7) war § 124 a Abs. 4 Satz 5 VwGO in der bisher geltenden Fassung anzuwenden (BayVGH vom 7.10.2004 - 1 ZB 04.1811, Juris; vom 31.3.2005 - 8 ZB 04.2279, Juris).
  • BVerwG, 23.10.2000 - 1 B 51.00

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Spätestens dann ist es wirksam und kann Gegenstand eines Rechtsmittels sein (vgl. auch Urteil vom 11. Juni 1993 - BVerwG 8 C 5.92 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 20).
  • OVG Sachsen, 11.05.2004 - 4 B 620/03

    Zulässigkeit, Rechtsmittelfähigkeit, Bekanntgabe, Urteilsgründe, Fristberechnung,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06

    sten der behördlichen Überwachung der Abwassereinleitung

  • VG Würzburg, 11.11.2020 - W 2 K 20.331

    Auslegung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags - Parallelentscheidung zu VG

  • BVerwG, 21.06.2005 - 4 B 37.05

    Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts - Einschaltung eines zusätzlichen

  • BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 15.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung

  • VG Würzburg, 11.11.2020 - W 2 K 20.1035

    Zur Auslegung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags

  • OVG Thüringen, 26.01.2000 - 3 ZKO 25/00

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Zustellung; Zweiwochenfrist

  • BVerwG, 11.06.1993 - 8 C 6.92

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Kosten der erstmaligen

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