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   BVerwG, 23.03.1984 - 8 C 65.82   

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BVerwG, 23.03.1984 - 8 C 65.82 (https://dejure.org/1984,479)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.1984 - 8 C 65.82 (https://dejure.org/1984,479)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 1984 - 8 C 65.82 (https://dejure.org/1984,479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erschließung - Reihenhaussiedlung - Erschließungsanlage - Erschließungsfunktion - Anbaustraße - Erschließungsbeiträge - Öffentliche Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1984, 393
  • DVBl 1984, 683
  • DÖV 1985, 244
  • BauR 1984, 508
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 28.81

    Eigentümerwege zur "inneren Erschließung" einer Reihenhausanlage als selbständige

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1984 - 8 C 65.82
    Ein ca. 280 m langes, befahrbares privates Wegenetz, das der "inneren Erschließung" einer Reihenhausanlage dient und im Miteigentum derjenigen steht, deren Wohngrundstücke an das Wegenetz grenzen, ist regelmäßig eine selbständige Erschließungsanlage i.S. des § 123 Abs. 2 BBauG (im Anschluß an Urteil vom 2. Juli 1982 - BVerwG 8 C 28, 30 und 33.81 - BVerwGE 66, 69).

    Maßgebend ist in dem einen wie dem anderen Fall, ob die jeweilige Anlage den angrenzenden Grundstücken eine Bebaubarkeit (oder eine andere erschließungsbeitragsrechtlich relevante Nutzbarkeit) vermittelt (vgl. u.a. Urteil vom 2. Juli 1982 - BVerwG 8 C 28, 30 und 33.81 - BVerwGE 66, 69 ).

  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage -

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1984 - 8 C 65.82
    Diese Breite bietet in tatsächlicher Hinsicht die Möglichkeit, auf dem Wegenetz mit Personenkraftfahrzeugen und Versorgungsfahrzeugen an die im inneren Bereich der Reihenhausanlage gelegenen Grundstücke heranfahren zu können (vgl. zur Anfahrmöglichkeit als Voraussetzung für ein verkehrsmäßiges Erschlossensein u.a. Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - BVerwGE 67, 216 [BVerwG 03.06.1983 - 8 C 70/82] m.weit.Nachw.).

    Maßgebend ist vielmehr insoweit allein der Gesamteindruck, den die zu beurteilende Anlage nach den tatsächlichen Verhältnissen vermittelt, wobei ihrer Ausdehnung besondere Bedeutung zukommt (vgl. u.a. Urteile vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - a.a.O. und vom 2. Juli 1982 - BVerwG 8 C 28, 30 und 33.81 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 30.01.1970 - IV C 151.68

    Privatstraße als Erschließungsanlage

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1984 - 8 C 65.82
    Zutreffend hat das Berufungsgericht erkannt, daß die an das private Wegenetz, nicht aber auch an die öffentliche Anliegerstraße grenzenden Grundstücke der Klägerin durch diese Anbaustraße im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG jedenfalls dann nicht erschlossen werden, wenn das im Miteigentum der Klägerin stehende Wegenetz seinerseits eine zum Anbau bestimmte, zur verkehrsmäßigen Erschließung geeignete und überdies selbständige Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BBauG ist (vgl. zur Differenzierung zwischen Erschließungsanlagen im Sinne des § 123 Abs. 2 BBauG und beitragsfähigen Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 BBauG u.a. Urteil vom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 151.68 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 4 S. 5 ).

    Da grundsätzlich die nächste von einem Grundstück aus erreichbare selbständige Anlage, die zum Anbau bestimmt und zur verkehrsmäßigen Erschließung der an sie grenzenden Grundstücke geeignet ist, d.h. eine auf die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit dieser Grundstücke gerichtete Erschließungsfunktion hat, die insoweit maßgebliche Erschließungsanlage ist (vgl. Urteil vom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 151.68 - a.a.O.), würde die Qualifizierung des Wegenetzes als eine derartige Erschließungsanlage es ausschließen, daß die Wohngrundstücke der Klägerin durch die Anliegerstraße erschlossen werden und für deren Herstellung der Beitragspflicht nach den §§ 127 ff. BBauG unterliegen.

  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81

    Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1984 - 8 C 65.82
    Dafür, daß ein solcher - wohl nur theoretisch denkbarer - Ausnahmefall hier vorliegen könnte, fehlt jeder Anhaltspunkt, so daß dieser Frage nicht weiter nachgegangen zu werden braucht (vgl. etwa Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 15.81 - BVerwGE 62, 300 [BVerwG 10.06.1981 - 8 C 15/81]).
  • BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74

    Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1984 - 8 C 65.82
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 35 ) dargelegt hat, ist bei der Beurteilung der Frage, ob ein nicht an eine öffentliche Anbaustraße grenzendes (Hinterlieger-)Grundstück von dieser beitragsfähigen Erschließungsanlage erschlossen ist, ausschlaggebend darauf abzustellen, ob die Eigentümer der übrigen durch die Anbaustraße erschlossenen Grundstücke nach den bestehenden Verhältnissen schutzwürdig erwarten können, daß auch die nicht angrenzenden (Hinterlieger-)Grundstücke in den Kreis der erschlossenen Grundstücke einbezogen werden müssen und sich so die Beitragsbelastung dieser übrigen Grundstücke vermindert.
  • BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung;

    Sie legt jedoch nicht dar, inwiefern den angezogenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1982 - BVerwG 8 C 28, 30 und 33.81 - (BVerwGE 66, 69 ff.) und vom 23. März 1984 - BVerwG 8 C 65.82 - (Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42) der dem widersprechende Rechtssatz zu entnehmen sein soll, dass eine selbständige Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB dann nicht vorliegen könne, wenn die zu beurteilende Privatstraße nicht auf einem selbständigen Grundstück liege.

    Nach dieser Rechtsprechung ist grundsätzlich die nächste von einem Grundstück aus erreichbare selbständige Erschließungsanlage die für dieses Grundstück maßgebliche Erschließungsanlage (vgl. BVerwGE 66, 69 ; Urteile vom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 151.68 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 4 S. 7, und vom 23. März 1984, a.a.O., S. 21).

    Selbständige Erschließungsanlage in diesem Sinne kann auch ein Privatweg sein, wenn er - erstens - zum Anbau bestimmt sowie zur verkehrsmäßigen Erschließung der an ihn grenzenden Grundstücke geeignet und - zweitens - als erschließungsrechtlich selbständig zu qualifizieren ist (vgl. BVerwGE 66, 69 ; Urteil vom 23. März 1984, a.a.O., S. 20; H.-J. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Aufl. 1999, § 5 Rn. 4).

    Zum Anbau bestimmt und zur Erschließung geeignet ist ein Privatweg dann, wenn er den ihm anliegenden Grundstücken die wegemäßige Erschließung verschaffen kann, die für deren zulässige bauliche oder gewerbliche Nutzung erforderlich ist (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 92, 304 ; Urteile vom 24. März 1976 - BVerwG IV C 16/17.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 14, und vom 23. März 1984, a.a.O., S. 21; Driehaus, a.a.O.).

    Diesem Erfordernis, mit dem das Erschließungsbeitragsrecht in der Sache wesentlich an das Bebauungsrecht anknüpft (vgl. BVerwGE 74, 149 ; 78, 237 ; 88, 70 ; 92, 304 ; 96, 116 ), genügt ein Privatweg grundsätzlich nur dann, wenn er tatsächlich wie rechtlich die Möglichkeit gewährleistet, mit Personen- und kleineren Versorgungsfahrzeugen an die betreffenden Grundstücke heranzufahren und sie von da ab - ggf. über einen Geh- oder Radweg - zu betreten (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 68, 41 ; 78, 237 ; 88, 70 ; 92, 304 ; Urteile vom 23. März 1984, a.a.O., S. 22, vom 30. November 1984 - BVerwG 8 C 63 u. 73.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 58 S. 76, und vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 49).

    Die rechtliche Möglichkeit, an die anliegenden Grundstücke heranzufahren, hängt davon ab, ob der Weg für die Benutzung durch Fahrzeuge der beschriebenen Art (möglicherweise hinsichtlich des Benutzerkreises und/oder des Benutzungszwecks eingeschränkt) zugelassen ist (vgl. BVerwGE 67, 216 ; Urteil vom 23. März 1984, a.a.O., S. 22).

    Maßgebend ist insoweit vielmehr - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/BauGB Nr. 61 S. 59 m.w.N.) - der Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter von der zu beurteilenden Anlage vermitteln (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 70, 247 ; 99, 23 ; Urteile vom 30. Januar 1970, a.a.O., vom 23. März 1984, a.a.O., und vom 16. September 1998 - BVerwG 8 C 8.97 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 109 S. 109).

    Das trifft nicht zu, wenn der private Weg seinerseits nach den tatsächlichen Verhältnissen einem unbefangenen Beobachter nicht den Eindruck (nur) eines "Anhängsels" der Anbaustraße, sondern den einer eigenständigen Anlage vermittelt, die von der öffentlichen Anbaustraße lediglich in einem Maß abhängig ist, wie dies für mehr oder weniger kleine Straßen üblich zu sein pflegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 1984, a.a.O., S. 23).

  • BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09

    Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche

    a) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass ein nicht an eine öffentliche Anbaustraße angrenzendes Hinterliegergrundstück gleichwohl als erschlossen i.S.v. § 131 Abs. 1 BauGB anzusehen ist, wenn die Eigentümer der übrigen durch die Anbaustraße erschlossenen Grundstücke nach den bestehenden tatsächlichen Verhältnissen schutzwürdig erwarten dürfen, dass auch das Hinterliegergrundstück in die Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands einbezogen wird (Urteile vom 7. Oktober 1977 - BVerwG 4 C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 37 ff. und vom 23. März 1984 - BVerwG 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 23).
  • BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche

    Voraussetzung ist allerdings, dass die erwähnte schutzwürdige Erwartung der Eigentümer der übrigen Grundstücke in den bestehenden Verhältnissen ihre Stütze findet (vgl. Urteil vom 23. März 1984 - BVerwG 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 19 ).
  • BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 1.19

    Unanwendbarkeit des Erschließungsbeitragsrechts im Bereich eines Vorhaben- und

    Maßgebliche Erschließungsanlage ist grundsätzlich die nächste von einem Grundstück aus erreichbare selbständige Straße, die zum Anbau bestimmt und zur verkehrsmäßigen Erschließung der an sie grenzenden Grundstücke geeignet ist (BVerwG, Urteile vom 30. Januar 1970 - 4 C 151.68 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 4 S. 7 und vom 23. März 1984 - 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 21; Beschluss vom 29. August 2000 - 11 B 48.00 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 42 S. 1).

    Zum Anbau bestimmt ist eine Straße, wenn an ihr tatsächlich gebaut werden kann und rechtlich gebaut werden darf, wobei maßgebend ist, dass die Anlage den angrenzenden Grundstücken eine Bebaubarkeit vermittelt (BVerwG, Urteil vom 23. März 1984 - 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 21).

    Zur verkehrsmäßigen Erschließung der an sie angrenzenden Grundstücke geeignet ist sie, wenn sie das hergibt, was für deren zulässige Bebauung an verkehrsmäßiger Erschließung erforderlich ist (BVerwG, Urteile vom 2. Juli 1982 - 8 C 28., 30 und 33.81 - BVerwGE 66, 69 und vom 23. März 1984 - 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 21).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist vielmehr anerkannt, dass maßgeblich für die Erschließung eines Grundstücks stets die nächste von diesem Grundstück aus erreichbare selbständige Erschließungsanlage ist und nur für diese eine Beitragspflicht entstehen kann (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 30. Januar 1970 - 4 C 151.68 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 4 S. 7 und vom 23. März 1984 - 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 21).

    Zum Anbau bestimmt und zur Erschließung geeignet ist ein Privatweg dann, wenn er den ihm anliegenden Grundstücken die wegemäßige Erschließung verschaffen kann, die für deren zulässige bauliche oder gewerbliche Nutzung erforderlich ist (BVerwG, Urteile vom 30. Januar 1970 - 4 C 151.68 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 4 S. 6 f. und vom 23. März 1984 - 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 21.; Beschluss vom 29. August 2000 - 11 B 48.00 - Buchholz 406.11 § 123 BauGB Nr. 42 S. 1).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2018 - 15 A 78/16

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvertrag; Regimeentscheidung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000- 11 B 48.00 -, juris Rn. 8, sowie Urteile vom 23. März 1984 - 8 C 65.82 -, juris Rn. 11, und vom 2. Juli 1982 - 8 C 28.81, 8 C 30.81 und 8 C 33.81 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - 9 LC 54/05 -, juris Rn. 15; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 12 Rn. 14.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 23. März 1984 - 8 C 65.82 -, juris Rn. 11, vom 2. Juli 1982 - 8 C 28.81, 8 C 30.81 und 8 C 33.81 -, juris Rn. 14, vom 24. März 1976 - IV C 16.74 und 17.74 -, juris Rn. 17, sowie Urteil vom 30. Januar 1970- IV C 151.68 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Urteil vom 25. Juli 2006 - 15 A 2316/04 -, juris Rn. 26 (zum Straßenbaubeitragsrecht); Nds. OVG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - 9 LC 54/05 -, juris Rn. 15; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22. Mai 2003 - 2 S 446/02 -, juris Rn. 59.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000- 11 B 48.00 -, juris Rn. 8, und Urteil vom 23. März 1984 - 8 C 65.82 -, juris Rn. 11.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000- 11 B 48.00 -, juris Rn. 8, sowie Urteile vom 16. September 1998 - 8 C 8.97 -, juris Rn. 38 f., vom 2. Juli 1982 - 8 C 28.81, 8 C 30.81 und 8 C 33.81 -, juris Rn. 16, und vom 23. März 1984- 8 C 65.82 -, juris Rn. 15; OVG NRW, Urteil vom 25. Juli 2006 - 15 A 2316/04 -, juris Rn. 22 (zum Straßenbaubeitragsrecht); Nds. OVG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - 9 LC 54/05 -, juris Rn. 18 f.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22. Mai 2003 - 2 S 446/02 -, juris Rn. 59; zur Qualifikation eines öffentlichen Stichwegs als (un)selbstständig vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1995 - 8 C 30.93 -, juris Rn. 12 f.; OVG NRW, Urteil vom 26. Januar 2016 - 15 A 1006/14 -, juris Rn. 41 (zum Straßenbaubeitragsrecht).

  • BVerwG, 16.09.1998 - 8 C 8.97

    Grundstücksbegriff, Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB,

    Dementsprechend handelte es sich bei den vom Bundesverwaltungsgericht als selbständige Erschließungsanlagen im Sinne des § 123 Abs. 2 BBauG angesehenen Eigentümerwegen nicht - wie hier - um Wege auf einem Grundstück, sondern um ein Wegesystem, an das eine Vielzahl von selbständigen Buchgrundstücken angrenzte und durch dieses Wegesystem erschlossen wurde (vgl. Urteile vom 2. Juli 1982 - BVerwG 8 C 28, 30 und 33.81 - a.a.O. S. 61 bzw. S. 72 und vom 23. März 1984 - BVerwG 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 19 ).

    Vorbehaltlich der besonderen Umstände des Einzelfalles hat es das Bundesverwaltungsgericht als maßgebliche Regel bezeichnet, daß eine von einer Anbaustraße abzweigende befahrbare Sackgasse dann als selbständig zu qualifizieren ist, wenn sie entweder länger als 100 m ist oder vor Erreichen dieser Länge (mehr oder weniger) rechtwinklig abknickt oder sich verzweigt (Urteil vom 23. Juni 1995 - BVerwG 8 C 30.93 - Buchholz 906.11 § 127 BauGB Nr. 80 S. 18 ; vgl. auch Urteile vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 - Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 19 S. 8 - BVerwGE 70, 247 , vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 , vom 22. Mai 1992 - BVerwG 8 C 57.90 - a.a.O. S. 2 - insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 90, 208 - sowie zur Selbständigkeit von Privatwegen Urteile vom 2. Juli 1982 - BVerwG 8 C 28, 30 und 33.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 51 S. 58 - BVerwGE 66, 69 und vom 23. März 1984 - BVerwG 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 19 ).

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach entschieden hat, kommt es für die Beantwortung der Frage, ob eine Verkehrsanlage erschließungsrechtlich selbständig oder unselbständig ist, grundsätzlich auf den Gesamteindruck an, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln; besondere Bedeutung kommt ihrer Ausdehnung und ferner ihrer Beschaffenheit, der Zahl der durch sie erschlossenen Grundstücke und auch dem Maß der Abhängigkeit zwischen ihr und der Straße zu, in die sie einmündet (vgl. zuletzt Urteil vom 23. März 1984 - BVerwG 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 19 m.weit.Nachw.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2008 - 6 A 11081/08

    Ausbaubeitragsrecht; Entstehung und Gemeindeanteil; Berücksichtigung von

    Nach der auf das Ausbaubeitragsrecht übertragbaren erschließungsbeitragsrechtlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (8 C 65/82, KStZ 1984, 149; IV C 151.68, Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 4, juris) kann eine private Straße, die eine Verbindung zwischen der öffentlichen Straße und zahlreichen Grundstücken darstellt und an Breite der öffentlichen Straße nicht nachsteht, als Erschließungsanlage für die an sie angrenzenden Grundstücke angesehen werden, wenn sie eine zum Anbau bestimmte, zur verkehrsmäßigen Erschließung geeignete und überdies selbständige Anlage ist.

    Ein ca. 280 m langes, befahrbares privates Wegenetz, das der "inneren Erschließung" einer Reihenhausanlage dient und im Miteigentum derjenigen steht, deren Wohngrundstücke an das Wegenetz grenzen, ist regelmäßig eine Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB (BVerwG, 8 C 65/82, KStZ 1984, 149).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07

    Ausbau einer Verkehrsanlage - Rechtmäßigkeit eines

    Voraussetzung ist allerdings, dass die erwähnte schutzwürdige Erwartung der Eigentümer der übrigen Grundstücke in den bestehenden Verhältnissen ihre Stütze findet (BVerwG, 8 C 65.82, Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 19 ).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - Anlegung einer befahrbaren Stichstraße

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 23. März 1984 - BVerwG 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 19 und vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 [BVerwG 09.11.1984 - 8 C 77/83]) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß für die Abgrenzung zwischen unselbständigen Zufahrten und selbständigen Erschließungsanlagen grundsätzlich abzustellen ist auf den Gesamteindruck, den die jeweilige Anlage nach den tatsächlichen Verhältnissen vermittelt, wobei ihrer Ausdehnung und vor allem dem Maß der Abhängigkeit zwischen ihr und der Straße, in die sie einmündet, besondere Bedeutung zukommt.

    Der erkennende Senat hat bereits im Urteil vom 23. März 1984 (a.a.O., S. 24) entschieden, daß der Ausstattung einer Verkehrsanlage mit Teileinrichtungen keine ausschlaggebende Bedeutung für die Abgrenzung zwischen selbständigen und unselbständigen Erschließungsanlagen zukommt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2011 - 6 A 11029/10

    Anlieger der Straße Sonneneck in Koblenz-Ehrenbreitstein müssen vorerst keine

  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84

    Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2006 - 15 A 2316/04

    Erschließung eines Grundstücks nur durch nächst erreichbare Straße

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2007 - 6 A 10568/07

    Für Bahnhofsgrundstück müssen Anliegerbeiträge bezahlt werden

  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 24.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein durch eine Anbaustraße bei

  • BFH, 07.11.1995 - IX R 99/93

    Wann sind Erschließungskosten abziehbare Werbungskosten?

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 2 S 913/05

    Erschließungsbeitrag; Erschließung eines Grundstücks infolge Anliegergebrauchs

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.2021 - 6 A 11159/20

    Abrechnungseinheit; Anbaustraße; Ausbaubeitragspflicht; Bauordnungsrecht;

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2007 - 9 LA 285/06

    Vorteilsausgleich durch Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr im Hinblick auf

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2015 - 9 LB 57/14

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Privatweg; selbstständig; Selbstständigkeit;

  • BFH, 07.11.1995 - IX R 54/94

    Nachträgliche Erschließungskosten können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten

  • OVG Niedersachsen, 16.10.2007 - 9 LC 54/05

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die

  • VGH Bayern, 17.09.2020 - 6 ZB 20.1501

    Erschließungsbeitrag - 82m lange, abknickende Stichstraße als selbstständige

  • VG Gera, 07.10.2002 - 4 E 643/02

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Straßenausbau; Beiträge; Anlagenbegriff;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1989 - 2 S 559/87

    Erschließungsbeitrag: Erschlossensein bei Zufahrtshindernis (Stützmauer)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2004 - 6 A 10578/04

    Erschließungsbeitrag für Hinterliegergrundstück

  • VG Hannover, 24.10.2011 - 9 A 91/11

    Zur Heranziehung eines Bahnhofsgrundstücks zu Straßenausbaubeiträgen

  • OVG Niedersachsen, 16.01.2007 - 9 LA 90/05

    Weiteres Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks im weiteren Sinne durch

  • VG Hannover, 19.12.2005 - 4 A 6300/04

    Antrag auf Aufhebung der Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen; Ansehung eines

  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 25.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein durch eine Anbaustraße bei

  • VG Düsseldorf, 21.01.2003 - 17 K 2789/00

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für eine Straße;

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 78.83

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - Stichweg als

  • VG Osnabrück, 03.05.2005 - 1 B 15/05

    Beitragssatzung; Einmaligkeit; Ersetzung; Rückwirkung; Selbständigkeit;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.2004 - 2 L 468/04

    Sackgasse als selbständige Erschließungsanlage

  • BVerwG, 27.06.1994 - 8 B 61.94

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Münster, 26.04.2017 - 3 K 2624/15

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu den Herstellungskosten einer Straße

  • VG München, 05.07.2011 - M 2 K 10.3444

    Straßenausbaubeitrag; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück; rechtliche

  • VG München, 09.12.2014 - M 2 K 14.1579

    Erschließungsbeitrag; Heranziehung einer Grundstücksteilfläche; Bestimmtheit (im

  • VG Augsburg, 10.11.2011 - Au 2 K 08.1205

    Erschließungsbeitragsrecht Erschlossensein eines nicht gefangenen

  • VG Düsseldorf, 20.02.2008 - 12 K 6478/06

    Widmung, Erschließungsanlage

  • BVerwG, 24.08.1989 - 8 B 122.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Augsburg, 10.11.2011 - Au 2 K 08.1255

    ErschließungsbeitragsrechtErschlossensein eines nicht gefangenen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.1992 - 2 A 1826/90
  • VG Gera, 01.10.2002 - 4 E 1012/02

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsbeiträge;

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