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   BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 59.91   

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BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 59.91 (https://dejure.org/1993,1087)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1993 - 8 C 59.91 (https://dejure.org/1993,1087)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1993 - 8 C 59.91 (https://dejure.org/1993,1087)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Kosten der erstmaligen Herstellung einer Straße - Erschlossensein eines im unbeplanten Innenbereich gelegenen, an einen Wohnweg grenzenden Grundstücks - Erschließungsbeitrag für einen nicht befahrbaren sogenannten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 1, § 131 Abs. 1 Satz 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erschließung durch ausschließliche Verbindung über unbefahrbaren Wohnweg? (IBR 1994, 338)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 910
  • DÖV 1994, 529
  • ZfBR 1994, 103
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.10.1993 - 8 C 53.91

    Erschließungsbeitrag - Beitragsfähige Erschließungsanlage - Privatgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 59.91
    Für die Beurteilung, wie weit die Fläche einer bestimmten Anbaustraße (§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB) reicht, ist abzustellen auf den Gesamteindruck, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln (im Anschluß anUrteil vom 29. Oktober 1993 - BVerwG 8 C 53.91 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletztUrteil vom 29. Oktober 1993 - BVerwG 8 C 53.91 -) stellt der Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage auf eine "natürliche Betrachtungsweise" ab; maßgebend ist das durch die tatsächlichen Gegebenheiten geprägte Erscheinungsbild.

  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85

    Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 59.91
    Das trifft dann, wenn der Weg einzig von dieser einen Anbaustraße abzweigt, jedenfalls zu, sofern die so bewirkte Zugänglichkeit dem genügt, was ein qualifizierter Bebauungsplan und das einschlägige Bauordnungsrecht für die Zulässigkeit einer baulichen Nutzung des Grundstücks verlangen (im Anschluß an Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 51 und 52.85 - BVerwGE 74, 149 ).

    Denn da der Erschließungsbeitrag zur Abgeltung des Erschließungsvorteils erhoben wird und der durch eine Anbaustraße vermittelte Erschließungsvorteil in dem besteht, was die jeweilige "Erschließung für die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit (Nutzung) des Grundstücks hergibt"(Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 15.81 - BVerwGE 62, 300 ), wäre es nicht ohne weiteres verständlich, wenn das Erschließungsbeitragsrecht das Grundstück des Klägers mit Blick auf die S.-Z.-Straße zu Lasten namentlich der an diese Anlage angrenzenden Grundstücke als nicht erschlossen behandelte, obwohl das Bebauungsrecht für die Bebaubarkeit des Grundstücks dieser Straße (in Verbindung mit dem Wohnweg f) wegen mehr als eine Zugänglichkeit nicht verlangt (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 51 u. 52.85 - BVerwGE 74, 149 ).

  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81

    Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 59.91
    Denn da der Erschließungsbeitrag zur Abgeltung des Erschließungsvorteils erhoben wird und der durch eine Anbaustraße vermittelte Erschließungsvorteil in dem besteht, was die jeweilige "Erschließung für die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit (Nutzung) des Grundstücks hergibt"(Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 15.81 - BVerwGE 62, 300 ), wäre es nicht ohne weiteres verständlich, wenn das Erschließungsbeitragsrecht das Grundstück des Klägers mit Blick auf die S.-Z.-Straße zu Lasten namentlich der an diese Anlage angrenzenden Grundstücke als nicht erschlossen behandelte, obwohl das Bebauungsrecht für die Bebaubarkeit des Grundstücks dieser Straße (in Verbindung mit dem Wohnweg f) wegen mehr als eine Zugänglichkeit nicht verlangt (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 51 u. 52.85 - BVerwGE 74, 149 ).
  • BVerwG, 21.09.1979 - 4 C 55.76

    Abgrenzung einzelner Erschließungsanlagen voneinander

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 59.91
    Das gilt - bezogen auf Anbaustraßen (§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB) - nicht nur für die Beantwortung der Frage, ob es sich bei einem Straßenzug um eine einzelne Straße oder um zwei Straßen handelt (vgl. dazu u.a.Urteil vom 21. September 1979 - BVerwG 4 C 55.76 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 24 S. 23 ).
  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 59.91
    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a.Urteil vom 1. März 1991 - BVerwG 8 C 59.89 - BVerwGE 88, 70 ) hat das Berufungsgericht entschieden, das erschließungsbeitragsrechtliche Erschlossensein (§ 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB) knüpfe grundsätzlich mit der Folge an das bebauungsrechtliche Erschlossensein (§§ 30 ff. BauGB) an, daß die Frage, welche Form der Erreichbarkeit eines Grundstücks - eine Erreichbarkeit lediglich für Fußgänger (Zugang), eine Erreichbarkeit in Gestalt der Möglichkeit, auf der Fahrbahn einer Verkehrsanlage mit Personen- und (zumindest) kleineren Versorgungsfahrzeugen bis zur Höhe des Grundstücks zu fahren und es von da ab gegebenenfalls über einen Gehweg und/oder Radweg betreten zu können, oder eine Erreichbarkeit in Gestalt der Möglichkeit, auf das Grundstück mit Kraftwagen heraufzufahren - für dessen erschließungsbeitragsrechtliches Erschlossensein erforderlich ist, regelmäßig nur vordergründig eine erschließungsbeitragsrechtliche, in der Sache dagegen wesentlich eine bebauungsrechtliche Frage sei.
  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - Anlegung einer befahrbaren Stichstraße

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 59.91
    Auch dann kommt es - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (vgl. zu ihnenUrteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/BauGB Nr. 61 S. 59 ) - auf den Gesamteindruck an, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln(Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81

    Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 59.91
    Zu Recht hat das Berufungsgericht ferner ausgeführt, daß in diesem Zusammenhang die - hier - durch die Anbaustraße A.S. vermittelte Bebaubarkeit der diesbezüglichen erschließungsbeitragsrechtlichen Regel entsprechend hinweggedacht werden müsse (vgl. dazu etwaUrteil vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 86.81 - BVerwGE 68, 41 ).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 59.91
    Auch dann kommt es - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (vgl. zu ihnenUrteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/BauGB Nr. 61 S. 59 ) - auf den Gesamteindruck an, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln(Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 56.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 59.91
    Dieselbe Betrachtungsweise gebietet sich, wenn zu entscheiden ist, wie weit die (Straßen-)-Fläche einer bestimmten Anbaustraße reicht (vgl. u.a.Urteil vom 15. Februar 1991 - BVerwG 8 C 56.89 - BVerwGE 88, 53 ).
  • BVerwG, 08.10.1976 - IV C 76.74

    Gemeindliches Ermessen bei Bildung einer Erschließungseinheit; Umfang des

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 59.91
    Bundesrechtlich kann diese Frage nur insoweit überprüft werden, als Voraussetzung für den Beginn des Laufs einer landesrechtlich bestehenden Verjährungsfrist das Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflichten gemäß § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist (vgl. etwaUrteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG 4 C 76.74 - UA S. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2018 - 2 S 143/18

    Rechtswidrigkeit einer Beitragserhebung wegen Verstoß gegen das Gebot der

    Denn entgegen der Auffassung des Klägers kann sich die Ungültigkeit einer Satzung nicht - gewissermaßen fiktiv - auf die Verjährung auswirken (vgl. Senatsurteile vom 28.09.1995 - 2 S 3068/94 - und - 2 S 3069/94 -, juris, Rn. 27), weil der Lauf der Verjährungsfrist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4c KAG i.V.m. § 170 Abs. 1 AO an das Entstehen der abstrakten Beitragsschuld anknüpft (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.1993 - 8 C 59.91 -, juris, Rn. 17; Senatsurteile vom 21.04.1994 - 2 S 1854/92 -, juris, Rn. 31 und vom 19.09.2002 - 2 S 976/02 -, juris, Rn. 17; ThürOVG, Beschluss vom 28.08.2008 - 4 EO 405/08 -, juris, Rn. 4; Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in BW, Bd. 1, § 3 KAG, Rn. 27 [Stand August 2016]).
  • BGH, 11.12.2020 - V ZR 268/19

    Die ordnungsmäßige Nutzung eines Wohngrundstücks setzt dessen Erreichbarkeit mit

    So kann eine Erschließung nach öffentlich-rechtlichem Baurecht durchaus auch über unbefahrbare Wohnwege erfolgen (vgl. BVerwG, NVwZ 1994, 910, 911).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93

    Erschließungsrechtliche Selbständigkeit einer Stichstraße - Abgrenzung zwischen

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. unter anderem Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 59.91 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 72 S. 110 (111) m.w.N.) ist der Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage kein Begriff des Planungs-, sondern ein Begriff des Erschließungsbeitragsrechts.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2004 - 5 S 682/03

    Zusatzschild zum Verkehrszeichen 260 der StVO - Anspruch auf Widmungserweiterung

    Ausreichend kann eine in einem Bebauungsplan festgesetzte Erschließung auch dann sein, wenn einzelne Grundstücke im Plangebiet nur über unbefahrbare Wohnwege zu erreichen sind (BVerwG, Urt. v. 10.12.1993 - 8 C. 59.91 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 72 = NVwZ 1994, 910 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96

    Erschließungsbeitragsrecht - Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung;

    - Ein Grundstück, das mit seiner Vorderseite an eine Anbaustraße und mit seiner Rückseite an einen Wohnweg grenzt, der (in Nordrhein-Westfalen auf einer Entfernung von weniger als 50 m) ausschließlich zu einer anderen Anbaustraße führt, wird sowohl durch den Wohnweg als auch durch beide Anbaustraßen erschlossen (Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 59.91 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 72 S. 110).

    Zur Entscheidung der hier vorliegenden Konstellation, bei der das klägerische Grundstück als "durchlaufendes Grundstück" an zwei verschiedene Wohnwege grenzt, die aber beide zu derselben Anbaustraße führen, ist zunächst davon auszugehen, daß der Erschließungsbeitrag zur Abgeltung des Erschließungsvorteils erhoben wird und dieser in dem besteht, was die jeweilige Erschließungsanlage für die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit des Grundstücks hergibt (vgl. Urteile vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 15.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 39 S. 7 (10) = BVerwGE 62, 300 (302) [BVerwG 10.06.1981 - 8 C 15/81] und vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 59.91 - a.a.O. S. 113).

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2016 - 9 LC 29/15

    Anliegerstraße; Durchgangsstraße; Einstufung; Straße; Straße mit starkem

    Denn was als öffentliche Einrichtung anzusehen ist, beurteilt sich nicht nur hinsichtlich der Länge einer Straße, sondern auch in Bezug auf deren Breite nach dem Gesamteindruck, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln (Senatsbeschluss vom 27.10.2015 - 9 LA 25/15 - vgl. ferner zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteile vom 15.2.1991 - 8 C 56/89 - BVerwGE 88, 53, vom 29.10.1993 - 8 C 53.91 - KStZ 1994, 76, vom 10.12.1993 - 8 C 59.91 - ZMR 1994, 237 und vom 22.4.1994 - 8 C 18.92 - ZMR 1994, 339).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 2 S 661/96

    Erschlossensein eines Grundstücks - Zuwegung - rechtliches Hindernis

    Ob diese Voraussetzungen für das Erschlossensein durch die abgerechnete Anbaustraße vorliegen, ist allein mit Blick auf die wegemäßige Erschließung durch diese Straße zu beurteilen, eine durch eine andere Anbaustraße vermittelte Bebaubarkeit mithin hinwegzudenken (vgl. BVerwGE 68, 41, 45; 88, 70, 75; Urteil vom 10.12.1993, NVwZ 1994, 910, 911).

    So ist anerkannt, daß auch ein mehrfach erschlossenes Grundstück über einen Wohnweg durch eine befahrbare Anbaustraße im Sinne des § 131 Abs. 1 S. 1 BauGB erschlossen werden kann, vorausgesetzt, daß das Bebauungsrecht für die Bebaubarkeit des Grundstücks dieser Straße wegen eine unmittelbare Erreichbarkeit des Grundstücks nur für Fußgänger genügen läßt (BVerwG, Urteil vom 10.12.1993 - 8 C 59.91 -, NVwZ 1994, 910).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1996 - 8 S 1844/96

    Wegemäßige Erschließung eines Wohngrundstückes im unbeplanten Innenbereich -

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht (Urt v 10.12.1993 - 8 C 59.91 -, NVwZ 1994, 910) für einen 33 m langen, unbefahrbaren Wohnweg entschieden.
  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

    - Ein Grundstück, das mit seiner Vorderseite an eine Anbaustraße und mit seiner Rückseite an einen Wohnweg grenzt, der (in Nordrhein-Westfalen auf einer Entfernung von weniger als 50 m) ausschließlich zu einer anderen Anbaustraße führt, wird sowohl durch den Wohnweg als auch durch beide Anbaustraßen erschlossen (Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 59.91 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 72 S. 110).

    Zur Entscheidung der hier vorliegenden Konstellation, bei der das klägerische Grundstück als "durchlaufendes Grundstück" an zwei verschiedene Wohnwege grenzt, die aber beide zu derselben Anbaustraße führen, ist zunächst davon auszugehen, daß der Erschließungsbeitrag zur Abgeltung des Erschließungsvorteils erhoben wird und dieser in dem besteht, was die jeweilige Erschließungsanlage für die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit des Grundstücks hergibt (vgl. Urteile vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 15.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 39 S. 7 - BVerwGE 62, 300 und vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 59.91 - a.a.O. S. 113).

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 35.96

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines

    - Ein Grundstück, das mit seiner Vorderseite an eine Anbaustraße und mit seiner Rückseite an einen Wohnweg grenzt, der (in Nordrhein-Westfalen auf einer Entfernung von weniger als 50 m) ausschließlich zu einer anderen Anbaustraße führt, wird sowohl durch den Wohnweg als auch durch beide Anbaustraßen erschlossen (Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 59.91 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 72 S. 110).

    Zur Entscheidung der hier vorliegenden Konstellation, bei der das klägerische Grundstück als "durchlaufendes Grundstück" an zwei verschiedene Wohnwege grenzt, die aber beide zu derselben Anbaustraße führen, ist zunächst davon auszugehen, daß der Erschließungsbeitrag zur Abgeltung des Erschließungsvorteils erhoben wird und dieser in dem besteht, was die jeweilige Erschließungsanlage für die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit des Grundstücks hergibt (vgl. Urteile vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 15.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 39 S. 7 (10) = BVerwGE 62, 300 (302) [BVerwG 10.06.1981 - 8 C 15/81] und vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 59.91 - a.a.O. S. 113).

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 36.96

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 38.96

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 35.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 2 S 1854/92

    Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen: keine Anrechnung einer mit der ersten

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 36.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 37.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 38.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • VG Freiburg, 05.11.2003 - 7 K 559/01

    Vorausleistung auf Erschließungsbeitragsbescheid bei unzutreffender

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1997 - 3 A 3508/92

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlagen; Örtliches Erscheinungspflicht;

  • VGH Bayern, 09.11.2010 - 6 BV 09.675

    Überträgt eine Gemeinde durch Erschließungsvertrag (§ 124 Abs. 1 BauGB) auf den

  • VGH Bayern, 09.02.2010 - 6 ZB 08.393

    Erschließungsbeitragsrecht; Erbbauberechtigte; Erschlossensein eines

  • VGH Bayern, 09.11.2010 - 6 BV 09.676

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvertrag; Regimeentscheidung; Anbaustraße;

  • BVerwG, 14.08.1997 - 8 B 171.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 37.96

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines

  • VGH Hessen, 07.11.2008 - 5 B 2178/08
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 5 S 2740/96

    Planfeststellung der Schienenwege von Eisenbahnen: Auswirkung auf die wegemäßige

  • VG Koblenz, 02.05.2005 - 8 K 2515/04
  • VG Düsseldorf, 13.02.2003 - 12 K 5936/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2002 - 3 A 4611/95

    Erhebung einer Vorausleistung für die Herstellung einer Straße; Ermittlung der

  • VG München, 02.11.2009 - M 8 K 09.2235

    Überbaubare Grundstücksfläche; Erschließungsstraße; Erschließung beider Seiten

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