Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 24.03.2004

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.05.2005 - 8 C 6.04   

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https://dejure.org/2005,2559
BVerwG, 25.05.2005 - 8 C 6.04 (https://dejure.org/2005,2559)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.2005 - 8 C 6.04 (https://dejure.org/2005,2559)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 8 C 6.04 (https://dejure.org/2005,2559)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a, § 5 Abs. 1 Buchst. a
    Restitutionsausschluss; Enteignung; besatzungshoheitlich; Vollzugsauftrag; Zurechnungszusammenhang; Rückübertragung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a, § 5 Abs. 1 Buchst. a
    Enteignung; Restitutionsausschluss; Rückübertragung; Vollzugsauftrag; Zurechnungszusammenhang; besatzungshoheitlich

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Rückgängigmachung einer Enteignung - Beruhen einer Enteignung im Wege der Irrtumsberichtigung im Jahre 1962 auf Besatzungsrecht - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes (VermG) - Vorliegen einer ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Enteignung gegen geringere Entschädigung; nachträgliche besatzungsrechtliche Enteignung

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a; ; VermG § 5 Abs. 1 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a § 5 Abs. 1 Buchst. a
    Restitutionsausschluss bei nicht mehr auf Besatzungsrecht beruhender Enteignung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 50 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1, 5 VermG
    Restitution eines Grundstücks wegen dessen Enteignung im Wege der »Irrtumsberichtigung« (Prof. Dr. Angela Kolb; Neue Justiz 11/2005, S. 525-526)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 123, 373
  • NJ 2005, 525
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 8 C 6.04
    Entscheidend ist hiernach, ob überhaupt und gegebenenfalls wann die Vermögensentziehung in der Rechtswirklichkeit erstmals greifbar zum Ausdruck gekommen ist und sich der frühere Eigentümer als vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt betrachten musste (Urteile vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 und vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 42.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 106 m.w.N.).

    Neben einem entsprechenden Rückgabewillen ist die Beseitigung der Enteignung durch einen tatsächlichen Rechtsakt, ein korrigierendes Tätigwerden, erforderlich (Urteile vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 22.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 121 und vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.01.1999 - 7 C 10.98

    Unternehmensenteignungen; "Kriegs- und Naziverbrecher"; SMAD-Befehl Nr. 64;

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 8 C 6.04
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1) setzt eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes keine bestimmte Form voraus; sie ist vielmehr immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (faktischer Enteignungsbegriff).

    Mit dem Eigentumsentzug an den streitigen Grundstücken wird sie damit indirekt, obwohl sie nicht als "Naziverbrecher" in der Vergangenheit angesehen wurde, in die gegen diesen Personenkreis gerichtete und durch generelle Entschädigungslosigkeit gekennzeichnete Enteignungsaktion einbezogen (vgl. Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - a.a.O.).

  • BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 55.95

    Kein Restitutionsausschluß bei "Nacherfassungen" im Jahr 1950

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 8 C 6.04
    Es geht vorliegend entgegen dem Vorbringen der Revision nicht um den Fall einer erst nach dem 7. Oktober 1949 erfolgten Enteignung, die unter bestimmten Umständen auch noch den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG eröffnen kann (vgl. hierzu Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 77).
  • BVerwG, 26.03.2003 - 8 B 176.02

    Wirksamkeit eines besatzungsrechtlichen Rückgabewillens in Form eines

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 8 C 6.04
    Eine Rückgabeentscheidung stellt einen "actus contrarius" dar und verlangt daher - wie die Enteignung selbst - dass sie in der Rechtswirklichkeit greifbar Ausdruck gefunden hat (Beschluss vom 26. März 2003 - BVerwG 8 B 176.02 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 24).
  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 23.01

    Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes; Enteignung, faktische; Enteignung,

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 8 C 6.04
    Dies setzt voraus, dass der von der Enteignung Betroffene oder sein Rechtsnachfolger von den DDR-Organen (wieder) als Eigentümer angesehen wurde (Urteil vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 23.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 15).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 22.97

    Enteignung - Aufhebung einer Enteignung - Rückgängigmachung einer Enteignung -

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 8 C 6.04
    Neben einem entsprechenden Rückgabewillen ist die Beseitigung der Enteignung durch einen tatsächlichen Rechtsakt, ein korrigierendes Tätigwerden, erforderlich (Urteile vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 22.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 121 und vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - a.a.O.).
  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 58.93

    Vermögensfragen - Klagebefugnis - SMAD-Enteignung - Gesellschafter - Enteignung -

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 8 C 6.04
    Die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass die Enteignung 1962 nicht mehr auf einen Beschluss der sowjetischen Besatzungsmacht zurückgeführt werden kann bzw. auf deren Wünschen und Anregungen beruhte oder sonst ihrem generellen oder im Einzelfall geäußerten Willen entsprach, wie beispielsweise Enteignungen im Zuge der Bodenreform (Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 58.93 - BVerwGE 96, 183) ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 42.96

    Sonstiges Vermögen - Bestätigte Enteignungslisten - Enteignung - Aufgeführte

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2005 - 8 C 6.04
    Entscheidend ist hiernach, ob überhaupt und gegebenenfalls wann die Vermögensentziehung in der Rechtswirklichkeit erstmals greifbar zum Ausdruck gekommen ist und sich der frühere Eigentümer als vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt betrachten musste (Urteile vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 und vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 42.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 106 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 14.14

    Ausgleichsbetrag; besatzungshoheitlich; Berechtigtenfeststellung; Bestandskraft;

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 2005 - 8 C 6.04 - (BVerwGE 123, 373 ) hat einen Fall zum Gegenstand, in dem DDR-Behörden zunächst einen besatzungshoheitlich enteigneten Vermögenswert zurückgaben, diesen jedoch Jahre später erneut enteigneten.
  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

    Zum anderen bedarf es der Feststellung, dass die Enteignung durch einen tatsächlichen Rechtsakt im Sinne eines "korrigierenden Tätigwerdens" tatsächlich beseitigt worden ist (BVerwG, Beschl. v. 19. Februar 2010 - BVerwG 8 B 72.09 - juris Rn. 7; Beschl. v. 18. Januar 2010 - BVerwG 8 B 57.09 - juris Rn. 6; Urt. v. 19. Februar 2009 - BVerwG 8 C 7.08 - juris und Urteilsabdruck Rn. 24 ff.; Beschl. v. 20. November 2008 - BVerwG 8 B 32.08 - juris Rn. 15; Urt. v. 10. August 2005 - BVerwG 8 C 18.04 - juris Rn. 31; Urt. v. 25. Mai 2005 - BVerwG 8 C 6.04 - juris Rn. 18 ff.; Beschl. v. 26. März 2003 - BVerwG 8 B 176.02 - juris Rn. 7; zuvor zu der Rückgängigmachung einer besatzungshoheitlichen Enteignung bereits: Urt. v. 28. August 1997 - BVerwG 7 C 22.97 - juris Rn. 15 ff.; Urt. v. 30. November 1995 - BVerwG 7 C 69.94 - juris Rn. 11).

    Entscheidend ist, ob die faktisch bereits beendete Enteignung in der Rechtswirklichkeit auf entsprechende Weise rückgängig gemacht worden ist; der ehemalige Eigentümer muss die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Vermögenswert zurückerlangt haben, so dass er sich in der Rechtswirklichkeit wieder als Rechtsinhaber ansehen konnte (BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2009 - BVerwG 8 C 7.08 - juris Rn. 24; Urt. v. 10. August 2005 - BVerwG 8 C 18.04 - juris Rn. 31; Urt. v. 25. Mai 2005 - BVerwG 8 C 6.04 - juris Rn. 18 ff.; allgemein zur Rückgängigmachung einer Enteignung: BVerwG, Urt. v. 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 23.01 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 13.12.2005 - 8 C 13.04

    Rückübertragungsausschluss förmlicher Anordnung der Verwalterbestellung;

    Soweit der Senat in dem Urteil vom 25. Mai 2005 - BVerwG 8 C 6.04 - (ZOV 2005, 309 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 1 Abs. 8 VermG vorgesehen) ausgeführt hat, dass die Restitution nicht ausgeschlossen ist, wenn vor dem schädigenden Ereignis mit erheblichem baulichen Aufwand die Nutzungsart oder Zweckbestimmung verändert worden ist, da diese Norm nur einschlägig ist, wenn die Nutzungsart oder Zweckbestimmung des betreffenden Grundstücks oder Gebäudes im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vermögensgesetzes am 29. September 1990 nicht mehr dieselbe wie im Zeitpunkt des Vermögensverlustes war, steht das nicht in Widerspruch mit der jetzigen Entscheidung.
  • BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 7.08

    Enteignung; besatzungsrechtliche; besatzungshoheitliche; Rückgängigmachung der

    Maßgebend ist, dass die Enteignungsmaßnahme derartig rückgängig gemacht wurde, dass sich der davon Betroffene nicht mehr als enteignet ansehen musste (vgl. Urteil vom 25. Mai 2005 - BVerwG 8 C 6.04 - BVerwGE 123, 373 = Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 30).
  • BVerwG, 03.03.2008 - 8 B 75.07

    Anforderungen an die Begründetheit des Zulassungsgrundes der Divergenz i.S.d. §

    Entscheidend ist demnach, ob sich der betroffene Bürger als enteignet ansehen musste (vgl. Urteile vom 25. Mai 2005 - BVerwG 8 C 6.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 13 und vom 25. Mai 2005 - BVerwG 8 C 7.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 31).
  • BVerwG, 02.11.2016 - 8 B 15.15

    Vermögensrechtliche Berechtigung einer Erbengemeinschaft; bewirtschaftete Flächen

    Nach vollständiger und endgültiger Verdrängung eines Eigentümers aus seinem Eigentum bedurfte es einer ausdrücklichen Rückgabeentscheidung, um ihn wieder in sein Eigentum einzusetzen, die als "actus contrarius", wie die Enteignung selbst, in der Rechtswirklichkeit greifbar ihren Ausdruck finden musste (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2005 - 8 C 6.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 30 S. 103).
  • VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03

    Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG

    Geschützt ist die geänderte Nutzung wegen des dafür betriebenen Aufwandes, die Weiterführung öffentlicher Einrichtungen soll nicht durch die Rückgabe der von ihnen genutzten Anwesen gefährdet werden, wenn diese bereits eine entsprechende bauliche Prägung erfahren haben (BVerwG, Urt. v. 25. Mai 2005 - BVerwG 8 C 6.04 - LKV 2006, 32 m.w.N. und Urt. v. 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 32.99 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 27).
  • BVerwG, 24.03.2004 - 8 B 2.04

    Anforderung i.R.d. Enteignung eines Vermögenswertes von Behörden der DDR

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 6.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG Greifswald, 17.10.2007 - 2 A 1330/07

    Restitutionsausschluss gemäß § 1 Abs. 8 Buchst. a; Enteignung von Unternehmen mit

    Maßgebend ist, ob die Enteignungsmaßnahmen rückgängig gemacht worden sind und der davon Betroffene sich nicht mehr als enteignet ansehen musste (BVerwG, Urt. v. 25.05.2005 - 8 C 6/04 -, ZOV 2005, 309).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.03.2004 - 8 B 2.04, 8 C 6.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24694
BVerwG, 24.03.2004 - 8 B 2.04, 8 C 6.04 (https://dejure.org/2004,24694)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.2004 - 8 B 2.04, 8 C 6.04 (https://dejure.org/2004,24694)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 2004 - 8 B 2.04, 8 C 6.04 (https://dejure.org/2004,24694)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.05.2005 - 8 C 6.04

    Restitutionsausschluss; Enteignung; besatzungshoheitlich; Vollzugsauftrag;

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2004 - 8 B 2.04
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 6.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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