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   BVerwG, 28.05.2003 - 8 C 6.02   

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BVerwG, 28.05.2003 - 8 C 6.02 (https://dejure.org/2003,2765)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.2003 - 8 C 6.02 (https://dejure.org/2003,2765)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 8 C 6.02 (https://dejure.org/2003,2765)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VermG § 30 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 5 c Satz 3; BGB §§ 133, 157
    Vereinbarung über die Rückgabe; Auslegung einer -; Verzicht; - des Verfügungsberechtigten auf Rückzahlung der Einlage; Verwirkung; - eines Anspruchs nach dem VermG.

  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung der erbrachten Einlage beim Erwerb einer staatlichen Beteiligung an einer KG; Verzicht des Verfügungsberechtigten auf Rückzahlung der Einlage; Verwirkung eines Anspruchs nach dem Vermögensgesetz

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verzicht auf Rückzahlungsanspruch; Rückzahlungsanspruch; revisionsrechtliche Prüfungskompetenz; Verwirkung

  • Judicialis

    VermG § 30 Abs. 1 Satz 2; ; VermG § 6 Abs. 5 c Satz 3; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Vereinbarung über die Rückgabe; Verzicht des Verfügungsberechtigten auf Rückzahlung der Einlage; Verwirkung eines Anspruchs nach dem VermG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 59 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 6 Abs. 5c Satz 3, 30 Abs. 1 Satz 2 VermG; §§ 133, 157 BGB
    Vermögensrecht - Rückzahlungsanspruch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 553
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2003 - 8 C 6.02
    Die sich daraus ergebende Bindung tritt jedoch nicht ein, wenn die vom Tatsachengericht vorgenommene Auslegung einen Rechtsirrtum (a) oder einen Verstoß gegen gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Erfahrungssätze (b) oder Denkgesetze (c) erkennen lässt oder wesentlicher Auslegungsstoff (d) außer Acht gelassen wurde (Urteil vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 17.01 - BVerwGE 115, 302 = Buchholz 310 § 69 VwGO Nr. 7; BGH, Urteil vom 3. April 2000 - II ZR 194/98 - NJW 2000, 2099).

    Es kommt nicht auf den inneren Willen der erklärenden Partei, sondern darauf an, wie die Erklärung aus der Sicht des Empfängers bei objektiver Betrachtungsweise zu verstehen ist (Urteil vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 17.01 - a.a.O. S. 307).

  • BVerwG, 10.08.1981 - 7 B 28.80

    Rechtmäßigkeit der Registrierung von Dienstgesprächen eines Hochschullehrers nach

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2003 - 8 C 6.02
    Das angefochtene Urteil lässt einen Schluss auf einen Rechtsirrtum auch nicht deshalb zu, weil das Verwaltungsgericht nicht problematisiert hat, dass ein Verzicht die Kenntnis des Berechtigten von dem Anspruch voraussetzt (Urteil vom 5. März 1965 - BVerwG 7 C 107.64 - BVerwGE 20, 304 = Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 11; Beschluss vom 10. August 1981 - BVerwG 7 B 28.80 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 88 S. 8 ).

    Der Verzichtswille kann gegebenenfalls gegen die Beteuerung des Berechtigten - aus den äußeren Umständen gefolgert werden (Beschluss vom 10. August 1981 - BVerwG 7 B 28.80 - a.a.O. S. 10).

  • BVerwG, 05.03.1965 - VII C 107.64

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Revisionsfrist

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2003 - 8 C 6.02
    Das angefochtene Urteil lässt einen Schluss auf einen Rechtsirrtum auch nicht deshalb zu, weil das Verwaltungsgericht nicht problematisiert hat, dass ein Verzicht die Kenntnis des Berechtigten von dem Anspruch voraussetzt (Urteil vom 5. März 1965 - BVerwG 7 C 107.64 - BVerwGE 20, 304 = Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 11; Beschluss vom 10. August 1981 - BVerwG 7 B 28.80 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 88 S. 8 ).

    Ein Verzicht muss sich aus dem Verhalten des Berechtigten klar ergeben, sei es, dass er ausdrücklich erklärt wird oder aus einem sonstigen Verhalten eindeutig zu entnehmen ist (Urteil vom 5. März 1965 - BVerwG 7 C 107.64 - a.a.O. S. 306).

  • BVerwG, 21.01.1999 - 8 B 116.98
    Auszug aus BVerwG, 28.05.2003 - 8 C 6.02
    Es müssen zu dem Zeitablauf besondere Umstände hinzukommen, welche die verspätete Ausübung des streitigen Rechts treuwidrig erscheinen lassen (Beschluss vom 21. Januar 1999 - BVerwG 8 B 116.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 19 S. 1 ).
  • BGH, 03.04.2000 - II ZR 194/98

    Auslegung eines Vertrages; Aufhebung und Zurückverweisung wegen eines

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2003 - 8 C 6.02
    Die sich daraus ergebende Bindung tritt jedoch nicht ein, wenn die vom Tatsachengericht vorgenommene Auslegung einen Rechtsirrtum (a) oder einen Verstoß gegen gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Erfahrungssätze (b) oder Denkgesetze (c) erkennen lässt oder wesentlicher Auslegungsstoff (d) außer Acht gelassen wurde (Urteil vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 17.01 - BVerwGE 115, 302 = Buchholz 310 § 69 VwGO Nr. 7; BGH, Urteil vom 3. April 2000 - II ZR 194/98 - NJW 2000, 2099).
  • BVerwG, 13.02.1998 - 7 B 34.98
    Auszug aus BVerwG, 28.05.2003 - 8 C 6.02
    Die allgemeinen Grundsätze über die Verwirkung im öffentlichen Recht gelten im Bereich des Vermögensrechts ohne Einschränkung (Beschluss vom 13. Februar 1998 - BVerwG 7 B 34.98 - juris).
  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2003 - 8 C 6.02
    Bei der Auslegung sind zwar nach Würdigung des Wortlauts in einem zweiten Schritt die außerhalb des Erklärungsakts liegenden Begleitumstände in die Klarlegung des Bedeutungsgehalts von Willenserklärungen einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf diesen Sinn zulassen (BGH, Urteil vom 19. Januar 2000 - VIII ZR 275/98 - NJW-RR 2000, 1002 ).
  • BezG Frankfurt/Oder, 25.10.1990 - BZR 151/90
    Auszug aus BVerwG, 28.05.2003 - 8 C 6.02
    Aber gegen die Annahme, der Treuhandanstalt sei der Anspruch unbekannt gewesen, spricht die Tatsache, dass der Rückzahlungsanspruch auf die erhaltene staatliche Beteiligung in der "Arbeitsanleitung der Treuhandanstalt zur Reprivatisierung von Unternehmen" vom 30. Juli 1991 (ZIP 1991, 1518 ) unter Nr. 2.8.
  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 13.04

    Familienzuschlag für das dritte und weitere Kind; Kindergeld; Auslegung eines

    Das Revisionsgericht ist an die Auslegung einer Willenserklärung durch die Tatsacheninstanz gebunden (§ 137 Abs. 2 VwGO), es sei denn, dass die Auslegung einen Rechtsirrtum, einen Verstoß gegen allgemein anerkannte Erfahrungssätze, gegen Denkgesetze oder gegen Auslegungsregeln erkennen lässt (stRspr; Urteile vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 28.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 40 S. 31 , vom 20. März 2003 - BVerwG 2 C 23.02 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 14 S. 1 und vom 28. Mai 2003 - BVerwG 8 C 6.02 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 56 S. 100 jeweils m. w. N.).

    Das Berufungsgericht hat nicht untersucht, ob die Beklagte alle außerhalb des Erklärungsakts liegenden Begleitumstände in die Klarlegung des Bedeutungsgehalts des Antrags des Klägers einbezogen hat, die einen Schluss auf ihren Sinn zulassen (vgl. Urteil vom 28. Mai 2003 - BVerwG 8 C 6.02 - a.a.O. S. 105 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 19. Januar 2000 - VIII ZR 275/98 - NJW-RR 2000, 1002 ).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 8 B 17.10

    Zur Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG

    Die sich daraus ergebende Bindung tritt jedoch nicht ein, wenn die vom Tatsachengericht vorgenommene Auslegung (a) einen Rechtsirrtum oder (b) einen Verstoß gegen gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln und Erfahrungssätze oder (c) gegen Denkgesetze erkennen lässt oder wenn (d) wesentlicher Auslegungsstoff außer Acht gelassen wurde (Urteile vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 17.01 - BVerwGE 115, 302 = Buchholz 310 § 69 VwGO Nr. 7 und vom 28. Mai 2003 - BVerwG 8 C 6.02 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 56; BGH, vom 3. April 2000 - II ZR 194/98 - NJW 2000, 2099).
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2018 - 5 LB 98/16

    Ehegattenunterhalt; Ehescheidung; Entreicherung; nacheheliche

    Es kommt demnach nicht auf den inneren Willen der erklärenden Partei, sondern darauf an, wie die Erklärung aus der Sicht des Empfängers bei objektiver Betrachtung zu verstehen ist (BVerwG, Urteil vom 12.12.2001, a. a. O., Rn. 40; Urteil vom 28.5.2003 - BVerwG 8 C 6.02 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 31.8.2011 - BVerwG 2 B 68.10 -, juris Rn. 6).
  • OVG Saarland, 02.02.2004 - 3 Q 3/03

    Rechtsinstitut der Verwirkung; Anfechtung der Widmung einer Kanalleitung durch

    BVerwG, Beschluss vom 16.4.2002 - 4 B 8/02 - BVerwG, Urteil vom 28.5.2003 - 8 C 6/02 -.

    BVerwG, Urteil vom 28.5.2003 - 8 C 6/02 -.

    BVerwG, Urteil vom 16.5.1991 - 4 C 4/89-, dort als selbstständiger Gesichtspunkt gegenüber der Verwirkung sowie BVerwG, Urteil vom 28.5.2003 - 8 C 6/02 -, zur Prüfung innerhalb der Verwirkung.

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 2 LB 7/07

    Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit eines

    Bei der Auslegung von Anträgen und von bei einer Behörde einzulegenden Rechtsbehelfen sind ebenso wie bei der Auslegung von Prozesshandlungen die für die Auslegung von empfangsbedürftigen Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts geltenden Rechtsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB) anzuwenden (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2003, - BVerwG 8 C 6.02 -, Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 56).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2019 - 4 B 6.17

    Verjährung eines finanziellen Ausgleichsanspruchs von Beamten bei Zuvielarbeit

    Denn ein solcher Verzicht setzt voraus, dass sich der Beklagte bei Abgabe der Erklärung bewusst war, dass bereits Verjährung eingetreten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. August 1981 - 7 B 28.80 - juris Rn. 7 und Urteil vom 28. Mai 2003 - 8 C 6.02 - juris Rn. 18; VGH München, Beschluss vom 18. August 2017 - 6 ZB 17.845 - juris Rn. 14, jeweils m.w.N).
  • BVerwG, 09.01.2007 - 8 B 36.06

    Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage einer Möglichkeit der

    13 Über die von den Klägern bereits selbst angeführten Entscheidungen hinaus, die sich zu der Problematik verhalten (Urteile vom 28. Mai 2003 BVerwG 8 C 6.02 Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 56, vom 25. August 2004 BVerwG 8 C 19.03 Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 62 und vom 5. Oktober 2000 BVerwG 7 C 95.99 Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 40), lässt sich aus der Beschwerdebegründung kein Klärungsbedarf entnehmen, der rechtssatzmäßig im angestrebten Revisionsverfahren für eine Vielzahl von Fällen von Nutzen sein könnte.

    14 Die dabei vorgetragene Behauptung des Inhalts, es liege eine Nichtbeachtung wesentlichen Auslegungsstoffes für das Verständnis der Vereinbarung vor, ergibt keinen beachtlichen Verfahrensfehler (zur eingeschränkten Revisiblität von Vereinbarungen siehe das Urteil vom 28. Mai 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.01.2006 - 8 C 10.05

    Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 Vermessungsgesetz (VermG); Bindung an die

    Die Bindung entfällt jedoch, wenn die vom Tatsachengericht vorgenommene Auslegung einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Erfahrungssätze oder Denkgesetze erkennen lässt oder wenn wesentlicher Auslegungsstoff außer Acht gelassen worden ist (stRspr; vgl. Urteile vom 28. Mai 2003 BVerwG 8 C 6.02 Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 56 und vom 29. April 1993 BVerwG 7 C 29.92 Buchholz 428 § 11 VermG Nr. 1).

    Deshalb sind nach der Würdigung des Wortlautes in einem zweiten Schritt die außerhalb des Erklärungsaktes liegenden Begleitumstände in die Klarlegung des Bedeutungsgehalts der Willenserklärung einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf diesen Sinn zulassen (Urteil vom 28. Mai 2003 BVerwG 8 C 6.02 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2015 - 5 LA 195/14

    Meistbegünstigungsgrundsatz; Meistbegünstigungsprinzip; objektiver

    Denn zum einen beurteilt sich die Frage des Vorliegens eines Verwaltungsaktes nach dem objektiven Empfängerhorizont, d. h. es kommt nicht auf den inneren Willen der erklärenden Partei, sondern darauf an, wie die Erklärung aus der Sicht des Empfängers bei objektiver Betrachtung zu verstehen ist (BVerwG, Urteil vom 12.12.2001 - BVerwG 8 C 17.01 -, juris Rn. 40; Urteil vom 28.5.2003 - BVerwG 8 C 6.02 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 31.8.2011 - BVerwG 2 B 68.10 -, juris Rn. 6); maßgeblich ist der geäußerte Wille des Erklärenden, wie er aus der Erklärung und sonstigen Umständen für den Erklärungsempfänger erkennbar ist (BVerwG, Urteil vom 12.12.2001, a. a. O., Rn. 40).
  • VG Magdeburg, 20.04.2004 - 5 A 369/02
    Die allgemeinen Grundsätze für die Verwirkung im öffentlichen Recht gelten im Bereich des Vermögensrechts ohne Einschränkungen (BVerwG, Beschl. v. 13.02.1998, 7 B 34.98; juris und zuletzt BVerwG, Urt. v. 28.05.2003, 8 C 6.02; juris).

    Es müssen zu dem Zeitablauf besondere Umstände hinzukommen, welche die verspätete Ausübung des streitigen Rechts treuwidrig erscheinen lassen (BVerwG, Beschl. v. 21.01.1999, 8 B 116.98; juris und zuletzt BVerwG, Urt. v. 28.05.2003, 8 C 6.02; juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2006 - 1 A 3606/04

    Nachzahlung familienbezogener Bezügebestandteile an einen Beamten; Umdeutung des

  • BVerwG, 28.01.2010 - 9 B 71.09

    Zulassung der Revision wegen einer Verletzung der gerichtlichen

  • BVerwG, 28.01.2010 - 9 B 72.09

    Auslegung von Willenserklärungen bei öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen

  • BVerwG, 20.05.2005 - 7 B 123.04

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Unternehmens; Antrag auf Löschung der

  • BVerwG, 30.01.2006 - 3 B 146.05

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Beschwerde gegen die Nichtzulässung einer

  • BVerwG, 20.11.2003 - 3 B 48.03

    Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an die

  • OVG Sachsen, 06.04.2017 - 4 A 41/16

    Verzicht auf Nachbarrechte; Beiladung im Berufungszulassungsverfahren

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