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   BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 74.80   

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BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 74.80 (https://dejure.org/1982,3216)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1982 - 8 C 74.80 (https://dejure.org/1982,3216)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1982 - 8 C 74.80 (https://dejure.org/1982,3216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung eines Darlehens aus öffentlichen Mitteln zur Schaffung von Wohnungen - Festsetzung bzw. Genehmigung der zulässigen Miete - Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Feststellung eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses - Offenstehen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 21.03.1979 - 8 C 69.78

    Sanktionen bei Belassung nichtberechtigter Personen in Sozialwohnungen -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 74.80
    Sie sollen vielmehr den "Schaden" ausgleichen, der der öffentlichen Hand durch den Gesetzesverstoß des Vermieters entstanden ist; mittelbar wird bezweckt, den Vermieter zu einem gesetzmäßigen Handeln zu veranlassen (Urteile des Senatsvom 21. März 1979 - BVerwG 8 C 69.78 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 1 S. 1 [2 f.] undvom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 70.78 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 7 [9 f.]).

    Aus der Ausgleichsfunktion der Geldleistungen folgt, daß sie nicht mehr erhoben werden dürfen, wenn der Vermieter zuviel geforderte Mietbeträge zurückgezahlt und damit den rechtswidrigen Zustand als Voraussetzung eines "Schadensausgleichs" beseitigt hat (vgl. auch dasUrteil vom 21. März 1979 - BVerwG 8 C 69.78 - a.a.O. S. 5).

  • BVerwG, 23.04.1975 - VIII C 93.70

    Ausbau eines Wohnhauses

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 74.80
    Zwar besteht zwischen den Klägern und dem Beklagten ein durch die Bewilligung öffentlicher Mittel für den Bau der Wohnungen im Hause der Kläger entstandenes öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis (Urteil vom 23. April 1975 - BVerwG VIII C 93.70 - Buchholz 454.32 § 8 a WoBindG 1974 Nr. 1 S. 1 [3]).

    Zwar hat der Senat in seinemUrteil vom 23. April 1975 (- BVerwG VIII C 93.70 - Buchholz 454.32 § 8 a WoBindG 1974 Nr. 1 S. 1 [3]) ein rechtliches Interesse der damaligen Klägerin an der begehrten Feststellung, ohne eine behördliche Genehmigung auf der Grundlage einer von ihr selbst errechneten Durchschnittsmiete Einzelmieten fordern zu dürfen, mit der Erwägung bejaht, die Klägerin müsse (ohne Rücksicht darauf, welche Ansprüche sie für die Vergangenheit gegenüber den Mietern durchsetzen könne) mit Sanktionen des Beklagten rechnen, wenn sie ohne die gesetzlich geforderte Genehmigung (auf der Grundlage der von ihr selbst aufgestellten Wirtschaftlichkeitsberechnung) Ansprüche gegen ihre Mieter erhebe und möglicherweise mit ihnen entsprechende Vereinbarungen treffe; das gelte für die weitere Zukunft, solange die Bindung der Klägerin gegenüber dem Beklagten bestehe.

  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 74.80
    Außerdem kommt vorbeugender Rechtsschutz durch Feststellungsklage gegen drohende Sanktionen - namentlich angekündigte Verwaltungsakte wie die Erhebung von Geldleistungen nach § 25 Abs. 1 WoBindG - in Betracht (vgl. etwaUrteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 5.70 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 41 S. 25;Beschluß vom 28. Dezember 1971 - BVerwG IV B 121.67 - a.a.O.;Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 17.71 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 10 S. 22 [24 f.];Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 4 C 5.78 - Buchholz 407.4 § 16 FStrG Nr. 1 S. 1 [10]).

    Den Klägern fehlt jedoch das für die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes erforderliche qualifizierte Rechtsschutzinteresse, weil sie sich im konkreten Fall in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verweisen lassen müssen (Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 4 C 5.78 - a.a.O. S. 10 mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 30.01.1981 - 5 C 57.80

    Unzulässigkeit der Revision wegen fehlender Begründung

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 74.80
    "Die Revisionsbegründung muß erkennen lassen, daß der Revisionskläger den Streitstoff gesichtet und rechtlich durchdrungen hat" (Beschluß vom 30. Januar 1981 - BVerwG 5 C 57.80 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 56 S. 1).

    Das gilt selbst dann, wenn die Entscheidung über die Revision nur von der Auslegung einer einzigen Vorschrift abhängt (Beschluß vom 30. Januar 1981 - BVerwG 5 C 57.80 - a.a.O. mit weiteren Hinweisen).

  • BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 70.78

    Heranziehung zu Geldleistungen wegen Verletzung von Vorschriften des

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 74.80
    Sie sollen vielmehr den "Schaden" ausgleichen, der der öffentlichen Hand durch den Gesetzesverstoß des Vermieters entstanden ist; mittelbar wird bezweckt, den Vermieter zu einem gesetzmäßigen Handeln zu veranlassen (Urteile des Senatsvom 21. März 1979 - BVerwG 8 C 69.78 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 1 S. 1 [2 f.] undvom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 70.78 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 7 [9 f.]).
  • BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 18.79

    Handwerk - Ausnahmebewilligung - Bewerber - Eintragung in die Handwerksrolle

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 74.80
    Ein Feststellungsinteresse besteht erst dann, wenn "nach Lage des konkreten Falles mit einem solchen Verhalten der Behörde zu rechnen ist"(Urteil vom 13. November 1980 - BVerwG 5 C 18.79 - BVerwGE 61, 145 [149]).
  • BVerwG, 09.12.1981 - 8 C 39.80

    Verhältnis zwischen Fortsetzungsfeststellungsantrag und Erledigungserklärung;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 74.80
    Die mit der Erledigungserklärung erstrebte bloße Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO läßt keinen Raum für die mit einem Antrag nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO begehrte Sachentscheidung (vgl. Urteil des Senatsvom 9. Dezember 1981 - BVerwG 8 C 39.80 - [UA S. 6]).
  • BVerwG, 28.04.1981 - 2 C 18.80

    Revisionsbegründung - Hinweispflicht des Vorsitzenden - Begründung der

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 74.80
    Eines solchen ausdrücklichen Zitats bedarf es nicht, weil den Ausführungen der Revisionsbegründung die als verletzt angesehene Rechtsnorm noch mit hinreichender Sicherheit zu entnehmen ist (Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 80.66 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 39 S. 17;Urteil vom 28. April 1981 - BVerwG 2 C 18.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 31 S. 1 [4]).
  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 80.66

    Neuverteilung von Flurstücken zur Flurbereinigung - Einordnung eines

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 74.80
    Eines solchen ausdrücklichen Zitats bedarf es nicht, weil den Ausführungen der Revisionsbegründung die als verletzt angesehene Rechtsnorm noch mit hinreichender Sicherheit zu entnehmen ist (Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 80.66 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 39 S. 17;Urteil vom 28. April 1981 - BVerwG 2 C 18.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 31 S. 1 [4]).
  • BVerwG, 03.03.1972 - IV C 4.69

    Minigolfanlage im Außenbereich; Nachbarschutz als öffentlicher Belang

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 74.80
    Ein förmlicher Antrag ist jedoch entbehrlich, wenn das Ziel des Rechtsmittels aus der Tatsache der Revisionseinlegung allein oder in Verbindung mit den während der Rechtsmittelfrist abgegebenen Erklärungen hervorgeht, "insbesondere dann, wenn aus der uneingeschränkten Rechtsmitteleinlegung - wie in aller Regel - erkennbar ist, daß die Aufhebung des angefochtenen Urteils erstrebt wird, soweit es den Rechtsmittelkläger beschwert" (Urteil vom 3. März 1972 - BVerwG IV C 4.69 - [Urteilsausfertigung S. 7] mit weiteren Nachweisen, insoweit in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 97 S. 47 f. nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

  • BVerwG, 30.01.1978 - 6 C 51.76

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 06.12.1978 - 8 C 24.78

    Einzelermächtigungen - Genehmigungsverfahren - Gemeinnützigkeitsschädliches

  • BVerwG, 18.01.1978 - 8 C 9.77

    Abänderungsfeststellung - Verpflichtungsklagen - Öffentliche Wohnungsbaudarlehn -

  • BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 88.79

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Beruhen eines Berufungsurteils auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.1969 - II A 948/67
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 5.70

    Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Anfechtungsklage gegen eine

  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 43.83

    Klagebefugnis von Mietern einer öffentlich geförderten Wohnung bei Erteilung

    Auszugehen ist ferner davon, daß die Vorschriften in § 8 WoBindG 1974 über die Bindung des Vermieters an die Kostenmiete grundsätzlich eine solche Schutzfunktion zugunsten des Mieters haben (vgl. Urteil vom 25. Juni 1982 - BVerwG 8 C 74.80 - Buchholz 454.32 § 8 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 1 und BGH, Urteil vom 24. Februar 1971 - VIII ZR 152/69 - LM, 2. WoBauG Nr. 12/13 Bl. 791 ).
  • BVerwG, 08.03.1985 - 8 C 88.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Wohnung - Öffentliche Förderung - Behördliche

    Denn der Rückerstattungsanspruch aus § 8 Abs. 2 Satz 2 WoBindG 1974 ist ebenso wie ein Rückerstattungsanspruch wegen Fehlens der Genehmigung und wie der Anspruch des Vermieters auf die für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände vereinbarte Vergütung vor den ordentlichen Gerichten zu verfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1973 - VIII ZR 235/71 - ZMR 1973, 350 ; ferner Urteil vom 28. Oktober 1981 - VIII ZR 152/80 - NJW 1982, 1040; siehe auch BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1982 - BVerwG 8 C 74.80 - Buchholz 454.32 § 8 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 1 ).

    Die Rechtsfolgen preisrechtlich unzulässiger Mietforderungen sind jedoch - von den Maßnahmen nach den §§ 25, 26 WoBindG abgesehen - ausschließlich zivilrechtlicher Art. Das Wohnungsbindungsgesetz überläßt es in erster Linie den Mietern, sich auf die Preisvorschriften zu berufen und ihre dadurch begründeten Rechte gegenüber dem Vermieter geltend zu machen (Urteil vom 25. Juni 1982, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87

    Einschränkung der Zustimmung durch die Bewilligungsstelle im öffentlich

    Diese ist auch nicht berechtigt, die nach der Modernisierung in einer dann aufzustellenden Wirtschaftlichkeitsberechnung zu ermittelnde Miete verbindlich zu regeln (vgl. § 6 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 NMV 1970; Urteile vom 25. Juni 1982 - BVerwG 8 C 74.80 - Buchholz 454.32 § 8 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 1 , vom 8. März 1985 - BVerwG 8 C 88.82 - Buchholz 454.32 § 9 WoBindG 1974 Nr. 1 S. 1 und vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 43.83 - Buchholz 454.32 § 8 a WoBindG 1974 Nr. 2 S. 1 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2011 - 11 A 341/09

    Wirksamkeit der Kündigung einer Vereinbarung zwischen zwei Gemeinden über die

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1982 - 8 C 74.80 -, Buchholz 454.32 § 8 WoBindG 1974 Nr. 2, S. 2.
  • BVerwG, 06.03.1987 - 8 C 1.85

    Mieter - Öffentlich geförderte Wohnung - Klagebefugnis - Freistellung -

    Eine derartige Schutzfunktion zugunsten der Mieter haben grundsätzlich die Vorschriften des § 8 WoBindG über die Bindung des Vermieters an die Kostenmiete (vgl. Urteile vom 25. Juni 1982 - BVerwG 8 C 74.80 - Buchholz 454.32 § 8 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 1 und vom 15. November 1985, a.a.O. S. 230 m.weit.Nachw.).
  • BFH, 22.12.1983 - V R 35/73

    Vorsteuerabzug - Ausgelagerter Umsatz - Vermietung - Mittelsperson -

    Durch die Gewährung öffentlicher Mittel wird zwischen der darlehensgebenden Stelle der öffentlichen Hand und dem Darlehensnehmer ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis begründet (BVerwG-Urteil vom 25. Juni 1982 8 C 74.80, Buchholz, Nachschlagewerk des BVerwG, 454.32, § 8 WoBindG 1974 Nr. 2), welches die Benutzung des Rechtsgutes Wohnung (eines Gegenstandes, der als Wirtschaftsgut am bürgerlichrechtlichen Rechtsverkehr teilnimmt und auch der Rechtsnachfolge unterliegt) ordnet (BVerwG-Urteil vom 18. September 1981 8 C 72.80, BVerwGE 64, 105/109, Buchholz, a. a. O., 454.32, § 25 WoBindG 1974 Nr. 4).
  • BVerwG, 12.02.1988 - 8 C 68.86

    Wohnungsrecht - Trägereigenheim - Grundbucheintragung - Verfügungsberechtigter -

    Die Gewährung öffentlicher Mittel für die Errichtung von Wohnungen begründet kraft Gesetzes ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis, das die Gebrauchsüberlassung des Wirtschaftsgutes Wohnung verbindlich ordnet (vgl. Urteil vom 25. Juni 1982 - BVerwG 8 C 74.80 - Buchholz 454.32 § 8 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 1 ).
  • BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 126.84

    Isolierte Anfechtungsklage - Nichtigkeitsfeststellung

    Insoweit fehlt es an dem für die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes erforderlichen qualifizierten Rechtsschutzinteresse (vgl. Urteil vom 25. Juni 1982 - BVerwG 8 C 74.80 - Buchholz 454.32 § 8 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 1 m.weit.Nachw.).
  • VG Berlin, 22.11.2021 - 8 K 251.19
    Demgegenüber zielte der zunächst angekündigte Antrag auf das privatrechtliche Rechtsverhältnis zwischen der Klägerin und ihren Mietern und konnte daher nicht Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage sein (vgl. BVerwG Urteil vom 25. Juni 1982 - 8 C 74.80, BeckRS 1982, 31287486, Beck-online).
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