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   BVerwG, 30.11.1977 - VIII C 89.76   

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BVerwG, 30.11.1977 - VIII C 89.76 (https://dejure.org/1977,284)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1977 - VIII C 89.76 (https://dejure.org/1977,284)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1977 - VIII C 89.76 (https://dejure.org/1977,284)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anerkennung von juristischen Staatsprüfungen - Geltungsbereich des BVFG - Vertriebener - befähigung zum Richteramt - Heimatrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BVFG § 92

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 55, 104
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BVerwG, 10.12.1997 - 6 C 10.97

    - auf der Grundlage gleichwertiger Abschlüsse.

    Dies ist für andere Regelungen, in denen in vergleichbarer Weise an den Begriff "gleichwertig" angeknüpft wird, in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. zu § 92 BVFG: Urteil vom 30. November 1977 - BVerwG 8 C 89.76 - BVerwGE 55, 104; zu § 2 BAföG: Urteil vom 23. Juni 1993 - BVerwG 11 C 12.92 - BVerwGE 92, 340, 348 f.).

    Dies übersieht das Berufungsgericht, wenn es in so nicht zutreffender Anknüpfung an die Rechtsprechung zu § 92 BVFG (vgl. BVerwGE 55, 104, 110) meint, das Anerkennungsverfahren sei "ein Mittel, um für alle - insbesondere junge - Menschen die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu fördern und zu sichern".

    Als Element der Kontrolle über den Erfolg der notwendigen Einarbeitung sah der 8. Senat den Markt an, "der unzureichende Leistungen meide" (BVerwGE 55, 104, 110 f.).

  • BVerwG, 30.06.1992 - 9 C 5.91

    Gleichwertigkeit polnischer Rechtsmagisterprüfung mit 1. jur. Staatspr.

    Das Verwaltungsgericht hat der darauf erhobenen Klage stattgegeben: Nach den in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1977 - BVerwG 8 C 89.76 - (BVerwGE 55, 104) enthaltenen Grundsätzen sei die von der Klägerin abgelegte Magisterprüfung der deutschen Ersten juristischen Staatsprüfung gleichwertig, weil sie der Klägerin einen Kenntnisstand bescheinige, der es ihr ermögliche, sich vom Heimatrecht zu lösen und sich in absehbarer Zeit in die Hauptgebiete des deutschen Rechts einzuarbeiten.

    Es könne auch bei der Beurteilung, ob eine ausländische Prüfung der Ersten juristischen Staatsprüfung gleichwertig sei, entgegen der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 30. November 1977 - BVerwG 8 C 89.76 - (BVerwGE 55, 104) nicht darauf abgehoben werden, ob die ausländische juristische Prüfung einen Kenntnisstand bescheinige, der es ermögliche, sich vom Heimatrecht zu lösen und sich in angemessener Zeit in die Hauptgebiete des deutschen Rechts einzuarbeiten.

    Auch nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1977 (BVerwGE 55, 104) müßten die Möglichkeit und die Fähigkeit zur Einarbeitung zeitlich und inhaltlich vor dem Beginn des Referendardienstes liegen.

    Das Berufungsgericht ist zunächst zu Recht unter Zurückstellung seiner gegenteiligen Rechtsauffassung bei der Beurteilung, ob die von der Klägerin an der Universität Danzig abgelegte Rechtsmagisterprüfung im Sinne des § 92 Abs. 2, 3 BVFG der Ersten juristischen Staatsprüfung gleichwertig ist, von den im Urteil vom 30. November 1977 (BVerwGE 55, 104) enthaltenen Grundsätzen ausgegangen.

  • BVerwG, 04.10.1985 - 8 C 18.83

    Zur Anerkennung von nach dem 8. Mai 1945 außerhalb des Geltungsbereichs des BVFG

    Die von einem Vertriebenen nach dem 8. Mai 1945 außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesvertriebenengesetzes abgelegten juristischen Prüfungen können nicht als mit der zweiten juristischen Staatsprüfung (§ 5 Abs. 1 DRiG) gleichwertig anerkannt werden (Änderung der Rechtsprechung in den Urteilenvom 30.11.1977 - BVerwG 8 C 89.76 - BVerwGE 55, 104 und BVerwG 8 C 88.76 - Buchholz 412.3 § 92 BVFG Nr. 3 S. 20).

    Zutreffend geht das angefochtene Urteil einleitend davon aus, daß gemäß § 92 Abs. 2 und 3 Satz 1 BVFG nach dem 8. Mai 1945 außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgelegte juristische Prüfungen oder erlangte Befähigungsnachweise anerkannt werden müssen, wenn sie den entsprechenden Prüfungen und Befähigungsnachweisen im Geltungsbereich des Gesetzes gleichwertig sind (vgl.Urteil vom 29. September 1976 - BVerwG VIII C 73.75 - BVerwGE 51, 144 [BVerwG 29.09.1976 - VIII C 73/75]), und daß ferner die durch die zweite juristische Staatsprüfung bescheinigte berufliche Verwendbarkeit des Juristen in der Bundesrepublik Deutschland den Wertmaßstab für die in § 92 Abs. 2 BVFG vorausgesetzte Gleichwertigkeit der Prüfungen bildet (vgl.Urteile vom 30. November 1977 - BVerwG 8 C 89.76 - BVerwGE 55, 104 [BVerwG 30.11.1977 - 8 C 89/76] und - BVerwG 8 C 88.76 - UA S. 15 f., insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 412.3 § 92 BVFG Nr. 3 S. 20).

    Allerdings hat der Senat in den bereits erwähnten Urteilenvom 30. November 1977 - BVerwG 8 C 89.76 - (a.a.O. S. 109 ff.) und - BVerwG 8 C 88.86 - (UA S. 14 ff.) ausgeführt, daß die Anerkennungsvoraussetzungen dann erfüllt seien, wenn die vom Anerkennungsbewerber außerhalb des Geltungsbereichs des BVFG abgelegten juristischen Prüfungen seine Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit und methodischer Rechtsanwendung sowie zur Einarbeitung innerhalb angemessener Zeit in die Hauptgebiete des deutschen Rechts und zu dessen praktischer Anwendung nachweisen.

    Der in den genannten Urteilen vom 30. November 1977 (a.a.O.) betonte rechtliche Ansatz, daß der Maßstab der für eine Anerkennung vorausgesetzten Gleichwertigkeit nicht dem Deutschen Richtergesetz, sondern dem BVFG zu entnehmen ist (vgl. § 112 DRiG), vermag, wie der erkennende Senat nach erneuter Überprüfung meint, die Annahme einer hinreichenden Einarbeitungsfähigkeit in die Hauptgebiete des deutschen Rechts als Anerkennungsmaßstab hinsichtlich der zweiten juristischen Staatsprüfung nicht tragfähig zu begründen.

  • BVerwG, 04.10.1985 - 8 C 112.83

    Anforderungen an die Gleichwertigkeit zweier Prüfungen

    Die von einem Vertriebenen nach dem 8. Mai 1945 außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesvertriebenengesetzes abgelegten juristischen Prüfungen können nicht als mit der zweiten juristischen Staatsprüfung (§ 5 Abs. 1 DRiG) gleichwertig anerkannt werden (Änderung der Rechtsprechung in den Urteilen vom 30. November 1977 - BVerwG 8 C 89.76 - BVerwGE 55, 104 und BVerwG 8 C 88.76 - Buchholz 412.3 § 92 BVFG Nr. 3 S. 20; wie Urteil vom 4. Oktober 1985 - BVerwG 8 C 18.83 -).

    Richtig ist auch, daß die durch die zweite juristische Staatsprüfung bescheinigte Verwendbarkeit des Juristen in der Bundesrepublik Deutschland den Wertmaßstab für die in § 92 Abs. 2 BVFG vorausgesetzte Gleichwertigkeit der Prüfungen bildet (vgl. Urteile vom 30. November 1977 - BVerwG 8 C 89.76 - BVerwGE 55, 104 [BVerwG 30.11.1977 - 8 C 89/76] und BVerwG 8 C 88.76 - UA S. 15 f., insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 412.3 § 92 BVFG Nr. 3 S. 20).

    Allerdings hat der Senat in den bereits erwähnten Urteilen vom 30. November 1977 - BVerwG 8 C 89.76 - (a.a.O. S. 109 ff.) und BVerwG 8 C 88.76 - (UA S. 14 ff.) - ausgeführt, daß die Anerkennungsvoraussetzungen dann erfüllt seien, wenn die vom Anerkennungsbewerber außerhalb des Geltungsbereichs des BVFG abgelegten juristischen Prüfungen seine Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit und methodischer Rechtsanwendung sowie zur Einarbeitung innerhalb angemessener Zeit in die Hauptgebiete des deutschen Rechts und zu dessen praktischer Anwendung nachweisen.

    Der in den genannten Urteilen vom 30. November 1977 (a.a.O.) betonte rechtliche Ansatz, daß der Maßstab der für eine Anerkennung vorausgesetzten Gleichwertigkeit nicht dem Deutschen Richtergesetz, sondern dem BVFG zu entnehmen ist (vgl. § 112 DRiG), vermag, wie der erkennende Senat nach erneuter Überprüfung meint, die Annahme einer hinreichenden Einarbeitungsfähigkeit in die Hauptgebiete des deutschen Rechts als Anerkennungsmaßstab hinsichtlich der zweiten juristischen Staatsprüfung nicht tragfähig zu begründen.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1992 - 14 S 2327/91

    Vertriebenenrecht: zur Anerkennung einer in Ungarn nach der Vertreibung

    Dieser Stichtag, der dem Bundesvertriebenengesetz allgemein zugrundeliegt (BVerwG, Urteil vom 30.11.1977, BVerwGE 55, 104, 108), ist unter anderem maßgebend für die Feststellung der Vertriebeneneigenschaft.

    Ebensowenig aber, wie diese Erweiterung etwas am Inhalt des Erfordernisses der Gleichwertigkeit geändert hat (BVerwG, Urteil vom 30.11.1977 aaO), hat sie eine Änderung des § 92 Abs. 2 BVFG innewohnenden Grundsatzes mit sich gebracht, daß die Prüfung oder der Befähigungsnachweis vor der Vertreibung abgelegt oder erworben sein muß.

    Nur in der zeitlichen und räumlichen Erweiterung des § 92 Abs. 2 durch § 92 Abs. 3 BVFG liegt die ausfüllungsbedürftige Lücke, die durch die entsprechende Anwendung des § 92 Abs. 2 BVFG geschlossen werden soll (BVerwG, Urteil vom 30.11.1977 aaO).

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend dargelegt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30.11.1977, aaO S. 110) der vom Bundesvertriebenengesetz erfaßte Personenkreis mittels der Anerkennung abgelegter Prüfungen und erlangter Befähigungsnachweise in das wirtschaftliche und soziale Leben in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend seinen früheren wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eingegliedert werden soll (§ 13 Abs. 1 S. 1 BVFG).

  • BVerwG, 10.12.1997 - 6 C 7.97

    - einer Ausbildung in der ehemaligen DDR als regelmäßig unmaßgeblicher Aspekt bei

    Dies ist für andere Regelungen, in denen in vergleichbarer Weise an den Begriff "gleichwertig" angeknüpft wird, in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. zu § 92 BVFG: Urteil vom 30. November 1977 - BVerwG 8 C 89.76 - BVerwGE 55, 104; zu § 2 BAföG: Urteil vom 23. Juni 1993 - BVerwG 11 C 12.92 - BVerwGE 92, 340, 348 f.).

    Als Element der Kontrolle über den Erfolg der notwendigen Einarbeitung sah der 8. Senat den Markt an, "der unzureichende Leistungen meide" (BVerwGE 55, 104, 110 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.1990 - 9 S 170/90

    Zur Frage der Gleichwertigkeit einer polnischen Rechtsmagisterprüfung mit der 1.

    Zum Erfordernis der Unmittelbarkeit der Befähigung für die Anerkennung der Gleichwertigkeit (Fortführung von BVerwGE 72, 141 ff gegen BVerwGE 55, 104 ff).

    Geklärt ist mittlerweile durch eine Selbstkorrektur des Revisionsgerichts (Urteil vom 4.10.1985, BVerwGE 72, 141 für eine polnische Rechtsmagisterprüfung) unter Modifikation seiner Urteile vom 30.11.1977 (Buchholz 421.3 § 92 BVFG Nr. 2 und 3, ersteres Urteil auch auszugsweise veröffentlicht in BVerwGE 55, 104 ff.), daß wegen des sachlich unbestrittenen und offenkundigen Erfordernisses einer erheblichen Einarbeitungsfrist für Absolventen von juristischen Prüfungen, die im Ausland sich naturgemäß auf die betreffende ausländische Rechtsordnung beziehen, sind eine Anerkennung solcher Prüfung als mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung im Sinne des Deutschen Richtergesetzes ausgeschlossen ist.

    verzichte nicht auf eine Kontrolle und berücksichtige, daß die juristischen Prüfungen auf den öffentlichen Dienst bezogen seien und die praktische Ausbildung im öffentlichen Dienst durchgeführt werde (Buchholz a.a.O., S. 14/15, insoweit nur unvollständig abgedruckt in BVerwGE 55, 104 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1985 - 12 A 98/84
    Nicht Gegenstand der Anerkennung ist nach § 92 BVFG die Berufsausübung des Vertriebenen (vgl. BVerwGE 55, 104).

    Als Wertmaßstab versteht § 92 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 2 BVFG dementsprechend die durch die Prüfung oder den Befähigungsnachweis bescheinigte, abstrakte, im Sinne der Befähigung verstandene Verwendbarkeit im wirtschaftlichen und sozialen Leben der Bundesrepublik (vgl. BVerwGE 55, 104).

    Die Erhebung von Forderungen, die der von § 92 BVFG begünstigte Personenkreis aus der Natur der Sache heraus nicht erfüllen kann, ist dabei allerdings nicht erlaubt (vgl. BVerwGE 55, 104).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1999 - 2 A 1408/96
    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1977 - 8 C 89.76 -, BVerwGE 55, 104, 111.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1992 - 9 C 5.91 -, BVerwGE 90, 271, 272; ähnlich bereits BVerwG, Urteil vom 30. November 1977 - 8 C 89.76 -, BVerwGE 55, 104, 112.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1992 - 9 C 5.91 -, BVerwGE 90, 272, 275; BVerwG, Urteil vom 30. November 1977 - 8 C 89.76 -, BVerwGE 55, 104, 113.

  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 72.81

    Notwendigkeit der Zurückverweisung auf Grund einer Ermessensentscheidung -

    Das Bundesverwaltungsgericht hat übrigens im Zusammenhang mit der Frage nach einer gerichtlichen Nachprüfbarkeit der Beschlüsse des Bundespersonalausschusses über die Anerkennung von Prüfungen gemäß § 98 Abs. 1 Nr. 3 BBG einen Beurteilungsspielraum des Ausschusses verneint (BVerwGE 32, 148 [BVerwG 11.06.1969 - BVerwG VI C 61.65] [155]) und ist auch in anderen Fällen, in denen es um die Überprüfung der Gleichwertigkeit von Prüfungen ging, nicht von einer Beurteilungsermächtigung der Verwaltung ausgegangen (vgl. BVerwGE 36, 361 [BVerwG 04.12.1970 - VII C 30.70]; 48, 305 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]; 55, 104 [BVerwG 30.11.1977 - 8 C 80/76]; 64, 142 [BVerwG 19.10.1981 - 6 C 97/80]; 64, 153) [BVerwG 22.10.1981 - 2 C 42/80].

    Der Einräumung eines weiten verwaltungspolitischen Ermessens steht Bundesrecht nicht entgegen (vgl. BVerwGE 32, 148 [BVerwG 11.06.1969 - BVerwG VI C 61.65] [155]; 55, 104 [109]; 64, 142 [151]; 64, 153 [158]).

  • BVerwG, 24.01.1980 - 2 B 32.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung der

  • OVG Thüringen, 10.11.1999 - 1 KO 973/96

    Zur Gleichwertigkeit eines in der ehemaligen DDR an einer Militärhochschule

  • OVG Thüringen, 13.12.1995 - 1 KO 19/94

    Hochschulrecht; Gleichwertigkeit; Gleichstellung; Strukturvergleich;

  • BVerwG, 09.07.1997 - 6 B 80.96

    Gleichwertigkeit von Hochschulabschlüssen der ehemaligen DDR - Ehemalige DDR und

  • BVerwG, 27.08.1990 - 9 B 38.90

    Führung eines in der Sowjetunion erworbenen akademischen Grades in Deutschland

  • BVerwG, 16.09.1983 - 8 B 71.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 2.79

    Anspruch auf Anerkennung von beamtenrechtlichen Prüfungen - Zulässigkeit einer

  • BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 4.86

    Anforderungen an einen Ausländer zur Anerkennung als Zahnarzt - Anspruch auf

  • BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 35/96

    Bemessung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Einstufung als Chefarzt nach

  • VGH Hessen, 08.11.1990 - 6 UE 803/87

    Zur Frage der Gleichwertigkeit eines ausländischen akademischen Grades

  • VG Düsseldorf, 29.10.2010 - 15 K 4365/09

    Anspruch eines Spätaussiedlers auf Anerkennung seines polnischen Meisterdiploms

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.1995 - 2 S 268/94

    Sonstiges Hochschulrecht

  • VG Berlin, 25.11.1994 - 3 A 20.94

    Feststellung der Gleichwertigkeit eines in der DDR erworbenen Bildungsabschlusses

  • VG Düsseldorf, 30.01.2012 - 15 K 261/10

    Anspruch auf Anerkennung eines in Polen erworbenen Angelscheins und dessen

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