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   BVerwG, 08.11.1991 - 8 C 89.89   

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BVerwG, 08.11.1991 - 8 C 89.89 (https://dejure.org/1991,1665)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1991 - 8 C 89.89 (https://dejure.org/1991,1665)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1991 - 8 C 89.89 (https://dejure.org/1991,1665)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsbeitrag - Garage - Vorausleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 133 Abs. 3 S. 1
    Erschließungsbeitragsrecht: Merkmale "Genehmigung" und "Bauvorhaben" in § 133 Abs. 3 S. 1 BBauG/BauGB, Heilung eines rechtswidrigen Vorausleistungsbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 89, 177
  • NVwZ 1992, 575
  • DVBl 1992, 379
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 31.01.1968 - IV C 221.65

    Voraussetzungen für einen Anspruch hinsichtlich einer Vorausleistung auf künftige

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1991 - 8 C 89.89
    Maßgebend ist in diesem Zusammenhang nicht der Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Erschließungsbeitragspflichten, sondern der des Abschlusses der kostenverursachenden Erschließungsmaßnahmen (Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 221.65 - BVerwGE 29, 90 ).
  • BVerwG, 31.01.1968 - IV C 29.67

    Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge;

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1991 - 8 C 89.89
    Das trifft beispielsweise zu, wenn die Errichtung einer Hundehütte, eines Zaunes oder eines kleinen Abstellraums für Arbeitsgeräte, das Anbringen einer Werbeanlage oder die Vornahme baulicher Veränderungen innerhalb eines Gebäudes genehmigt wird (vgl. Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 29.67 - DVBl. 1968, 521).
  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 1.73

    Voraussetzungen für die Heranziehung zur Vorausleistung auf den

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1991 - 8 C 89.89
    Das Berufungsgericht stützt sich zur Begründung seiner Ansicht auf die Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts und dabei namentlich auf das Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 1.73 - (BVerwGE 48, 117 ff.).
  • BVerwG, 16.09.1977 - IV C 71.74

    Merkmale "erschlossene Grundstücke" in § 131 und § 133 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1991 - 8 C 89.89
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits im Urteil vom 16. September 1977 - BVerwG IV C 71.74 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 63 S. 35 ) mit der Erwägung begründet, eine Garage sei im Gegenteil wegen ihrer Funktion in besonderem Maße auf die Verbindung mit einer Erschließungsstraße angewiesen.
  • BVerwG, 19.03.1982 - 8 C 34.81

    Erschließungsanlage - Teilanlagen - Vorausleistung - Herstellung

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1991 - 8 C 89.89
    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. statt vieler Urteil vom 19. März 1982 - BVerwG 8 C 34.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 48 S. 52 m. weit. Nachw.) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die Erhebung einer Vorausleistung nur zulässig ist, wenn mit der endgültigen Herstellung der gesamten Anlage, deren voraussichtlich entstehender Erschließungsaufwand der Heranziehung zugrunde liegt, in absehbarer Zeit zu rechnen ist.
  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 114.83

    Vorausleistungen - Erschließungsaufwand - Höhe - Eigentümer - Mehrfache

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1991 - 8 C 89.89
    Auch das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. Februar 1985 - BVerwG 8 C 114.83 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 90 S. 45 ).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1991 - 8 C 89.89
    Auf diese Rechtslage ist, wie das Berufungsgericht richtig erkannt hat, ungeachtet dessen abzustellen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) - BauGB - in Kraft getreten ist (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 ).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 14.14

    Vorausleistung; Umlegung; Buchgrundstück; untergehendes Grundstück; erschlossene

    Das ändert aber nichts daran, dass vor dem rechtsverbindlichen Abschluss des Umlegungsverfahrens weder das zukünftige Buchgrundstück als Haftungsobjekt der Vorausleistung, die als öffentliche Last im Sinne des § 134 Abs. 2 BauGB auf dem Grundstück ruht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1981 - 8 C 8.81 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 78 S. 16), rechtlich existent ist noch der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte als persönlicher Beitragsschuldner (§ 134 Abs. 1 BauGB) feststeht (zur Konstellation bei einem teilweise abgeschlossenen Umlegungsverfahren: OVG Münster, Urteil vom 23. Mai 1989 - 3 A 1720/86 - juris Rn. 73, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 8. November 1991 - 8 C 89.89 - BVerwGE 89, 177).

    Mit diesem Erfordernis hat der Gesetzgeber das ursprünglich in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelte ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der Absehbarkeit der Herstellung (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. März 1982 - 8 C 34.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 48 S. 53 und vom 8. November 1991 - 8 C 89.89 - BVerwGE 89, 177 ) gesetzlich festgeschrieben.

    Es soll im Interesse der Vorausleistenden verhindern, dass diese über Gebühr lange auf die Beendigung der von ihnen vorfinanzierten Maßnahmen warten müssen; es gilt daher sowohl für die Genehmigungs- als auch die Herstellungsvariante des § 133 Abs. 1 BauGB (vgl. zur Genehmigungsalternative bereits BVerwG, Urteil vom 8. November 1991 - 8 C 89.89 - BVerwGE 89, 177 ; s. auch Vogel, in: Brügelmann, BauGB, Stand Oktober 2014, § 133 Rn. 39; Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Aufl. 2014, § 133 Rn. 34).

    Die Absehbarkeit der endgültigen Herstellung verlangt eine an der satzungsmäßigen Merkmalsregelung und dem einschlägigen Bauprogramm ausgerichtete Prognoseentscheidung der Gemeinde, die sich nicht auf das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht, sondern allein auf den Abschluss der kostenverursachenden Erschließungsmaßnahmen bezieht (BVerwG, Urteile vom 8. November 1991 - 8 C 89.89 - BVerwGE 89, 177 und vom 17. November 1995 - 8 C 4.94 - Buchholz 406.11 § 125 BauGB Nr. 33 S. 6).

    Wird die voraussichtliche endgültige Herstellung durch die Gemeinde später derart festgelegt, dass sie nunmehr innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren nach Erlass des Vorausleistungsbescheides bzw. des Widerspruchsbescheides erfolgen soll, wird der Fehler des Bescheides geheilt und der Bescheid rechtmäßig (BVerwG, Urteile vom 22. Februar 1985 - 8 C 114.83 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 90 S. 48 und vom 8. November 1991 - 8 C 89.89 - BVerwGE 89, 177 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2018 - 2 S 1116/18

    Heranziehung zu Vorausleistungen; Hineinwachsen in die Eigenschaft einer

    Die Absehbarkeit der endgültigen Herstellung ist eine objektive Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Erhebung einer Vorausleistung (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.11.1991 - 8 C 89.89 - juris, VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.04.2016 - 2 S 2252/15 -, juris).

    Sie bezieht sich auf den Abschluss der Durchführung der nach Maßgabe der satzungsrechtlichen Merkmalsregelung und des einschlägigen Bauprogramms für die endgültige Herstellung der gesamten Anlage erforderlichen Maßnahmen, mithin die technische Herstellung und nicht das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.11.1991, aaO).

  • BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 11.15

    Erschließungsbeitrag; Erschließungseinheit; Erschließungsaufwand;

    Im Zusammenhang mit § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB reicht aber eine bauaufsichtliche Zustimmung, die die Bebauung freigibt (BVerwG, Urteil vom 8. November 1991 - 8 C 89.89 - BVerwGE 89, 177 ; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 21 Rn. 13).

    Nur gänzlich unerhebliche Bauvorhaben lassen eine hinreichende Beziehung zu der Erschließungsanlage vermissen (BVerwG, Urteil vom 8. November 1991 - 8 C 89.89 - BVerwGE 89, 177 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2016 - 2 S 2252/15

    Erhebung einer Vorauszahlung auf einen Erschließungsbeitrag; Erwartung des

    Die Absehbarkeit der endgültigen Herstellung ist eine objektive Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Erhebung einer Vorausleistung (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.11.1991 - 8 C 89.89 - juris).

    Sie bezieht sich auf den Abschluss der Durchführung der nach Maßgabe der satzungsrechtlichen Merkmalsregelung und des einschlägigen Bauprogramms für die endgültige Herstellung der gesamten Anlage erforderlichen Maßnahmen, mithin die technische Herstellung und nicht das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.11.1991, aaO).

    Die fehlende Möglichkeit einer Kombination von Vorauszahlung und Abschnittsbildung als zwei wahlweise zur Verfügung stehenden Vorfinanzierungsinstrumenten ergibt sich nicht nur aus der Rechtsprechung zur Vorausleistung, welche stets auf die Absehbarkeit der Herstellung der Gesamtanlage abstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.11.1991, aaO).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2011 - 6 A 11029/10

    Anlieger der Straße Sonneneck in Koblenz-Ehrenbreitstein müssen vorerst keine

    Für den Beginn dieser Frist kommt es maßgeblich auf den Abschluss des Verwaltungsverfahrens an, im vorliegenden Fall einer Untätigkeitsklage somit auf den Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Bescheides, den 4. Juli 2008 (vergleiche - zur Rechtslage vor Aufnahme des Kriteriums der Absehbarkeit in den Gesetzestext - BVerwG, Urteil vom 8. November 1991 - 8 C 89.89 -, DVBl. 1985, 626).
  • BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 4.94

    Prozeßordnungsgemäße Unterzeichnung einer Revisionsbegründung -

    Die von § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB den Gemeinden abverlangte Prognose, ob "die endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen innerhalb von vier Jahren zu erwarten ist", bezieht sich einzig auf den Abschluß der Kosten verursachenden Erschließungsmaßnahmen (im Anschluß an Urteil vom 8. November 1991 - BVerwG 8 C 89.89 - BVerwGE 89, 177 (181) [BVerwG 08.11.1991 - 8 C 89/89]).

    Denn das damit angesprochene Merkmal der Absehbarkeit (vgl. jetzt § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB) ist nicht ausgerichtet auf das - im vorliegenden Fall möglicherweise noch nicht erreichte - Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflichten, sondern einzig auf den Abschluß der Kosten verursachenden Erschließungsmaßnahmen (vgl. Urteil vom 8. November 1991 - BVerwG 8 C 89.89 - BVerwGE 89, 177 (181) [BVerwG 08.11.1991 - 8 C 89/89]).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 10 S 21.08

    Erhebung von Vorausleistungen bei nichtigem Erschließungsvertrag, bei Zahlungen

    Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts steht von den für die Frist allein maßgeblichen kostenverursachenden Erschließungsmaßnahmen (s. hierzu: BVerwG, Urteile vom 8. November 1991 a.a.O. und 17. November 1995 - 8 C 4.94 -, juris) allein der Erwerb des Straßenlandes aus, der nach § 132 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 b) der EBS 2005 zu den Merkmalen der endgültigen Herstellung (u.a.) der streitgegenständlichen Anbaustraßen gehört.

    Das Bundesverwaltungsgericht stellt - in Übereinstimmung mit dem in § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO normierten allgemeinen Grundsatz - in seinem Urteil vom 8. November 1991 - 8 C 89.89 - (juris) auf diesen Zeitpunkt ab.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 2 S 2471/12

    Erschließungsbeiträge bei ehemaliger Bundesstraße; nichtförmliche Widmung einer

    cc) Dieser "Heilung" steht nicht entgegen, dass die Erhebung einer Vorauszahlung im Ermessen der Behörde steht (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 08.11.1991 - 8 C 89.89 - BVerwGE 89, 177).
  • BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 5.94

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Vorausleistungserhebung auf den

    Die von § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB den Gemeinden abverlangte Prognose, ob "die endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen innerhalb von vier Jahren zu erwarten ist", bezieht sich einzig auf den Abschluß der Kosten verursachenden Erschließungsmaßnahmen (im Anschluß an Urteil vom 8. November 1991 - BVerwG 8 C 89.89 - BVerwGE 89, 177 [181]).«.

    Denn das damit angesprochene Merkmal der Absehbarkeit (vgl. jetzt § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB) ist nicht ausgerichtet auf das - im vorliegenden Fall möglicherweise noch nicht erreichte - Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflichten, sondern einzig auf den Abschluß der Kosten verursachenden Erschließungsmaßnahmen (vgl. Urteil vom 8. November 1991 - BVerwG 8 C 89.89 - BVerwGE 89, 177 [181]).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2008 - 10 S 25.08

    Erschließungsbeitragspflicht der Grundstückseigentümer bei Insolvenz des

    Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts steht von den für die Frist allein maßgeblichen kostenverursachenden Erschließungsmaßnahmen (s. hierzu: BVerwG, Urteile vom 8. November 1991 a.a.O. und 17. November 1995 - 8 C 4.94 -, juris) allein der der Erwerb des Straßenlandes aus, der nach § 132 Nr. 4 BauGB i.V.m § 10 Abs. 1 b) der EBS 2005 zu den Merkmalen der endgültigen Herstellung (u.a.) der streitgegenständlichen Anbaustraße gehört.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. November 1991 - 8 C 89.89 -, juris) ist - in Übereinstimmung mit dem allgemeinen in § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO normierten Grundsatz - maßgeblich die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2000 - 3 A 1466/98

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2022 - 2 S 1403/21

    Heranziehung zu einer Vorauszahlung auf einen Erschließungsbeitrag; Entstehung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 835/00

    Straßenbeleuchtung als flächenmäßige Teileinrichtungen, deren endgültige

  • OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 82/19

    Berufung der Eigentümerin eines angrenzenden Grundstücks gegen die Feststellung

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1992 - 2 L 184/91
  • VGH Bayern, 15.07.2008 - 6 CS 08.950

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Anlagenabgrenzung; Heilung durch nach

  • VG Düsseldorf, 13.07.2004 - 17 K 5616/03

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer

  • VG Augsburg, 18.07.2014 - Au 2 S 14.1006

    Erschließungsbeitragsrecht; vorläufiger Rechtsschutz; Vorausleistung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1999 - 3 A 1403/93

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1992 - 6 A 10127/92

    Ausbau von Verkehrsanlagen; Grundstückseinheit; Beitragsbemessung

  • VG Neustadt, 07.11.2014 - 4 K 478/14

    Erschließungsbeitrag -Zeitpunkt der Beurteilung eines Widerspruchsbescheids -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2005 - 3 A 538/03

    Voraussetzungen für die Entstehung der Beitragspflicht wie insbesondere die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2003 - 3 A 3417/99
  • VG Aachen, 19.01.2007 - 9 L 618/06

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen als Vorausleistung für ein Grundstück;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1997 - 3 B 711/95

    Rechtmäßigkeit eines Vorausleistungsbescheides i.R.v. Erschließungsmaßnahmen

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.1992 - 2 S 1731/92

    Erfolglose Richterablehnung wegen des Inhalts einer im Prozeß ergangenen

  • VG Koblenz, 06.11.2006 - 4 K 159/06

    Erschließungsbeitragsrecht-Grunderwerb als Herstellungsmerkmal

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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.10.1991 - 8 C 89.89   

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BVerwG, 14.10.1991 - 8 C 89.89 (https://dejure.org/1991,11446)
BVerwG, Entscheidung vom 14.10.1991 - 8 C 89.89 (https://dejure.org/1991,11446)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Oktober 1991 - 8 C 89.89 (https://dejure.org/1991,11446)
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