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   BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 7.98   

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BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 7.98 (https://dejure.org/1999,2442)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1999 - 8 C 7.98 (https://dejure.org/1999,2442)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1999 - 8 C 7.98 (https://dejure.org/1999,2442)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beitragspflicht - Erschließungsanlage - Förmlich festgesetztes Sanierungsgebiet - Beitragsausschluß

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erschließungsanlage im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet, Beitragsausschluß

  • Judicialis

    BauGB § 154 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 154 Abs. 1 Satz 2
    Erschließungsanlage im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet, Beitragsausschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 669
  • ZMR 1999, 664
  • DVBl 1999, 1652
  • ZfBR 1999, 276
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 40.83

    Sanierungsgebiet - Beitragserhebung - Erschließungsanlage - Ordnungsmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 7.98
    aa) Allerdings trifft es zu, daß Zweck der gesetzlichen Regelung, die der früheren Vorschrift des § 6 Abs. 7 StBauFG weitgehend entspricht und an deren Stelle getreten ist, darin besteht, eine mögliche Doppelbelastung der Grundstückseigentümer mit Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträgen einerseits und Ausgleichsbeträgen nach § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB andererseits zu vermeiden (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 40.83 - BVerwGE 68, 130 = Buchholz 406.15 § 6 StBauFG Nr. 1 S. 1 unter Hinweis auf BTDrucks VI/510 S. 30 zu § 6).

    Denn eine Doppelbelastung, die die Besserstellung der Anlieger von Erschließungsanlagen im Sanierungsgebiet gegenüber allen sonstigen Beitragspflichtigen im Gemeindegebiet rechtfertigt (vgl. dazu Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 40.83 - a.a.O.), kommt für die Eigentümer der außerhalb des Sanierungsgebiets gelegenen Anliegergrundstücke von vornherein nicht in Betracht, weil diese nicht zu Ausgleichsbeträgen nach § 41 Abs. 4 StBauFG (jetzt: § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB) herangezogen werden können.

    Nach dem erschließungsbeitragsrechtlichen Erforderlichkeitsbegriff, der dem sanierungsrechtlichen Begriff entspricht (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 40.83 - a.a.O. S. 135 bzw. S. 5), ist die Erforderlichkeit der Erschließungsanlage im Sinne des § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB immer dann gegeben, wenn die Entscheidung der Gemeinde auf sachlich vertretbaren Gründen beruht (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 28.76 - BVerwGE 59, 249 = Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 14 S. 2 und Beschluß vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Aufl. 1999, § 15 Rn. 8).

    cc) Etwas anderes läßt sich - worauf die Klägerin ebenfalls zu Recht hinweist - entgegen der Ansicht der Vorinstanzen auch nicht aus dem Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 40.83 - (BVerwGE 68, 130 = Buchholz 406.15 § 6 StBauFG Nr. 1) herleiten.

  • BVerwG, 16.05.1991 - 3 C 34.89

    Rechtmäßigkeit einer Änderung und Rückforderung von Kriegsschadenrente -

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 7.98
    Die Beurteilung des Rechtsschutzbedürfnisses für die weiterhin begehrte Aufhebung des geänderten Bescheids richtet sich also maßgeblich danach, welchen Regelungsinhalt der angefochtene und der ihn ändernde Bescheid jeweils haben (vgl. Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 3 C 34.89 - Buchholz 427.3 § 290 LAG Nr. 15 S. 1 ).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 7.98
    Nach dem erschließungsbeitragsrechtlichen Erforderlichkeitsbegriff, der dem sanierungsrechtlichen Begriff entspricht (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 40.83 - a.a.O. S. 135 bzw. S. 5), ist die Erforderlichkeit der Erschließungsanlage im Sinne des § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB immer dann gegeben, wenn die Entscheidung der Gemeinde auf sachlich vertretbaren Gründen beruht (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 28.76 - BVerwGE 59, 249 = Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 14 S. 2 und Beschluß vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Aufl. 1999, § 15 Rn. 8).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 7.98
    Nach dem erschließungsbeitragsrechtlichen Erforderlichkeitsbegriff, der dem sanierungsrechtlichen Begriff entspricht (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 40.83 - a.a.O. S. 135 bzw. S. 5), ist die Erforderlichkeit der Erschließungsanlage im Sinne des § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB immer dann gegeben, wenn die Entscheidung der Gemeinde auf sachlich vertretbaren Gründen beruht (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 28.76 - BVerwGE 59, 249 = Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 14 S. 2 und Beschluß vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Aufl. 1999, § 15 Rn. 8).
  • BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 244.97

    Vorläufiger Bescheid; Vorausleistungsbescheid; endgültiger Bescheid;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 7.98
    Diese Grundsätze gelten in gleicher Weise für das Verhältnis eines angefochtenen vorläufigen Gebührenbescheids bzw. eines Vorausleistungsbescheids zu einem endgültigen Heranziehungsbescheid (vgl. Beschluß vom 19. Dezember 1997 - BVerwG 8 B 244.97 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 251 S. 43 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2004 - 1 L 189/01

    Ausbaubeitrag; Nachschieben einer rechtswirksamen Satzung; Sanierungsgebiet;

    Zu ihrer Beantwortung ist davon auszugehen, dass für den Sonderfall der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes, in dem das Sanierungsverfahren unter Anwendung u.a. des § 154 BauGB erfolgt, kein gesondertes Erfordernis einer Abschnittsbildung besteht, falls ein Teil der ausgebauten Anlage über die Grenzen des Gebietes hinausragt (vgl. Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2003, § 8 Rn. 111, 225; ders., Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl., § 3 Rn. 4; OVG Münster, Beschluss vom 09.04.1998 - 15 A 7071/95 - Gemeindehaushalt 2000, 134 - zitiert nach JURIS; die Entscheidung des OVG Münster wird bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 28.04.1999 - 8 C 7/98 -, NVwZ-RR 1999, 669 ).

    Die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes zieht nach Maßgabe von § 154 Abs. 1 Satz 2 BauGB bundesrechtlich die Konsequenz nach sich, dass für das betreffende Gebiet auch landesrechtliche Bestimmungen über Ausbaubeiträge nicht anzuwenden sind, also Ausbaubeiträge dort nicht erhoben werden können (vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl., § 3 Rn. 3; OVG Münster, Beschluss vom 09.04.1998 - 15 A 7071/95 -, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 28.04.1999 - 8 C 7/98 -, a.a.O.).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 28.04.1999 - 8 C 7/98 -, a.a.O.) hat in dem von ihm entschiedenen Fall unter der Maßgabe, dass die Anlage mit dem Teil, an den dort das klägerische Grundstück angrenzte, ebenso wie dieses Grundstück selbst innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes liege, festgestellt, dass damit "alle Voraussetzungen für den in § 154 Abs. 1 Satz 2 BauGB vorgesehenen Ausschluss von der Beitragspflicht vor(liegen)".

    Vielmehr wird dies vom Gesetzgeber für innerhalb des Sanierungsgebietes gelegene Erschließungsanlagen im Verhältnis zu den ebenfalls im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücken generell unterstellt; der straßenbaubeitragsrechtliche Ausbau einer Erschließungsanlage innerhalb eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes für die innerhalb des Sanierungsgebietes gelegenen Grundstücke ist immer nach den Zielen und Zwecken der Sanierung erforderlich und daher beitragsfrei (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.04.1999 - 8 C 7/98 -, a.a.O.).

    Ebenso richtig ist es, dass die Eigentümer der an der W...Straße gelegenen Grundstücke im Sanierungsgebiet "Zentrumsbereich" nicht am Aufwand für den Anlagenausbau nördlich der Gebietsgrenze im Sanierungsgebiet "W...straße" beteiligt werden können, da es für die Anwendung des § 154 Abs. 1 Satz 2 BauGB ausreicht, dass ein Teil der ausgebauten Erschließungsanlage im Sanierungsgebiet liegt (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 09.04.1998 - 15 A 7071/95 - Gemeindehaushalt 2000, 134 - zitiert nach JURIS; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 28.04.1999 - 8 C 7/98 -, NVwZ-RR 1999, 669 - zitiert nach JURIS).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2004 - 1 L 240/01

    Begriff der Anlage im Sinne des Kreislaufabfallgesetzes (KAG);

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  • VG Berlin, 08.12.2015 - 19 K 243.10

    Erhebung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeitrags

    Es ist daher davon auszugehen, dass es sich bei der Verbesserung von Anbaustraßen gemäß § 147 Satz 1 Nr. 4 BauGB um Ordnungsmaßnahmen handelt, die im Sinne des § 146 Abs. 1 BauGB für die Ziele und Zwecke der Sanierung erforderlich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 7/98 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 21.01.2005 - 4 B 1.05

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen im Sanierungsgebiet

    Der Zweck der gesetzlichen Regelung besteht darin, eine mögliche Doppelbelastung der Grundstückseigentümer mit Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträgen einerseits und Ausgleichsbeträgen nach § 154 Abs. 1 Satz BauGB andererseits zu vermeiden (vgl. BVerwG, Urteil vom . Oktober 1983 BVerwG 8 C .83 , a.a.O. ; Urteil vom 28. April 1999 BVerwG 8 C 7.98 DVBl 1999, 1652 = Buchholz .11 § 154 BauGB Nr. ).

    Der Gesetzgeber hat angenommen, dass der für den Eigentümer mit der Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von Erschließungsanlagen im Sanierungsgebiet verbundene Vorteil sich regelmäßig im Bodenwert niederschlägt und deswegen zu einer Erhöhung des Ausgleichsbetrags führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1999 BVerwG 8 C 7.98 , a.a.O.).

    Auch insoweit geht es anders als bei Erschließungs- und Ausbaubeiträgen jedoch nicht um die Erfassung und Umlegung konkreter Kosten, sondern um die Wertsteigerung durch die Sanierung (vgl. BVerwG, Urteil vom . April 1999 BVerwG 8 C 7.98 , a.a.O.).

  • VG Berlin, 08.12.2015 - 19 K 273.09

    Erhebung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeitrags

    Es ist daher davon auszugehen, dass es sich bei der Verbesserung von Anbaustraßen gemäß § 147 Satz 1 Nr. 4 BauGB um Ordnungsmaßnahmen handelt, die im Sinne des § 146 Abs. 1 BauGB für die Ziele und Zwecke der Sanierung erforderlich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 7/98 -, juris Rn. 22).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.2015 - 6 A 11016/14

    Heranziehung zu wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau einer Straße

    Dieser Ausschluss gilt auch für landesrechtliche Straßenausbaubeiträge und ist nicht davon abhängig, dass die Maßnahmen für die Ziele und Zwecke der Sanierung erforderlich waren (BVerwG, 8 C 7.98, KStZ 1999, 189, juris; BVerwG, 4 B 1.05, BauR 2005, 1142, juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 8 C 40.83, BVerwGE 68, 130, juris; BVerwG, 8 C 7.98, KStZ 1999, 189, juris) können Aufwendungen für die Herstellung oder Verbesserung von Straßen im Sanierungsgebiet nach Maßgabe der Vorschriften über die Erhebung einmaliger Ausbaubeiträge nur dann auf die Grundstücke außerhalb des Sanierungsgebiets umgelegt werden, wenn und soweit sie nicht der Erschließung des Sanierungsgebiets, sondern der Grundstücke außerhalb des Sanierungsgebiets dienen (BVerwG 8 C 40.83, BVerwGE 68, 130, juris).

  • VG Arnsberg, 18.08.2008 - 14 K 2627/07

    Heranziehung zu einem sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag; Heranziehung zu

    Der Zweck der gesetzlichen Regelung besteht darin, eine mögliche Doppelbelastung der Grundstückseigentümer mit Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträgen einerseits und Ausgleichsbeträgen nach § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB andererseits zu vermeiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 40.83 -, a.a.O. ; Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 7.98 - DVBl 1999, 1652 = Buchholz 406.11 § 154 BauGB Nr. 3).

    Der Gesetzgeber hat angenommen, dass der für den Eigentümer mit der Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von Erschließungsanlagen im Sanierungsgebiet verbundene Vorteil sich regelmäßig im Bodenwert niederschlägt und deswegen zu einer Erhöhung des Ausgleichsbetrags führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 7.98 -, a.a.O.).

    Auch insoweit geht es - anders als bei Erschließungs- und Ausbaubeiträgen - jedoch nicht um die Erfassung und Umlegung konkreter Kosten, sondern um die Wertsteigerung durch die Sanierung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 7.98 -, a.a.O.).

  • VG Berlin, 08.12.2015 - 19 K 242.10

    Erhebung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeitrags

    Es ist daher davon auszugehen, dass es sich bei der Verbesserung von Anbaustraßen gemäß § 147 Satz 1 Nr. 4 BauGB um Ordnungsmaßnahmen handelt, die im Sinne des § 146 Abs. 1 BauGB für die Ziele und Zwecke der Sanierung erforderlich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 7/98 -, juris Rn. 22).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10530/04

    Eine Wertermittlung nach § 154 Abs 2 BauGB orientiert sich an dem

    Maßgeblich dafür ist die Zwecksetzung der Regelung: Damit soll zum einen eine Doppelbelastung der Eigentümer vermieden und gleichzeitig die sonst bestehende Erschließungsbeitragspflicht mit der Ausgleichsbeitragspflicht gebündelt werden (so BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1983 - 8 C 40.83 -, BVerwGE 68, 130 ff.; Kleiber, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Kommentar, Band 3, § 154 Rn. 70), ferner soll der durch die Erschließungs- oder Ausbaumaßnahme geschaffene Vorteil in einem von der Höhe der konkreten Ausbaukosten unabhängigen Verteilungssystem erfasst werden (so BVerwG, Urteil vom 28. April 1999 - 8 C 7.98 -, NVwZ-RR 1999, 669 f. [670]).
  • OVG Hamburg, 02.02.2012 - 4 Bf 75/09

    Bemessung des Ausgleichsbeitrags bei Sanierungsmaßnahme

    § 154 Abs. 1 Satz 2 BauGB bezweckt die Vermeidung einer Doppelbelastung der Grundstückseigentümer mit Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträgen einerseits und Ausgleichsbeträgen andererseits (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.1.2005, ZfBR 2005, 387, juris Rn. 11; Urt. v. 28.4.1999, NVwZ-RR 1999, 669, juris Rn. 23).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2004 - 6 A 10035/04

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

  • VG Oldenburg, 29.01.2008 - 1 A 4430/06

    Abrechnung einer teilweise im Sanierungsgebiet liegenden Straße

  • OVG Niedersachsen, 26.11.2009 - 9 LA 175/08

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für eine ehemals in einem förmlich

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2000 - 8 S 1810/99

    Ausgleichsbetrag für Bodenwerterhöhung durch Entwicklungsmaßnahme -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2005 - 6 A 10656/05

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge; unzulässige Einbeziehung eines

  • VG Berlin, 23.04.2013 - 19 L 117.12

    Festsetzung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrages

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