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   BVerwG, 22.12.1998 - 8 C 7.97   

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BVerwG, 22.12.1998 - 8 C 7.97 (https://dejure.org/1998,2336)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.1998 - 8 C 7.97 (https://dejure.org/1998,2336)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 1998 - 8 C 7.97 (https://dejure.org/1998,2336)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Betriebnahme einer Kläranlage - Überprüfung der Rechtswidrigkeit einer Abwasserabgabe - Minderung der Abgabepflicht - Sinn und Zweck der Abwasserabgaben - Anforderungen für die Berechnung der Abgabe

  • Judicialis

    AbwAG 1987 § 4 Abs. 1; ; AbwAG 1987 § 6; ; AbwAG 1987 § 9 Abs. 5; ; AbwAG 1987 § 10 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AbwAG (1987) § 4 Abs. 1 § 6 § 9 Abs. 5 § 10 Abs. 3
    Recht der Abwasserabgaben - Abwasserabgabe; Überwachungswert; Schadeinheiten; Meßergebnis; Ermittlung der Schadeinheiten; Inbetriebnahme einer Abwasserbehandlungsanlage; Erklärung von Überwachungswerten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Minderung der Abwasserabgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 604
  • DÖV 1999, 568 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 26.96

    Abwasserabgabe - Ausnahme von der Abgabepflicht - Verrechnung mit Investitionen

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1998 - 8 C 7.97
    Zur Vermeidung der andernfalls eintretenden Doppelbelastung durch den Investitionsaufwand und die gleichzeitig zu entrichtenden Abwasserabgaben soll der Einleiter als Betreiber der künftigen Abwasserbehandlungsanlage schon während der auf drei Jahre geschätzten Bauzeit so gestellt werden, als werde die Reinigungsleistung der neuen Anlage bereits erbracht (vgl. Urteile vom 13. November 1992 - BVerwG 8 C 17.90 - Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 1 S. 1 und vom 17. Oktober 1997 - BVerwG 8 C 26.96 - Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 2 S. 1 ).

    Zutreffend ist das Oberverwaltungsgericht davon ausgegangen, der Dreijahreszeitraum des § 10 Abs. 3 AbwAG beziehe sich nicht auf Abgabenjahre, sondern sei taggenau vom maßgeblichen Zeitpunkt der Inbetriebnahme rückzuberechnen (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1997 BVerwG 8 C 26.96 a.a.O. ).

    Dies folgt daraus, daß die Freistellung von der Abwasserabgabe mit Blick auf den vorgesehenen Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer besseren Abwasserbehandlungsanlage nur vorläufigen Charakter hat, die endgültige Bemessung der Abgabenminderung aber von der tatsächlichen Inbetriebnahme abhängt (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1997 BVerwG 8 C 26.96 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.12.1995 - 4 C 7.94

    Abwasserabgaben - Schadstoffracht - Abwassereinleitungsbescheid -

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1998 - 8 C 7.97
    Bei § 6 AbwAG handelt es sich vielmehr lediglich um einen Auffangtatbestand (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1995 BVerwG 4 C 7.94 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 3 S. 1 ).
  • BVerwG, 13.11.1992 - 8 C 17.90

    Abwasserabgabepflicht - Abwasserbehandlungsanlag - Niederschlagswasser

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1998 - 8 C 7.97
    Zur Vermeidung der andernfalls eintretenden Doppelbelastung durch den Investitionsaufwand und die gleichzeitig zu entrichtenden Abwasserabgaben soll der Einleiter als Betreiber der künftigen Abwasserbehandlungsanlage schon während der auf drei Jahre geschätzten Bauzeit so gestellt werden, als werde die Reinigungsleistung der neuen Anlage bereits erbracht (vgl. Urteile vom 13. November 1992 - BVerwG 8 C 17.90 - Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 1 S. 1 und vom 17. Oktober 1997 - BVerwG 8 C 26.96 - Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 2 S. 1 ).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 10.95

    Kommunalabgaben - Abwasserabgabe, Dreimonatiger Mindestzeitraum geringerer

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1998 - 8 C 7.97
    Der eindeutige Wortlaut setzt einer zweckorientierten Auslegung - wie auch einer verfassungskonformen Auslegung - von vornherein Grenzen (vgl. Urteil vom 23. August 1996 BVerwG 8 C 10.95 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 4 S. 7 sowie zur verfassungskonformen Auslegung BVerfGE 8, 28, 34; 71, 81, 105).
  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1998 - 8 C 7.97
    Der eindeutige Wortlaut setzt einer zweckorientierten Auslegung - wie auch einer verfassungskonformen Auslegung - von vornherein Grenzen (vgl. Urteil vom 23. August 1996 BVerwG 8 C 10.95 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 4 S. 7 sowie zur verfassungskonformen Auslegung BVerfGE 8, 28, 34; 71, 81, 105).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1998 - 8 C 7.97
    Der eindeutige Wortlaut setzt einer zweckorientierten Auslegung - wie auch einer verfassungskonformen Auslegung - von vornherein Grenzen (vgl. Urteil vom 23. August 1996 BVerwG 8 C 10.95 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 4 S. 7 sowie zur verfassungskonformen Auslegung BVerfGE 8, 28, 34; 71, 81, 105).
  • BVerwG, 15.01.2002 - 9 C 4.01

    Abwasserabgabe, Erklärungspflicht, 4 aus 5-Regel, Rahmen-Abwasser-VwV, höchstes

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht bereits im Urteil vom 22. Dezember 1998 (BVerwG 8 C 7.97 - Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 3, S. 10) ausgeführt, dass in den Fällen des § 6 Abs. 1 Satz 2 AbwAG 1991 die Höhe der Abwasserabgabe stets von dem "zufällig" höchsten Messergebnis abhängig sei.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2021 - 4 L 84/20

    Bemessung der Abwasserabgabe bei Störfall

    Der Gesetzgeber hat damit bewusst in Kauf genommen, dass in diesen Fällen die Höhe der Abwasserabgabe von dem "zufällig" höchsten bzw. dem einzig verwertbaren Messergebnis abhängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1998 - 8 C 7/97 -, juris, Rn. 13; Urteil vom 15. Januar 2002 - 9 C 4/01 -, juris, Rn. 23; Zöllner, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG & AbwAG, § 6 AbwAG Rn. 17 ).

    Ein Ermessen des Beklagten besteht insoweit nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1998 - 8 C 7/97 -, juris, Rn. 16:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2000 - 9 A 4863/98

    Rechtswidrigkeit eines abwasserrechtlichen Festsetzungsbescheides;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1998 - 8 C 7.97 -, S. 8 des amtlichen Entscheidungsabdrucks: "in den Fällen des § 6 Abs. 1 Satz 2 AbwAG ist die Abwasserabgabe stets von dem zufälligen höchsten Messergebnis abhängig".

    vgl. hierzu ausführlich: BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1998, a.a.O. (S. 8 ff. des amtlichen Entscheidungsabdrucks).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 LB 155/02

    Abwasserabgabe, Verrechnung, Investitionskosten, Kläranlage, Nachklärbecken

    Über das Vorliegen dieser Voraussetzungen war in dem nach § 10 Abs. 1 AG-AbwAG i.V.m. § 1 Satz 2 AbwAG zu erlassenden Abgabebescheid zu entscheiden; gerichtlicher Rechtsschutz war mithin durch Anfechtungsklage zu erlangen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.12.1998 - 8 C 7.97 -, NVwZ-RR 1999, 604).
  • BVerwG, 31.05.1999 - 8 B 70.99

    Abwasserabgabe, Verrechnung der Abwasserabgabe, Inbetriebnahme einer

    Zur Vermeidung der andernfalls eintretenden Doppelbelastung durch den Investitionsaufwand und die gleichzeitig zu entrichtenden Abwasserabgaben soll der Einleiter als Betreiber der künftigen Anlage schon während der auf drei Jahre geschätzten Bauzeit weniger oder keine Abwasserabgabe zahlen müssen (vgl. Urteile vom 17. Oktober 1997 - BVerwG 8 C 26.96 - a.a.O. und vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 7.97 -, zur Veröffentlichung in Buchholz unter 401.64 § 10 AbwAG vorgesehen, UA S. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2008 - 9 A 209/05

    Antrag auf teilweisen Erlass einer Abwasserabgabe; Verpflichtung der Behörde zur

    BVerwG, Urteil vom 22.12.1998 - 8 C 7.97 -, NVwZ-RR 1999, 604.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2000 - 2 S 944/98

    Abwasserabgabe - Ermäßigung des Abgabesatzes

    Er regelt nämlich, dass bei einem Verstoß gegen die Erklärungsverpflichtung nach § 6 Abs. 1 S. 1 AbwAG eine Ermäßigung des Abgabesatzes selbst dann ausscheidet, wenn der Einleiter die Anforderung nach § 7a Abs. 1 WHG oder sogar höhere Anforderungen einhält (BVerwG, Urteil vom 22.12.1998 - 8 C 7.97-, NVwZ-RR 1999, 604, 605; Köhler, Abwasserabgabengesetz 1999, Rdnr. 32 zu § 9; Berendes, Das Abwasserabgabengesetz, 3. Aufl., S. 146).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2011 - 9 A 2200/09

    Nichtfestsetzung eines Parameters seitens der Wasserbehörde als Ausdruck

    vgl. zum Verständnis des § 6 Abs. 1 AbwAG als Auffangtatbestand bei behördlichen Vollzugsdefiziten BVerwG, Urteile vom 22. Dezember 1998 - 8 C 7.97 -, NVwZ-RR 1999, 604, und vom 15. Januar 2002 - 9 C 4.01 -,a. a. O.
  • VG Düsseldorf, 18.11.2004 - 8 K 960/04

    Streit um die Ablehnung eines Erlassantrages hinsichtlich einer Abwasserabgabe;

    Dadurch sollen die Einleiter angehalten werden, rechtzeitig und vollständig die erforderlichen Angaben für das Veranlagungsjahr zu machen, BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1998 - 8 C 7/97 -, in: JURIS, mit Hinweis auf BT/Ds. 10/5533, Seite 13.
  • BVerwG, 01.06.1999 - 8 B 71.99

    Aufwendungen für die Errichtung einer Abwasserbehandlungsanlage - Vorliegen der

    Zur Vermeidung der andernfalls eintretenden Doppelbelastung durch den Investitionsaufwand und die gleichzeitig zu entrichtenden Abwasserabgaben soll der Einleiter als Betreiber der künftigen Anlage schon während der auf drei Jahre geschätzten Bauzeit weniger oder keine Abwasserabgabe zahlen müssen (vgl. Urteile vom 17. Oktober 1997 - BVerwG 8 C 26.96 - a.a.O. und vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 7.97 -, zur Veröffentlichung in Buchholz unter 401.64 § 10 AbwAG vorgesehen, UA S. 7).
  • BVerwG, 02.06.1999 - 8 B 84.99

    Zeitpunkt der Inbetriebnahme von Zentralkläranlagen - Verrechnung von

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