Rechtsprechung
   BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,239
BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87 (https://dejure.org/1989,239)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.1989 - 8 C 66.87 (https://dejure.org/1989,239)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 1989 - 8 C 66.87 (https://dejure.org/1989,239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan - Bauliche Nutzung - Baubeschränkung - Grundstücksfläche - Erschließung - Zulässiges Nutzungsmaß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Nutzungsbehinderungen durch öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen bei der Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 251
  • NVwZ 1989, 1076
  • ZMR 1989, 275
  • DVBl 1989, 421
  • DÖV 1989, 855
  • BauR 1989, 593
  • ZfBR 1989, 168
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87
    Hindert eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung die Ausschöpfung des für ein Grundstück durch Bebauungsplan vorgesehenen Maßes der zulässigen baulichen Nutzung, ist dem nicht nach § 131 Abs. 1 BBauG im Rahmen des Merkmals "erschlossen" durch eine Verminderung der Grundstücksfläche, sondern (nur) bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung Rechnung zu tragen, und dies allein dann, wenn das behinderte Nutzungsmaß eine Komponente des einschlägigen Verteilungsmaßstabs darstellt (Abweichung von den Urteilen vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 112.82 - BVerwGE 68, 249 und vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 ).

    Diese Würdigung entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats u.a. in den Urteilen vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 112.82 - (BVerwGE 68, 249 ) und vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 ).

  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87
    Hindert eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung die Ausschöpfung des für ein Grundstück durch Bebauungsplan vorgesehenen Maßes der zulässigen baulichen Nutzung, ist dem nicht nach § 131 Abs. 1 BBauG im Rahmen des Merkmals "erschlossen" durch eine Verminderung der Grundstücksfläche, sondern (nur) bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung Rechnung zu tragen, und dies allein dann, wenn das behinderte Nutzungsmaß eine Komponente des einschlägigen Verteilungsmaßstabs darstellt (Abweichung von den Urteilen vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 112.82 - BVerwGE 68, 249 und vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 ).

    Diese Würdigung entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats u.a. in den Urteilen vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 112.82 - (BVerwGE 68, 249 ) und vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - (Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 ).

  • BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86

    Erschließungsbeitragspflicht der Deutschen Bundesbahn für ein als Bahnhofsgelände

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87
    Er fordert, die Bestimmung einer satzungsmäßigen Verteilungsregelung, die (außer auf die erschlossene Grundstücksfläche) auf ein "zulässiges" Nutzungsmaß - sei es die zulässige Geschoßfläche, die zulässige Baumasse oder die zulässige Anzahl der Vollgeschosse - abhebt, in ihrem Merkmal "zulässig" dahin auszulegen, daß als "zulässig" im Einzelfall das Nutzungsmaß zu verstehen ist, das unter Berücksichtigung auch öffentlich-rechtlicher Baubeschränkungen auf dem jeweiligen erschlossenen Grundstück verwirklicht werden darf (s. zur vergleichbaren Auswirkung des § 131 Abs. 3 BBauG auf die Auslegung des Begriffs "Gewerbe" in einer den grundstücksbezogenen Artzuschlag regelnden Satzungsbestimmung Urteil vom 11. Dezember 1987 - BVerwG 8 C 85.86 - BVerwGE 78, 321 ).
  • BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82

    Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87
    Ordnet er - was er für sogenannte alterschlossene Gebiete (vgl. Urteil vom 12. September 1984 - BVerwG 8 C 124.82 - BVerwGE 70, 96 ) und für bestimmte neuerschlossene Gebiete darf - eine Aufwandsverteilung nach den Grundstücksflächen (§ 131 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BBauG) oder den Grundstücksbreiten an der Erschließungsanlage (§ 131 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BBauG) an, ist das Maß der baulichen Nutzung und in der Folge auch eine Behinderung der Ausschöpfung dieses Nutzungsmaßes ohne Einfluß auf die Aufwandsverteilung.
  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84

    Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87
    Auszugehen ist davon, daß - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (vgl. dazu Urteil vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.84 - BVerwGE 71, 363 ff.) - bei Grundstücken in (qualifiziert) beplanten Gebieten grundsätzlich die gesamte im Plangebiet gelegene Fläche als erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG anzusehen und dementsprechend bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands nach einem Maßstab, der neben dem Maß der baulichen Nutzung auch auf die Größe der erschlossenen Grundstücksfläche abhebt, in vollem Umfang zu berücksichtigen ist.
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87
    Die Beantwortung der Frage, ob dieser Bescheid rechtmäßig ist, richtet sich nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256) - BBauG - ungeachtet dessen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 ).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85

    Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach

    Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87
    Da angenommen werden darf, daß Grundstücken von vergleichbarer Größe und Ausnutzbarkeit durch die von einer Anbaustraße bewirkte Erschließung grundsätzlich annähernd gleiche Vorteile verschafft werden (vgl. etwa Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 51 und 52.85 - BVerwGE 74, 149 ), entspricht der Beitragsgerechtigkeit, daß solche Grundstücke auch mit annähernd gleichen Beiträgen belastet werden.
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15

    Abschluss der Herstellungsarbeiten; Abschnittsbildung; Angewiesensein auf eine

    Ist das nach dem Bebauungsplan für ein Grundstück vorgesehene und nach der einschlägigen Verteilungsregelung relevante Maß der baulichen Nutzung wegen einer öffentlich-rechtlichen Baubeschränkung nicht erreichbar, darf bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes grundsätzlich nur das tatsächlich realisierbare Nutzungsmaß zur Grundlage der Ermittlung des auf das Grundstück entfallenden Erschließungsaufwandes gemacht werden (BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1989 - 8 C 66.87 - BVerwGE 81, 251 ).
  • BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Einfluß einer planerische Ausweisung als "private

    Grundsätzlich ist bei Grundstücken in (qualifiziert) beplanten Gebieten die gesamte im Plangebiet gelegene Fläche als erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu qualifizieren und dementsprechend in vollem Umfang bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands nach einem Maßstab zu berücksichtigen, der - wie namentlich der sog. Vollgeschoß-Maßstab - auch auf die Größe der erschlossenen Grundstücksfläche abstellt (vgl. u.a. Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 66.87 - BVerwGE 81, 251 [253]).

    Im Ergebnis nichts anderes gilt für eine etwa gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB zulässige Festsetzung der Teilfläche eines Grundstücks als "private Grünfläche" (vgl. insoweit u.a. Beschluß vom 24. April 1991 - BVerwG 4 NB 24.90 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 49 S. 51 [52]) jedenfalls insoweit, als sich ihre Wirkung - wie nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts im vorliegenden Fall - auf den Standort der auf dem betreffenden Grundstück bebauungsrechtlich zulässigen baulichen Anlagen beschränkt (vgl. im übrigen für den Fall weitergehender Wirkungen von öffentlich-rechtlichen Baubeschränkungen z.B. Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 66.87 - a.a.O., S. 253 ff.).

  • BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03

    Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene

    Bei Grundstücken in (qualifiziert) beplanten Gebieten ist grundsätzlich die gesamte im Plangebiet gelegene Fläche als erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB anzusehen, weil wegen der Grundflächen- und Geschlossflächenzahlen die zulässige bauliche Nutzung in aller Regel von der Grundstücksgröße abhängig ist und damit diese Grundstücksgröße gewissermaßen voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Februar 1982 a.a.O. S. 66 f., vom 27. Juni 1985 a.a.O. S. 365 und vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 66.87 - BVerwGE 81, 251 sowie Beschluss vom 29. November 1994 - BVerwG 8 B 171.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 95 S. 34).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 12.94

    Erschließungsanlage - Erschließungsbeitragsrechtliche Behandlung

    Hindert eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung die Ausschöpfung des für ein Grundstück bebauungsrechtlich zulässigen Maßes der Nutzung, so ist dem nicht nach § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB im Rahmen des Merkmals "erschlossen" durch eine Verminderung der Grundstücksfläche, sondern (nur) bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung Rechnung zu tragen, sofern das behinderte Nutzungsmaß eine Komponente des einschlägigen Verteilungsmaßstabs darstellt; dies gilt auch für Grundstücke im unbeplanten Innenbereich (im Anschluß an u. a. Urteil vom 3.2. 1989 - 8 C 66.87 -,. BVerwGE 81, 251 ff.).

    Richtig ist, daß nach der Rspr. des BVerwG (vgl. u. a. Urteil vom 3.2.1989 - 8 C 66.87 -, BVerwGE 81, 251 ff., und zuletzt Beschluß vom 29.11.1994 - 8 B 171.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 95 S. 33 ff.) öffentlichrechtliche Baubeschränkungen - seien dies etwa Nutzungsverbote im Interesse des Umweltschutzes, Anbauverbote im Interesse der Belange des Verkehrs, bauplanungsrechtliche Festsetzungen der überbaubaren Grundstücksfläche gemäß § 23 BauNVO, Abstandsgebote aller Art oder Bestimmungen, die die Zerstörung erhaltenswerter Bauten untersagen - grundsätzlich selbst dann keinen Einfluß auf den Umfang der erschlossenen und deshalb bei der Aufwandsverteilung zu berücksichtigenden Grundstücksfläche haben, wenn sie die Ausschöpfung des für ein Grundstück bebauungsrechtlich zulässigen Maßes der baulichen Nutzung verhindern.

  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88

    Kosten des Grunderwerbs - Erschließungsanlage - Sondergebiet - Allgemeines

    Maßes der zulässigen baulichen Nutzung durch eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung läßt den Umfang der im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossenen Grundstücksfläche unberührt (wie Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 66.87 -).

    Das hat der erkennende Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteile vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 112.82 - BVerwGE 68, 249 [BVerwG 09.12.1983 - 8 C 112/82] und vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 ) im Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 66.87 - (UA S. 7 ff.) im einzelnen dargelegt.

  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 21.15

    Bestimmung der Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter

    Ist das nach dem Bebauungsplan für ein Grundstück vorgesehene und nach der einschlägigen Verteilungsregelung relevante Maß der baulichen Nutzung wegen einer öffentlich-rechtlichen Baubeschränkung nicht erreichbar, darf bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes grundsätzlich nur das tatsächlich realisierbare Nutzungsmaß zur Grundlage der Ermittlung des auf das Grundstück entfallenden Erschließungsaufwandes gemacht werden (BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1989 - 8 C 66.87 - BVerwGE 81, 251 ).

    Für diesen Fall leuchtet ohne Weiteres ein, dass bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes nicht das nur auf dem Papier stehende, sondern ausschließlich das tatsächlich realisierbare Nutzungsmaß zur Grundlage der Ermittlung des auf das Grundstück entfallenden Erschließungsaufwandes gemacht werden darf (BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1989 - 8 C 66.87 - BVerwGE 81, 251 ).

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 14.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Nachforderung von erschließungsbeiträgen

    Hindert nämlich eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung die Ausschöpfung eines für ein Grundstück bebauungsrechtlich zulässigen Maßes der Nutzung, ist dem nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 66.87 - BVerwGE 81, 251 ff.) nicht bei § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB im Rahmen des Merkmals "erschlossen" durch eine Verminderung der Grundstücksfläche, sondern (nur) bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung Rechnung zu tragen, und zwar auch dies ausschließlich dann, wenn das behinderte Nutzungsmaß eine Komponente des einschlägigen Verteilungsmaßstabs darstellt.
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 24.15

    Bestimmung einer Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter

    Ist das nach dem Bebauungsplan für ein Grundstück vorgesehene und nach der einschlägigen Verteilungsregelung relevante Maß der baulichen Nutzung wegen einer öffentlich-rechtlichen Baubeschränkung nicht erreichbar, darf bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes grundsätzlich nur das tatsächlich realisierbare Nutzungsmaß zur Grundlage der Ermittlung des auf das Grundstück entfallenden Erschließungsaufwandes gemacht werden (BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1989 - 8 C 66.87 - BVerwGE 81, 251 ).

    Für diesen Fall leuchtet ohne Weiteres ein, dass bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes nicht das nur auf dem Papier stehende, sondern ausschließlich das tatsächlich realisierbare Nutzungsmaß zur Grundlage der Ermittlung des auf das Grundstück entfallenden Erschließungsaufwandes gemacht werden darf (BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1989 - 8 C 66.87 - BVerwGE 81, 251 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11712/03

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

    Dass in beplanten Gebieten die innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans gelegene Grundstücksfläche in vollem Umfang bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwands zu berücksichtigen ist, beruht im Erschließungsbeitragsrecht darauf, dass diese Fläche als Bauland und damit als erschlossen zu qualifizieren ist, obwohl das Baurecht fast nie die volle Überbauung eines Grundstücks zulässt, sondern die Zulässigkeit einer Bebauung meist die Freihaltung erheblicher Grundstücksteile voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1989, BVerwGE 81, 251 = NVwZ 1989, 1076).

    Demgegenüber sind nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Februar 1989 (a.a.O.), mit welchem es seine vorherige Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 25. Januar 1985, NVwZ 1985, 753) geändert hat, öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen, die die Ausschöpfung des im Bebauungsplan für ein Grundstück vorgesehenen Maßes hindern, bei der Aufwandsverteilung im Erschließungsbeitragsrecht nur zu berücksichtigen, wenn das durch die Baubeschränkung betroffene Nutzungsmaß eine Komponente der satzungsmäßigen Verteilungsregelung ist.

    Denn auch dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Februar 1989 (a.a.O.) lag ein Grundstück in einem Gewerbegebiet zugrunde, für das der Bebauungsplan zwei Vollgeschosse zuließ und eine Grundflächenzahl von 0, 8 festsetzte.

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2014 - 4 LB 35/14

    Heranziehung der Grundstückseigentümer zu einem Erschließungsbeitrag;

    Dies führt zu der Frage, ob ein Verminderungszwang deshalb gegeben ist, weil das behinderte Benutzungsmaß eine Komponente des einschlägigen Verteilungsmaßstabes ist (BVerwG, Urt. v. 03.02.1989 - 8 C 66.87 -, BVerwGE 81, 251).
  • BVerwG, 08.01.2001 - 11 B 59.00

    Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene

  • VG Koblenz, 08.11.2010 - 4 K 623/10

    Vorausleistung auf einmalige Ausbaubeiträge bei Veranlagung einer Teilfläche

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.1991 - 2 S 413/90

    Zur Erschließungsbeitragspflicht für ein Außenbereichsgrundstück - Abweichen vom

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11

    Haupterschließungsstraße und Stichstraßen als Abrechnungseinheit;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2015 - 2 S 2301/14

    Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage; Abweichen von

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2007 - 1 L 256/06

    Beitragsrelevanter Vorteil im Rahmen des Kanalanschlussbeitragsrechts

  • VG Stuttgart, 25.06.2003 - 2 K 5128/01

    Erschließungsbeitragsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer unselbständigen

  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 22.15

    Bestimmung einer Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter

  • BVerwG, 24.01.2019 - 9 B 8.18

    Bewirken öffentlich-rechtlicher Baubeschränkungen durch bauplanungsrechtliche

  • BVerwG, 24.01.2019 - 9 B 7.18

    Bewirken öffentlich-rechtlicher Baubeschränkungen durch bauplanungsrechtliche

  • BVerwG, 24.01.2019 - 9 B 9.18

    Bewirken öffentlich-rechtlicher Baubeschränkungen durch bauplanungsrechtliche

  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 23.15

    Bestimmung der Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2000 - 3 A 1434/97

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die

  • BVerwG, 24.01.2019 - 9 B 6.18

    Bewirken öffentlich-rechtlicher Baubeschränkungen durch bauplanungsrechtliche

  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.1994 - 2 S 1213/92

    Kommunalabgabenrecht: Auswirkungen von öffentlich-rechtlichen Baubeschränkungen;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2014 - 5 N 2.14

    Antrag auf Zulassung der Berufung; besondere tatsächliche oder rechtliche

  • VG Potsdam, 15.11.2010 - 12 K 2144/07

    Ausbaugepflogenheiten als Ersatz für eine nicht mehr vorhandene Planung

  • VG Schleswig, 09.03.2017 - 9 A 122/14

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags; Abrechnungszeitraum; Abweichung vom

  • VGH Hessen, 16.06.2004 - 5 UE 1701/02

    Anschlussbeitrag; Verteilungsregelung; Geschossfläche; Baubeschränkungen;

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.1994 - 2 S 2961/92

    Berechnung des Erschließungsbeitrages bei Angrenzung an eine historische

  • VG Mainz, 22.04.2008 - 3 K 633/07

    Beitragserhebung bei denkmalschutzrechtlich eingeschränkter Ausnutzbarkeit eines

  • VG Frankfurt/Main, 15.12.2009 - 3 K 1797/09

    Berechnung des Kanalanschlussbeitrags nach der Grundstücksfläche

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 2 S 1854/92

    Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen: keine Anrechnung einer mit der ersten

  • VG Schleswig, 24.07.2018 - 9 B 41/17

    Erschließungsbeiträge - Anforderungen an die Bestimmtheit und Begründung von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2006 - 4 L 255/06

    Zur Flächenermittlung im Anschlussbeitragsrecht bei beplanten Grundstücken

  • VGH Hessen, 15.12.2004 - 5 UE 1297/03

    Abgabengerechtigkeit bei Verteilung des Erschließungsaufwandes für

  • VGH Hessen, 19.08.2015 - 5 A 1078/14

    Wasserbeitrag

  • VGH Bayern, 03.03.2015 - 6 ZB 13.2092

    Erschließungsbeitragsrecht; Buchgrundstück; Grundstücksfläche; Umfang des

  • OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 13 L 6854/94

    Rechtsstaatsprinzip; Gewaltspielgerät; Kommunale Vergnügungssteuer;

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 2395/89

    Gültigkeit der Verteilungsregelung und Merkmalsregelung einer

  • VGH Hessen, 17.12.2003 - 5 UE 1734/02

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Abwasserbeitrag; Einschränkungen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.11.2009 - 6 A 10866/09

    Kommunalabgaben - zum Beitragsmaßstab für die Niederschlagswasserbeseitigung

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2002 - 2 S 519/02

    Beitragsbemessung - Berücksichtigung einer Baubeschränkung

  • VG Schwerin, 10.10.2011 - 8 A 560/10

    Schmutzwasserbeitrag für Wochenendhaussiedlung; Anschlussbeiträge bei bereits zu

  • VG Lüneburg, 17.11.2016 - 3 A 16/15

    Aufrundung; Bestimmtheit; Divisor; Erschließungsbeitrag; Gebäudehöhe;

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2003 - 1 LA 38/03

    Baudenkmal; Berechnung; Bodenwert; Denkmal; Grundstücksbodenendwert;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - 6 A 10982/01

    Kostenerstattung für Ausgleichsmaßnahmen

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2002 - 9 LA 120/02

    Entsorgungsgebiet; Geschossflächenzahl; Grundflächenzahl; Grundstücksfläche;

  • VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 3 K 18.00258

    Heranziehung zur Zahlung eines Erschließungsbeitrags

  • VGH Hessen, 20.08.2013 - 5 B 1473/13

    Ergänzungsbeitrag Abwasser

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2010 - 6 C 10814/10

    Beitrag; Niederschlagswasserbeseitigung; Bebauungsplanbeschränkungen

  • OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 13 L 7153/95

    Widerspruchsfreiheit; Rechtsstaatsprinzip; Gewaltspielgerät; Kommunale

  • VG Gera, 22.10.1998 - 5 E 1408/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Kombinierte

  • VGH Hessen, 24.09.1996 - 5 TG 3919/95

    Kommunalabgabenrecht: zulässige Geschoßfläche als Bemessungsfaktor für den

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.1993 - 2 L 135/92

    Anschlußbeitrag; Bauliche Nutzung; Grundstück; Satzungsermessen; Wohneinheit

  • VG Cottbus, 19.10.2017 - 3 K 414/11

    Erhebung einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; Eintritt der

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1993 - 2 S 462/92

    Erschließungsbeitrag: Kostenschätzung bei Vorausleistung

  • OVG Sachsen, 23.04.2009 - 5 D 136/08

    Wasserversorgungsbeiträge; Teilflächenabgrenzung; Streuobstwiese;

  • VG Augsburg, 22.01.2015 - Au 2 K 14.1739

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag;

  • VG Augsburg, 11.12.2014 - Au 2 K 14.790

    Straßenausbaubeitragsrecht; Notwendigkeit der Erneuerung einer Fahrbahndecke;

  • VG Magdeburg, 12.09.2013 - 9 A 178/12

    Anschlussbeitragsrecht - Belegenheit eines Grundstücks in einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1999 - 3 B 2120/98

    Zulassung der Beschwerde; Verfahrensfehler; Randbebauung; Tennishalle;

  • BVerwG, 23.08.1995 - 8 B 106.95

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als

  • VG Koblenz, 05.12.2011 - 4 K 521/11

    Erschließungsbeitrag - Zur Zulässigkeit eines satzungsmäßigen Artzuschlags für

  • VG Ansbach, 16.12.2008 - AN 18 K 07.02057

    Erschließungsbeitrag; (keine) vorhandene Erschließungsanlage; (keine) historische

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2004 - 9 ME 112/03

    Baugrenze; Bebauungsplan; Erschließung; Erschließungsaufwand;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2004 - 3 A 4079/02

    Verwaltungsrechtliche Qualifizierung des Vorhandenseins einer

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1990 - 2 S 3021/88

    Erschließungsbeitrag - Ausschöpfung der zulässigen Geschoßfläche - Baugrenzen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.01.2011 - 1 L 238/07

    Berücksichtigung der gesamten Grundstücksgröße bei der Verteilung des

  • VG Augsburg, 16.08.2012 - Au 2 K 10.398

    Erschließungsbeitragsrecht; öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkung;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.12.1990 - 9 L 179/89

    Teilstrecke einer Erschließungsanlage; Erschließungsanlage

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht