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   BVerwG, 09.04.2014 - 8 C 50.12   

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BVerwG, 09.04.2014 - 8 C 50.12 (https://dejure.org/2014,6344)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.2014 - 8 C 50.12 (https://dejure.org/2014,6344)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 2014 - 8 C 50.12 (https://dejure.org/2014,6344)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3; VwGO § 43 Abs. 1, § 86 Abs. 1, § 88; BGB §§ 133, 157; HwO §§ 1, 3 Abs. 2, §§ 7b, 9; GewO § 55; EU/EWR HwV § 7; AEUV Art. 49
    Feststellungsantrag; Rechtsschutzziel; Maler- und Lackiererhandwerk; Eintragungspflicht; Handwerksrolle; Tätigkeit, wesentliche; Kernbereich; Berufsfreiheit; Gefahrenabwehr; Leben und Gesundheit Dritter; Ausbildungsleistung; Gefahrgeneigtheit; verhältnismäßig; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3
    Altgesellenregelung; Ausbildungsleistung; Berufsfreiheit; EU-Ausländer; Eintragungspflicht; Feststellungsantrag; Gefahrenabwehr; Gefahrgeneigtheit; Handwerksrolle; Kernbereich; Leben und Gesundheit Dritter; Maler- und Lackiererhandwerk; Meisterzwang; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 43 Abs 1 VwGO
    Eintragungspflicht für Maler- und Lackiererhandwerk rechtens; handwerksbestimmende wesentliche Tätigkeiten

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Erfordernis der Eintragung in eine Handwerksrolle für das Betreiben eines Betriebs eines Malers und Lackierers

  • doev.de PDF

    Eintragung in die Handwerksrolle; Maler- und Lackiererhandwerk

  • rewis.io

    Eintragungspflicht für Maler- und Lackiererhandwerk rechtens; handwerksbestimmende wesentliche Tätigkeiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsantrag; Rechtsschutzziel; Maler- und Lackiererhandwerk; Eintragungspflicht; Handwerksrolle; Tätigkeit, wesentliche; Kernbereich; Berufsfreiheit; Gefahrenabwehr; Leben und Gesundheit Dritter; Ausbildungsleistung; Gefahrgeneigtheit; verhältnismäßig; ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit des Erfordernis der Eintragung in eine Handwerksrolle für das Betreiben eines Betriebs eines Malers und Lackierers

  • datenbank.nwb.de

    Eintragungspflicht für Maler- und Lackiererhandwerk rechtens; handwerksbestimmende wesentliche Tätigkeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Maler- und Lackierbetrieb ohne Eintragung in die Handwerksrolle!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Eintragungspflicht für Maler- und Lackiererhandwerk rechtens

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Eintragungspflicht für Maler- und Lackiererhandwerk rechtens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Maler- und Lackiererhandwerk - und die Eintragungspflicht in die Handwerksrolle

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Maler- und Lackiererhandwerk - und die Handwerksrolle

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zwang zur Handwerksrolle - Schutz vor Gefahren rechtfertigt Beschränkungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eintragungspflicht für Maler- und Lackiererhandwerk rechtens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betrieb eines Malers und Lackierers darf von Eintragung in die Handwerksrolle abhängen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Eintragungspflicht in Handwerksrolle bleibt bestehen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Meisterpflicht im Malerhandwerk bestätigt

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Handwerksordnung mit Recht der Europäischen Union vereinbar

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Malergeselle will sich selbständig machen - Die in der Handwerksordnung festgelegten Bedingungen dafür sind rechtens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betrieb eines Malers und Lackierers darf von Eintragung in die Handwerksrolle abhängen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Eintragungspflicht für Maler- und Lackiererhandwerk rechtens

  • bista.de (Kurzinformation)

    Eigener Malerbetrieb nur mit Meister oder längjähriger Berufserfahrung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Maler- und Lackiererbetrieb ohne Eintragung in die Handwerksrolle! (IBR 2014, 510)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 149, 265
  • NVwZ 2014, 1241
  • DÖV 2014, 848
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 9.10

    Feststellungsantrag; Klageziel; Rechtsschutzziel; Handwerker; Eintragungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 8 C 50.12
    Sie enthalten erläuternde Einzelheiten über das Arbeitsgebiet und die zu dessen Bewältigung benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse (Urteil vom 31. August 2011 - BVerwG 8 C 9.10 - BVerwGE 140, 276 Rn. 20; vgl. auch Detterbeck, Handwerksordnung, 4. Aufl. 2008, § 1 Rn. 75).

    Denn das Wesentlichkeitsmerkmal ist ein qualitatives, nicht ein quantitatives Kriterium, weshalb es unerheblich ist, welchen zeitlichen Umfang die betreffenden Arbeiten im Rahmen des Gewerbebetriebes haben (Urteil vom 31. August 2011 - BVerwG 8 C 9.10 - juris Rn. 22 ).

    Es kann offenbleiben, ob § 7 HwO mit den persönlichen Eintragungsvoraussetzungen eine subjektive Berufswahlbeschränkung oder eine Berufsausübungsregelung normiert, da auch bei Annahme einer Berufsausübungsregelung die Intensität des Eingriffs nicht hinter der einer subjektiven Berufswahlbeschränkung zurückbliebe und daher an die verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs dieselben Anforderungen zu stellen wären (vgl. Urteil vom 31. August 2011 - BVerwG 8 C 9.10 - BVerwGE 140, 276 Rn. 31).

    Weil die erforderliche Befähigung alternativ durch eine berufspraktische Qualifizierung nach der Altgesellenregelung nachgewiesen werden kann, ist die Grenze der Zumutbarkeit nicht überschritten (vgl. Urteil vom 31. August 2011 - BVerwG 8 C 9.10 - BVerwGE 140, 276 Rn. 37).

    Zwischen der handwerklichen Betätigung im Reisegewerbe einerseits und im stehenden Gewerbe andererseits bestehen strukturelle Unterschiede, die es nach der Wertung des Gesetzgebers (vgl. BTDrucks 15/1481 S. 19) rechtfertigen, für das stehende Gewerbe neben der persönlichen auch die fachliche Eignung des Betriebsinhabers/Betriebsleiters zu verlangen, während im Reisegewerbe die persönliche Zuverlässigkeit genügt (Urteil vom 31. August 2011 - BVerwG 8 C 9.10 - a.a.O. Rn. 39; Beschluss vom 1. April 2004 - BVerwG 6 B 5.04 - GewArch 2004, 488 ).

    Nach Inkrafttreten der sogenannten Altgesellenregelung wird deutschen Handwerkern für den Marktzugang in zeitlicher, fachlicher und finanzieller Hinsicht jedenfalls nicht deutlich mehr abverlangt als ihren ausländischen EU-Konkurrenten (vgl. hierzu im Einzelnen: Urteil vom 31. August 2011 - BVerwG 8 C 9.10 - a.a.O. Rn. 45).

    Die Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 AEUV ist mangels grenzüberschreitenden Bezugs nicht berührt (vgl. Urteil vom 31. August 2011 - BVerwG 8 C 9.10 - a.a.O. Rn. 47).

  • BVerwG, 01.04.2004 - 6 B 5.04

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Voraussetzungen für ein

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 8 C 50.12
    Bei den im Klageantrag genannten Tätigkeiten handele es sich nicht um ein eintragungspflichtiges Maler- und Lackiererhandwerk, da nicht sämtliche Tätigkeiten aus diesem Berufsbild ausgeübt werden sollten, sondern um ein "Aliud" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 1. April 2004 - BVerwG 6 B 5.04 - GewArch 2004, 488) und um einen nicht in der Anlage A zur Handwerksordnung bezeichneten Beruf.

    Zwar ist es nach der vom Kläger angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 1. April 2004 - BVerwG 6 B 5.04 - GewArch 2004, 488) möglich, dass durch eine Reduzierung auf einzelne Betätigungen der Kernbereich des Handwerks verlassen wird, so dass eine minderhandwerkliche Tätigkeit vorliegen kann.

    Zwischen der handwerklichen Betätigung im Reisegewerbe einerseits und im stehenden Gewerbe andererseits bestehen strukturelle Unterschiede, die es nach der Wertung des Gesetzgebers (vgl. BTDrucks 15/1481 S. 19) rechtfertigen, für das stehende Gewerbe neben der persönlichen auch die fachliche Eignung des Betriebsinhabers/Betriebsleiters zu verlangen, während im Reisegewerbe die persönliche Zuverlässigkeit genügt (Urteil vom 31. August 2011 - BVerwG 8 C 9.10 - a.a.O. Rn. 39; Beschluss vom 1. April 2004 - BVerwG 6 B 5.04 - GewArch 2004, 488 ).

  • BVerfG, 03.07.2007 - 1 BvR 2186/06

    Hufversorgung

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 8 C 50.12
    Die an die Zulassungspflicht anknüpfende Regelung der persönlichen Eintragungsvoraussetzungen, die grundsätzlich den Großen Befähigungsnachweis (§ 7 HwO) oder eine sechsjährige qualifizierte Berufserfahrung mit mindestens vierjähriger Leitungsfunktion nach Ablegen der Gesellenprüfung (§ 7b HwO) verlangt, ist zur Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit von Dritten schon deshalb geeignet, weil hierdurch der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 2007 - 1 BvR 2186/06 - BVerfGE 119, 59 ).

    Dem Gesetzgeber steht bei der Beurteilung dessen, was er zur Verwirklichung der von ihm verfolgten Gemeinwohlzwecke für erforderlich halten darf, ein weiter Einschätzungs- und Prognosespielraum zu, der erst dann überschritten ist, wenn die gesetzgeberischen Entscheidungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 2007 a.a.O. S. 85 f.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2012 - 6 A 11422/11
    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 8 C 50.12
    Ungeachtet der Frage, ob mit diesem Vortrag überhaupt eine Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG begründet werden könnte, hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz mit Beschluss vom 19. April 2012 (GewArch 2013, 38) die Ablehnung des Antrages auf Zulassung der Berufung im Vorprozess damit begründet, dass der Kläger die nach § 7b Abs. 1 Nr. 2 HwO erforderlichen vier Jahre in leitender Stellung nicht nachgewiesen habe, während die Verwaltungsgerichte im vorliegenden Fall die Frage zu beantworten hatten, ob die selbstständige Ausübung der im Klageantrag bezeichneten Tätigkeiten im stehenden Gewerbe als zulassungspflichtiges Handwerk der Eintragungspflicht gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 HwO unterfällt.
  • BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der alten Handwerksordnung zum

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 8 C 50.12
    Es ist davon auszugehen, dass wegen der Nahversorgungsfunktion des Handwerks eine ernsthafte Konkurrenz mit Handwerkern aus anderen EU-Staaten in erster Linie lediglich in grenznahen Gebieten in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Dezember 2005 - 1 BvR 1730/02 - GewArch 2006, 71 = juris Rn. 21).
  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 8 C 50.12
    Das Bestimmtheitsgebot verlangt vom Normgeber, die Rechtsvorschriften so genau zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2004 - 2 BvR 2374/99 - BVerfGE 110, 370 ; BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2005 - BVerwG 10 C 4.04 - NVwZ 2006, 589).
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 8 C 50.12
    Dies ist der Fall, wenn die eingreifende Norm kompetenzgemäß erlassen worden ist, durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 - BVerfGE 102, 197 ).
  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 8 C 50.12
    Das Bestimmtheitsgebot verlangt vom Normgeber, die Rechtsvorschriften so genau zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2004 - 2 BvR 2374/99 - BVerfGE 110, 370 ; BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 2005 - BVerwG 10 C 4.04 - NVwZ 2006, 589).
  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 8 C 50.12
    Es genügt, wenn die Betroffenen die Rechtslage anhand objektiver Kriterien erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können (BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 1988 - 2 BvR 579/84 - BVerfGE 78, 205 ; BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 2.94 - BVerwGE 96, 110 ).
  • VGH Bayern, 10.04.2006 - 22 ZB 05.2622
    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 8 C 50.12
    eigenständig geregeltes Berufsbild des Verputzers nicht gibt, sondern die Verputzertätigkeit verschiedenen Bauberufen, u.a. dem zulassungspflichtigen Stukkateurhandwerk (Anlage A Nr. 9 zur Handwerksordnung), zugeordnet ist (vgl. auch VGH München, Beschluss vom 10. April 2006 - 22 ZB 05.2622 - GewArch 2007, 125).
  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94

    Bezeichnung des Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung

  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 55.88

    Handwerk Straßenbau - Beiladung Handwerkskammer - Rechtsmitteleinlegung - Erlaß

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 9.05

    Fun-Games ohne Bauartzulassung nicht erlaubt

  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 8.10

    Altgeselle"; Antragsauslegung; Berufsfreiheit; Berufsausübungsregelung;

  • BVerwG, 25.02.1992 - 1 C 27.89

    Untersagung eines Handwerksbetriebes; Montage und Reparatur von industriell

  • BVerwG, 12.03.2012 - 9 B 7.12

    Verfahrensfehler; unzureichende Auslegung des Klagezieles

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2018 - 6 S 2789/17

    Berufsbilder des Fleischerei-Fachverkäufers, Fleischers und Fleischermeisters;

    Sie enthalten erläuternde Einzelheiten über das Arbeitsgebiet und die zu dessen Bewältigung benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse (vgl. zum Ganzen zuletzt nur BVerwG, Urteil vom 09.04.2014 - 8 C 50.12 -, NVwZ 2014, 1241 = BVerwGE 149, 265 m.w.N. zur stRspr des BVerwG).

    Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob und inwieweit die (jeweils) angestrebten Tätigkeiten den Kernbereich des Handwerks ausmachen und ihm sein essentielles Gepräge verleihen (vgl. nochmals BVerwG, Urteil vom 09.04.2014 - 8 C 50.12 -, NVwZ 2014, 1241 = BVerwGE 149, 265 ).

    Eine Substitution der Aufsicht und Gewährleistung dieses Anforderungsprofils durch interne Vorgaben etwa in Handbüchern des Qualitätsmanagements kommt auch mit Blick auf die gesetzliche Zielsetzung des Meisterzwangs nach der Handwerksordnung, einer Sicherstellung der Ausübung "gefahrgeneigter Tätigkeiten" im stehenden Gewerbe nur durch Personen mit entsprechenden Qualifikationsnachweisen (vgl. zu diesem nur BVerwG, Urteil vom 09.04.2014 - 8 C 50.12 -, NVwZ 2014, 1241 = BVerwGE 149, 265 sowie zuletzt das Senatsurteil vom 04.06.2018 - 6 S 311/17 -, n.v., UA S. 10 f., dort jeweils auch zum weiteren Ziel des Gesetzgebers, die besondere Ausbildungsleistung des Handwerks für die gewerbliche Wirtschaft zu sichern) offensichtlich nicht in Betracht.

    Angesichts dessen ist auch für eine von den vorstehenden Ausführungen abweichende verfassungskonforme Auslegung der genannten handwerksrechtlichen Vorschriften am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 GG mit Blick auf die verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Meisterzwangs unter maßgeblicher Bezugnahme auf die Gefahrgeneigtheit des jeweiligen Handwerks schon im Ansatz kein Raum (vgl. zur Verfassungskonformität der §§ 1 Abs. 1 und 2 i.V.m. §§ 7 ff. HwO am Maßstab der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG nochmals BVerwG, Urteil vom 09.04.2014 - 8 C 50.12 -, NVwZ 2014, 1241 = BVerwGE 149, 265 sowie zuletzt das Senatsurteil vom 04.06.2018 - 6 S 311/17 -, n.v., UA S. 10 ff. anhand des Bäckerhandwerks).

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 206/17

    Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

    In Bezug auf die Geeignetheit und Erforderlichkeit des gewählten Mittels zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele ist der Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum erst dann überschritten, wenn die gesetzgeberischen Erwägungen so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (vgl. BVerfGE 13, 97, 107 [juris Rn. 23]; 77, 84, 106 [juris Rn. 75]; 117, 163, 189 [juris Rn. 65]; 121, 317, 354 [juris Rn. 103]; BVerfG, NVwZ-RR 2013, 985, 986 [juris Rn. 24]; BGH, Urteil vom 12. November 2015 - I ZR 167/14, GRUR 2016, 836 Rn. 30 = WRP 2016, 985 - Abschlagspflicht II; BVerwGE 149, 265 Rn. 42; vgl. auch OVG Münster, PharmR 2017, 557, 561 [juris Rn. 89]).
  • BVerwG, 13.05.2015 - 8 C 12.14

    Altgesellenregelung; Ausübungsberechtigung; Ausnahmebewilligung; illegaler

    Als wesentliche Tätigkeit des zulassungspflichtigen Handwerks, die nach § 7b Abs. 1 Nr. 3 HwO von der bisherigen Handwerksausübung mindestens umfasst sein muss, kann in Übereinstimmung mit den nach ständiger Rechtsprechung bestehenden Voraussetzungen für die Wesentlichkeit einer Tätigkeit nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und 2 HwO (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 8 C 50.12 - BVerwGE 149, 265 Rn. 21 m.w.N.) nur eine Tätigkeit im Kernbereich des Handwerks in Betracht kommen, die diesem sein essentielles Gepräge verleiht.

    Zwar kann eine Tätigkeit nicht dem Kernbereich eines Handwerks zuzuordnen sein, wenn sie als zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe der Anlage B zur Handwerksordnung unterfällt (BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 8 C 50.12 - BVerwGE 149, 265 Rn. 26).

    Die Tragfähigkeit dieser gesetzlichen Typisierungen wird bei einem regelwidrigen beruflichen Verlauf, der die gefahrenabwehrenden Vorschriften der Zulassungspflicht selbständiger stehender Handwerksausübung (vgl. für das Maler- und Lackiererhandwerk BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 8 C 50.12 - BVerwGE 149, 265 Rn. 41 f.) nicht beachtet hat, in Frage gestellt.

    Zur Sicherung des Gemeinwohlzwecks der Abwehr von Gesundheitsgefahren für Dritte ist die Berufsbeschränkung der Eintragungspflicht gemäß § 1 Abs. 1 und 2 i.V.m. §§ 7 ff. HwO für das Maler- und Lackiererhandwerk verfassungsgemäß, insbesondere verhältnismäßig (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 8 C 50.12 - BVerwGE 149, 265 Rn. 37 ff.).

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