Weitere Entscheidung unten: AG Mannheim, 27.02.2008

Rechtsprechung
   AG Mannheim, 06.02.2008 - 8 C 552/06   

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https://dejure.org/2008,28500
AG Mannheim, 06.02.2008 - 8 C 552/06 (https://dejure.org/2008,28500)
AG Mannheim, Entscheidung vom 06.02.2008 - 8 C 552/06 (https://dejure.org/2008,28500)
AG Mannheim, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - 8 C 552/06 (https://dejure.org/2008,28500)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Formelle Ordnungsgemäßheit der Heizkostenabrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formelle Ordnungsgemäßheit einer Heizkostenabrechnung unter dem Aspekt ihrer Nachvollziehbarkeit für den Mieter und ihrer hinreichenden Erläuterung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Formelle Ordnungsgemäßheit der Heizkostenabrechnung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05

    Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht

    Auszug aus AG Mannheim, 06.02.2008 - 8 C 552/06
    Zum anderen ist der Saldo aus der Betriebskostenabrechnung schon mit Vorlage einer ordnungsgemäßen, nachprüfbaren Abrechnung auszugleichen (BGH WuM 2006, 200 ff.), so dass das Recht des Mieters, die Abrechnung zu prüfen, die Fälligkeit der erhöhten Vorauszahlungen nicht hinauszuschieben vermag.
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 371/04

    Anforderungen an die Form einer Nebenkostenabrechnung; Zusammenfassung von

    Auszug aus AG Mannheim, 06.02.2008 - 8 C 552/06
    Eine Heizkostenabrechnung ist hinreichend erläutert, wenn in der Kostenaufstellung die Gesamtkosten für Heizung und die Heiznebenkosten aufgeführt sind und in Übereinstimmung mit § 7 Abs. 1 HeizkV z. B. -wie hier-jeweils zur Hälfte nach der Wohnfläche und zur Hälfte nach dem Verbrauch verteilt werden und hierzu die Gesamtwohnfläche des Anwesens und die Wohnfläche der abgerechneten Wohnung sowie der Gesamtverbrauch und der auf den Mieter entfallende Verbrauch ausgewiesen werden (vgl. BGH WuM 2005, 579).
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Rechtsprechung
   AG Mannheim, 27.02.2008 - 8 C 552/06   

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https://dejure.org/2008,30398
AG Mannheim, 27.02.2008 - 8 C 552/06 (https://dejure.org/2008,30398)
AG Mannheim, Entscheidung vom 27.02.2008 - 8 C 552/06 (https://dejure.org/2008,30398)
AG Mannheim, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 8 C 552/06 (https://dejure.org/2008,30398)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Formelle Ordnungsgemäßheit der Heizkostenabrechnung

  • Wolters Kluwer

    Formelle Ordnungsgemäßheit der Heizkostenabrechnung bei Darstellung und Umlegung des Heizölverbrauchs und der daraus entstandenen Kosten; Maßgeblichkeit des Einkaufspreises der ersten Heizöllieferung für die Heizkostenberechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05

    Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht

    Auszug aus AG Mannheim, 27.02.2008 - 8 C 552/06
    Zum anderen ist der Saldo aus der Betriebskostenabrechnung schon mit Vorlage einer ordnungsgemäßen, nachprüfbaren Abrechnung auszugleichen (BGH WuM 2006, 200 ff.), so dass das Recht des Mieters, die Abrechnung zu prüfen, die Fälligkeit der erhöhten Vorauszahlungen nicht hinauszuschieben vermag.
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 371/04

    Anforderungen an die Form einer Nebenkostenabrechnung; Zusammenfassung von

    Auszug aus AG Mannheim, 27.02.2008 - 8 C 552/06
    Eine Heizkostenabrechnung ist hinreichend erläutert, wenn in der Kostenaufstellung die Gesamtkosten für Heizung und die Heiznebenkosten aufgeführt sind und in Übereinstimmung mit § 7 Abs. 1 HeizkV z. B. -wie hier-jeweils zur Hälfte nach der Wohnfläche und zur Hälfte nach dem Verbrauch verteilt werden und hierzu die Gesamtwohnfläche des Anwesens und die Wohnfläche der abgerechneten Wohnung sowie der Gesamtverbrauch und der auf den Mieter entfallende Verbrauch ausgewiesen werden (vgl. BGH WuM 2005, 579).
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