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   BVerwG, 02.03.1977 - VIII C 82.75   

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BVerwG, 02.03.1977 - VIII C 82.75 (https://dejure.org/1977,591)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.1977 - VIII C 82.75 (https://dejure.org/1977,591)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 1977 - VIII C 82.75 (https://dejure.org/1977,591)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterhaltssicherungsleistungen - Zivildienstleistende Ärzte - Grundwehrdienstleistende Sanitätsoffiziere

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 52, 145
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 18.04.2007 - 6 C 25.06

    Zivildienst, Wehrdienst, Einberufung, Diensteintritt, Dienstantritt,

    a) Die gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 2 ZDG entsprechende Anwendbarkeit des Unterhaltssicherungsgesetzes auf anerkannte Kriegsdienstverweigerer bedeutet, dass die in Betracht kommenden Vorschriften im Einzelfall heranzuziehen sind, wenn dies nach ihrem Inhalt, Sinn und Zweck sowie unter Berücksichtigung der Interessenlage gerechtfertigt ist (vgl. Urteil vom 2. März 1977 - BVerwG 8 C 82.75 - BVerwGE 52, 145).
  • BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 28.78

    Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen - Erstattung von

    Die §§ 2 Nr. 2, 12 a Abs. 2 USG i.d.F. vom 8. März 1975 (BGBl. I S. 661) - Erstattung von Beiträgen grundwehrdienstleistender Sanitätsoffiziere zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen - sind auf zivildienstleistende Ärzte, die als solche verwendet werden, nicht entsprechend anwendbar (wie BVerwGE 52, 145 zu §§ 2 Nr. 2, 12 a Abs. 1 USG).

    Er hat dazu unter Hinweis auf BVerwGE 52, 145 dargelegt, § 12 a Abs. 2 USG gelte für zivildienstleistende Ärzte nicht entsprechend, weil diese Vorschrift den besonderen Zweck habe, den Ärztebedarf des militärischen Gesundheitswesens sicherzustellen.

    In BVerwGE 52, 145 (es handelt sich um das vom Verwaltungsgerichtshof genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 1977 - BVerwG 8 C 82.75 -) ist dargelegt worden, daß die §§ 2 Nr. 2, 12 a Abs. 1 USG auf zivildienstleistende Ärzte, die als solche verwendet werden, nicht entsprechend anwendbar sind.

  • BVerwG, 06.12.1983 - 8 B 59.83

    Zivildienst - Wehrdienst - Überschreitung

    (Urteil vom 2. März 1977 - BVerwG VIII C 82.75 - BVerwGE 52, 145 [147] und Beschluß vom 15. August 1983 - BVerwG 8 B 141.82 -).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt darin, daß Leistungen gemäß § 12 a USG Zivildienstleistenden nicht gewährt werden, kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 3 Satz 1 und Art. 12 a Abs. 2 Satz 3 GG (Urteil vom 2. März 1977, a.a.O. S. 150 f. und Beschluß vom 15. August 1983).

  • OVG Thüringen, 27.07.2004 - 2 KO 239/03

    Recht des Zivildienstes; Anspruch des anerkannten Kriegsdienstverweigerers auf

    Die nur "entsprechende" Anwendung des Unterhaltssicherungsgesetzes auf Zivildienstleistende zwingt zwar grundsätzlich dazu, zu überprüfen, ob die Heranziehung der jeweiligen Vorschrift auf anerkannte Kriegsdienstverweigerer nach ihrem Inhalt, Sinn und Zweck unter Berücksichtigung der Interessenlage gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 1977 - 8 C 82.75 -, BVerwGE 52, 145, 151).
  • BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 64.91

    Verfassungskonforme Auslegung von Rechtsvorschriften - Leistungen zur

    daß ein derartiger Anspruch auf Unterhaltssicherung neben einer - im vorliegenden Fall gegebenen - militärfachlichen Verwendung des Wehrpflichtigen die Verleihung des Dienstgrades eines Sanitätsoffiziers voraussetzt (vgl. Urteil vom 2. März 1977 - BVerwG 8 C 82.75 - Buchholz 448.3 § 12 a USG Nr. 1 S. 1 ).
  • BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 51.91

    Verfassungskonforme Auslegung von Rechtsvorschriften - Einberufung zur

    Zutreffend geht das angefochtene Urteil davon aus, daß ein derartiger Anspruch auf Unterhaltssicherung neben einer - im vorliegenden Fall gegebenen - militärfachlichen Verwendung des Wehrpflichtigen die Verleihung des Dienstgrades eines Sanitätsoffiziers voraussetzt (vgl. Urteil vom 2. März 1977 - BVerwG 8 C 82.75 - Buchholz 448.3 § 12 a USG Nr. 1 S. 1 ).
  • BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 52.91

    Verfassungskonforme Auslegung von Rechtsvorschriften - Leistungen zur

    Zutreffend geht das angefochtene Urteil davon aus, daß ein derartiger Anspruch auf Unterhaltssicherung neben einer - im vorliegenden Fall gegebenen - militärfachlichen Verwendung des Wehrpflichtigen die Verleihung des Dienstgrades eines Sanitätsoffiziers voraussetzt (vgl. Urteil vom 2. März 1977 - BVerwG 8 C 82.75 - Buchholz 448.3 § 12 a USG Nr. 1 S. 1 ).
  • BVerwG, 09.02.1978 - 8 B 54.77
    In dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 2. März 1977 - BVerwG 8 C 82.75 - [zum Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehen] ist ausgesprochen, daß die §§ 2 Nr. 2, 12 a Abs. 1 USG für zivildienstleistende Ärzte nicht entsprechend anwendbar sind.
  • BVerwG, 15.08.1983 - 8 B 141.82

    Geltung des Unterhaltssicherungsgesetzes (USG) für Zivildienstleistende in

    In seinem Urteil vom 2. März 1977 (BVerwG VIII C 82.75 - BVerwGE 52, 145) hat der Senat ausgeführt, die in § 78 Abs. 1 Nr. 2 ZDG vorgeschriebene entsprechende Geltung des Unterhaltssicherungsgesetzes für Zivildienstleistende bedeute.
  • OVG Bremen, 16.05.1989 - 2 BA 11/89
    Denn bei der nach § 78 Abs. 1 Nr. 2 ZDG gebotenen entsprechenden Anwendung des USG ist zu berücksichtigen, ob die Heranziehung der jeweiligen Vorschrift nach ihrem Inhalt, Sinn und Zweck unter Berücksichtigung der Interessenlage gerechtfertigt ist (BVerwG, B.v. 6.12.1983 - 8 B 59/83 -, in: KID 97/VIII-c Verdienstausfall bei verlängertem Zivildienst, = E 68, 239 ff = NVwZ 84, 520; BVerwG, Urt. v. 2.3.1977 - 8 C 82/75 -, in: KID 276/VIII-c Sanitätsoffizierszuschläge (USG) nicht für ZDL, = E 52, 145, 147).
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