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   BVerwG, 09.07.1980 - 8 C 59.79   

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https://dejure.org/1980,2650
BVerwG, 09.07.1980 - 8 C 59.79 (https://dejure.org/1980,2650)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.1980 - 8 C 59.79 (https://dejure.org/1980,2650)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 1980 - 8 C 59.79 (https://dejure.org/1980,2650)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit eines Einberufungsbescheides wegen nicht ordnungsgemäßer Zustellung - Vorliegen des Feststellungsinteresses bei einem Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit eines Einberufungsbescheides - Zulässigkeit der Zustellung durch eingeschriebenen Brief - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 63.78

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1980 - 8 C 59.79
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 20. Februar 1980 - BVerwG 8 C 63.78 - zusammenfassend ausgeführt hat, ist eine solche Zustellung ordnungsgemäß, wenn sie den Vorschriften der Postordnung entspricht.
  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1980 - 8 C 59.79
    Wird es vor Prüfling der Sache abgebrochen, leidet das Verfahren an einem wesentlichen Mangel, wenn der Abbruch auf der unrichtigen Beurteilung prozessualer Fragen beruht, die die Rechtsschutzerfordernisse der Klage betreffen (BVerwGE 30, 111).
  • BayObLG, 30.09.1971 - RReg. 4 St 50/71

    Ersatzzustellung eines Einberufungsbescheids

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1980 - 8 C 59.79
    Während bei diesen Zustellungsarten die Ersatzzustellung, wenn sie an einen zur Familie gehörenden Hausgenossen bewirkt wird, in der "Wohnung" des Empfängers stattfinden muß (§ 181 Abs. 2 ZPO, § 11 Abs. 1 Satz 1 VwZG), fordert § 51 Abs. 2 Nr. 1 PostO nicht, daß die dort aufgeführten Personen Hausgenossen des Empfängers sein müßten und die Zustellung nur in der Wohnung des Empfängers vorgenommen werden dürfte (vgl. BayOBL, Urteil vom 30. September 1971 - RReg 4 St 50/71 - [NJW 1972, 302]).
  • BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 167.69

    Nachträgliche Anpassung der Anträge an die Prozesslage - Berlin-Vorbehalt der

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1980 - 8 C 59.79
    Ob der Einberufungsbescheid, der von sonstigen Nichtigkeitsgründen nicht befallen ist, nichtig wäre, wenn er dem Kläger nicht ordnungsgemäß zugestellt worden wäre, hat der Senat in dem vom Verwaltungsgericht angeführten Urteil vom 27. Juni 1973 - BVerwG 8 C 167.69 - ausdrücklich offengelassen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 4 B 11.06

    Rücknahme der Ernennung, arglistige Täuschung, psychische Störung,

    Ein Beamter hat ein Interesse daran, eine rechtskräftige Entscheidung darüber zu erhalten, ob er sich in einem Beamtendienstverhältnis befindet (vgl. zum Wehrdienstverhältnis BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1980 - BVerwG 8 C 59.79 - Juris).
  • BVerwG, 25.10.1982 - 8 B 27.82

    Unwirksamkeit der Zustellung eines Einberufungsbescheides nach Treu und Glauben

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 27. April 1977 - BVerwG VIII C 81.75 - Buchholz 448.11 § 15 a ZDG Nr. 2 S. 3, 4 f. [insoweit in BVerwGE 52, 353 nicht abgedruckt], vom 20. Februar 1980 - BVerwG 8 C 63.78 - Buchholz 340 § 4 VwZG Nr. 7 S. 1 [3] und vom 9. Juli 1980 - BVerwG 8 C 59.79 - n.v. [amtlicher Umdruck S. 7]; Beschluß vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 6 CB 157.80 - Dok.Ber.

    Hieran hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 9. Juli 1980 - BVerwG 8 C 59.79 - (amtlicher Umdruck S. 8 f.) festgehalten.

    Das Verwaltungsgericht ist nach wörtlicher Wiedergabe der einschlägigen Ausführungen des Urteils des beschließenden Senats vom 20. Februar 1980 - BVerwG 8 C 63.78 - (a.a.O. S. 3 f.) sowie einem zusätzlichen Hinweis auf das Urteil vom 9. Juli 1980 - BVerwG 8 C 59.79 - unter Würdigung der Umstände des vorliegenden Einzelfalls zu dem Ergebnis gelangt, die Ersatzzustellung des als Einschreiben an die Anschrift des Klägers bei seinen Eltern zur Post gegebenen Einberufungsbescheids genüge den Vorschriften der Postordnung und sei deswegen ordnungsgemäß im Sinne des § 4 Abs. 1 VwZG, obwohl der Kläger - nach seinen vom Verwaltungsgericht als richtig unterstellten Angaben - nicht mehr bei seinen Eltern gewohnt habe.

  • VGH Hessen, 20.08.1991 - 13 TP 1197/91

    Zustellung per Einschreiben - Ersatzzustellung - Zustellungsempfänger in einer

    Für dieses Zustellungsverfahren gelten die §§ 45 bis 61 PostO (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1980 -- BVerwG 8 C 63.78 --; BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1980 -- BVerwG 8 C 59.79 --; Engelhardt, Verwaltungs- Vollstreckungsgesetz -- Verwaltungszustellungsgesetz, 2. Aufl. 1988, § 4 VwZG Anm. 7).
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