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   BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 55.83   

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https://dejure.org/1985,1248
BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 55.83 (https://dejure.org/1985,1248)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1985 - 8 C 55.83 (https://dejure.org/1985,1248)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1985 - 8 C 55.83 (https://dejure.org/1985,1248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 130 Abs. 1 S. 2
    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands nach Einheitssätzen; Herstellung von Teilanlagen einer Erschließungsanlage zu verschiedenen Zeitpunkten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beitragsfähig - Erschließungsaufwand - Einheitssatz - Herstellung - Zeitpunkt - Erschließungsanlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 71, 25
  • NVwZ 1985, 657
  • DVBl 1985, 620
  • DÖV 1985, 539
  • BauR 1985, 312
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 93.69

    Bemessung von Einheitssätzen für die Straßenentwässerung

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 55.83
    Bei der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands nach Einheitssätzen sind diejenigen Einheitssätze zugrunde zu legen, die im Zeitpunkt des Abschlusses der Herstellungsarbeiten für die Erschließungsanlage gelten (wie Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 93.69 - Buchholz, 406.11 § 130 BBauG Nr. 9).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß § 130 Abs. 1 BBauG die Fragen der Festsetzung und der Anwendung von Einheitssätzen auch unter ihrem zeitlichen Aspekt regelt (vgl. z.B. Urteile vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 81.66 - BVerwGE 30, 240 [241], vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 60.69 - BVerwGE 37, 99 [102] und vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 93.69 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 9 S. 12 [13 f.]).

    An der hiervon abweichenden Rechtsprechung des Urteils vom 25. August 1971 (a.a.O. S. 13) hält der Senat nicht fest.

  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 60.69

    Abrechnung von vor dem Inkrafttreten des BBauG hergestellten Teilanlagen

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 55.83
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß § 130 Abs. 1 BBauG die Fragen der Festsetzung und der Anwendung von Einheitssätzen auch unter ihrem zeitlichen Aspekt regelt (vgl. z.B. Urteile vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 81.66 - BVerwGE 30, 240 [241], vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 60.69 - BVerwGE 37, 99 [102] und vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 93.69 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 9 S. 12 [13 f.]).

    Aus dem deshalb auch für die Aufwandsermittlung nach Einheitssätzen geltenden Prinzip der Kostenerstattung leitet sich die Forderung des § 130 Abs. 1 Satz 2 BBauG ab, daß die anzuwendenden Einheitssätze den tatsächlichen Kosten möglichst nahekommen müssen und sie sich von den tatsächlichen Kosten jedenfalls nicht weiter entfernen dürfen, als dies durch diejenigen Gesichtspunkte der Praktikabilität gerechtfertigt ist, denen die Vorschrift dienen will (vgl. Urteile vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 81.66 - a.a.O. und vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 60.69 - a.a.O.).

  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 81.66

    Vorausleistung auf künftige Erschließungsbeiträge für bereits hergestellte

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 55.83
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, daß § 130 Abs. 1 BBauG die Fragen der Festsetzung und der Anwendung von Einheitssätzen auch unter ihrem zeitlichen Aspekt regelt (vgl. z.B. Urteile vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 81.66 - BVerwGE 30, 240 [241], vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 60.69 - BVerwGE 37, 99 [102] und vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 93.69 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 9 S. 12 [13 f.]).

    Aus dem deshalb auch für die Aufwandsermittlung nach Einheitssätzen geltenden Prinzip der Kostenerstattung leitet sich die Forderung des § 130 Abs. 1 Satz 2 BBauG ab, daß die anzuwendenden Einheitssätze den tatsächlichen Kosten möglichst nahekommen müssen und sie sich von den tatsächlichen Kosten jedenfalls nicht weiter entfernen dürfen, als dies durch diejenigen Gesichtspunkte der Praktikabilität gerechtfertigt ist, denen die Vorschrift dienen will (vgl. Urteile vom 25. September 1968 - BVerwG IV C 81.66 - a.a.O. und vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 60.69 - a.a.O.).

  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 55.83
    Dieser Grundsatz schließt indessen nicht aus, einzelne Elemente des Beitragsanspruchs dann nach früherem Recht zu bestimmen, wenn das im Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht geltende Recht auf dieses frühere Recht Bezug nimmt (Urteil vom 22. August 1975 - BVerwG IV C 11.73 - BVerwGE 49, 131 [134]).
  • OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21

    Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts

    Für die Berechnung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands ist der Einheitssatz im Zeitpunkt des Abschlusses der Herstellungsarbeiten der Erschließungsanlage bzw. ihrer Teilanlage maßgeblich (BVerwG, Urt. v. 25.1.1985, 8 C 55.83, BVerwGE 71, 25, juris Rn. 15).

    Aus dem deshalb auch für die Aufwandsermittlung nach Einheitssätzen geltenden Prinzip der Kostenerstattung leitet sich die Forderung ab, dass die anzuwendenden Einheitssätze sich von den tatsächlichen Kosten jedenfalls nicht weiter entfernen dürfen, als dies durch diejenigen Gesichtspunkte der Praktikabilität gerechtfertigt wird, denen die Vorschrift dienen will (BVerwG, Urt. v. 25.1.1985, 8 C 55.83, BVerwGE 71, 25, juris Rn. 16).

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gemeinde die Einheitssätze in einer Höhe festsetzt, die den Durchschnittskosten für den Zeitraum nach deren Inkrafttreten entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.1.1985, a.a.O., Rn. 16).

  • VG Hamburg, 17.03.2022 - 6 K 2395/18

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige

    Aus dem deshalb auch für die Aufwandsermittlung nach Einheitssätzen geltenden Prinzip der Kostenerstattung leitet sich die Forderung des § 130 Abs. 1 Satz 2 BauGB ab, dass die anzuwendenden Einheitssätze den tatsächlichen Kosten möglichst nahekommen müssen und sie sich von den tatsächlichen Kosten jedenfalls nicht weiter entfernen dürfen, als dies durch diejenigen Gesichtspunkte der Praktikabilität gerechtfertigt ist, denen die Vorschrift dienen will (BVerwG, Urt. v. 25.1.1985, 8 C 55/83, juris Rn. 16 m.w.N.).

    Da die Gemeinde die Einheitssätze "in einer Höhe festsetzt, die den Durchschnittskosten für den Zeitraum nach Inkrafttreten dieser Einheitssätze entspricht" (BVerwG, Urt. v. 25.1.1985, 8 C 55/83, juris Rn. 16), wird ihr eine Prognose der Preisentwicklung zugemutet (Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, § 130 Rn. 7).

    Um dem auch bei der Anwendung von Einheitssätzen geltenden Grundsatz der Kostenerstattung zu genügen, muss die Gemeinde ihre Einheitssätze der - absehbaren - Kostenentwicklung in angemessenen Zeitabständen anpassen (BVerwG, Urt. v. 25.1.1985, 8 C 55/83, juris Rn. 14).

    aa) In seinem Urteil vom 25. Januar 1985 (8 C 55/83, juris Rn. 16) führte das Bundesverwaltungsgericht aus:.

  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 4.89

    Zinsen als beitragsfähiger Erschließungsaufwand

    Doch wird durch diese Befugnis nicht der für das Erschließungsbeitragsrecht maßgebende Grundsatz der Erstattung tatsächlich entstandener Kosten durchbrochen, sondern es wird dieser Grundsatz - vornehmlich im Interesse der Vereinfachung der Verwaltungsarbeit - durch die Zulassung einer gewissen Pauschalierung gelockert (vgl. dazuUrteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 55.83 - BVerwGE 71, 25 ).
  • VG Hamburg, 27.05.2021 - 6 K 4968/15

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige

    Aus dem deshalb auch für die Aufwandsermittlung nach Einheitssätzen geltenden Prinzip der Kostenerstattung leitet sich die Forderung des § 130 Abs. 1 Satz 2 BauGB ab, dass die anzuwendenden Einheitssätze den tatsächlichen Kosten möglichst nahekommen müssen und sie sich von den tatsächlichen Kosten jedenfalls nicht weiter entfernen dürfen, als dies durch diejenigen Gesichtspunkte der Praktikabilität gerechtfertigt ist, denen die Vorschrift dienen will (BVerwG, Urt. v. 25.1.1985, 8 C 55/83, juris Rn. 16 m.w.N.).

    Da die Gemeinde die Einheitssätze "in einer Höhe festsetzt, die den Durchschnittskosten für den Zeitraum nach Inkrafttreten dieser Einheitssätze entspricht" (BVerwG, Urt. v. 25.1.1985, 8 C 55/83, juris Rn. 16), wird ihr eine Prognose der Preisentwicklung zugemutet (Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, § 130 Rn. 7).

    Um dem auch bei der Anwendung von Einheitssätzen geltenden Grundsatz der Kostenerstattung zu genügen, muss die Gemeinde ihre Einheitssätze der - absehbaren - Kostenentwicklung in angemessenen Zeitabständen anpassen (BVerwG, Urt. v. 25.1.1985, 8 C 55/83, juris Rn. 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - 2 S 1369/90

    Erschließungsbeitrag: verzögerte Widmung der Erschließungsanlage; Einstellung von

    Werden Teilanlagen einer Erschließungsanlage zu unterschiedlichen Zeitpunkten hergestellt, ist der Erschließungsaufwand jeweils nach dem Einheitssatz zu ermitteln, der im Zeitpunkt des Abschlusses der Arbeiten für die jeweilige Teilanlage gilt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25.1.1985, BVerwGE 71, 25).

    Ob ein satzungsgemäßer Einheitssatz dann keine Anwendung findet, wenn der dadurch errechnete Erschließungsaufwand im groben Mißverhältnis zu den tatsächlich entstandenen Kosten steht, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bisher nur für die hier nicht einschlägige Fallgestaltung entschieden, daß zwischen der auf Grund neuer Einheitssätze errechneten Beitragsforderung und den vor längerer Zeit entstandenen Herstellungskosten ein grobes Mißverhältnis besteht (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 25.9.1968, BVerwGE 30, 240; Urteil vom 25.1.1985, BVerwGE 71, 25).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 9 B 4.05

    Anfechtungsklage, Beurteilungszeitpunkt; Erschließungsbeitrag;

    Hierbei steht es dem Satzungsgeber, im Land Berlin mithin dem Gesetzgeber, zu, den Begriff der Teilanlage durch die Festsetzung eines hierauf bezogenen speziellen Einheitssatzes festzulegen (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985 - 8 C 55.83 -, NVwZ 1985, S. 657).
  • BVerwG, 09.01.1987 - 8 B 103.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das Berufungsurteil weicht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 55.83 - (BVerwGE 71, 25 [BVerwG 25.01.1985 - 8 C 55/83]) ab, denn dieses Urteil betrifft vorliegend nicht einschlägige Fragen der Anwendung von Einheitssätzen im Erschließungsbeitragsrecht.
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