Rechtsprechung
   BVerwG, 03.08.1977 - VIII C 6.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,189
BVerwG, 03.08.1977 - VIII C 6.76 (https://dejure.org/1977,189)
BVerwG, Entscheidung vom 03.08.1977 - VIII C 6.76 (https://dejure.org/1977,189)
BVerwG, Entscheidung vom 03. August 1977 - VIII C 6.76 (https://dejure.org/1977,189)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,189) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Einberufung zum Grundwehrdienst - Voraussetzungen der Wehrdienstausnahme für Helfer im Katastrophenschutz - Wegfall einer Wehrdienstausnahme wegen fehlender Mitwirkung im Katastrophenschutz - Erfordernis und Voraussetzungen der wehrbehördlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wehrdienstausnahme - Helfer im Katastrophenschutz - Wehrpflichtiger - Besondere Härte - Zurückstellung vom Wehrdienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 54, 240
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 191.70

    Voraussetzungen für die Heranziehung zur Wehrpflicht - Voraussetzungen für ein

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1977 - 8 C 6.76
    Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 WPflG, der insoweit in verfassungsrechtlich zulässiger Weise die Ausreisefreiheit beschränkt (BVerwGE 40, 116 [122]), haben Wehrpflichtige, die einem aufgerufenen Geburtsjahrgang angehören, eine Genehmigung des Kreiswehrersatzamts einzuholen, wenn sie den Geltungsbereich dieses Gesetzes länger als drei Monate verlassen wollen.

    Insoweit ist zwar auf den Gestellungstermin abzustellen (BVerwGE 40, 116).

  • BVerwG, 01.07.1974 - VI C 17.71

    Überleitung eines Hauptgemeindebeamten in eine höhere Besoldungsgruppe -

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1977 - 8 C 6.76
    Dabei kommt es nicht mehr entscheidend darauf an, ob die im Schutz der Wehrdienstausnahme nach §§ 8 KatSG, 13 a WPflG erfolgte Geschäftsaufnahme im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 34, 273; 45, 297) [BVerwG 01.07.1974 - VI C 17/71]als rechtsmißbräuchlich zu werten ist.
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 207.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1977 - 8 C 6.76
    Dabei kommt es nicht mehr entscheidend darauf an, ob die im Schutz der Wehrdienstausnahme nach §§ 8 KatSG, 13 a WPflG erfolgte Geschäftsaufnahme im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 34, 273; 45, 297) [BVerwG 01.07.1974 - VI C 17/71]als rechtsmißbräuchlich zu werten ist.
  • BVerwG, 28.11.1968 - VIII C 143.67

    Ausübung eines Wehrersatzdienstes im Rahmen des Bevölkerungsschutzes - Begründung

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1977 - 8 C 6.76
    Daß die vom Verwaltungsgericht sonach befürchtete Pflichtenkollision nicht entsteht, ergibt sich aus den Ausführungen in BVerwGE 31, 94 (105) [BVerwG 28.11.1968 - VIII C 143/67] und - zu § 8 Abs. 2 KatSG - in BVerwGE 32, 57 (60) [BVerwG 24.04.1969 - VIII C 98/68]: "Die Wehrdienstpflicht ist mangels einer abweichenden gesetzlichen Regelung vorrangig gegenüber anderen privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
  • BVerwG, 03.07.1974 - VIII C 98.73

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verletzung der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1977 - 8 C 6.76
    Dabei kommt es nicht mehr entscheidend darauf an, ob die im Schutz der Wehrdienstausnahme nach §§ 8 KatSG, 13 a WPflG erfolgte Geschäftsaufnahme im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 34, 273; 45, 297) [BVerwG 01.07.1974 - VI C 17/71]als rechtsmißbräuchlich zu werten ist.
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 58.69

    Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1977 - 8 C 6.76
    Demgegenüber ist die Zustimmung der behördliche Hoheitsakt, mit dem die zuständige Katastrophenschutzbehörde zur Durchsetzung des Personalbedarfs des Katastrophenschutzes tätig wird (vgl. Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 58.69 - [Buchholz 448.0 § 13 a WPflG Nr. 7]).
  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 98.68

    Einberufung zur Ableistung des vollen Grundwehrdienstes - Nichterfüllung der

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1977 - 8 C 6.76
    Daß die vom Verwaltungsgericht sonach befürchtete Pflichtenkollision nicht entsteht, ergibt sich aus den Ausführungen in BVerwGE 31, 94 (105) [BVerwG 28.11.1968 - VIII C 143/67] und - zu § 8 Abs. 2 KatSG - in BVerwGE 32, 57 (60) [BVerwG 24.04.1969 - VIII C 98/68]: "Die Wehrdienstpflicht ist mangels einer abweichenden gesetzlichen Regelung vorrangig gegenüber anderen privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
  • BVerwG, 29.08.1997 - 8 C 33.96

    Ehrenamtlicher Dienst im Zivilschutz oder Katastrophenschutz - Wehrdienstausnahme

    Die in § 13 a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WPflG (§ 8 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 KatSG) geforderte tatsächliche Mitwirkung ist nur gegeben, wenn der Helfer der Katastrophenschutzorganisation nicht nur rechtlich angehört, sondern auch tatsächlich zur Verfügung steht und Dienst leistet (vgl. Urteil vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 6.76 - BVerwGE 54, 240 [243]).

    Zwar wird die gebotene Mitwirkung nicht schon durch jede kurzfristige Abwesenheit des Helfers in Frage gestellt, infolge derer er für einen etwaigen Katastrophenfall nicht sofort verfügbar ist (vgl. Urteile vom 3. August 1977, a.a.O. S. 244 und vom 28. Oktober 1983, a.a.O. S. 2).

    Die grundsätzliche Verfügbarkeit ist vielmehr auch noch bei vorübergehenden Abwesenheiten wie etwa einem Urlaubsaufenthalt außerhalb des Wohnortes, Erkrankung oder auch bei regelmäßiger Arbeit in zumutbarer Entfernung vom Einsatzgebiet gegeben (vgl. Urteil vom 3. August 1977, a.a.O. S. 244).

    An der erforderlichen Verfügbarkeit und Mitwirkung fehlt es jedoch z.B. bei einem Wohnsitz oder einer Arbeitsaufnahme im Ausland (vgl. Urteil vom 3. August 1977, a.a.O. S. 244) sowie bei nur unregelmäßiger Pflichterfüllung oder einer Pflichterfüllung nur bei ständiger Überwachung und Ermahnung (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1983, a.a.O. S. 2).

  • BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 41.79

    Fehlen der erforderlichen Zustimmung der für den Katastrophenschutz zuständigen

    Zu § 8 Abs. 1 und 2 Satz 1 KatSG und zu § 13 a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 WPflG (in der Fassung des erwähnten Änderungsgesetzes vom 25. Juni 1973 [BGBl. I S. 669]) hat der erkennende Senat in BVerwGE 54, 240 und 55, 280 ausgesprochen, daß hiernach die Wehrdienstausnahme außer an die Anzeige gemäß § 13 a WPflG, die vorliegend vor Erlaß der angefochtenen Bescheide erstattet worden ist, an drei Voraussetzungen geknüpft ist, die nebeneinander gegeben sein müssen, nämlich die Verpflichtung des Helfers zum Katastrophenschutzdienst auf zehn Jahre, die Zustimmung der zuständigen Behörde und die Mitwirkung des Helfers im Katastrophenschutz.

    Zur "Mitwirkung" im Sinne der §§ 8 Abs. 2 KatSG, 13 a WPflG ist in BVerwGE 54, 240 (243) [BVerwG 03.08.1977 - VIII C 6/76] und 55, 280 (284) ausgeführt, daß sie nach Gesetzeswortlaut und Gesetzeszweck nur als eine tatsächliche gemeint sein kann in dem Sinne, daß der Helfer der Katastrophenschutzorganisation nicht nur rechtlich angehört, sondern auch tatsächlich zur Verfügung steht und Dienst leistet.

    Von dem in BVerwGE 54, 240 entschiedenen Fall unterscheidet sich der vorliegende allerdings dadurch, daß der Kläger nicht ins Ausland verzogen, sondern im Geltungsbereich des Wehrpflicht- und des Katastrophenschutzgesetzes verblieben ist.

    Das Gesetz bestimmt nicht, daß ein Helfer, der seinen Wohnsitz verlegt, am neuen Wohnort im Katastrophenschutz mitwirkt (vgl. BVerwGE 54, 240 [245]).

  • BVerwG, 26.07.1996 - 8 C 4.95

    Keine Zurückstellung vom Wehrdienst bei ungenehmigtem Auslandsaufenthalt

    Eine besondere Härte, die allein nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 1 WPflG eine nachträgliche Erteilung der Genehmigung rechtfertigen würde, wird nicht durch tatsächliche Umstände begründet, die der Wehrpflichtige zuvor ohne die dafür nach § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 WPflG erforderliche Genehmigung geschaffen hat (vgl. Urteile vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 6.76 - Buchholz 448.0 § 13 a WPflG Nr. 9 S. 1 (7) und vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 22.78 - Buchholz 448.0 § 3 WPflG Nr. 10 S. 6 (8 f.)).

    Diese vorherige Prüfung soll insbesondere sicherstellen, daß zur Einberufung heranstehende Wehrpflichtige mangels besonderer Härtegründe möglichst frühzeitig zur Wehrdienstleistung herangezogen werden (vgl. Urteil vom 3. August 1977, a.a.O. S. 7 f.).

    Die Wehrgerechtigkeit als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG , verbietet es, diejenigen Wehrpflichtigen hinsichtlich der Zurückstellung vom Wehrdienst zu benachteiligen, die der gesetzlichen Pflicht zur Einholung der Genehmigung rechtzeitig genügt haben, die Genehmigung aber wegen Fehlens der Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht haben erhalten können (vgl. auch Urteil vom 3. August 1977, a.a.O. S. 8).

  • BVerwG, 14.11.1979 - 8 C 15.79

    Widerruf der Zustimmung der Katastrophenschutzbehörde zur Verpflichtung des

    Ihm ist darin zuzustimmen, daß die örtliche Zuständigkeit für den Widerspruchsbescheid nicht deswegen entfiel, weil der Kläger während des Widerspruchsverfahrens nach Süddeutschland verzog und nach dort in den Katastrophenschutzdienst übernommen wurde (vgl. dazu BVerwGE 54, 240 [244 f.]), um erst längere Zeit nach Erlaß des Widerspruchsbescheides nach Hamburg zurückzukehren.

    In der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Widerruf zulässig ist, geht Nr. 44 Abs. 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Organisation des Katastrophenschutzes (KatS-Organisation-Vwv) vom 27. Februar 1972 (Beilage Nr. 5 zum BAnz Nr. 46 vom 7. März 1972 = GMBl. S. 181) davon aus, der Hauptverwaltungsbeamte könne die Zustimmung "aus wichtigem Grunde widerrufen, insbesondere wenn der Helfer seine Pflichten wiederholt verletzt hat." Der erkennende Senat hat in BVerwGE 54, 240 (245) [BVerwG 03.08.1977 - VIII C 6/76] in einem Falle, in dem es bereits an der tatsächlichen Verfügbarkeit und Mitwirkung des Helfers im Katastrophenschutz fehlte, den Widerruf für rechtlich zulässig erachtet; im übrigen hatte er über die Zulässigkeitsvoraussetzungen auch in BVerwGE 55, 280 (284 f.) [BVerwG 01.03.1978 - 8 C 99/76] nicht abschließend zu entscheiden.

    Zu dieser Mitwirkung ist in BVerwGE 54, 240 (243) [BVerwG 03.08.1977 - VIII C 6/76] und 55, 280 (284) ausgeführt, daß sie nach Gesetzeswortlaut und Gesetzeszweck nur als eine tatsächliche gemeint sein kann in dem Sinne, daß der Helfer der Katastrophenschutzorganisation nicht nur rechtlich angehört, sondern auch tatsächlich zur Verfügung steht und Dienst leistet.

  • BVerwG, 11.02.1980 - 8 CB 66.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Frage nach der

    Wie der Senat entschieden hat (Urteile vom 7. Juni 1972 - BVerwG 8 C 191.70 - [Buchholz 448.0 § 3 WPflG Nr. 5] und vom 3. August 1977 - BVerwG 8 C 6.76 - [BVerwGE 54, 240 = Buchholz a.a.O. § 13 a WPflG Nr. 9]), kann eine besondere Härte, die nach § 3 Abs. 2 Satz 4 WPflG die Genehmigung rechtfertigen würde, nicht in Umständen gefunden werden, die entstanden sind, nachdem und weil der Wehrpflichtige den Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes ohne die erforderliche Genehmigung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 WPflG verlassen hat.

    Durch das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene weitere Urteil vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 22.78 - ist außerdem geklärt, daß vorbehaltlich der in BVerwGE 54, 240 dargelegten Einschränkungen ein Sachverhalt jedenfalls dann eine besondere Härte im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 WPflG bedeutet, wenn er eine besondere Härte im Sinne der Zurückstellungstatbestände des § 12 Abs. 4 WPflG bedeutet und darüber hinaus einen entsprechenden Bezug nach außerhalb des Geltungsbereichs des Wehrpflichtgesetzes hat.

    Deshalb hat er keinen Zurückstellungsgrund, auch wenn die Teilnahme am Fernunterricht wie der Besuch von Tages- oder Abendschulen behandelt werden könnte (Urteile vom 7. Juni 1972 - BVerwG 8 C 191.70 - [Buchholz 448.0 § 3 WPflG Nr. 5] und vom 3. August 1977 - BVerwG 8 C 6.76 - [Buchholz a.a.O. § 13 a WPflG Nr. 9]).

  • BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 39.82

    Wehrpflicht - Ausnahme - Verlust - Mithilfe - Katastropfenschutz

    Mit Recht nimmt das angefochtene Urteil ferner an, daß der Kläger mit der Zustimmung Hauptverwaltungsbeamten der Beigeladenen (vgl. § 2 Abs. 1 KatSG) in den Katastrophenschutz der Beigeladenen übernommen worden und dort zur Dienstleistung verpflichtet war (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 6.76 - BVerwGE 54, 240 [244 f.]).

    Allerdings wird eine Mitwirkung im Sinne des Gesetzes nicht schon durch jede kurzfristige Abwesenheit des Helfers in Frage gestellt, infolge derer er für einen etwaigen Katastrophenfall nicht sofort zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. August 1977, a.a.O. S. 244).

  • BVerwG, 18.11.1998 - 6 B 90.98

    Genehmigung zum Verlassen des Bundesgebiets; Gestellungszeitpunkt; besondere

    Eine besondere Härte im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 4 WPflG bzw. § 23 Abs. 4 Satz 4 ZDG wird nicht durch Umstände begründet, die der Dienstpflichtige zuvor ohne die nach § 3 Abs. 2 Sätze 1 und 2 WPflG bzw. § 23 Abs. 4 Sätze 1 und 2 ZDG erforderliche Genehmigung geschaffen hat (BVerwGE 54, 240); ist dem Dienstpflichtigen ein derartiges pflichtwidriges Verhalten indes nicht vorzuwerfen, verbleibt es bei der Maßgeblichkeit des Gestellungszeitpunkts.

    An dieser Rechtsauffassung wird in dem in der Beschwerdeschrift zur Stützung der Abweichungsrüge angeführten Urteil vom 3. August 1977 - BVerwG 8 C 6.76 - (Buchholz 448.0 § 13 a WPflG Nr. 9 S. 7 = BVerwGE 54, 240, 247) ausdrücklich festgehalten.

  • BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 99.76

    Wegfall der Wehrdienstausnahme - Helfer im Katastrophenschutz - Zustimmung der

    Zu den Voraussetzungen und zum Wegfall der Wehrdienstausnahme für Helfer im Katastrophenschutz (Vergleiche BVerwG, 03.08.1977, VIII C 6.76).
  • BVerwG, 14.01.1983 - 8 C 180.81

    Wehrdienstpflichtiger - Kurzfristige Einberufung - Verspäteter Zugang -

    Eine Wehrdienstausnahme nach diesen Vorschriften setzt - erstens - die Verpflichtung des Helfers zum Katastrophenschutzdienst auf zehn Jahre, - zweitens - die Zustimmung der zuständigen Behörde und - drittens - die Mitwirkung des Helfers im Katastrophenschutz voraus, die nur dann gegeben ist, wenn er tatsächlich zur Verfügung steht und Dienst leistet (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 6.76 - Buchholz 448.0 § 13 a WPflG Nr. 9 S. 1 [3 f.] und vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 99.76 - Buchholz 448.0 § 13 a WPflG Nr. 11 S. 12 [13, 14]).

    Einer förmlichen Entbindung des Klägers von der Verpflichtung für den Katastrophenschutz oder eines Widerrufs der nach den §§ 8 Abs. 2 Satz 1 KatSG, 13 a Abs. 1 Satz 1 WPflG erteilten behördlichen Zustimmung bedurfte es nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. August 1977, a.a.O. S. 5).

  • BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 28.89

    Vorliegen einer Wehrdienstausnahme wegen Mitwirkung im Katastrophenschutz

    Allerdings wirkt ein Helfer, der seinen Wohnsitz verlegt, nicht gleichsam automatisch an seinem neuen Wohnort im Katastrophenschutz mit (vgl. Urteil vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 6.76 - BVerwGE 54, 240 [BVerwG 03.08.1977 - VIII C 6/76]).

    Ferner bedarf es einer "Übernahme" durch die für den neuen Wohnort zuständige Katastrophenschutzbehörde (vgl. Urteile vom 3. August 1977, a.a.O., und vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 39.82 - Buchholz 448.0 § 13 a WPflG Nr. 15 S. 1 ).

  • BVerwG, 10.10.1979 - 8 C 21.78

    Versagung der Zurückstellung vom Zivildienst - Zivildienstausnahme für Helfer im

  • BVerwG, 11.07.2002 - 6 B 10.02

    Voraussetzungen für eine Zurückstellung vom Wehrdienst; Annahme einer besonderen

  • VG Düsseldorf, 03.09.2009 - 11 K 1756/09

    Zurückstellung Genehmigung Verlassen Ausschluss pflichtwidrig

  • BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 1.04

    Genehmigung zum Verlassen; Verstoß gegen Genehmigungspflicht; Studium an

  • BVerwG, 06.10.1998 - 6 C 11.98

    Mitwirkung im Katastrophenschutz; Erlöschen der Pflicht zur Ableistung des

  • BVerwG, 06.05.2010 - 6 B 84.09

    Einberufung zum Zivildienst; Auslandsstudium; Vertrauen auf behördliche Auskunft

  • VG Leipzig, 01.08.1995 - 6 K 739/94
  • BVerwG, 03.08.1998 - 6 B 58.98

    Wehrdienstausnahme; Helfer im Katastrophenschutz; fehlende Mitwirkung;

  • BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 1.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Ladungsfrist - Abkürzung - Verfahrensfehler -

  • BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 22.78

    Befristetes Arbeitsverhältnis eines Wehrpflichtigen zur beruflichen Weiterbildung

  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 79.83

    Wehrdienst - Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung - Katastrophenschutzdienst

  • BVerwG, 17.10.1986 - 6 A 2.84

    Trennungsgeld - Zwingendes persönliches Umzugshindernis - Ehefrau des versetzten

  • BVerwG, 19.03.1979 - 6 B 3.79

    Nichtzulassung einer Revision - Kriterien der Anerkennung als

  • BVerwG, 15.08.1996 - 8 B 68.96

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VGH Hessen, 07.05.1991 - 2 UE 3330/90

    Widerruf der Zustimmung zur Verpflichtung zum Dienst im Katastrophenschutz

  • BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 63.78

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines

  • BVerwG, 12.01.1978 - 8 B 31.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zurückstellung vom

  • BVerwG, 23.02.1983 - 8 CB 46.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen einer

  • BVerwG, 14.11.1979 - 8 C 37.78

    Widerruf der Zustimmung der Katastrophenschutzbehörde zur Verpflichtung des

  • BVerwG, 26.04.1988 - 8 B 47.88

    Wegfall einer Zivildienstausnahme mit dem Wegfall ihrer Voraussetzungen bzw. mit

  • BVerwG, 23.09.1983 - 8 B 120.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 B 269.81

    Genehmigungspflichtigkeit des ständigen Aufenthalts eines Wehrpflichtigen im

  • BVerwG, 17.10.1980 - 8 B 27.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Wegfall der Wehrdienstausnahme

  • BVerwG, 10.02.1983 - 8 C 69.81

    Einstellung eines Verfahrens - Verlassen des Geltungsbereichs des

  • BVerwG, 09.07.1981 - 8 B 195.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 12.10.1977 - 8 ER 205.77
  • OVG Bremen, 22.11.1979 - I B 34/79

    Abwendung des Wegfalls der Voraussetzungen für eine Wehrdienstausnahme;

  • VG Minden, 18.08.2004 - 10 K 2808/03

    Voraussetzungen des Anspruchs auf nachträgliche Erteilung einer Genehmigung eines

  • BVerwG, 01.09.1987 - 8 CB 50.87

    Einordnung der Rechtsbeziehungen zwischen Katastrophenschutzbehörde,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht