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   BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 8.90   

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https://dejure.org/1991,2414
BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 8.90 (https://dejure.org/1991,2414)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1991 - 8 C 8.90 (https://dejure.org/1991,2414)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1991 - 8 C 8.90 (https://dejure.org/1991,2414)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verlust der Bebaubarkeit - Absehen von der Herstellung einer Erschließungsanlage - Rückzahlungsanspruch des Eigentümers - Verzinsung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 133 Abs. 3 S. 3, S. 4
    Erschließungsbeitragsrecht: Verzinsung der Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag bei Rückerstattungspflicht infolge Wegfalls der Bebaubarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 495
  • ZMR 1992, 209
  • DVBl 1992, 379
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 66.76

    Befreiung von der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen - Zinsen für

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 8.90
    Insoweit hat es in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 13. Juli 1979 - BVerwG 4 C 66.76 - Buchholz 316 § 59 VwVfG Nr. 6 S. 3 ) angenommen, auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts könnten für Forderungen, die nicht durch Verträge begründet sind, Verzugszinsen nur verlangt werden, wenn dies im einschlägigen Fachrecht vorgesehen ist.
  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 8.81

    Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs - Wirksamkeit

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 8.90
    Die Abwicklung dieser Ansprüche richtet sich vielmehr nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften der Länder; dies gilt nicht nur für diese Ansprüche selbst, sondern auch für Ansprüche auf Erstattung von Beiträgen und Vorausleistungen (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 8.81 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 78 S. 10 ).
  • BVerfG, 19.10.1982 - 2 BvF 1/81

    Amtshaftung - Staatshaftungsgesetz des Bundes nichtig

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 8.90
    Da Art. 2 des Gesetzes vom 18. August 1980 gemäß dessen Art. 14 Abs. 2 "gleichzeitig mit dem Staatshaftungsgesetz in Kraft" treten sollte, das Bundesverfassungsgericht jedoch das Staatshaftungsgesetz vom 26. Juni 1981 (BGBl. I S. 553) mangels Vereinbarkeit mit Art. 70 GG durch Urteil vom 19. Oktober 1982 - 2 BvF 1/81 - (BVerfGE 61, 149) für nichtig erklärt hat, sind die Regelungen des Art. 2 des Änderungsgesetzes einschließlich der Neufassung des § 236 AO nicht wirksam geworden.
  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 4.89

    Zinsen als beitragsfähiger Erschließungsaufwand

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 8.90
    Das Bundesbaugesetz begründete keinen Anspruch des Vorausleistenden gegen die Gemeinde auf Verzinsung des Betrags, den dieser als Vorausleistung erbracht hatte (vgl. etwa Urteil vom 23. August 1990 - BVerwG 8 C 4.89 - BVerwGE 85, 306 ).
  • BVerwG, 24.01.1997 - 8 C 42.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Gläubiger eines Anspruchs auf

    Vorausleistungen sind - und insoweit unterscheidet sich die Rechtslage nach dem Baugesetzbuch nicht von der nach dem Bundesbaugesetz - demjenigen, der sie erbracht hat, zu erstatten, wenn der weitere Geschehensablauf dazu geführt hat, daß für das Grundstück des Vorausleistenden eine endgültige Erschließungsbeitragspflicht nicht entstehen kann (vgl. u.a. Urteile vom 13. Dezember 1991 - BVerwG 8 C 8.90 - Buchholz 306.11 § 133 BauGB Nr. 115 S. 35 (36) und vom 13. August 1993 - BVerwG 8 C 36.91 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 67 S. 86 (89)).
  • BVerwG, 13.08.1993 - 8 C 36.91

    Rückzahlung einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag für die Kosten

    Eine aufgrund bestandskräftiger Heranziehung vereinnahmte Vorausleistung ist zurückzuzahlen, wenn mit Blick auf die Erschließungsanlage, deren voraussichtliche Kosten Gegenstand der Vorausleistung sind, auszuschließen ist, daß für das Grundstück des Vorausleistenden eine (endgültige) Erschließungsbeitragspflicht entstehen wird (im Anschluß an Urteil vom 13. Dezember 1991 - BVerwG 8 C 8.90 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 115 S. 35 ).

    Das träfe zu, wenn - und insoweit unterscheidet sich die Rechtslage nach dem Baugesetzbuch nicht von der nach dem Bundesbaugesetz - auszuschließen sein sollte, daß für sein Grundstück mit Blick auf die Lärmschutzanlage eine endgültige Erschließungsbeitragspflicht entstehen wird (vgl. dazu Urteile vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 1 und 2.81 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 76 S. 1 und vom 13. Dezember 1991 - BVerwG 8 C 8.90 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 115 S. 35 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02

    Erschließungsbeitrag - Abschnittsbildung - Buchgrundstücksbegriff

    Denn die Gemeinden sollen durch die Begründung des Rückzahlungsanspruchs nach § 133 Abs. 3 S. 3 BauGB und zusätzlich durch die Pflicht zur Verzinsung dieses Rückerstattungsanspruchs dazu angehalten werden, die Erschließungsanlagen in einem angemessenen Zeitraum herzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1991 - 8 C 8.90 -, NVwZ 1992, 495).
  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 2.93

    Erschließungsbeitragsrecht: Rechtmäßigkeit der Herstellung beitragsfähiger

    Denn eine erbrachte Vorausleistung ist zu erstatten, wenn für eine Erschließungsanlage, deren Herstellungskosten Gegenstand der Vorausleistungserhebung waren, die endgültigen (Voll-)Beitragspflichten nicht entstehen (vgl. u. a. Urteil vom 13. Dezember 1991 - BVerwG 8 C 8.90 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 115 S. 35 (36)), und zwar selbst dann, wenn das Entstehen dieser Beitragspflichten - endgültig - an einer rechtswidrigen Herstellung scheitern sollte.
  • BVerwG, 13.12.2010 - 9 B 45.10

    Nichtzulassungsbeschwerde; Erledigung; Ergebnisrichtigkeit im Verfahren der

    Die in § 133 Abs. 3 Satz 4 BauGB angeordnete Verzinsung einer gezahlten Vorausleistung bezieht sich einzig auf den durch § 133 Abs. 3 Satz 3 BauGB begründeten Rückzahlungsanspruch, mithin auf den Fall, dass sechs Jahre nach Erlass des Vorausleistungsbescheides die Beitragspflicht noch nicht entstanden und die Erschließungsanlage noch nicht benutzbar ist (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1991 - BVerwG 8 C 8/90).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die in § 133 Abs. 3 Satz 4 BauGB angeordnete Verzinsung einer gezahlten Vorausleistung sich einzig auf den durch § 133 Abs. 3 Satz 3 BauGB begründeten Rückzahlungsanspruch, mithin auf den Fall bezieht, dass sechs Jahre nach Erlass des Vorausleistungsbescheides die Beitragspflicht noch nicht entstanden und die Erschließungsanlage noch nicht benutzbar ist (Urteil vom 13. Dezember 1991 - BVerwG 8 C 8.90 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 115 S. 37 f.).

  • BVerwG, 23.04.1993 - 8 C 35.91

    Erschließung - Vorausleistung - Erschließungsanspruch - 6-Jahres-Frist -

    Denn § 133 Abs. 3 Satz 4 BauGB stellt mit den einleitenden Worten "Der Rückzahlungsanspruch" ausschließlich ab auf den Anspruch, der vorangehend in § 133 Abs. 3 Satz 3 BauGB geregelt, d. h. deshalb entstanden ist, weil die Erschließungsanlage, deren voraussichtlicher Erschließungsaufwand der Vorausleistungserhebung zugrunde liegt, sechs Jahre nach Erlaß des Vorausleistungsbescheids und Zahlung der Vorausleistung noch nicht benutzbar ist (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1991 - BVerwG 8 C 8.90 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 115 S. 37).
  • OVG Thüringen, 28.10.2013 - 4 KO 558/12

    Zur Verzinsung eines Anspruchs auf Rückzahlung einer Vorausleistung bei Aufhebung

    Die Entstehung dieses Rückerstattungsanspruches nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 b) ThürKAG i. V. m. § 37 Abs. 2 AO hindert die Entstehung des Rückerstattungs- und Verzinsungsanspruchs nach § 7 Abs. 8 Sätze 3 und 4 ThürKAG nur dann, wenn andere Gründe als der Umstand, dass die sachliche Beitragspflicht vor Ablauf von sechs Jahren nach Erlass des Vorausleistungsbescheides nicht entstanden ist, Veranlassung für seine Aufhebung gegeben haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1991 - 8 C 8/90 - NVwZ 1992, 495 - 496, juris Rn. 13 ff.).
  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 3.93

    Erschließungsbeitragsrecht: Rechtmäßigkeit der Herstellung beitragsfähiger

    Denn eine erbrachte Vorausleistung ist zu erstatten, wenn für eine Erschließungsanlage, deren Herstellungskosten Gegenstand der Vorausleistungserhebung waren, die endgültigen (Voll-)Beitragspflichten nicht entstehen (vgl. u.a. Urteil vom 13. Dezember 1991 - BVerwG 8 C 8.90 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 115 S. 35 ), und zwar selbst dann, wenn das Entstehen dieser Beitragspflichten - endgültig - an einer rechtswidrigen Herstellung scheitern sollte.
  • BVerwG, 23.04.1993 - 8 C 64.91

    Erstattung einer bereits entrichteten Vorausleistung - Voraussetzungen für die

    Da es an einem Rückzahlungsanspruch nach § 133 Abs. 3 Satz 3 BauGB fehlt, ist kein Raum für einen Zinsanspruch nach § 133 Abs. 3 Satz 4 BauGB (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1991 - BVerwG 8 C 8.90 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 115 S. 35 ).
  • OVG Niedersachsen, 23.05.2000 - 4 L 697/99

    Abschlagszahlungen; Heimentgelt; Pflegesatz; Sozialhilfe; Zeitablauf; Zusicherung

    Einen die Prozesszinsen übersteigenden Verzinsungsanspruch könnte der Kläger im vorliegenden Verfahren nicht mit Aussicht auf Erfolg geltend machen; auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts können für Forderungen, die nicht durch Verträge begründet sind, Verzugszinsen nur verlangt werden, wenn dies im einschlägigen Fachrecht vorgesehen ist (BVerwG, Urt. v. 13.7.1997 - 4 C 66.76 - Buchholz 316, §§ 59 VwVfG Nr. 6; Urt. v. 13.12.1991 - 8 C 8.90 -).
  • VG Düsseldorf, 28.01.2005 - 17 L 3636/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Vorausleistungsbescheids bzgl. der

  • VG Düsseldorf, 28.01.2005 - 17 L 3597/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Vorausleistungsbescheides bzgl. der

  • BVerwG, 28.08.1995 - 8 B 94.95

    Rüge einer fehlerhaften Sachverhaltswürdigung durch das Gericht als

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