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   BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 71.87   

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BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 71.87 (https://dejure.org/1988,2055)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1988 - 8 C 71.87 (https://dejure.org/1988,2055)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1988 - 8 C 71.87 (https://dejure.org/1988,2055)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Konkretisierung des Begriffs der Erschließungsanlagen nach dem Bundesbaugesetz - Erschließungsbeiträge für selbstständige Grünanlagen - Anforderungen an die Berechnung der Höhe der Erschließungsgebühren - Rechtmäßigkeit von Beitragserschließungsbescheiden - Anforderungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer selbständigen öffentlichen Grünanlage; Erhöhung des Gemeindeanteils am Erschließungsaufwand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 212
  • ZMR 1989, 272
  • DVBl 1989, 417
  • DVBl 1989, 418
  • DÖV 1989, 857
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.04.1975 - IV C 37.73

    Erschlossensein von Grundstücken durch eine Grünanlage

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 71.87
    Zutreffend ist ferner, daß es an der Notwendigkeit im Sinne dieser Vorschrift vor allem bei besonders großen Anlagen fehlen kann (vgl. etwaUrteil vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - BVerwGE 48, 205 ).

    Handelt es sich dagegen um eine Grünanlage, die in ihrer durch den Flächenumfang gekennzeichneten Bedeutung zwar nicht mit einer Anlage der vorbezeichneten Art vergleichbar ist, gleichwohl aber als für die ordnungsgemäße Erschließung der Grundstücke ihres Abrechnungsgebiets reichlich groß bemessen zu sein scheint, kann sich allenfalls die Frage stellen, ob die Anlage in vollem Umfang erforderlich im Sinne des § 129 Abs. 1 Satz 1 BBauG ist (vgl. im einzelnenUrteil vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - a.a.O. S. 210).

    Bereitsim Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - (a.a.O. S. 210 f.) hat das Bundesverwaltungsgericht erkannt, es gebe Grünanlagen, die aus besonderen Gründen eindeutig vorwiegend von Personen besucht würden, die nicht auf den Grundstücken wohnen, die zum Kreis der durch diese Anlagen im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossenen Grundstücke gehören.

  • BVerwG, 08.01.1971 - IV C 43.69

    Erhebung eines Erschließungsbeitrages für eine Grünanlage - Erhebung eines

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 71.87
    Zwar läßt sich diesen Feststellungen nicht im einzelnen entnehmen, ob es sich bei der hier in Rede stehenden Anlage um eine selbständige Grünanlage mit einer oder gar mehreren unselbständigen Teileinrichtungen (Bestandteilen) "Kinderspielplatz" oder um einen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwaUrteil vom 8. Januar 1971 - BVerwG IV C 43.69 - BVerwGE 37, 76 f.) hinreichend begrünten selbständigen Kinderspielplatz handelt.
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 71.87
    Aus diesem Grunde muß jeweils auch geprüft werden, ob die Anlage überhaupt erforderlich ist (vgl. u.a.Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 28.76 - Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 14 S. 2 m.weit.Nachw.), und kann die Beitragsfähigkeit von für die Herstellung einer Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 BBauG entstandenen Kosten ausscheiden, wenn diese Frage ausnahmsweise einmal zu verneinen sein sollte.
  • BVerwG, 19.10.1984 - 8 C 52.83

    Erstattungsanspruch des Erschließungsunternehmers im Fall vertraglicher

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 71.87
    Zwar wird nach dem Willen des Gesetzgebers regelmäßig der der Allgemeinheit durch eine beitragsfähige Erschließungsanlage vermittelte Vorteil durch die in § 129 Abs. 1 Satz 3 BBauG angeordnete Eigenbeteiligung der Gemeinde abgegolten und kann die Festlegung eines höheren als des in dieser Vorschrift bestimmten Eigenanteils gemäß § 132 Nr. 2 BBauG nur durch eine Satzungsbestimmung erfolgen (vgl. u.a.Urteil vom 19. Oktober 1984 - BVerwG 8 C 52.83 - BVerwGE 70, 204 ).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 71.87
    Die Beantwortung der Frage, ob diese Bescheide - wie die Beklagte meint - rechtmäßig oder - wie das Berufungsgericht angenommen hat - rechtswidrig sind, richtet sich nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256) - BBauG - ungeachtet dessen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. u.a.Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2023 - 15 A 2995/18

    Aufwertungsbedürftig aufwertungsfähig Ausgleichsfläche; Ausgleichsmaßnahme;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1988 - 8 C 71.87 -, juris Rn. 13, OVG NRW, Beschluss vom 15. April 2021 - 15 A 149/20 -, juris Rn. 6 f.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1988 - 8 C 71.87 -, juris Rn. 13.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1988 - 8 C 71/87 -, juris Rn. 15.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1988 - 8 C 71.87 -, juris Rn. 13.

  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 6.88

    Vereinbarkeit eines Straßenausbaus mit dem Bebauungsplan; Planunterschreitung;

    Das zeigt die - jedenfalls prinzipielle - Vergleichbarkeit mit Einwänden etwa des Inhalts, daß eine zusätzliche Fahrspur außer Ansatz bleiben müsse, weil sie wegen des Durchgangsverkehrs gebaut worden sei (vgl. Urteile vom 8. August 1975 - BVerwG IV C 74.73 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 22 S. 6 und vom 24. November 1978 - BVerwG 4 C 18.76 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 11 S. 14 ), oder daß - bei einer Grünanlage - nicht sämtliche Kosten auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt werden dürften, weil die Anlage z.B. auch als Schulhof oder für Erholungssuchende diene, die außerhalb des erschlossenen Bereichs wohnen (vgl. Urteile vom 25. April 1975 - BVerwG IV C 37.73 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 21 S. 1 und vom 11. November 1988 - BVerwG 8 C 71.87 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 56 S. 43 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 15 A 457/20

    Erschließungsanlage; Grünanlage; Notwendigkeit für die Erschließung;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1988 - 8 C 71.87 -, juris Rn. 13.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 13. August 1993 - 8 C 47.91 -, juris Rn. 13, und vom 11. November 1988- 8 C 71.87 -, juris Rn. 13.

    Handelt es sich dagegen um eine Grünanlage, die in ihrer durch den Flächenumfang gekennzeichneten Bedeutung zwar nicht mit einer Anlage der vorbezeichneten Art vergleichbar ist, gleichwohl aber als für die ordnungsgemäße Erschließung der Grundstücke ihres Abrechnungsgebiets reichlich groß bemessen zu sein scheint, kann sich allenfalls die Frage stellen, ob die Anlage in vollem Umfang erforderlich im Sinne des § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1988 - 8 C 71.87 -, juris Rn. 13.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1988 - 8 C 71.87 -, juris Rn. 17 m. w. N.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1990 - 2 S 1660/88

    Zur Erschließungsbeitragspflicht bei begrünten Kinderspielplätzen

    Selbständige öffentliche Kinderspielplätze sind als Grünanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 3 BBauG anzusehen, wenn die vorhandene Begrünung den Charakter der Anlage in ausreichendem Umfang mitbestimmt (BVerwG, Urteil vom 11.11.1988 -- 8 C 71.87 --, Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 56).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11.11.1988 -- 8 C 71.87 --, aaO) beurteilt sich die Notwendigkeit von Grünanlagen danach, ob die Herstellung dieser Anlagen für die ihnen jeweils zuzurechnenden Baugebiete als nach städtebaulichen Grundsätzen angemessene Lösung erscheint.

    Eine Erhöhung der gemeindlichen Eigenbeteiligung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11.11.1988 -- 8 C 71.87 --, aaO) angezeigt, wenn aufgrund konkreter Umstände zu erwarten ist, daß eine beitragsfähige Grünanlage in ganz überwiegendem Maße von Grundstücken aus genutzt wird, die nicht zum Kreis der im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossenen Grundstücke gehören.

    Wenn ein Kinderspielplatz von einem größerem Kreis von Kindern außerhalb des Abrechnungsgebietes benutzt werden würde, was der Kläger behauptet, so wäre diesem Umstand, wie oben ausgeführt, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11.11.1988 -- 8 C 71.87 -- aaO) durch eine angemessene Erhöhung des Gemeindeanteils (§ 129 Abs. 1 S. 3 BBauG) Rechnung zu tragen.

  • VG Köln, 15.05.2018 - 17 K 4264/16
    vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.1988 - 8 C 71.87 -, juris, Rn. 13.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.1988 - 8 C 71.87 -, juris, Rn. 13.

    vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25.04.1975 - IV C 37.73 -, juris, Rn. 7 zu einer 9.652 qm großen Grünanlage; s. auch zu noch größeren, von der Rechtsprechung als insoweit "notwendig" erachteten Grünanlagen BVerwG, Urteil vom 11.11.1988 - 8 C 71.87 -, juris, Rn. 13 (11.028 qm); VG Münster, Beschluss vom 09.02.2007 - 3 L 922/06 -, juris, Rn. 20 (18.388 qm); BVerwG, Urteil vom 13.08.1993 - 8 C 47.91 -, juris, Rn. 14, 16 (78.000 und ca. 120.000 qm).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2018 - 2 LB 2/17

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag

    Aus diesem Grunde muss jeweils geprüft werden, ob die Anlage überhaupt erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1988 - 8 C 71.87 -, juris, Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1994 - 2 S 2142/93

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags für eine selbständige öffentliche Grünanlage

    Maßgeblich für die Qualifizierung einer Anlage als "Grünanlage" ist, wie bereits unter der Geltung des Bundesbaugesetzes, ob die vorhandene Begrünung den Charakter der Anlage in ausreichendem Umfang mitbestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 8.1.1971, BVerwGE 37, 76; Urteil vom 10.5.1985, 8 C 17 - 20.84, DÖV 1985, S. 1060 = NVwZ 1985, S. 833; Urteil vom 11.11.1988, 8 C 71.87, VBlBW 1988, S. 26; Urteil des erk. Senats vom 25.6.1987 - 2 S 1966/85 - vom 30.8.1990 - 2 S 1660/88 -).

    Die Notwendigkeit von Grünanlagen beurteilt sich danach, ob die Herstellung dieser Anlagen für die ihnen jeweils zuzurechnenden Baugebiete als nach städtebaulichen Grundsätzen angemessene Lösung erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.11.1988, 8 C 71.87, Buchholz 406.11 § 127 BBauGB Nr. 56 = KStZ 1989, S. 71 = DVBl. 1989, S. 418 = DÖV 1989, S. 857; Urteil des erk. Senats vom 30.8.1990 - 2 S 1660/88 -).

    So scheiden große Grünanlagen aus, die als Erholungsgebiete für die Gesamtbevölkerung einer Gemeinde oder auch nur eines Ortsteils in Frage kommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1970, aaO; Urteil vom 11.11.1988, 8 C 71.87, aaO).

  • BVerwG, 13.08.1993 - 8 C 36.91

    Rückzahlung einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag für die Kosten

    Die Herstellung des Lärmschutzwalls würde gleichwohl eine Erschließungsbeitragspflicht nicht entstehen lassen, wenn es der Anlage - ihr schon als solcher - an der Erforderlichkeit im Sinne des § 129 Abs. 1 Satz 1 BauG fehlen sollte (vgl. zu dieser Anforderung im Zusammenhang mit § 127 Abs. 2 BauGB Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 8 C 71.87 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 56 S. 43 ).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 11.94

    Unselbständige Anschlußberufung - Identität der Gegenstände von (Haupt-)Berufung

    Ihr kommt keine überlokale Funktion zu (vgl. dazu Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 8 C 71.87 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 56 S. 43 [45 f.]).
  • VG Berlin, 17.02.2012 - 13 L 191.11

    Anlieger müssen vorläufig Kosten für Tilla-Durieux-Park tragen

    Der Park hat mit knapp 25.000 qm Größe keine die Abrechenbarkeit hindernde Ausdehnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1988 - 8 C 71/87 -: erst bei einer Größe, die dem Englischen Garten in München oder dem Tiergarten vergleichbar ist).

    Das trifft erst zu, wenn die Fläche einer solchen Gesamtanlage die typische Größenordnung von Grünanlagen innerhalb von Baugebieten sprengt und sich angesichts dessen der Eindruck aufdrängt, sie könne in ihrer Bedeutung für die physische und psychische Erholung von Menschen nicht nur einem Baugebiet oder einzelnen zusammenhängenden Baugebieten zuzuordnen sein, sie komme vielmehr nach ihrer Funktion, wie etwa der Tiergarten in Berlin oder der Englische Garten in München, einer ganzen Gemeinde oder (bei größeren Städten) einem ganzen Ortsteil zugute (vgl. im einzelnen Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 8 C 71.87 - a.a.O., S. 46).

    Selbst wenn die Vorschrift im Hinblick auf § 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB ("mindestens" 10 vom Hundert) in dieser Weise auszulegen sein sollte, so lägen jedenfalls die vom BVerwG (Urteil vom 11. November 1988 - 8 C 71/87 -) entwickelten Voraussetzungen, unter denen der Eigenanteil zwingend heraufzusetzen ist, nicht vor.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1989 - 3 A 1004/87
  • VGH Bayern, 21.03.2007 - 6 BV 04.2161

    Erschließungsbeitragsrecht: Ausreichende Größe von selbständigen Grünanlagen //

  • BVerwG, 13.08.1993 - 8 C 47.91

    Erschließungsbeitragsrecht; Notwendigkeit einer Grünanlage

  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 28.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Unselbständige Kinderspielplätze als Bestandteile von

  • VG Ansbach, 05.08.2022 - AN 9 K 21.00998

    Klage gegen Verpflichtung zur Vorlage eines Bauantrages

  • VG Münster, 13.12.2019 - 3 K 54/18

    Grünanlage Notwendigkeit notwendig Erschließungsanlage

  • VGH Bayern, 17.10.2008 - 6 B 06.1138

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 15 A 149/20

    Erschließungsanlage; Grünanlage; Notwendigkeit für die Erschließung;

  • VG Köln, 09.12.2019 - 17 L 349/19
  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 7.88

    Festsetzung von Verkehrsanlagen im Bebauungsplan - Vereinbarkeit eines

  • BVerwG, 01.11.1993 - 8 B 155.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zulässige

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 15 A 386/20

    Erschließungsanlage; Grünanlage; Notwendigkeit für die Erschließung;

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1147

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 15 A 385/20

    Erschließungsanlage; Grünanlage; Notwendigkeit für die Erschließung;

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1141

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1153

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1143

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1146

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1139

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1140

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1155

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

  • OVG Sachsen, 24.07.2012 - 5 A 137/10

    Grünanlage, Außenbereich, Gartenersatzfunktion, Notwendigkeit

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1145

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

  • VG Münster, 09.02.2007 - 3 L 922/06

    "Notwendigkeit" einer Grünanlage zur Erschließung eines Baugebiets; Sprengung der

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1144

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbstständige Grünanlage; Aufenthalts-

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