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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84   

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https://dejure.org/1985,253
BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84 (https://dejure.org/1985,253)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1985 - 8 C 66.84 (https://dejure.org/1985,253)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1985 - 8 C 66.84 (https://dejure.org/1985,253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage - Ausbauzustand - Gesamte Ausdehnung - Satzung - Beitragsfähiger Aufwand - Kosten - Spätere Änderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 925
  • DVBl 1986, 349
  • ZfBR 1986, 93
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 16.03.1970 - IV C 69.68

    Abrechnung des Erschließungsaufwands für mehrere Straßen bei Fehlen einer

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84
    Das Ausbauprogramm für eine beitragsfähige Erschließungsanlage bzw. einen ihrer Teile kann zu Lasten der Beitragspflichtigen so lange geändert werden, wie die Erschließungsanlage bzw. der betreffende Teil noch nicht erstmals (endgültig) hergestellt ist (im Anschluß u.a. an Urteil vom 16. März 1970 - BVerwG IV C 69.68 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 35 S. 13 ).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Gemeinde das die Anforderungen an die endgültige Herstellung einer Teilanlage wie z.B. - hier - des Gehwegs regelnde Ausbauprogramm mit Auswirkungen auf den Umfang der für eine solche Teilanlage entstehenden Kosten der erstmaligen Herstellung im Sinne des § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBauG so lange noch ändern und insbesondere ausweiten, wie die jeweilige Teilanlage noch nicht erstmalig endgültig hergestellt ist (vgl. u.a. Urteile vom 16. März 1970 - BVerwG IV C 69.68 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 35 S. 13 und vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 34.73 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 17 S. 1 ).

  • BVerwG, 22.03.1974 - IV C 23.72

    Erschließungsbeitragspflicht für vor Erlaß der Beitragssatzung hergestellter

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84
    Für die bezeichnete, nicht im Plangebiet gelegene Teilstrecke entfällt dagegen das Planerfordernis (ebenso wie das Zustimmungserfordernis) gemäß § 125 Abs. 2 Satz 2 BBauG deshalb, weil es sich insoweit nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts bereits bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes um ein Teilstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils gehandelt hat, dessen Umfang und dessen Verlauf infolge der schon seinerzeit vorhandenen Bebauung auf den angrenzenden Grundstücken derart festgelegt war, daß ein Bebauungsplan daran vernünftigerweise nichts mehr hätte ändern können (vgl. in diesem Zusammenhang u.a. Urteil vom 22. März 1974 - BVerwG IV C 23.72 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 18 S. 29 ).

    Die formelle Rechtsgültigkeit einer Erschließungsbeitragssatzung beurteilt sich in erster Linie nach dem jeweils einschlägigen Orts- und Landesrecht (vgl. etwa Urteil vom 22. März 1974 - BVerwG IV C 23.72 - Urteilsabdruck S. 6).

  • BVerwG, 22.11.1968 - IV C 82.67

    Umfang der Erschließungsbeiträge bei Ortsdurchfahrten

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84
    Berücksichtigungsfähig sind dann vielmehr bezogen auf diese Teilanlage nicht die Änderungskosten, sondern ausschließlich diejenigen Kosten, die durch die erstmalige, seinerzeit endgültige Fertigstellung entstanden sind (vgl. Urteil vom 22. November 1968 - BVerwG IV C 82.67 - BVerwGE 31, 90 [BVerwG 22.11.1968 - IV C 82/67]).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84
    ... Durch den Begriff der Erforderlichkeit wird lediglich eine äußerste Grenze markiert, die die Gemeinde nicht überschreiten darf" (Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 28.76 - BVerwGE 59, 249 [BVerwG 14.12.1979 - 4 C 28/76]).
  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 50.76

    Kostenspaltung für Teillänge ("Querspaltung") im Erschließungsbeitragsrechts;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84
    Denn § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBauG knüpft mit dem Merkmal " ihre erstmalige Herstellung" an § 127 Abs. 2 BBauG an und bezieht sich demzufolge auf die ganze Erschließungsanlage (vgl. u.a. Urteil vom 15. September 1978 - BVerwG 4 C 50.76 - BVerwGE 56, 238 [BVerwG 15.09.1978 - 4 C 50/76]).
  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 34.73

    Gesetzliche Voraussetzungen für die Entstehung der Beitragspflicht zu

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Gemeinde das die Anforderungen an die endgültige Herstellung einer Teilanlage wie z.B. - hier - des Gehwegs regelnde Ausbauprogramm mit Auswirkungen auf den Umfang der für eine solche Teilanlage entstehenden Kosten der erstmaligen Herstellung im Sinne des § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBauG so lange noch ändern und insbesondere ausweiten, wie die jeweilige Teilanlage noch nicht erstmalig endgültig hergestellt ist (vgl. u.a. Urteile vom 16. März 1970 - BVerwG IV C 69.68 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 35 S. 13 und vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 34.73 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 17 S. 1 ).
  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 51.69

    Selbständigkeit einer Grünanlage; Umfangd es Erschließungsaufwands

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84
    In Richtung auf diese Erforderlichkeit steht den Gemeinden bei der Entscheidung über Anlegung und Ausbau ein weiter Spielraum zu (u.a. Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 51.69 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 10 S. 11 ).
  • BVerwG, 06.05.1966 - IV C 136.65

    Voraussetzungen für die Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84
    Vielmehr beurteilt sich die Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage aus ihrer Beziehung zum jeweils gesamten Erschließungsgebiet (u.a. Urteil vom 6. Mai 1966 - BVerwG IV C 136.65 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 8 S. 39 ).
  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84
    Übersteigt in einem derartigen Fall die entstandene Beitragsforderung den mit dem aufgehobenen Bescheid verlangten Betrag, so ist es zulässig und angesichts der von § 127 Abs. 1 BBauG angeordneten Beitragserhebungspflicht grundsätzlich geboten, diesen Anspruch mit dem neuen Bescheid in vollem Umfang geltend zu machen (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 15. April 1983 - BVerwG 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 [BVerwG 15.04.1983 - 8 C 170/81]).
  • BVerwG, 10.10.1968 - IV B 128.68

    Verjährung von Erschließungsbeiträgen

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (so schon Beschluß vom 10. Oktober 1968 - BVerwG IV B 128.68 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 1 S. 1) ist das Berufungsgericht weiter davon ausgegangen, daß für die Verjährung von Erschließungsbeitragsansprüchen die landesrechtlichen Vorschriften für Kommunalabgaben gelten.
  • BVerwG, 16.09.1977 - IV C 99.74

    Neue Beitragssatzung während des Revisionsverfahrens; Begriff der vorhandenen

  • BVerwG, 21.09.1979 - 4 C 55.76

    Abgrenzung einzelner Erschließungsanlagen voneinander

  • BVerwG, 14.06.1968 - IV C 65.66

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erschließungsanlage; Zulässigkeit einer

  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 28.70

    Verteilungsmaßstab und Höhe der Erschließungsbeiträge für ein Eckgrundstück

  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Danach ist dem Rechtsstaatsprinzip grundsätzlich auch bei einer Bekanntmachung von kommunalem Satzungsrecht in nur einer Zeitung Genüge getan, sofern sichergestellt ist, dass diese Zeitung von interessierten Bürgern erworben werden kann (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1985 BVerwG 8 C 66.84 NVwZ 1986, 925 ).
  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11

    Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten;

    Sie ist erst dann überschritten, wenn sich die Gemeinde ohne rechtfertigende Gründe nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, das heißt, wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreicht haben, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (Urteile vom 14. Dezember 1979 a.a.O., vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.84 - NVwZ 1986, 925 und vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 50.88 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 81 S. 46 f.; Beschlüsse vom 30. April 1997 - BVerwG 8 B 105.97 - juris Rn. 6 und vom 18. Juli 2001 - BVerwG 9 B 23.01 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 49 S. 3).
  • BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09

    Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche

    Im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend ist auch die weitere Annahme des Berufungsgerichts, dass eine Erschließungsanlage bzw. deren Teileinrichtungen erst dann erstmalig hergestellt sind, wenn sie in voller Länge den örtlichen Ausbaugewohnheiten entsprochen haben (Urteile vom 15. September 1978 - BVerwG 4 C 50.76 - BVerwGE 56, 238 , vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.84 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 35 S. 21 und vom 11. Juli 2007 - BVerwG 9 C 5.06 - Buchholz 406.11 § 242 BauGB Nr. 5 Rn. 48 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.02.1986 - 8 C 66.84   

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BVerwG, 11.02.1986 - 8 C 66.84 (https://dejure.org/1986,10304)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1986 - 8 C 66.84 (https://dejure.org/1986,10304)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1986 - 8 C 66.84 (https://dejure.org/1986,10304)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Tatbestandsberichtigung für Revisionsurteile

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.05.1960 - III ER 404.60

    Antrag auf Tatbestandsberichtigung im Revisionsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1986 - 8 C 66.84
    Dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Mai 1960 - BVerwG III ER 404.60 - DVBl. 1960, 519 und vom 4. Juni 1965 - BVerwG V C 45.63 - Abdruck S. 2 sowie BGH, Beschluß vom 27. Juni 1956 - IV ZR 317/55 - NJW 1956, 1480).
  • BGH, 27.06.1956 - IV ZR 317/55
    Auszug aus BVerwG, 11.02.1986 - 8 C 66.84
    Dies entspricht feststehender höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Mai 1960 - BVerwG III ER 404.60 - DVBl. 1960, 519 und vom 4. Juni 1965 - BVerwG V C 45.63 - Abdruck S. 2 sowie BGH, Beschluß vom 27. Juni 1956 - IV ZR 317/55 - NJW 1956, 1480).
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