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   BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 7.13   

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https://dejure.org/2014,16234
BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 7.13 (https://dejure.org/2014,16234)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.2014 - 8 C 7.13 (https://dejure.org/2014,16234)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 2014 - 8 C 7.13 (https://dejure.org/2014,16234)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    GlüStV § 3 Abs. 1, § 33; StGB § 284
    Entgelt; Erwerb einer Gewinnchance; Gewinnchance; Glücksspiel; Glücksspielstaatsvertrag; Rückerstattung des Kaufpreises; Verlustrisiko; Werbeaktion; Wette auf Regen.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GlüStV § 3 Abs. 1, § 33
    Entgelt; Erwerb einer Gewinnchance; Gewinnchance; Glücksspiel; Glücksspielstaatsvertrag; Rückerstattung des Kaufpreises; Verlustrisiko; Werbeaktion; Wette auf Regen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 284 StGB, § 3 Abs 1 GlüStVtr BW 2012, § 33 GlüStVtr BW 2012
    "Wetten aufs Wetter" ist kein öffentliches Glücksspiel

  • Wolters Kluwer

    Verlangen eines Entgelts für den Erwerb einer Gewinnchance; Werbeaktion eines Einrichtungshauses "Sie bekommen den Kaufpreis zurück, wenn es am ... regnet" als Glücksspiel

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 3 Abs. 1, § 33 GlüStV, § 284 StGB
    Glücksspielrecht: Wetten auf das Wetter sind kein Glücksspiel | Glücksspielbegriff: Werbeaktion, Wette auf das Wetter; Entgelt; Erwerb einer Gewinnchance; Rückerstattung des Kaufpreises; Verlustrisiko

  • rewis.io

    "Wetten aufs Wetter" ist kein öffentliches Glücksspiel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GlüStV § 3 Abs. 1; GlüStV § 33; StGB § 284
    Entgelt; Erwerb einer Gewinnchance; Gewinnchance; Glücksspiel; Glücksspielstaatsvertrag; Rückerstattung des Kaufpreises; Verlustrisiko; Werbeaktion; Wette auf Regen

  • rechtsportal.de

    Verlangen eines Entgelts für den Erwerb einer Gewinnchance; Werbeaktion eines Einrichtungshauses "Sie bekommen den Kaufpreis zurück, wenn es am ... regnet" als Glücksspiel

  • rechtsportal.de

    Verlangen eines Entgelts für den Erwerb einer Gewinnchance; Werbeaktion eines Einrichtungshauses "Sie bekommen den Kaufpreis zurück, wenn es am ... regnet" als Glücksspiel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    "Wetten aufs Wetter" kein öffentliches Glücksspiel

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    "Wetten aufs Wetter" kein öffentliches Glücksspiel

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Wetten auf das Wetter sind nicht als unzulässiges öffentliches Glücksspiel zu untersagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sie bekommen den Kaufpreis zurück, wenn es am Sonntag regnet!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wetten auf Regen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Regen-Rabatt - Kein öffentliches Glücksspiel

  • lto.de (Kurzinformation)

    Möbelhaus Mahler siegt in Wetter-Wette

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    "Wetten aufs Wetter"-Aktion eines Möbelhauses kein öffentliches Glücksspiel

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    "Wetten aufs Wetter"-Aktion eines Möbelhauses kein öffentliches Glücksspiel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Wetten aufs Wetter" kein öffentliches Glücksspiel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Wetten aufs Wetter" - Werbeaktion eines Möbelhauses war kein unzulässiges Glücksspiel

  • Jurion (Kurzinformation)

    Für Glücksspiel muss sich Gewinnchance gerade aus Entgeltzahlung ergeben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Wetten aufs Wetter" kein öffentliches Glücksspiel

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wetten aufs Wetter als Werbeaktion muss kein öffentliches Glücksspiel sein

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    "Wetten aufs Wetter" kein öffentliches Glücksspiel

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    "Wetten aufs Wetter" als Glücksspiel?

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    "Wetten aufs Wetter" als Glücksspiel?

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Glückspiel im Möbelhaus?

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    "Wetten aufs Wetter" ist keine Wette!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wetten aufs Wetter kein öffentliches Glücksspiel

Sonstiges

  • noerr.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Werbeaktion Wetter-Wette - Möbelhaus siegt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3175
  • MMR 2014, 783
  • K&R 2014, 688
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12

    Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret;

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 7.13
    Ein Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance im Sinne von § 3 Abs. 1 GlüStV wird nur dann verlangt, wenn die Gewinnchance gerade aus dem Entgelt erwächst (wie BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 2013 - BVerwG 8 C 21.12 - und vom 22. Januar 2014 - BVerwG 8 C 26.12 -).

    Da das Revisionsgericht diejenige Rechtslage zugrunde legen muss, die das Berufungsgericht, entschiede es jetzt, anzuwenden hätte (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 18. Dezember 1992 - BVerwG 7 C 16.92 - BVerwGE 91, 334 = Buchholz 113 § 12 InVorG Nr. 1 und vom 16. Oktober 2013 - BVerwG 8 C 21.12 - BVerwGE 148, 146 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 289 = GewArch 2014, 217 m.w.N.), beurteilt sich dies nach dem Glücksspielstaatsvertrag in der Fassung des am 1. Juli 2012 in Baden-Württemberg in Kraft getretenen Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages vom 15. November 2011 (GBl vom 29. Juni 2012, S. 387), der nunmehr gemäß § 33 GlüStV revisibel ist.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 16. Oktober 2013 (a.a.O. "Super-Manager-Spiel") und vom 22. Januar 2014 (BVerwG 8 C 26.12 - juris - "Poker-Turnier") bereits entschieden, dass sich jedenfalls das Tatbestandsmerkmal des "Entgelts für den Erwerb einer Gewinnchance" gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV mit dem des "Einsatzes" für ein Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB insoweit deckt, als verlangt wird, dass die Gewinnchance gerade aus dem Entgelt erwächst (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 29. September 1986 - 4 StR 148/86 - BGHSt 34, 171 ).

  • BVerwG, 22.01.2014 - 8 C 26.12

    Entgelt; Gewinn; Gewinnchance; Glücksspiel; Glücksspielbegriff; notwendiger

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 7.13
    Ein Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance im Sinne von § 3 Abs. 1 GlüStV wird nur dann verlangt, wenn die Gewinnchance gerade aus dem Entgelt erwächst (wie BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 2013 - BVerwG 8 C 21.12 - und vom 22. Januar 2014 - BVerwG 8 C 26.12 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 16. Oktober 2013 (a.a.O. "Super-Manager-Spiel") und vom 22. Januar 2014 (BVerwG 8 C 26.12 - juris - "Poker-Turnier") bereits entschieden, dass sich jedenfalls das Tatbestandsmerkmal des "Entgelts für den Erwerb einer Gewinnchance" gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV mit dem des "Einsatzes" für ein Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB insoweit deckt, als verlangt wird, dass die Gewinnchance gerade aus dem Entgelt erwächst (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 29. September 1986 - 4 StR 148/86 - BGHSt 34, 171 ).

  • BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86

    Begriff des Glücksspiels; Kettenbriefaktion

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 7.13
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 16. Oktober 2013 (a.a.O. "Super-Manager-Spiel") und vom 22. Januar 2014 (BVerwG 8 C 26.12 - juris - "Poker-Turnier") bereits entschieden, dass sich jedenfalls das Tatbestandsmerkmal des "Entgelts für den Erwerb einer Gewinnchance" gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV mit dem des "Einsatzes" für ein Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB insoweit deckt, als verlangt wird, dass die Gewinnchance gerade aus dem Entgelt erwächst (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 29. September 1986 - 4 StR 148/86 - BGHSt 34, 171 ).
  • VGH Bayern, 06.12.2013 - 22 N 13.788

    Klage gegen Satzung über Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen; Abweichung zwischen

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 7.13
    Da das Revisionsgericht diejenige Rechtslage zugrunde legen muss, die das Berufungsgericht, entschiede es jetzt, anzuwenden hätte (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 18. Dezember 1992 - BVerwG 7 C 16.92 - BVerwGE 91, 334 = Buchholz 113 § 12 InVorG Nr. 1 und vom 16. Oktober 2013 - BVerwG 8 C 21.12 - BVerwGE 148, 146 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 289 = GewArch 2014, 217 m.w.N.), beurteilt sich dies nach dem Glücksspielstaatsvertrag in der Fassung des am 1. Juli 2012 in Baden-Württemberg in Kraft getretenen Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages vom 15. November 2011 (GBl vom 29. Juni 2012, S. 387), der nunmehr gemäß § 33 GlüStV revisibel ist.
  • BGH, 04.02.1958 - 5 StR 579/57
    Auszug aus BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 7.13
    Der Hinweis der Beklagten auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Februar 1958 (5 StR 579/57 - BGHSt 1, 209 [richtig: BGHSt 11, 209 - d. Red.] gibt zu einer anderen Beurteilung keine Veranlassung.
  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 16.92

    Investitionsgesetz - Investitionsvorrangverfahren - Investitionsbescheinigung -

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 7.13
    Da das Revisionsgericht diejenige Rechtslage zugrunde legen muss, die das Berufungsgericht, entschiede es jetzt, anzuwenden hätte (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 18. Dezember 1992 - BVerwG 7 C 16.92 - BVerwGE 91, 334 = Buchholz 113 § 12 InVorG Nr. 1 und vom 16. Oktober 2013 - BVerwG 8 C 21.12 - BVerwGE 148, 146 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 289 = GewArch 2014, 217 m.w.N.), beurteilt sich dies nach dem Glücksspielstaatsvertrag in der Fassung des am 1. Juli 2012 in Baden-Württemberg in Kraft getretenen Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages vom 15. November 2011 (GBl vom 29. Juni 2012, S. 387), der nunmehr gemäß § 33 GlüStV revisibel ist.
  • VG München, 07.02.2023 - M 27 K 22.3269

    Glückspielrechtliche Untersagung, Verhältnis des Glückspielstaatsvertrages zum

    Das Bundesverwaltungsgericht habe wiederholt entschieden, dass sich die Begriffe jedenfalls insoweit deckten, als verlangt werde, dass die Gewinnchance gerade aus dem Entgelt erwachse (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 - juris Rn. 22; U.v. 22.1.2014 - 8 C 26.12 - juris Rn. 12; U.v. 9.7.2014 - 8 C 7.13 - juris).

    Letztlich ergibt sich auch aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteile vom 16. Oktober 2013 - 8 C 21.12 - und vom 9. Juli 2014 - 8 C 7.13 -, jeweils juris, entgegen der Ansicht der Antragstellerin nicht, dass in jedem Fall eine Erheblichkeitsschwelle zu fordern wäre.

    Aus den zitierten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 - juris Rn. 22 ff.; U.v. 22.1.2014 - 8 C 26.12 - juris Rn. 12; U.v. 9.7.2014 - 8 C 7.13 - juris Rn. 10) ergibt sich hinreichend klar erkennbar, dass sich das Bundesverwaltungsgericht dort hinsichtlich des ordnungsrechtlichen Glücksspielbegriffs zur Deckungsgleichheit mit dem strafrechtlichen Glückspielbegriff ausdrücklich nur hinsichtlich des Ausschlusses reiner Teilnahmegebühren und damit einem auch ordnungsrechtlich erforderlichen Unmittelbarkeitszusammenhang geäußert hat.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 6 A 10562/14

    Verkauf von Losgutscheinen der "Aktion Mensch" ist keine Glücksspielvermittlung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (8 C 21.12, BVerwGE 148, 146, juris; 8 C 7.13, GewArch 2014, 458) muss sich die Gewinnchance bei einem Glücksspiel gerade aus der Entgeltzahlung ergeben; daran fehlt es, wenn mit ihr lediglich die Berechtigung zur Teilnahme erworben wird oder wenn erst weitere Umstände wie etwa das Verhalten von Mitspielern oder Aktivitäten des Spielteilnehmers selbst die Gewinnchance oder Verlustmöglichkeit entstehen lassen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2015 - 2 MB 1/15

    Glücksspiel (Untersagung von Sportwetten)

    Sofern Schwierigkeiten in Folge eines uneinheitlichen Verständnisses zwischen dem strafrechtlichen Glücksspielbegriff i.S.d. § 284 StGB und dem ordnungsrechtlichen Glücksspielbegriff i.S.d. § 3 Abs. 1 GlüStV 2012 prognostiziert werden und daher eine einheitliche Auslegung beider Begrifflichkeiten gefordert wird (Kruis, Verwaltungsakzessorietät und Einheit der Rechtsordnung - Plädoyer für eine einheitliche Auslegung des Glücksspielbegriffs in § 284 StGB, § 33 h GewO und § 3 I GlüStV, NVwZ 2012, 797), so bezieht sich diese Auseinandersetzung lediglich auf die Frage der Höhe des zu leistenden Entgeltes, nicht aber auf die Intensität des Zufallsmomentes (so auch BVerwG, Urt. v. 16.10.2013 - 8 C 21.12 -, NVwZ 2014, 889, 890 f.; Urt. v. 09.07.2014 - 8 C 7.13 -, NJW 2014, 3175, 3175).
  • VG Hamburg, 19.06.2020 - 14 E 5803/19

    Erwerb eines kostenpflichtigen Teilnahmecodes; "Entgelt" im

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Kammer anschließt, deckt sich das Tatbestandsmerkmal des "Entgelts für den Erwerb einer Gewinnchance" gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV mit dem des "Einsatzes" für ein Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB insoweit, als verlangt wird, dass die Gewinnchance gerade aus dem Entgelt erwächst (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.2014, 8 C 26/12, juris Rn. 12; Urt. v. 9.7.2014, 8 C 7/13, juris Rn. 10).

    Darin liegen wesentliche Unterschiede zu den von der Antragstellerin angeführten Fallkonstellationen, in denen zu Verkaufsaktionen kostenlose Gewinnspiele angeboten wurden (vgl. z.B. "Wette aufs Wetter" BVerwG, Urt. v. 9.7.2014, 8 C 7/13, juris; "Wette auf Weltmeisterschaft" VG München, Urt. v. 28.1.2014, M 16 K 13.4457, juris).

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2018 - 11 ME 541/18

    Aktivierungscodes; gewerbliche Spielvermittlung; Glücksspielaufsichtsbehörde;

    Zwar trifft es zu, dass der Spielvertrag erst bei Eingabe der Codes und nach erfolgreichem Abschluss der dazu erforderlichen Registrierung sowie der Durchführung der Altersverifizierung auf der Internetseite der Antragstellerin zustande kommt, während der Kauf eines Aktivierungscodes in einem Geschäft für sich gesehen noch nicht unmittelbar die Gewinnchance begründet (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21.11.2014 - 6 A 10562/14 -, DVBl 2015, 256, juris, Rn. 29 ff.; BVerwG, Urt. v. 9.7.2014 - 8 C 7/13 -, NJW 2014, 3175, juris, Rn. 10, jeweils m.w.N.).
  • VG Regensburg, 10.11.2016 - RO 5 K 16.853

    Untersagung von Fernsehwerbung für Internet-Glücksspiele

    Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.7.2014 - 8 C 7/13 Rn. 10 ist auch bei dieser Definition ein Einsatz wie beim strafrechtlichen Glücksspielbegriff erforderlich.
  • VG Schleswig, 04.09.2014 - 12 B 21/14

    Untersagung des Vertriebs von Sportwetten bei gleichzeitigem Duldungsangebot

    Soweit der Glücksspielstaatsvertrag 2012 Gegenstand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts war, ist er bisher nicht grundsätzlich beanstandet worden (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2013 - 8 C 21/12 - BVerwGE 148, 146 ff., Juris- Rn. 20 ff.) und wohl auch Urteil vom 09.07.2014 - 8 C 7/13 - Gründe liegen noch nicht vor.
  • VG Köln, 31.08.2022 - 24 L 1095/22
    Letztlich ergibt sich auch aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteile vom 16. Oktober 2013 - 8 C 21.12 - und vom 9. Juli 2014 - 8 C 7.13 -, jeweils juris, entgegen der Ansicht der Antragstellerin nicht, dass in jedem Fall eine Erheblichkeitsschwelle zu fordern wäre.
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