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   BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96   

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BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96 (https://dejure.org/1997,1962)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.1997 - 8 C 6.96 (https://dejure.org/1997,1962)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 1997 - 8 C 6.96 (https://dejure.org/1997,1962)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßige und endgültige Herstellung - Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde - Minderausbau - Abweichung vom Ausbauplan - Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht - Einseitig anbaubare Straße - Anderweitige Deckung - Satzungsmäßiger Artzuschlag - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Rechtmäßigkeit einer Erschließungsanlage bei Minderausbau, Artzuschlag für gewerblich genutzte Grundstücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 64
  • DVBl 1998, 47
  • DVBl 1998, 55
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 08.10.1976 - IV C 56.74

    Gemeindliches Ermessen bei der erschließungsbeitragsrechtlichen Berücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96
    Zur Wirksamkeit einer satzungsmäßigen Artzuschlagsregelung und einer satzungsmäßigen Vergünstigungsregelung für mehrfach erschlossene Grundstücke (wie Urteile vom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 61-68 und 80-84.75 - BVerwGE 57, 240 (244, 251) [BVerwG 26.01.1979 - 4 C 61/75]und vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - BVerwGE 51, 158 (159 f.) [BVerwG 08.10.1976 - IV C 56/74]).

    Das Bundesrecht stellt es dem Ortsgesetzgeber frei, für Grundstücke, die durch mehrere beitragsfähige Erschließungsanlagen der gleichen Art erschlossen werden, in der Satzung zu bestimmen, daß ihnen eine Vergünstigung zu gewähren ist (vgl. u.a. Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - BVerwGE 51, 158 (159 f.) [BVerwG 08.10.1976 - IV C 56/74]).

  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 61.75

    Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands; Differenzierung nach Art

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96
    Zur Wirksamkeit einer satzungsmäßigen Artzuschlagsregelung und einer satzungsmäßigen Vergünstigungsregelung für mehrfach erschlossene Grundstücke (wie Urteile vom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 61-68 und 80-84.75 - BVerwGE 57, 240 (244, 251) [BVerwG 26.01.1979 - 4 C 61/75]und vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - BVerwGE 51, 158 (159 f.) [BVerwG 08.10.1976 - IV C 56/74]).

    Diese Regelung entspricht nahezu wörtlich einer Satzungsbestimmung, die der 4. Senat in seinem grundlegenden Urteil vom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 61-68 und 80-84.75 - (BVerwGE 57, 240 (244 [BVerwG 26.01.1979 - 4 C 61/75] und 251)) gebilligt hat.

  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85

    Verteilung des Erschließungsaufwands bei Eckgrundstücken

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96
    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 24.85 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65, S. 89 ff. (90)) eine nahezu wortgleiche Bestimmung für rechtlich unbedenklich gehalten.
  • BVerwG, 30.01.1987 - 8 C 10.86

    Begriff der "anderweitigen Deckung" i.S. des § 129 Abs. 1 S. 1 BBauG;

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96
    Entsprechendes gilt, wenn der Dritte zwar ursprünglich seine Zuwendung ausschließlich zur Deckung der von der Gemeinde endgültig zu tragenden Kosten gewährt hat, er jedoch später unter Verzicht auf eine Rückforderung die Zweckbestimmung vor Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflichten (§ 133 Abs. 2 BauGB) dahin geändert hat, daß der Überschuß den Erschließungsbeitragspflichtigen zugute kommen solle (vgl. dazu Urteil vom 30. Januar 1987 - BVerwG 8 C 10.86 - BVerwGE 75, 356 (358 f.) [BVerwG 30.01.1987 - 8 C 10/86]).
  • BVerwG, 04.09.1970 - IV C 98.69

    Bemessung des Erschließungsbeitrags für Eckgrundstücke

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96
    Allerdings darf nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 4. September 1970 - BVerwG IV C 98.69 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 4, S. 7 (8 f.)) die Anwendung einer Vergünstigungsregelung nicht dazu führen, daß die Eigentümer von Mittelgrundstücken infolge der Eckermäßigung mehr als das 1 1/2fache des Betrags zahlen müssen, der auf diese Grundstücke bei einer vollen Belastung der mehrfach erschlossenen Grundstücke entfallen würde; bei Überschreiten dieser Grenze muß vielmehr die Gemeinde entsprechende Mehrbeträge selbst tragen.
  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96
    Es will nicht auf eine "Bindung" hinaus, sondern auf eine (qualifizierte) Zustimmung zur Anlegung der Straße; insoweit gilt nichts anderes als im Zusammenhang mit einem Planfeststellungsbeschluß für Bundes- oder Landesstraßen (vgl. dazu etwa Urteile vom 29. Mai 1981 - BVerwG 4 C 97.77 - BVerwGE 62, 243 (248) [BVerwG 29.05.1981 - 4 C 97/77] und vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 25.75 - BVerwGE 55, 220 (223) [BVerwG 10.02.1978 - 4 C 25/75]; Weyreuther, DVBl 1981, 369 (372)).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94

    Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96
    Das ist der Fall, wenn sie die nach dem satzungsmäßigen Teileinrichtungsprogramm und dem (dieses bezüglich der flächenmäßigen Teileinrichtungen ergänzenden) Bauprogramm erforderlichen Teileinrichtungen aufweist und diese dem jeweils für sie aufgestellten technischen Ausbauprogramm entsprechen (vgl. u.a. Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 13.94 - BVerwGE 99, 308 (313 f.) [BVerwG 10.10.1995 - 8 C 13/94]).
  • BVerwG, 29.05.1981 - 4 C 97.77

    Beseitigung einer Teilstrecke eines oberirdischen Gewässers - Drittschützende

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96
    Es will nicht auf eine "Bindung" hinaus, sondern auf eine (qualifizierte) Zustimmung zur Anlegung der Straße; insoweit gilt nichts anderes als im Zusammenhang mit einem Planfeststellungsbeschluß für Bundes- oder Landesstraßen (vgl. dazu etwa Urteile vom 29. Mai 1981 - BVerwG 4 C 97.77 - BVerwGE 62, 243 (248) [BVerwG 29.05.1981 - 4 C 97/77] und vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 25.75 - BVerwGE 55, 220 (223) [BVerwG 10.02.1978 - 4 C 25/75]; Weyreuther, DVBl 1981, 369 (372)).
  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 61.81

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Maßstab für die

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96
    Der Zuschlag von 0, 5 genügt den Anforderungen des Differenzierungsgebots in § 131 Abs. 3 BauGB; denn auf der Grundlage der tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts gewährleistet die Höhe des satzungsmäßigen Artzuschlags, daß alle Grundstücke in beplanten Kern-, Gewerbe- oder Industriegebieten einerseits sowie (alle tatsächlich) überwiegend gewerblich genutzten Grundstücke in den übrigen Gebieten andererseits eine Mehrbelastung von mindestens 10 vom Hundert erfahren (vgl. dazu, daß mit einem Zuschlag in dieser Größenordnung die unterste Grenze des ortsgesetzgeberischen Ermessensrahmens erreicht ist, Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 61.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 49, S. 55 (57)).
  • BVerwG, 05.10.1984 - 8 C 41.83

    Beitragspflichtiger - Deckungskosten - Erschließungsanlage - Grundstück -

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96
    a) Zutreffend hält das Berufungsgericht zunächst die Teilstrecke einer Anbaustraße, die sich an eine im Sinne der §§ 242 Abs. 2 BauGB/180 Abs. 2 BBauG vorhandene Erschließungsanlage anschließt - in welcher Länge auch immer - für eine selbständige beitragsfähige Erschließungsanlage (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1984 - BVerwG 8 C 41.83 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 26, S. 30 (33)).
  • BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 115.84

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für Außenbereichsgrundstücke auch nicht im

  • BVerwG, 07.03.1986 - 8 C 103.84

    Fehlendes Entstehen der Beitragspflicht bei einer gegen Planungsrecht

  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 27.88

    Rechtliche Beurteilung der - im Umfang oder Ausbau-Standard - vom

  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen -

  • BVerwG, 31.01.1992 - 8 C 31.90

    Erschließungsbeitrag - Straßenbaubeitrag

  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 52.71

    Verteilungsmaßstab der Erschließungsbeiträge nach der Verschiedenheit der Nutzung

  • BVerwG, 20.01.1978 - 4 C 70.75

    Teilnichtigkeit und Rückwirkung einer Erschließungsbeitragssatzung;

  • BVerwG, 16.09.1977 - IV C 99.74

    Neue Beitragssatzung während des Revisionsverfahrens; Begriff der vorhandenen

  • VG Sigmaringen, 24.05.2016 - 3 K 188/13

    Endgültige Herstellung Erschließungsanlage; vorhandene Straße; Planbindung;

    Unter dem Blickwinkel des erschließungsrechtlichen Planerfordernisses scheitert die Rechtmäßigkeit einer Straßenherstellung weder, wenn im Einzelfall die durch den Plan für diese Herstellung vorgesehene Fläche tatsächlich nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen worden ist, noch, wenn nicht alle Teile dieser Fläche so ausgebaut worden sind, wie es seinerseits geplant war; derartige Abweichungen sind vielmehr ebenso wie geringfügige Planüberschreitungen kraft des bundesrechtlichen Erschließungsrechts noch durch den Bebauungsplan gedeckt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.05.1997 - 8 C 6.96 -, Buchholz 406.11 § 125 BauGB Nr. 36).
  • VGH Bayern, 23.04.2015 - 6 BV 14.1621

    Planersetzende Abwägungsentscheidungen zur Herstellung von Erschließungsanlagen

    Das gleiche gilt für eine geringfügige Abweichung von einer den Bebauungsplan "ersetzenden" Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde (BVerwG, U.v. 30.5.1997 - 8 C 6.96 - DVBl 1998, 47/48).

    Danach kommt es bei derartigen Sachverhalten darauf an, ob die Abweichung von dem der Zustimmung zu Grunde liegenden Ausbauplan sich im Rahmen des § 125 Abs. 3 BauGB hält (BVerwG, U.v. 30.5.1997 - 8 C 6.96 - DVBl 1998, 47/48).

  • VG Lüneburg, 06.03.2018 - 3 A 65/16

    Veräußerung

    Die Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheids dem Grunde nach hängt davon ab, ob mit Blick auf die ausgebaute Erschließungsanlage im Zeitpunkt des Erlasses dieses Bescheides für das veranlagte Grundstück eine (sachliche) Erschließungsbeitragspflicht entstanden war und nicht wieder durch Verjährung erloschen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.5.1997 - 8 C 6.96 -, juris Rn. 9).

    oder erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbarer Nutzbarkeit unter anderem eine rechtmäßige und endgültige Herstellung der Erschließungsanlage sowie das Vorhandensein einer gültigen Erschließungsbeitragssatzung voraus (BVerwG, Urt. v. 30.5.1997 - 8 C 6.96 -, juris Rn. 9).

    Insoweit bedarf es für das Entstehen der Beitragspflicht auch einer gültigen Erschließungsbeitragssatzung, in der auch die Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes geregelt ist (Battis/Krautzberger/Löhr, a.a.O., § 133 Rn. 24 m.w.N.; vgl. etwa auch BVerwG, Urt. v. 30.5.1997 - 8 C 6.96 -, juris Rn. 9, 16).

  • BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 27.14

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Erschließungsaufgabe der Gemeinde;

    Unter dem Blickwinkel des erschließungsrechtlichen Planerfordernisses scheitert die Rechtmäßigkeit einer Straßenherstellung weder, wenn im Einzelfall die durch den Plan für diese Herstellung vorgesehene Fläche tatsächlich nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen worden ist, noch, wenn nicht alle Teile dieser Fläche so ausgebaut worden sind, wie es seinerzeit geplant war; derartige Abweichungen sind vielmehr ebenso wie geringfügige Planüberschreitungen kraft des bundesrechtlichen Erschließungsrechts noch durch den Bebauungsplan gedeckt (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. März 1990 - 8 C 76.88 - BVerwGE 85, 66 und vom 30. Mai 1997 - 8 C 6.96 - Buchholz 406.11 § 125 BauGB Nr. 36 S. 18 f.).
  • VG Sigmaringen, 14.04.2015 - 4 K 3291/13

    Vorhandene Straße; Festsetzungsverjährung

    Auch wenn der - nicht (mehr) vorhandenen Ausbauplan - den Ausbau der letzten 10 m am südlichen Ende des Straßengrundstücks Flst.-Nr. xxx vorgesehen hätte, wäre hierbei von einem "Minderausbau" und damit von einer rechtmäßigen Herstellung auszugehen, zumal als zulässige Planunterschreitung nach § 125 Abs. 3 BauGB sowohl ein geringfügiges Zurückbleiben in der Breite als auch in der Länge - wie es hier gegeben wäre - zu verstehen ist, der die "Grundzüge" der Ausbauplanung nicht berührt (BVerwG, Urt. v. 25.02.1994 - 8 C 14/92 -, BVerwGE 95, 176, Urt. v. 30.05.1997 - 8 C 6/69 -, DVBl 1998, 47).
  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, - Begriff der Erschließungsanlage

    Gleichwohl ist die Zurückverweisung aber auch hinsichtlich dieser Teilstrecke wegen der tatsächlich ungeklärten Frage einer beachtlichen oder unbeachtlichen Abweichung (vgl. § 125 Abs. 3 BauGB) von den maßgeblichen planerischen Festsetzungen unumgänglich (vgl. zur Heranziehung der Kriterien des § 125 Abs. 3 BauGB auch in Fällen einer Zustimmung nach § 125 Abs. 2 BauGB: Urteil vom 30. Mai 1997 - BVerwG 8 C 6.96 -).
  • VGH Bayern, 23.11.2020 - 6 ZB 20.2263

    Erfolglose Berufungszulassung wegen Erschließungsbeitrags bei Planunterschreitung

    Es will nicht auf eine "Bindung" hinaus, sondern auf eine (qualifizierte) Zustimmung zur Anlegung der Straße; insoweit gilt nichts anderes als im Zusammenhang mit einem Planfeststellungsbeschluss für Bundes- oder Landesstraßen (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.1997 - 8 C 6.96 - juris Rn. 13).

    Unter dem Blickwinkel des erschließungsrechtlichen Planerfordernisses scheitert die Rechtmäßigkeit einer Straßenherstellung weder, wenn im Einzelfall die durch den Plan für diese Herstellung vorgesehene Fläche tatsächlich nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen worden ist, noch wenn nicht alle Teile dieser Fläche so ausgebaut worden sind, wie es seinerzeit geplant war; derartige Abweichungen sind vielmehr ebenso wie geringfügige Planüberschreitungen kraft des bundesrechtlichen Erschließungsrechts noch durch den Bebauungsplan gedeckt (vgl. BVerwG, U.v. 30.5.1997 - 8 C 6.96 - juris Rn. 13; Schmitz, Erschließungsbeiträge, 2018, § 7 Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2023 - 9 LB 225/20

    Anbaubestimmung; Aufpflasterung; Außenbereichsgrundstück; natürliche

    Die Rechtmäßigkeit einer Straßenherstellung scheitert daher weder, wenn im Einzelfall die durch den Plan für diese Herstellung vorgesehene Fläche tatsächlich nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen worden ist, noch wenn nicht alle Teile dieser Fläche so ausgebaut worden sind, wie es seinerzeit geplant war (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.5.1997 - 8 C 6.96 - juris Rn. 13 m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21

    Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts

    Der Bebauungsplan entfaltet die ihm von § 125 Abs. 1 BauGB zugedachte (Zustimmungs-)Wirkung ungeachtet der von ihm als Rechtssatz ausgelösten planungsrechtlichen Bindung auch bei geringfügigen Planabweichungen (dazu BVerwG, Urt. v. 30.5.1997, 8 C 6.96, Buchholz 406.11 § 125 BauGB Nr. 36, juris Rn. 13).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2018 - 6 A 10321/18

    Erschlossensein eines Anliegergrundstücks bei Möglichkeit der Beseitigung eines

    13 Da der Gesetzgeber mit dem erschließungsrechtlichen Planerfordernis sicherstellen wollte, dass insbesondere die Anbaustraßen in Übereinstimmung mit der übrigen städtebaulichen Struktur der Gemeinde angelegt werden (BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1997 - 8 C 6.96 -, NVwZ-RR 1998, 64), kann die planerische Entschließung nach § 125 Abs. 2 BauGB im Einzelfall auch zusammen mit der Festlegung des sog. Bauprogramms (Ausbaupläne in technischer und räumlicher Sicht) erfolgen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 2 S 1657/06 -, NVwZ-RR 2008, 444).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2011 - 6 A 10235/11

    Erschließungsbeitragsrechtlicher Verteilungsmaßstab - Befahrbarkeit der

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2005 - 2 S 2441/04

    Zuschlag für Mischgebiete bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes

  • VG Kassel, 09.05.2000 - 6 E 2687/99

    Besteuerung von Jagdgebrauchshunden

  • VG Karlsruhe, 13.12.2022 - 12 K 732/22

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; gleichheitsgerechte Tiefenbegrenzung;

  • VG Sigmaringen, 27.03.2013 - 5 K 3246/12

    Abrechnungseinheit; sog. Drittelgrenze (BVerwG); fingierte Abrechnungseinheit

  • OVG Sachsen, 08.03.2018 - 5 A 593/15

    Eigenständige Verkehrsanlage; Eckgrundstücksermäßigung; Kappungsgrenze für

  • VG Stuttgart, 04.08.2004 - 2 K 3572/02

    Erschließungsbeiträge für eine wegen Minderausbaus vormals noch nicht endgültig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.1999 - 6 A 12269/98
  • VG Leipzig, 07.04.2014 - 6 K 410/12

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Straßenausbaubeitrags zur Ausbesserung der

  • VG Stuttgart, 26.10.2005 - 2 K 4495/03

    Klage einer Gemeinde gegen Herabsetzung eines Erschließungsbeitragsbescheids

  • VG Gera, 27.11.2002 - 4 E 1864/01

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeitrag; Beiträge; Beitragsrecht; Vorausleistungsbescheid;

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