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   BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 9.02   

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BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 9.02 (https://dejure.org/2003,3259)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.2003 - 8 C 9.02 (https://dejure.org/2003,3259)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 2003 - 8 C 9.02 (https://dejure.org/2003,3259)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 6, § 2 Abs. 1; REAO Art. 3 Abs. 2 und 3
    Berechtigtenfeststellung; verfolgungsbedingte Grundstücksveräußerung; Verfolgungsmaßnahme; Verfolgungsdruck; gesetzliche Vermutung; Widerlegbarkeit; direkter Gegenbeweis; jüdische juristische Person; Liquidator; Vermögensverlust; frei verfügbarer Kaufpreis; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 1 Abs. 6, § 2 Abs. 1
    Berechtigtenfeststellung; Judenvermögensabgabe; Liquidator; Verfolgungsdruck; Verfolgungsmaßnahme; Vermögensverlust; Widerlegbarkeit; direkter Gegenbeweis; frei verfügbarer Kaufpreis; gesetzliche Vermutung; jüdische juristische Person; verfolgungsbedingte ...

  • Wolters Kluwer

    Eintragung als Eigentümerin im Grundbuch nach Erteilung eines Negativattestes im Sinne der Grundstücksverkehrsordnung; Anwendung der gesetzlichen Vermutung von Verfolgungsmaßnahmen nach § 1 Abs. 6 S. 2 Vermögensgesetz (VermG) auf eine Zwangsmaßnahme der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Verfolgungsvermutung; Widerlegung

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 6; ; VermG § 2 Abs. 1; ; REAO Art. 3 Abs. 2; ; REAO Art. 3 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigtenfeststellung; verfolgungsbedingte Grundstücksveräußerung; Verfolgungsmaßnahme; Verfolgungsdruck; gesetzliche Vermutung; Widerlegbarkeit; direkter Gegenbeweis; jüdische juristische Person; Liquidator; Vermögensverlust; frei verfügbarer Kaufpreis; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.01.2002 - 8 C 12.01

    Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung; Gegenbeweis; Abschluss des Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 9.02
    Auf diese Rechtsprechung ist auch heute noch zurückzugreifen (vgl. Urteil vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 12.01 - BVerwGE 115, 360 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 14 S. 62 m.w.N.).

    Vielmehr ist bei der Prüfung der freien Verfügbarkeit vom Kaufpreis in voller Höhe auszugehen (vgl. bereits Urteil vom 24. Januar 2002 - BVerwG 8 C 12.01 - BVerwGE 115, 360 = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 14).

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 9.02
    Dementsprechend hat der Senat bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung festgestellt, dass die gesetzliche Vermutung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG nur durch die in Art. 3 Abs. 2 und 3 REAO vorgesehenen Beweise widerlegbar ist (vgl. Urteile vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - BVerwGE 108, 157 ff. = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 167 und vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301 ff. = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 1 - "Teltow - Seehof I und II").
  • BVerwG, 03.01.2003 - 7 B 57.02

    Jüdisches Eigentum; Zwangsverkauf; Veräußerung durch Nachlasspfleger;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 9.02
    vor, wenn für die verfolgte Eigentümerin ein gerichtlich bestellter Vertreter gehandelt hat, auch wenn dieser selbst nicht verfolgt gewesen ist (vgl. Beschluss vom 3. Januar 2003 - BVerwG 7 B 57.02 - ZOV 2003, 123).
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 16.87

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erwerb der österreichischen

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 9.02
    Das Bundesverwaltungsgericht kann aufgrund der vom Verwaltungsgericht festgestellten und der im Revisionsverfahren neu vorgetragenen, aber nicht weiter beweisbedürftigen Tatsachen (vgl. zu deren Verwertbarkeit Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 16.87 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 64) in der Sache selbst entscheiden (§ 144 Abs. 3 VwGO).
  • BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98

    Teltow-Seehof: Grünflächen- und Straßenlandgrundstücke müssen nicht an die

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 9.02
    Dementsprechend hat der Senat bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung festgestellt, dass die gesetzliche Vermutung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG nur durch die in Art. 3 Abs. 2 und 3 REAO vorgesehenen Beweise widerlegbar ist (vgl. Urteile vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - BVerwGE 108, 157 ff. = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 167 und vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301 ff. = Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 1 - "Teltow - Seehof I und II").
  • BVerwG, 08.12.1994 - 7 B 180.94

    Anspruch auf Rückübertragung eines Wohngrundstücks nach den Vorschriften des

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 9.02
    Da im Herrschaftsbereich der sowjetischen Besatzungsmacht die gebotene Wiedergutmachung des während der NS-Zeit verübten Unrechts nicht stattgefunden hat und daher erst mit jahrzehntelanger Verzögerung gewährt werden kann, hat der Gesetzgeber mit der Verweisung auf die Anordnung BK/0 (49) 180 der Alliierten Kommandantur Berlin vom 26. Juli 1949 eine Beweisregel übernommen, die den in den seinerzeitigen westlichen Besatzungszonen geltenden entsprochen hatte (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 180.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 34) und damit ein System von Vermutung und Widerlegung aufgestellt, das der Beweisnot der seinerzeit Verfolgten oder deren Rechtsnachfolger Rechnung tragen soll.
  • BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03

    Teltow Seehof; Großparzellierung; Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung;

    Der Gesetzgeber hat mit der Verweisung auf die Anordnung der alliierten Kommandantur Berlin vom 26. Juli 1949 eine Beweisregel übernommen, die in den seinerzeitigen westlichen Besatzungszonen galt (Beschluss vom 8. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 180.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 34; Urteil vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 9.02 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 18).

    Das schließt auch die Zulassung eines direkten Gegenbeweises aus, mit dem im Einzelfall ausgeschlossen werden könnte, dass der Verfolgungsdruck für die Veräußerung mit ursächlich gewesen ist (vgl. Urteil vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 9.02 - a.a.O. unter Hinweis auf die Urteile vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - BVerwGE 108, 157 ff. und vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301).

  • VG Gera, 14.08.2003 - 5 K 1854/01

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Zwangsverkauf; Vermutung der

    Der Kaufpreis ist nämlich nur dann im Sinne des Art. 3 Abs. 2 REAO in die freie Verfügbarkeit des Veräußerers gelangt, wenn sich diese Feststellung bezogen auf die gesamte vereinbarte Kaufsumme treffen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2003 - 8 C 9/02, zit. nach juris; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2002 - 8 C 12.01 -, BVerwGE 115, 360/367).

    Das in Art. 3 REAO aufgestellte System von Vermutung und Widerlegung trägt der Beweisnot der seinerzeit Verfolgten und seiner Rechtsnachfolger Rechnung, indem der eine beweiserleichternde Regel für die Kausalität zwischen Verfolgung und Vermögensverlust aufgestellt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2003 - 8 C 9/02 -, ZOV 2003, S. 266/267).

    Da diese Zahlung eines Teilbetrages auf ein Sperrkonto bereits ausreicht, um hinsichtlich des Gesamtbetrages die freie Verfügbarkeit zu verneinen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2003 - 8 C 9/02 -, a.a.O) kann es dahin stehen, ob es sich bei den an das Finanzamt und als Vermittlungsprovision zu zahlenden Beträgen um solche handelt, die an einen Dritten zur Tilgung einer frei von Diskriminierungen begründeten Verbindlichkeit geleistet wurde oder nicht.

  • OVG Thüringen, 22.01.2014 - 2 SO 182/12

    Entschädigung für überlange Verfahrensdauer

    Mit Schriftsatz vom 12. August 2003 wies die Klägerin auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 2003 - 8 C 9.02 - hin und behielt sich eine weitergehende Klagebegründung innerhalb der gesetzten Frist vor.
  • BVerwG, 26.04.2005 - 8 B 32.05

    Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Kollektivverfolgte; Mischehe; ausländische

    Der "direkte Gegenbeweis" als Mittel, um die Verfolgungsvermutung auf andere Weise zu entkräften, ist dagegen nicht statthaft (Urteil vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 9.02 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 18 S. 82 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.05.2003 - 8 B 76.03

    Vereinbarkeit der Stichtagsregelung des Art. 3 Abs. 3 S. 1

    können aber die konkreten Bedingungen des Rechtsgeschäfts wegen der Zwangslage des Veräußerers für ihn schlechter gewesen sein als für einen nichtverfolgten Veräußerer (Urteil vom 30. April 2003 BVerwG 8 C 9.02 zur Veröffentlichung bestimmt).
  • VG Cottbus, 27.12.2019 - 1 K 148/11
    Nach Art. 3 Abs. 2 REAO kann, sofern keine anderen Tatsachen eine ungerechtfertigte Entziehung im Sinne des Art. 3 Abs. 2 beweisen oder für eine solche Entziehung sprechen, die Vermutung, dass das Rechtsgeschäft eine ungerechtfertigte Entziehung war, nur durch den Beweis widerlegt werden, dass der Käufer einen angemessenen Kaufpreis entrichtet hat und dass der Verkäufer frei über diesen verfügen konnte; der "direkte Gegenbeweis", eine ungerechtfertigte Entziehung habe nicht vorgelegen, ist hingegen nicht zulässig (BVerwG, Beschl. v. 26. April 2005 - BVerwG 8 B 32.05 -, Bh 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 33; Urt. v. 26. November 2003 - BVerwG 8 C 10.03 -, BVerwGE 119, 232 ff. - "Teltow Seehof III"; Beschl. v. 26. Mai 2003 - BVerwG 8 B 76.03 -, Bh 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 21; Urt. v. 30. April 2003 - BVerwG 8 C 9.02 -, VIZ 2003, 577; Urt. v. 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.01 -, Bh § 6 VermG Nr. 51; v. 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 -, BVerwGE 108, 157 ff. u. v. 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 -, BVerwGE 108, 301 ff. - "Teltow Seehof I und II").
  • VG Cottbus, 30.03.2012 - 1 K 392/08
    Dies ist nur durch die in Art. 3 Abs. 2 und 3 REAO vorgesehenen Beweise zulässig; ein "direkter Gegenbeweis" als Mittel, um die Verfolgungsvermutung auf andere Weise zu entkräften, ist dagegen nicht statthaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 9.02 -, Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 18, juris Rn. 23; BVerwG, Beschluss vom 26. April 2005 - BVerwG 8 B 32.05 -, Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 33, juris Rn. 12).
  • VG Cottbus, 16.04.2009 - 1 K 829/02

    Rückübertragungsanspruch - Anspruch auf Auskehr des Veräußerungserlöses

    Nach Art. 3 Abs. 2 REAO kann - sofern, wie vorliegend, keine anderen Tatsachen eine ungerechtfertigte Entziehung im Sinne des Art. 3 Abs. 2 beweisen oder für eine solche Entziehung sprechen - die Vermutung, dass das Rechtsgeschäft eine ungerechtfertigte Entziehung war, nur durch den Beweis widerlegt werden, dass der Käufer einen angemessenen Kaufpreis entrichtet hat und dass der Verkäufer frei über diesen verfügen konnte; der "direkte Gegenbeweis", eine ungerechtfertigte Entziehung habe nicht vorgelegen, ist hingegen nicht zulässig (BVerwG, Beschluss vom 26. April 2005 - BVerwG 8 B 32.05 - Bh 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 33; Urteil vom 26. November 2003 - BVerwG 8 C 10.03 - BVerwGE 119, 232 ff. - "Teltow Seehof III"; Beschluss vom 26. Mai 2003 - BVerwG 8 B 76.03 - Bh 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 21; Urteil vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 9.02 - VIZ 2003, 577; Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.01 - Bh § 6 VermG Nr. 51; vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - BVerwGE 108, 157 ff. und vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301 ff. - "Teltow Seehof I und II").
  • VG Berlin, 26.05.2011 - 29 K 126.09

    Universität Leipzig verliert altägyptische Sammlung Prof. Dr. Georg Steindorff

    Insoweit kann die Verfolgungsvermutung grundsätzlich nur durch die in Art. 3 Abs. 2 und 3 REAO vorgesehenen Beweise widerlegt werden (BVerwG, Urteil vom 30. April 2003 - 8 C 9.02 -, Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 18 = juris Rdnr. 23 m.w.N.).
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