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   BVerwG, 28.05.2003 - 8 C 8.02   

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https://dejure.org/2003,3004
BVerwG, 28.05.2003 - 8 C 8.02 (https://dejure.org/2003,3004)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.2003 - 8 C 8.02 (https://dejure.org/2003,3004)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 8 C 8.02 (https://dejure.org/2003,3004)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 2 Abs. 3, § 6 Abs. 6 a Satz 2, § 31 Abs. 1 Satz 2; TreuhG § 11 Absätze 2 und 3
    Verfügungsberechtigung des Rechtsträgers; Rechtsträger; Gläubigerschutz im Vermögensgesetz; Verbindlichkeiten des Verfügungsberechtigten; maßgeblicher Zeitpunkt für Verfügungsberechtigung; Volkseigene Güter; Umwandlung volkseigener Güter; Privatisierung volkseigener ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 2 Abs. 3, § 6 Abs. 6 a Satz 2, § 31 Abs. 1 Satz 2
    Gläubigerschutz im Vermögensgesetz; Privatisierung volkseigener Güter; Rechtsträger; Schätzung im Vermögensrecht; Umwandlung volkseigener Güter; Verbindlichkeiten des Verfügungsberechtigten; Verfügungsberechtigung des Rechtsträgers; Volkseigene Güter; maßgeblicher ...

  • Wolters Kluwer

    Verfügungsberechtigung in Fällen der"Unternehmenstrümmerrestitution"; Zahlungsverpflichtung bei ausgeschlossener Rückübertragung von Unternehmen; Gläubigerschutz im Vermögensgesetz (VermG); Umwandlung volkseigener Güter in Kapitalgesellschaften im Aufbau

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsträger; Unternehmenstrümmerrestitution; Verfügugsberechtigtenwechsel; Verbindlichkeitenablösung

  • Judicialis

    VermG § 2 Abs. 3; ; VermG § 6 Abs. 6 a Satz 2; ; VermG § 31 Abs. 1 Satz 2; ; TreuhG § 11 Abs. 2; ; TreuhG § 11 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfügungsberechtigung des Rechtsträgers; Gläubigerschutz im Vermögensgesetz; Verbindlichkeiten des Verfügungsberechtigten; maßgeblicher Zeitpunkt für Verfügungsberechtigung; Umwandlung volkseigener Güter; Privatisierung volkseigener Güter; Schätzung im Vermögensrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 56 (Leitsatz)

    § 2 Abs. 3; §§ 6 Abs. 6a Satz 2, 31 Abs. 1 Satz 2 VermG; § 11 Abs. 2, Abs. 3 TreuhG
    Vermögensrecht- Unternehmens(reste)restitution

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 662 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 40.96

    Einzelkaufmann; Betriebsgrundstück; Bilanz; Verfügungsberechtigung;

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2003 - 8 C 8.02
    Dem Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - (Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 35 S. 45 ) kann nichts anderes entnommen werden.

    Dahinstehen kann, ob die Zahlung nur an den Verfügungsberechtigten zu erfolgen hat, der im Zeitpunkt der Rückübertragung auch Eigentümer ist und dessen Vermögen damit durch die Rückübertragung geschmälert wird; denn im vorliegenden Fall ist die BvS, die ihre Verfügungsberechtigung an die Klägerin zu 1 abgetreten hat, auch Eigentümerin der streitgegenständlichen Flurstücke (vgl. hierzu auch Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 04.02.1998 - 7 C 2.97

    Staatliche Verwaltung; Unternehmensrestitution; Verbindlichkeiten

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2003 - 8 C 8.02
    Die Vorschrift dient dazu, die Erfüllung von Forderungen privater Gläubiger eines Verfügungsberechtigten zu sichern, bevor der Vermögensgegenstand zurückgegeben und damit die Haftungsmasse des Schuldners geschmälert wird (vgl. Beschluss vom 4. Februar 1998 - BVerwG 7 C 2.97 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 32 S. 70 ).
  • BVerwG, 02.08.2001 - 7 C 2.01

    Unternehmensresterestitution; Rückzahlung tatsächlich zugeflossener

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2003 - 8 C 8.02
    Zu Unrecht beruft sich das Verwaltungsgericht auf das Urteil vom 2. August 2001 - BVerwG 7 C 2.01 - (Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 45 S. 52 ).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 7 C 25.02

    Rückübertragung; Unternehmensreste; Verfügungssperre; Geschäftsanteilsverkauf;

    Sollte ein etwaiger, zur Aufhebung der Zahlungsanordnung führender Mangel demgegenüber darauf zurückzuführen sein, dass beispielsweise der Betrag fehlerhaft berechnet wurde, ein falscher Zahlungsadressat bestimmt wurde (vgl. dazu Urteil vom 28. Mai 2003 - BVerwG 8 C 8.02 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 57) oder zwingende Vorschriften des Verwaltungsverfahrens nicht beachtet wurden mit der Folge, dass die Behörde über die Zahlungspflicht neu entscheiden muss, wird das Verwaltungsgericht dies in seiner Entscheidung zum Ausdruck bringen müssen, und zwar vorzugsweise durch eine entsprechende Maßgabe im Entscheidungsausspruch selbst.
  • BGH, 30.11.2007 - V ZR 60/07

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Herausgabe von Mieten gegen den

    aa) Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar, das ist der Revision einzuräumen, anerkannt, dass sich eine Verfügungsberechtigung im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 VermG aus der Rechtsträgerschaft an einem volkseigenem Grundstück ergeben kann (VIZ 2004, 27, 28).
  • BVerwG, 27.04.2006 - 7 C 12.05

    Gläubigervorrangverbindlichkeiten, Zahlbetrag für

    Gehörte der Vermögenswert ab dem 1. Juli 1990 einem anderen Verfügungsberechtigten als im Zeitpunkt der Rückgabe (bzw. der investiven Veräußerung), erfolgt die Rückgabe (bzw. die Auskehr des Erlöses aus der investiven Veräußerung) gegen Zahlung eines Betrags in Höhe eines Teils der Verbindlichkeiten des Verfügungsberechtigten, dem der Vermögenswert ab dem 1. Juli 1990 gehört hat, an den Verfügungsberechtigten, dem der Vermögenswert im Zeitpunkt der Rückgabe (bzw. der investiven Veräußerung) gehört (vgl. Urteil vom 28. Mai 2003 - BVerwG 8 C 8.02 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 57 S. 106 ).
  • BGH, 04.03.2005 - V ZR 162/04

    Ansprüche gegen den Berechtigten bei der Restitution eines Grundstücks in der

    Jedenfalls leitet das Bundesverwaltungsgericht eine Ausgleichspflicht des Berechtigten seit der Neufassung von § 6 Abs. 6a Satz 2 VermG durch das Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz ausschließlich aus dieser Vorschrift, und nicht mehr aus § 7 VermG ab (BVerwG, ZOV 1998, 213, 214; VIZ 2004, 27, 28).
  • BVerwG, 22.03.2006 - 8 B 118.05

    Auslegung und Zweck der Ausschlussregelung in § 6 Abs. 6 a S. 2 Halbs. 5 des

    4 Die Vorschrift dient dem Zweck, die Erfüllung von Forderungen privater Gläubiger des Verfügungsberechtigten zu sichern, bevor der Vermögensgegenstand zurückgegeben und damit die Haftungsmasse des Schuldners geschmälert wird (Beschluss vom 4. Februar 1998 BVerwG 7 C 2.97 Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 32 S. 70 ; Urteil vom 28. Mai 2003 BVerwG 8 C 8.02 Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 57 S. 106 ).
  • BVerwG, 21.12.2006 - 8 B 10.06

    Ordnungsgemäße Bezeichnung einer Divergenzrüge bei Wiedergabe nur eines

    Zudem hat das Verwaltungsgericht auch keinen von der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 6 Abs. 6a Satz 1 und 2 VermG abweichenden Rechtssatz aufgestellt, sondern sowohl die Vorgaben aus dem genannten Urteil des 7. Senats als auch das Urteil vom 28. Mai 2003 - BVerwG 8 C 8.02 - (Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 57) und den Beschluss vom 4. Februar 1998 - BVerwG 7 C 2.97 - (Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 32) seiner Entscheidung zugrunde gelegt.
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