Rechtsprechung
   BVerwG, 26.08.1983 - 8 C 76.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1336
BVerwG, 26.08.1983 - 8 C 76.80 (https://dejure.org/1983,1336)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.1983 - 8 C 76.80 (https://dejure.org/1983,1336)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 1983 - 8 C 76.80 (https://dejure.org/1983,1336)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1336) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrpflichtsache - Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung - Klageabweisung - Belehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1984, 394
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.09.1958 - IV C 14.57
    Auszug aus BVerwG, 26.08.1983 - 8 C 76.80
    Einer vorherigen Belehrung bedarf es nur, wenn ein anwaltlich nicht vertretener Kläger aufgrund besonderer Umstände des Falles ausnahmsweise nicht mit der Möglichkeit der Klageabweisung rechnen mußte (Modifizierung der im Urteil vom 26. September 1958 - BVerwG IV C 14.57 - BVerwGE 8, 29 [30 f.] zur Verfahrensrechtslage vor dem Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung vertretenen Ansicht).

    Die im Urteil des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 1958 - BVerwG IV C 14.57 - (BVerwGE 8, 29 [30 f.]) zur Rechtslage vor dem Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung geäußerte Ansicht, die Klage dürfe unter solchen Umständen erst abgewiesen werden, wenn der Kläger zuvor auf diese mögliche Folge seiner Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung hingewiesen worden sei, vermag der Senat nicht zu teilen.

    Die abweichende frühere Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts gibt keine Veranlassung, gemäß § 11 Abs. 3 VwGO den Großen Senat dieses Gerichts anzurufen, weil das Urteil vom 26. September 1958 (a.a.O.) das nicht mehr geltende Verfahrensrecht der MRVO 165 betrifft (vgl. auch Urteil vom 24. Juli 1963 - BVerwG VI C 190.60 - Buchholz 310 § 41 VwGO Nr. 5 S. 11 [13]).

  • BVerwG, 28.07.1977 - III C 17.74

    Verwaltungsgerichtliches Beweisverfahren - Beweisantrag - Beweisaufnahme -

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1983 - 8 C 76.80
    Freilich ergibt sich aus § 86 Abs. 1 VwGO eine umfassende Verpflichtung des Verwaltungsgerichts, jede mögliche Aufklärung des Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (vgl. Urteil vom 28. Juli 1977 - BVerwG III C 17.74 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 111 S. 7 [8]).
  • BVerwG, 24.07.1963 - VI C 190.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1983 - 8 C 76.80
    Die abweichende frühere Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts gibt keine Veranlassung, gemäß § 11 Abs. 3 VwGO den Großen Senat dieses Gerichts anzurufen, weil das Urteil vom 26. September 1958 (a.a.O.) das nicht mehr geltende Verfahrensrecht der MRVO 165 betrifft (vgl. auch Urteil vom 24. Juli 1963 - BVerwG VI C 190.60 - Buchholz 310 § 41 VwGO Nr. 5 S. 11 [13]).
  • BVerwG, 26.04.1960 - II C 68.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1983 - 8 C 76.80
    Im Rahmen der freien Beweiswürdigung kann aber berücksichtigt werden, daß eine Partei die weitere Aufklärung des Sachverhalts vereitelt hat (vgl. Urteil vom 26. April 1960 - BVerwG II C 68.58 - BVerwGE 10, 270 [BVerwG 26.04.1960 - II C 68/58] [271 f.]).
  • BVerwG, 29.07.1980 - 4 B 218.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1983 - 8 C 76.80
    Ein Verstoß gegen das Gebot weiterer Sachaufklärung kommt jedoch grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Beteiligten selbst ihrer Pflicht zur Mitwirkung an der Sachaufklärung, deren Unvollständigkeit sie nachträglich rügen, nicht nachgekommen sind (vgl. Beschlüsse vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 7 B 168.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 122 S. 22 [23] und vom 29. Juli 1980 - BVerwG 4 B 218.79 - Buchholz 445.4 § 8 WHG Nr. 9 S. 1 [4 f.]).
  • BVerwG, 23.10.1979 - 7 B 168.79

    Zweifel über die Förderungsvoraussetzung der Nichterhebung eines Schulgeldes

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1983 - 8 C 76.80
    Ein Verstoß gegen das Gebot weiterer Sachaufklärung kommt jedoch grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Beteiligten selbst ihrer Pflicht zur Mitwirkung an der Sachaufklärung, deren Unvollständigkeit sie nachträglich rügen, nicht nachgekommen sind (vgl. Beschlüsse vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 7 B 168.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 122 S. 22 [23] und vom 29. Juli 1980 - BVerwG 4 B 218.79 - Buchholz 445.4 § 8 WHG Nr. 9 S. 1 [4 f.]).
  • BVerwG, 08.07.1960 - VII C 222.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1983 - 8 C 76.80
    Die durch Beweisbeschluß des Verwaltungsgerichts angeordnete medizinische Begutachtung stellt keine Musterungsuntersuchung dar, auf die sich das Urteil vom 8. Juli 1960 - BVerwG VIII C 222.59 - (BVerwGE 11, 75 [76]) und die dazu ergangene Anmerkung von Arndt (NJW 1961, 524) sowie Eyermann-Fröhler (VwGO, § 86 RdNr. 5) beziehen.
  • BVerwG, 21.11.2017 - 1 C 39.16

    Pflicht zur Aufklärung der Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen

    Dies enthebt die Tatsachengerichte aber nicht von der Verpflichtung, hinreichend konkret dargelegten Einwänden eines Beteiligten nachzugehen und den Sachverhalt - gegebenenfalls auch unter Mitwirkung der Beteiligten - weiter aufzuklären, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1983 - 8 C 76.80 - Buchholz 310 § 98 VwGO Rn. 21).
  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 7/16 R

    Gesetzliche Rentenversicherung; Recht der Überführung von Ansprüchen und

    Der Tatbestand öffentlich-rechtlicher Normen ist regelmäßig nur dann erfüllt, wenn ein einschlägiger Sachverhalt nach Ausschöpfung grundsätzlich aller zur Verfügung stehenden Erkenntnisgrundlagen bis zur Grenze der Zumutbarkeit (Senatsbeschluss vom 2.3.2010 - B 5 R 208/09 B - Juris RdNr 9; BVerwG Urteil vom 26.8.1983 - 8 C 76/80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 147 S 9 und Beschluss vom 18.2.2015 - 1 B 2/15 - Juris RdNr 4; vgl auch BVerfG Beschluss vom 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 - Juris RdNr 67) mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit (vgl zB BSG Urteil vom 27.6.2006 - B 2 U 20/04 R - BSGE 96, 291, 23 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 7) im Vollbeweis, dh zur vollen Überzeugung des hierzu berufenen Anwenders iS einer subjektiven Gewissheit feststeht.
  • BVerwG, 28.07.1999 - 4 B 38.99

    Nachbarklage; heranrückende Wohnbebauung; Außenbereich; unbeplanter Innenbereich;

    Aus«RR72" § 356 ZPO folgt eine derartige Pflicht nicht, weil diese «RR70" in § 98 VwGO nicht aufgeführte - Vorschrift im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht anwendbar ist (BVerwG, Urteil vom 26. August 1983 - BVerwG 8 C 76.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 147).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht