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   BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86   

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BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86 (https://dejure.org/1987,230)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1987 - 8 C 85.86 (https://dejure.org/1987,230)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1987 - 8 C 85.86 (https://dejure.org/1987,230)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsbeitrag - Deutsche Bundesbahn - Befreiung - Betriebsgrundstück - Schienenweg - Anbaustraße - Differenzierungsverbot - Gewerbliche Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitragspflicht der Deutschen Bundesbahn für ein als Bahnhofsgelände genutztes Betriebsgrundstück; Schienenweg als öffentliche Verkehrsfläche keine Erschließungsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 78, 321
  • NVwZ 1988, 632
  • DVBl 1988, 893
  • DVBl 893, 896
  • DÖV 1988, 786
  • ZfBR 1988, 228
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86
    Für die Beantwortung der Frage, ob dieser Bescheid rechtmäßig ist, ist abzustellen auf das Recht, das im Zeitpunkt seines Erlasses maßgebend war, d.h. - soweit es die erschließungsbeitragsrechtlichen Vorschriften betrifft - auf die §§ 127 ff. BBauG (vgl. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - Urteilsabdruck S. 6).

    Angesichts dessen vermittelt die jeweilige Funktion von auf bestimmten Flächen des Bahnhofsgrundstücks errichteten Anlagen kein Kriterium, das es gestattet, hinreichend eindeutig und überzeugend zu differenzieren zwischen Flächen, die weil erschließungsbeitragsrechtlich als dem Schienengelände zuzurechnen, aus dem sonstigen Bahnhofsgelände auszusondern sind, und solchen, auf die dies nicht zutrifft (vgl. zur Erforderlichkeit eines solchen Kriteriums u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - Urteilsabdruck S. 7 ff.).

  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 52.71

    Verteilungsmaßstab der Erschließungsbeiträge nach der Verschiedenheit der Nutzung

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86
    Deshalb genügt es grundsätzlich, wenn zwischen der Wohnnutzung einerseits und qualifizierten Nutzungsarten, d.h. Nutzungsarten, die im Vergleich zur Wohnnutzung eine deutlich intensivere Inanspruchnahme einer beitragsfähigen Erschließungsstraße bewirken, andererseits mit dem Ergebnis einer stärkeren Belastung der letzteren Nutzungsarten unterschieden wird (vgl. so schon Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG IV C 52.71 - BVerwGE 42, 17 [BVerwG 16.02.1973 - IV C 52/71]).
  • BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82

    Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86
    Das stimmt mit der Rechtsprechung des Senats, an der festzuhalten ist, überein (vgl. Urteil vom 12. September 1984 - BVerwG 8 C 124.82 - BVerwGE 70.96 ).
  • BVerwG, 23.06.1967 - VII C 54.66

    Bahnhof der Bundesbahn unterliegt Anschluss- und Benutzungszwang für Kanalisation

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86
    Durch diese Vorschriften wird die Deutsche Bundesbahn nicht der Abgabenhoheit der Gemeinden entzogen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 9. Juli 1969 - 2 BvL 25, 26/84 - BVerfGE 26, 281 ) und BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1967 - BVerwG VII C 54.66 - BVerwGE 27, 225 [BVerwG 23.06.1967 - VII C 54/66]).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86
    Mit der Erkenntnis, für Betriebsgrundstücke der Deutschen Bundesbahn trete § 36 BbG an die Stelle der §§ 29 bis 35 BBauG, erledigt sich zugleich die Erwägung, das Grundstück der Klägerin könnte deshalb aus dem Kreis der durch die Bahnhofstraße erschlossenen Grundstücke ausscheiden, weil das Berufungsgericht nicht hat feststellen können, daß dieses Grundstück tatsächlich gemäß § 36 BbG (oder einer dem entsprechenden früheren Vorschrift) beplant worden ist, und es folglich ungeachtet seiner Lage im innerörtlichen Bereich der Beklagten wegen seiner Größe von 38 648 qm dem Außenbereich des § 35 BBauG zuzuordnen sein könnte (vgl. zum sog. Außenbereich im Innenbereich u.a. Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - BVerwGE 41, 227 [BVerwG 01.12.1972 - IV C 6/71]).
  • BVerwG, 10.05.1974 - VII C 56.72

    Erhebung von Straßenreinigungsgebühren - Rechtfertigung der Heranziehung eines

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86
    Auch § 40 BbG geht davon aus, daß die Deutsche Bundesbahn an die Gemeinden Beiträge und Gebühren zu entrichten hat (vgl. Urteil vom 10. Mai 1974 - BVerwG VII C 56.72 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 24 S. 50 )- Ebensowenig begründet das Bundesbaugesetz eine Beitragsfreiheit der Klägerin.
  • BVerwG, 16.09.1977 - IV C 99.74

    Neue Beitragssatzung während des Revisionsverfahrens; Begriff der vorhandenen

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86
    Entsprechendes gilt für die Beantwortung der Frage, ob eine bestimmte Straße eine "vorhandene" Erschließungsanlage im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG ist (vgl. u.a. Urteil vom 16. September 1977 - BVerwG IV C 99.74 -Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 62 S. 31 ).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 4 C 70.75

    Teilnichtigkeit und Rückwirkung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86
    Zutreffend hat das Berufungsgericht ausgeführt, das Entstehen einer Erschließungsbeitragspflicht setze u.a. das Vorhandensein einer gültigen Erschließungsbeitragssatzung mit namentlich einer wirksamen Merkmalsregelung voraus (vgl. etwa Urteil vom 20. Januar 1978 - BVerwG 4 C 70.75 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 27 S. 28 ).
  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 25.76

    Erschließungsbeitragspflicht von kirchliechen Friedhöfen

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86
    Das Bundesbaugesetz kennt keine allgemeine Beitragsfreiheit für öffentliche Sachen (wie z.B. Schulen, Verwaltungsgebäude usw.); es unterwirft vielmehr öffentliche Sachen ebenso wie mit Wohnhäusern oder Gewerbebetrieben bebaute Grundstücke der Beitragspflicht (vgl. Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 50 ).
  • BVerwG, 06.11.1981 - 4 C 66.78

    Einrichtung eines Ladehofs - Umschlagplatz für den Güterfernverkehr - Öffentliche

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86
    Dem steht nicht entgegen, daß die Klägerin nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts auf ihrem Grundstück weitgehend Maßnahmen vornimmt bzw. ermöglicht, die der Erfüllung der ihr nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 29. März 1951 (BGBl. I S. 225) obliegenden öffentlichen Aufgaben dienen, d.h. der Gewährleistung eines bedarfsgerechten Personen- und Güterverkehrs im allgemeinen Interesse (vgl. zu dieser Aufgabe Urteil vom 6. November 1981 - BVerwG 4 C 66.78 - BVerwGE 64, 202 [BVerwG 06.11.1981 - 4 C 66/78]).
  • BVerwG, 14.01.1983 - 8 C 81.81

    "Erschlossensein" eines Grundstücks"

  • BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 115.84

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für Außenbereichsgrundstücke auch nicht im

  • BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 60.86

    Verwaltungsprozessrecht - Merkmalsregelung - Grunderwerb als Herstellungsmerkmal

  • VGH Hessen, 05.06.1986 - 5 TH 996/86
  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 25/64

    Gebührenpflicht von Bundesbahn und Bundespost

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Nach seinem Sinn und Zweck nimmt er von der auf das jeweilige Gemeindegebiet bezogenen umfassenden Planungshoheit der Gemeinde (§ 1 Abs. 1 und 3, § 2 Abs. 1, § 36 BauGB) bestimmten Zwecken dienende Vorhaben und Anlagen aus (vgl. BVerwGE 78, 321, 327).
  • BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 28.14

    Erschließungsbeitrag; Erschließung; Artzuschlag; grundstücksbezogener

    Angesichts dessen ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn eine Verteilungsregelung erhebliche, hinreichend abgrenzbare Unterschiede der baulichen oder sonstigen Nutzung in typischen Fallgruppen angemessen vorteilsgerecht und zugleich in der Weise erfasst, dass das Heranziehungsverfahren praktikabel und überschaubar bleibt (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Januar 1977 - 4 C 84.74 u.a. - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 20 S. 22, vom 10. Juni 1981 - 8 C 15.81 - BVerwGE 62, 300 , vom 11. Dezember 1987 - 8 C 85.86 - BVerwGE 78, 321 , vom 8. Dezember 1995 - 8 C 11.94 - BVerwGE 100, 104 und vom 23. Januar 1998 - 8 C 12.96 - BVerwGE 106, 147 ; Beschluss vom 4. Februar 2000 - 11 B 39.99 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 110 S. 2).
  • OVG Saarland, 12.05.2021 - 1 A 126/20

    Kanalbaubeitrag - Bahnbetriebsgrundstücke

    Das Bundesverwaltungsgericht [BVerwG, Urteile vom 11.12.1987 - 8 C 85/86 -, juris Rdnrn. 22 ff., und vom 27.10.1993 - 8 C 33/92 -, juris Rdnr. 27] hat zur erschließungsbeitragsrechtlichen Problematik im Einzelnen ausgeführt, dass die Qualifizierung eines Bahnbetriebsgrundstücks als Bauland im erschließungsbeitragsrechtlichen Sinn des § 133 Abs. 1 BBauG (heute: BauGB) nicht bereits an dessen Nutzung als Bahnhofsgelände und an der Tatsache, dass es der vorrangigen Fachplanung der Deutschen Bundesbahn unterliege, scheitere.

    [BVerwG, Urteil vom 11.12.1987, a.a.O.; all dies bekräftigend: BVerwG, Urteil vom 27.10.1993 - 8 C 33/92 -, juris Rdnr. 27] Dieser Sichtweise ist für den Anwendungsbereich des saarländischen Kanalbaubeitragsrechts zu folgen.

    Aber auch hinsichtlich der übrigen, nicht überdachten Schienenflächen des Grundstücks 25/33 (vormals 25/25) und des Grundstücks 25/24 lässt sich aus der überzeugend begründeten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht [BVerwG, Urteil vom 11.12.1987, a.a.O., Rdnr. 27; ebenso für das Straßenausbaubeitragsrecht: OVG Lüneburg, Urteil vom 27.4.2010, a.a.O., Rdnr. 37] nicht herleiten, dass diese Schienenflächen zur Zeit der Nutzung des Geländes zu Bahnbetriebszwecken nicht der Kanalbaubeitragspflicht unterlagen.

    [BVerwG, Urteil vom 11.12.1987, a.a.O., Rdnr. 27].

    In diesem Zusammenhang ist zu würdigen, dass das Bundesverwaltungsgericht der Sichtweise des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes [HessVGH, Beschluss vom 5.6.1986 - 5 TH 996/86 -, juris, nur Orientierungssatz, zum Straßenausbaubeitragsrecht], die als Bahnsteige und Verladerampen genutzten Flächen teilten das erschließungsbeitragsrechtliche Schicksal des Schienenwegs, eine klare Absage erteilt hat [BVerwG, Urteil vom 11.12.1987, a.a.O., Rdnrn 26 f.].

    [BVerwG, Urteil vom 11.12.1987, a.a.O., Rdnr. 27] Diese Argumentation spricht mit Gewicht dafür, dass die vorliegend in Rede stehenden Schienenflächen, deren Bedeutung sich auf die Ermöglichung der Güterabfertigung und -verladung sowie der Zollabfertigung beschränkte, von einer etwaigen Erschließungsbeitragspflicht nicht auszunehmen wären.

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