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   BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 74.83   

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BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 74.83 (https://dejure.org/1985,1383)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.1985 - 8 C 74.83 (https://dejure.org/1985,1383)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 1985 - 8 C 74.83 (https://dejure.org/1985,1383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Anforderungen an eine ordnungsgemäße gerichtliche Sachaufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 48
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83

    Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 74.83
    Zur Unterzeichnung eines Sachverständigengutachtens durch den vom Gericht bestellten Sachverständigen und eine von ihm hinzugezogene Hilfskraft (Anschluß anUrteil vom 9. März 1984 - BVerwG 8 C 97.83 -).

    erteilte Auftrag zur Untersuchung des Klägers und zur Vorbereitung des Gutachtens hält sich in dem durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebilligten Rahmen und berührt die dem gerichtlichen Gutachter obliegende Verantwortlichkeit nicht (vgl.Urteil vom 9. März 1984 - BVerwG 8 C 97.83 - BVerwGE 69, 70 [BVerwG 09.03.1984 - 8 C 97/83]).

  • BVerwG, 23.06.1975 - 7 B 54.75

    Anforderungen an die richterliche Aufklärungspflicht - Einholung von Gutachten

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 74.83
    Eine Pflicht dazu besteht nur dann, wenn die vorliegenden Gutachten nicht klar, unvollständig oder widerspruchsvoll sind, also auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel aufweisen, oder wenn sie Anlaß zu Zweifeln ein der Sachkunde oder der Unparteilichkeit der Gutachter ergeben (vgl.Urteil vom 2. April 1969 - BVerwG VI C 76.65 - Buchholz 232 § 139 BBG Nr. 9 S. 1 undBeschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG VII B 54.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 42 S. 6 ).
  • BVerwG, 02.04.1969 - VI C 76.65

    Wegfall des Anspruchs auf Unfallausgleich bei Absinken der MdE unter 25 v.H. -

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1985 - 8 C 74.83
    Eine Pflicht dazu besteht nur dann, wenn die vorliegenden Gutachten nicht klar, unvollständig oder widerspruchsvoll sind, also auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel aufweisen, oder wenn sie Anlaß zu Zweifeln ein der Sachkunde oder der Unparteilichkeit der Gutachter ergeben (vgl.Urteil vom 2. April 1969 - BVerwG VI C 76.65 - Buchholz 232 § 139 BBG Nr. 9 S. 1 undBeschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG VII B 54.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 42 S. 6 ).
  • VG Stuttgart, 18.11.2020 - 17 K 3773/19

    Rücknahme der Erlaubnis zur Kindertagespflege

    Eine Pflicht zur Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens besteht nur dann, wenn das vorliegenden Gutachten nicht klar, unvollständig oder widerspruchsvoll ist, also auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel ausweist, oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unvoreingenommenheit des Gutachters bestehen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.04.1985 - 8 C 74.83 -, juris Rn. 8 m.w.N.; vgl. zu alledem: Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Auflage, § 108 Rn. 10).
  • BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 11.05

    Strafrechtliche Rehabilitierung; Häftlingshilfebescheinigung; Bestandskraft;

    Dies ist dann der Fall, wenn das Tatsachengericht zu der Überzeugung gelangen musste, dass die vorliegenden Gutachten den allgemeinen oder besonderen Anforderungen des konkreten Falles nicht genügen, weil sie nicht klar, unvollständig oder widerspruchsvoll sind, also auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel aufweisen, oder wenn sie Anlass zu Zweifeln an der erforderlichen Sachkunde oder der Unparteilichkeit der Gutachter geben (vgl. Urteile vom 26. April 1985 BVerwG 8 C 74.83 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 169 S. 31 und vom 6. Oktober 1987, a.a.O. S. 2).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Danach darf das Gericht sich nicht auf die ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen beschränken, wenn diese unklar, unvollständig oder widersprüchlich sind oder Zweifel an der Sachkunde ihrer Urheber erkennen lassen (vgl. z.B. Urteil vom 26. April 1985 - BVerwG 8 C 74.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 169; Beschluß vom 26. April 1988 - BVerwG 1 B 30.88 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 07.09.1998 - 8 B 118.98

    Rechtsnachfolge; testamentarischer Erbe als Rechtsnachfolger; Ausschluß des

    Dies wäre dann der Fall, wenn sich die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen aufgedrängt hätte (Beschluß vom 21. Juli 1998, a.a.O., S. 8 m.w.N.), etwa wenn die vorliegenden Erkenntnisquellen unklar, unvollständig oder widersprüchlich sind (vgl. Urteil vom 26. April 1985 - BVerwG 8 C 74.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 169).
  • BVerwG, 05.12.1988 - 8 C 39.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Feststellung einer Wehrdiensttauglichkeit

    Entgegen der Auffassung der Revision war die Einholung eines weiteren medizinischen Sachverständigengutachtens nicht wegen Zweifel an der Unparteilichkeit des vom Verwaltungsgericht bestellten Sachverständigen Prof. Dr. D. geboten (vgl. Urteil vom 26. April 1985 - BVerwG 8 C 74.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 169 S. 31 ).

    Ungerechtfertigt ist auch der Vorwurf der Revision, das vorgelegte schriftliche Sachverständigengutachten gebe Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde des Gutachters (vgl. Urteil vom 26. April 1985, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2007 - 12 A 1472/05

    Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten für die

    Insbesondere sind durchgreifende Einwände gegen die Verwertbarkeit des kinderpsychiatrischen Gutachtens, die auch für den Nichtkundigen erkennbare Mängel des Gutachtens aufzeigen, Vgl. hierzu etwa: BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 1995 - 5 B 119.94 -, Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 12, Beschluss vom 26. Juni 1992 - 4 B 1 -11.92 -, NVwZ 1993, 572, Urteil vom 26. April 1985 - 8 C 74.83 -, NVwZ 1987, 48, Urteil vom 6. Februar 1985 - 8 C 15.84 -, BVerwGE 71, 38 ff., Urteil vom 25. Januar 1985 - 8 C 110.83 -, NVwZ 1986, 37 f.
  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 54.90
    Dies ist dann der Fall, wenn das Tatsachengericht zu der Überzeugung gelangen mußte, daß die vorliegenden Gutachten den allgemeinen oder besonderen Anforderungen des konkreten Falles nicht genügen, weil sie nicht klar, unvollständig oder widerspruchsvoll sind, also auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel aufweisen, oder wenn sie Anlaß zu Zweifeln an der erforderlichen Sachkunde oder der Unparteilichkeit der Gutachter geben (vgl. Urteile vom 26. April 1985 - BVerwG 8 C 74.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 169 S. 31 und vom 6. Oktober 1987, a.a.O. S. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - 12 A 2041/05

    Anspruch auf Eingliederungshilfe in der Form der Übernahme der Kosten für die

    Insbesondere sind durchgreifende Einwände gegen die Verwertbarkeit des kinder- und jugendpsychiatrischen Gutachtens, die auch für den Nichtkundigen erkennbare Mängel des Gutachtens aufzeigen, vgl. hierzu etwa: BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 1995 - 5 B 119.94 -, Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 12, Beschluss vom 26. Juni 1992 - 4 B 1-11.92 -, NVwZ 1993, 572, Urteil vom 26. April 1985 - 8 C 74.83 -, NVwZ 1987, 48, Urteil vom 6. Februar 1985 - 8 C 15.84 -, BVerwGE 71, 38 ff., Urteil vom 25. Januar 1985 - 8 C 110.83 -, NVwZ 1986, 37 f., in der Zulassungsbegründung nicht erhoben worden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2007 - 12 A 1473/05

    Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten für eine

    Insbesondere sind durchgreifende Einwände gegen die Verwertbarkeit des kinderpsychiatrischen Gutachtens, die auch für den Nichtkundigen erkennbare Mängel des Gutachtens aufzeigen, Vgl. hierzu etwa: BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 1995 - 5 B 119.94 -, Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 12, Beschluss vom 26. Juni 1992 - 4 B 1 -11.92 -, NVwZ 1993, 572, Urteil vom 26. April 1985 - 8 C 74.83 -, NVwZ 1987, 48, Urteil vom 6. Februar 1985 - 8 C 15.84 -, BVerwGE 71, 38 ff., Urteil vom 25. Januar 1985 - 8 C 110.83 -, NVwZ 1986, 37 f.
  • BVerwG, 19.02.1998 - 6 B 1.98

    Einholung von Sachverständigengutachten durch Gerichte - Ordnungsgemäße

    Dies ist dann der Fall, wenn das bereits vorliegende Gutachten auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel aufweist, insbesondere von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare Widersprüche aufweist, wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht, wenn ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt oder wenn es sich um besonders schwierige (medizinische) Fragen handelt, die umstritten sind oder zu denen einander widersprechende Gutachten vorliegen (Urteil vom 6. Februar 1985 a.a.O. S. 45; vgl. ferner Urteil vom 26. April 1985 - BVerwG 8 C 74.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 169; Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222, 223 f.) [BVerwG 23.05.1986 - 8 C 10/84].
  • BVerwG, 05.06.1989 - 8 CB 7.89

    Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen verspätetem Vorbringen - Einholung eines

  • BVerwG, 27.11.1987 - 8 C 77.87

    Zurückweisung einer Revision wegen offensichtlicher Unbegründetheit -

  • BVerwG, 20.05.1986 - 8 C 6.84

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.06.1985 - 8 CB 2.85

    Vorliegen von Revisionszulassungsgründen - Heranziehung der

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