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   BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86   

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BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86 (https://dejure.org/1986,204)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1986 - 8 C 9.86 (https://dejure.org/1986,204)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1986 - 8 C 9.86 (https://dejure.org/1986,204)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umlagefähiger Erschließungsaufwand - Bürgerlich-rechtlicher Grundstücksbegriff - Verteilung - Wirtschaftliche Grundstückseinheit - Grobe Unangemessenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands grundsätzlich in Orientierung am bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff; Voraussetzungen für eine Anwendung des Begriffs der wirtschaftlichen Grundstückseinheit in Ausnahmefällen gröblich unangemessener Ergebnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1658 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 420
  • DVBl 1987, 630
  • BauR 1987, 432
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.06.1973 - IV C 62.71

    Grundstücksbegriff im Erschließungsbeitragsrecht; Zugrundelegung einer

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86
    Ein Abweichen vom (sog. Buch-)Grundstücksbegriff des bürgerlichen Rechts ist grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn das Festhalten an diesem Begriff dazu führt, daß ein (z.B. sog. Handtuch-)Grundstück bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands völlig unberücksichtigt bleiben muß, obwohl es - mangels hinreichender Größe lediglich allein nicht bebaubar - zusammen mit einem oder mehreren Grundstücken des gleichen Eigentümers ohne weiteres baulich angemessen genutzt werden darf (im Anschluß an Urteil vom 20. Juni 1973 - BVerwG IV C 62.71 - BVerwGE 42, 269).

    Nach der auch vom Berufungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts rechtfertigt sich ein Abweichen vom Buchgrundstücksbegriff nur dann ausnahmsweise, wenn "es nach dem Inhalt und Sinn des Erschließungsbeitragsrechts gröblich unangemessen wäre, den bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff zugrunde zu legen" (Urteil vom 20. Juni 1973 - BVerwG IV C 62.71 - BVerwGE 42, 269 [BVerwG 20.06.1973 - IV C 62/71]).

  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 82.69

    Anforderung einer Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge - Berechnung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86
    Richtig ist auch, daß von diesem Buchgrundstücksbegriff ausnahmsweise zugunsten des Begriffs der "wirtschaftlichen Grundstückseinheit" abzuweichen ist, der darauf abhebt, ob zusammenhängende Flächen - unabhängig von ihrer katastermäßigen Einheit - ein wirtschaftliches Ganzes bilden und demselben Eigentümer gehören (vgl. u.a. Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 82.69 -BVerwGE 38, 35 [BVerwG 16.04.1971 - IV C 82/69]).
  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 61.75

    Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands; Differenzierung nach Art

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86
    Diese Verteilungsregelung entspricht der Regelung, die das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 61 - 68 und 80 - 84.75 - (BVerwGE 57, 240 [BVerwG 26.01.1979 - 4 C 61/75]) überprüft und gebilligt hat.
  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84

    Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86
    Unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.84 - (BVerwGE 71, 363 [BVerwG 27.06.1985 - 8 C 30/84]) trägt sie vor, die Erschließungswirkung der M...-P...-Straße erstrecke sich ausschließlich auf den (von dieser Straße aus gesehen) vorderen, entsprechend der Ausweisung im Bebauungsplan auf einer Fläche von 21 x 21 m mit einem achtgeschossigen Hochhaus bebauten Teil des Grundstücks, während dessen hinterer, mit mehreren eingeschossigen Gebäuden bebauter Teil (nur) durch eine andere Anbaustraße erschlossen werde.
  • BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 115.84

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für Außenbereichsgrundstücke auch nicht im

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86
    Ein nach Inhalt und Sinn des Erschließungsbeitragsrechts "gröblich unangemessenes" Ergebnis tritt durch die Anwendung des Buchgrundstücksbegriffs grundsätzlich nur dann ein, wenn sie zur Folge hat, daß wegen des Verhältnisses zwischen § 133 Abs. 1 BBauG einerseits und § 131 Abs. 1 BBauG andererseits (vgl. zu diesem Verhältnis zuletzt Urteil vom 14. Februar 1986 - BVerwG 8 C 115.84 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 95 S. 62 ) ein (z.B. sog. Handtuch-)Grundstück bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands völlig unberücksichtigt bleiben muß, obwohl es - mangels hinreichender Größe lediglich allein nicht bebaubar - zusammen mit einem oder mehreren angrenzenden Grundstücken des gleichen Eigentümers ohne weiteres baulich angemessen genutzt werden darf.
  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 54.85

    Heranziehungsverfahren - Billigkeitserlaß - Vereinbarung - Beitragspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86
    Vielmehr ist ein zu einem ungekürzten Erschließungsbeitrag herangezogener Beitragspflichtiger gehalten, etwaige sachliche oder persönliche Billigkeitsgründe in einem gesonderten Erlaßverfahren zu betreiben und gegebenenfalls - nach Durchführung eines Vorverfahrens - im Wege der Verpflichtungsklage gerichtlich zu verfolgen (vgl. zuletzt Urteil vom 1. August 1986 - BVerwG 8 C 54.85 - UA S. 9 f.).
  • BVerwG, 13.08.1976 - IV C 23.74

    Festlegung des Umfanges von Erschließungsstraßen; Herstellungsmerkmale und

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86
    Soweit der Kläger meint, die gewählte Form der Verbindung zwischen der E...- und der F...straße (bzw. jetzt: Einsteinstraße) vorbei an seinen beiden Grundstücken sei nicht erforderlich gewesen, weil die auf seinem Grundstück Flurstück 756 stehenden Gebäude bereits durch einen Privatweg auf diesem Grundstück erschlossen seien, übersieht er, daß sich die Erforderlichkeit einer Anbaustraße nicht nach der Beziehung beurteilt, die die Erschließungsanlage zu einem einzelnen Grundstück und den auf ihm errichteten Gebäuden hat, sondern nach ihrer Beziehung zu dem gesamten zu erschließenden Gebiet (vgl. u.a. Urteil vom 13. August 1976 - BVerwG IV C 23.74 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 21 S. 14 ).
  • BVerwG, 01.04.1981 - 8 C 5.81

    Kreis der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke bei Hinterliegergrundstücken

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86
    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. statt vieler Urteil vom 1. April 1981 - BVerwG 8 C 5.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 37 S. 1 m.weit.Nachw.) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit grundsätzlich auf den Grundstücksbegriff des bürgerlichen Rechts (sog. Buchgrundstücksbegriff) abzustellen ist.
  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 4.75

    Erschließungseinheit; Zum Anbau bestimmte Straße mit Verbindungsfunktion;

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86
    Daß Beiträge nur insoweit erhoben werden dürfen, als die jeweilige Erschließungsanlage erforderlich ist, um u.a. die Bauflächen entsprechend den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen, gilt im Grundsatz sowohl für die Anlage schlechthin als auch für deren Art und Umfang (vgl. u.a. Urteil vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 22 m.weit.Nachw.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2007 - 1 L 256/06

    Beitragsrelevanter Vorteil im Rahmen des Kanalanschlussbeitragsrechts

    Das Verwaltungsgericht könne sich auch nicht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht vom 30.01.1987 - 8 C 9.86 - stützen.

    Nichts anderes gilt grundsätzlich für einen kombinierten Grundstücksflächen- und Vollgeschossmaßstab, wie er auch vorliegend vom Ortsgesetzgeber gebildet worden ist (vgl. für das Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urt. v. 26.01.1979 - IV C 61.75 u.a. -, BVerwGE 57, 240 - zitiert nach juris; Urt. v. 12.12.1986 - 8 C 9/86 -, NVwZ 1987, 420; vgl. für das Recht der leitungsgebundenen Einrichtungen OVG Bautzen, Urt. v. 21.10.1999 - 2 S 551/99 -, SachsVBl. 2000, 65, 68 m.w.N.).

    Diese vom Bundesverwaltungsgericht im Erschließungsbeitragsrecht vertretene Rechtsansicht (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 20.6.1973 - IV C 62.71 -, BVerwGE 42, 269 - zitiert nach juris; Urt. v. 12.12.1986 - 8 C 9.86 -, NVwZ 1987, 420) gilt auch für das Recht der leitungsgebundenen Anlagen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 26.04.1989 -9 L 7/89 -, NVwZ 1989, 1088 - zitiert nach juris).

    Nimmt man die einschlägige Maßstabsregelung des § 4 Abschn. I Abs. 4 Nr. 2 KBS in den Blick, hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 12.12.1986 - 8 C 9/86 -, NVwZ 1987, 420, 422) zwar ausgeführt, für die Ermittlung des Nutzungsfaktors, mit dem bei Anwendung des kombinierten Grundstücksflächen- und Vollgeschossmaßstabs zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der baulichen Nutzung der erschlossenen Grundstücke deren Flächen zu multiplizieren sind, dürfe in einer Erschließungsbeitragssatzung bestimmt werden, dass auf die im Bebauungsplan für ein Grundstück jeweils festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse abzustellen sei.

    Hier liegt auch ein wesentlicher Unterschied zu dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1986 - 8 C 9/86 - (a.a.O.) zugrunde liegenden Sachverhalt.

    ee) Auch eine Einbeziehung der Regelung des § 17 BauNVO in die Prüfung der Vorteilsgerechtigkeit bestätigt das gefundene Ergebnis (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1986 - 8 C 9/86 -, a.a.O., zu § 17 BauNVO a.F.).

  • BFH, 13.01.2011 - V R 12/08

    Kein Vorsteuerabzug bei Zuwendung von Erschließungsanlagen - Sofortentscheidung

    Unter welchen Voraussetzungen das der Fall ist, richtet sich dabei nach den Bestimmungen des Straßenrechts der Länder, die insoweit ausnahmslos auf eine Widmung der Anlage für den öffentlichen Verkehr abstellen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 12. Dezember 1986  8 C 9/86, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1987, 420, unter 1.c).
  • BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09

    Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche

    Das ist dann der Fall, wenn ein Grundstück bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands völlig unberücksichtigt bliebe, obwohl es - mangels hinreichender Größe allein nicht bebaubar - zusammen mit einem oder mehreren Grundstücken desselben Eigentümers ohne weiteres baulich angemessen genutzt werden kann (Urteile vom 16. April 1971 - BVerwG 4 C 82.69 - BVerwGE 38, 35 und vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 8 C 9.86 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 69 S. 112).
  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

    Mehrere je selbständig bebaubare Grundstücke desselben Eigentümers können auch im Fall einheitlicher Nutzung nicht unter Abweichen vom (sog. Buch-)Grundstücksbegriff des bürgerlichen Rechts als erschließungsbeitragsrechtlich nur ein Grundstück gewertet werden (im Anschluß an Urteil vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 8 C 9.86 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 69 S. 107).

    Ein nach Inhalt und Sinn des Erschließungsbeitragsrechts "gröblich unangemessenes" Ergebnis tritt nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 12. Dezember 1986 (BVerwG 8 C 9.86 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 69 S. 107 ) bei Anwendung des Buchgrundstücksbegriffs einzig dann ein, wenn sie dazu führt, daß ein (z.B. sogenanntes Handtuch-)Grundstück bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands völlig unberücksichtigt bleiben muß, obwohl es - mangels hinreichender Größe lediglich allein nicht bebaubar - zusammen mit einem oder mehreren Grundstücken des gleichen Eigentümers ohne weiteres baulich angemessen genutzt werden darf.

  • BVerwG, 16.09.1998 - 8 C 8.97

    Grundstücksbegriff, Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB,

    Einzig bei einer solchen Konstellation führt das Festhalten am Buchgrundstücksbegriff zu der unter dem Blickwinkel des auf einen angemessenen Vorteilsausgleich ausgerichteten Erschließungsbeitragsrechts unerträglichen Konsequenz, daß das betreffende Grundstück überhaupt nicht mit einem Beitrag belastet werden kann, obgleich sich für den Eigentümer das Vorliegen nicht eines, sondern mehrerer (Buch-)Grundstücke baurechtlich in keiner Weise hinderlich auswirkt (vgl. Urteile vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 8 C 9.86 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 69 S. 107 , vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 78.88 Buchholz a.a.O. Nr. 79 S. 27 und vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 18.92 - Buchholz a.a.O. Nr. 91 S. 1 ).

    Abgesehen davon, daß der Gemeinde insoweit ein weites Planungsermessen einzuräumen ist, ist die Frage der Erforderlichkeit nicht aus der Sicht eines einzelnen Grundstücks, sondern des gesamten zu erschließenden Gebietes zu beantworten (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 8 C 9.86 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 69 S. 107 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11

    Haupterschließungsstraße und Stichstraßen als Abrechnungseinheit;

    Hebt die anzuwendende Verteilungsregelung einer Erschließungsbeitragssatzung auf die Anzahl der Vollgeschosse ab und ist nicht dieses Nutzungsmaß, sondern etwa die Größe der bebaubaren Grundfläche oder der zulässigen Geschossfläche durch die Baubeschränkung beeinträchtigt, bleibt die Baubeschränkung ohne Einfluss auf die Kostenverteilung, so lange jedenfalls die festgesetzte Geschosszahl auf einem Teil des Baugrundstücks realisiert werden kann (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9.86 - NVwZ 1987, 420).

    Die Entscheidung des Satzungsgebers, im Rahmen des Vollgeschossmaßstabes als Geschosszahl auf die höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse abzustellen, hält sich im Rahmen des weiten Bewertungsermessens nach § 38 Abs. 2 und Abs. 3 KAG (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9.86 - NVwZ 1987, 420).

    Hebt die anzuwendende Verteilungsregelung wie hier auf die Anzahl der Vollgeschosse ab und ist nicht dieses Nutzungsmaß, sondern etwa die Größe der bebaubaren Grundfläche oder der zulässigen Geschossfläche durch die Baubeschränkung beeinträchtigt, dann bleibt die Baubeschränkung ohne Einfluss auf die Kostenverteilung, solange jedenfalls die festgesetzte Geschosszahl auf einem Teil des Baugrundstücks realisiert werden kann (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.04.1991 - 2 S 413/90 - VBlBW 1991, 377; BVerwG, Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9.86 - NVwZ 1987, 420).

    Die Entscheidung des Satzungsgebers, bei der Ermittlung des Nutzungsmaßes als Geschosszahl auf die höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse bzw. - übertragen auf die hier zu beurteilende Konstellation - auf die in einem Teil des Grundstücks zulässige Anlagehöhe abzustellen (vgl. § 7 EBS), hält sich im Rahmen seines weiten Bewertungsermessens (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1986, aaO).

  • VG Lüneburg, 17.11.2016 - 3 A 16/15

    Aufrundung; Bestimmtheit; Divisor; Erschließungsbeitrag; Gebäudehöhe;

    Bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands ist im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit grundsätzlich auf den Grundstücksbegriff des bürgerlichen Rechts (sog. Buchgrundstücksbegriff) abzustellen (BVerwG, Beschl. v. 21.12.2015 - 9 B 46/15 -, juris Rn. 3; Urt. v. 12.12.1986 - 8 C 9/86 -, juris Rn. 30).

    Ein Abweichen vom Buchgrundstücksbegriff rechtfertigt sich nur dann ausnahmsweise, wenn es nach dem Inhalt und Sinn des Erschließungsbeitragsrechts gröblich unangemessen (im Sinne unerträglicher Konsequenzen) wäre, den bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff zugrunde zu legen (BVerwG, Urt. v. 12.12.1986 - 8 C 9/86 -, juris Rn. 33).

    Die Erschließungsbeitragssatzung der Beklagten regelt für den Fall (für den § 131 BauGB selbst nichts vorsieht), dass der Bebauungsplan für ein (Buch-)Grundstück unterschiedliche Festsetzungen bezüglich der zulässigen Vollgeschosse vorsieht, - bundesrechtskonform (BVerwG, Urt. v. 12.12.1986 - 8 C 9/86 -, juris Rn. 35 (achtgeschossig / eingeschossig)) - in § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a) EBS, dass als Zahl der Vollgeschosse die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse gilt.

    Inwieweit ein Ortsgesetzgeber der unterschiedlichen Ausnutzbarkeit von Grundstücken durch eine stärkere Beitragsbelastung Rechnung trägt, unterliegt seinem weiten Bewertungsermessen, dessen Ausübung sich allerdings an dem Umfang der Vorteile zu orientieren hat, die dem Grundstück durch die Inanspruchnahmemöglichkeit der Erschließungsanlage vermittelt werden (BVerwG, Urt. v. 12.12.1986 - 8 C 9/86 -, juris Rn. 37).

    Das Anknüpfen an die jeweils höchstzulässige Vollgeschosszahl ist sachgerecht, weil die entsprechende Geschosszahl Bedeutung für die bauliche Ausnutzbarkeit eines erschlossenen Grundstücks hat, von der ihrerseits das Ausmaß der diesem Grundstück vermittelten Erschließungsvorteile abhängt, und von dem weiten Ermessen der Beklagten gedeckt (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1986 - 8 C 9/86 -, juris Rn. 37; VGH Mannheim, Urt. v. 26.10.2011 - 2 S 1294/11 -, juris Rn. 73, 75 (Gebäudehöhe bis 20 Meter); VG Dresden, Urt. v. 16.04.2013 - 2 K 1904/11 -, juris Rn. 17; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 18 Rn. 68; Rosenzweig/Freese/v. Waldthausen, NKAG, Kommentar, Stand: Februar 2016, § 6 Rn. 133, 214).

  • BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 8.18

    Klage eines Grundstückseigentümers gegen die gegen die Erhebung von

    Der Kläger ist in der Gemarkung M., Flur ..., Eigentümer der durch die G.-P.-Straße - jeweils als wirtschaftliche Einheit (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1986 - 8 C 9.86 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 69 S. 112 f. und vom 22. April 1994 - 8 C 18.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 91 S. 4) - erschlossenen Flurstücke 325/4 und 5 sowie 326/6 und 7. Des Weiteren steht das Eckgrundstück 330/10, welches an die G.-P.-Straße und an die F...straße grenzt, in seinem Eigentum.
  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88

    Kosten des Grunderwerbs - Erschließungsanlage - Sondergebiet - Allgemeines

    Ein Ergebnis ist in diesem Sinne einzig dann "gröblich unangemessen", wenn die Anwendung des Buchgrundstücksbegriffs dazu führt, daß ein Grundstück bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands völlig unberücksichtigt bleiben muß, obwohl es - mangels hinreichender Größe lediglich allein nicht bebaubar - zusammen mit einem oder mehreren Grundstücken desselben Eigentümers ohne weiteres baulich angemessen genutzt werden darf (vgl. u.a. Urteile vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 8 C 9.86 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 69 S. 107 und vom 15. Januar 1988 - BVerwG 8 C 111.86 - a.a.O. S. 3).
  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 18.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Straßenzug als eine oder mehrere

    Richtig ist auch, daß ein Abweichen von diesem Grundstücksbegriff ausnahmsweise gerechtfertigt ist, wenn das Festhalten an diesen Begriff dazu führt, daß ein (z.B. sog. Handtuch-)Grundstück bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands völlig unberücksichtigt bleiben muß, obwohl es - mangels hinreichender Größe lediglich allein nicht bebaubar - zusammen mit einem oder mehreren Grundstücken des gleichen Eigentümers ohne weiteres baulich angemessen genutzt werden darf (vgl. u.a. Urteil vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 8 C 9.86 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 69 S. 107 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 2 S 620/16

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - zu den Rechtsfolgen einer

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 4 K 12/07

    Gültigkeit einer Trinkwasserbeitragssatzung - Tiefenbegrenzung

  • BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 46.15

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsbeitragsrecht; Beitragspflicht; Grundstück;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2018 - 15 A 1869/17

    Heranziehung eines Grundstückeigentümers zu einem Kanalanschlussbeitrag für den

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1992 - 2 S 1328/90

    Abwasserbeitrag: Abstellen auf im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02

    Erschließungsbeitrag - Abschnittsbildung - Buchgrundstücksbegriff

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2022 - 15 A 2834/17

    Erschließungswirkung; Hinterliegergrundstück; Gewerbegebietszuschlag; Gebot der

  • VGH Bayern, 18.12.2006 - 6 ZB 05.672

    Erschließungsbeitragsrecht; historische Straße (verneint); planerische Deckung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10530/04

    Eine Wertermittlung nach § 154 Abs 2 BauGB orientiert sich an dem

  • VG Greifswald, 10.06.2009 - 3 A 866/08

    Nachträgliche Beitragserhebung für ein erschlossenes Grundstück

  • OVG Sachsen, 16.12.2014 - 5 A 625/13

    Vorausleistung, Erschließungsbeitrag, Buchgrundstück, Grundstück im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2017 - 15 A 705/15
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.08.2015 - 6 C 10860/14

    Normenkontrolle; wiederkehrende Abwasserbeseitigungs- und

  • VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.195

    Vorauszahlung auf Straßenausbaubeitrag für gemischt genutztes Grundstück

  • OVG Saarland, 30.04.1987 - 1 R 80/87

    Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren; Straßenreinigungsgebührenrechtlicher

  • OVG Sachsen, 09.02.2016 - 5 A 773/13

    Anschlussgebühr, Niederschlagswassergebühr, Abgabenbescheid, Bestimmtheit,

  • OVG Sachsen, 31.03.2014 - 5 A 124/13

    Änderungen eines Kommunalabgabenbescheids außerhalb des Widerspruchsverfahrens

  • VG Würzburg, 24.07.2014 - W 3 K 13.307

    Straßenausbaubeitrag; grundbuchrechtlicher Grundstücksbegriff; wirtschaftliche

  • VGH Bayern, 22.11.2007 - 23 N 07.1472

    Kommunalabgabenrecht: Gesetzliche Vorgaben beim Erlass von Abgabesatzungen //

  • OVG Thüringen, 31.05.2010 - 4 EO 788/06

    Maßgeblicher Grundstücksbegriff für die Anwendung satzungsrechtlicher

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2018 - 9 LC 4/17

    Abgabengerechtigkeit; Abwägungsentscheidung; Anfechtungsklage; Auslegung;

  • BVerwG, 24.04.2008 - 9 B 4.08
  • VGH Bayern, 22.11.2007 - 23 N 07.1678

    Normenkontrolle; Herstellungsbeitrag für die öffentliche

  • OVG Thüringen, 20.12.2001 - 4 ZEO 867/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge, Beitragsrecht,

  • OVG Sachsen, 26.04.2018 - 1 A 383/17

    Anfechtungsstreit; Beseitigungsanordnung; Abstandsfläche; Grundstücksbegriff;

  • VG Weimar, 30.04.1998 - 6 E 2486/97

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beiträge nach dem

  • VG Frankfurt/Oder, 11.06.2020 - 3 K 1057/13

    Rechtswidrigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides wegen vollständiger

  • BVerwG, 24.01.2019 - 9 B 8.18

    Bewirken öffentlich-rechtlicher Baubeschränkungen durch bauplanungsrechtliche

  • BVerwG, 24.01.2019 - 9 B 7.18

    Bewirken öffentlich-rechtlicher Baubeschränkungen durch bauplanungsrechtliche

  • VG Sigmaringen, 17.07.2012 - 3 K 2839/10

    Erschließungsbeitragsrechtliche Behandlung einer Fläche, die unselbständiger Teil

  • BVerwG, 24.01.2019 - 9 B 9.18

    Bewirken öffentlich-rechtlicher Baubeschränkungen durch bauplanungsrechtliche

  • VGH Bayern, 24.07.2014 - 20 B 14.744

    Herstellungsbeitrag zur Entwässerungseinrichtung

  • OVG Sachsen, 16.07.2014 - 5 A 753/12

    Anschlussbeitrag, Beitragsgegenstand, Buchgrundstück, wirtschaftlicher

  • VG Greifswald, 21.06.2006 - 3 A 561/04
  • BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 50.15

    Einzelne Ferstsetzung der Vorausleistung zu Erschließungsbeiträgen für jedes

  • BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 48.15

    Einzelne Ferstsetzung der Vorausleistung zu Erschließungsbeiträgen für jedes

  • BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 47.15

    Einzelne Ferstsetzung der Vorausleistung zu Erschließungsbeiträgen für jedes

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2000 - 9 M 4526/99

    Beitragspflicht; Buchgrundstück; Erschließungsbeitrag; Grundstücksteilung;

  • OVG Sachsen, 21.07.2021 - 5 A 63/19

    Beitrag; Buchgrundstück; wirtschaftliche Einheit; Baugrundstück;

  • BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 49.15

    Einzelne Ferstsetzung der Vorausleistung zu Erschließungsbeiträgen für jedes

  • OVG Sachsen, 18.12.2014 - 5 A 192/12

    Buchgrundstücksbegriff, wirtschaftliche Einheit, selbstständige Bebaubarkeit,

  • OVG Sachsen, 23.07.2014 - 5 A 412/13

    Anfechtungsklage, Nichtigkeit, Unwirksamkeit, Abgabenbescheid, Grundstück

  • OVG Sachsen, 17.06.2015 - 5 A 483/13

    Schmutzwasserbeitrag, Streuobstwiese, Biotopkartierung, bauakzessorische Nutzung,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 5 B 8.14

    Erschließungsbeitrag; erschlossene Grundstücke; Verteilung; Maßstab;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2000 - 3 A 1434/97

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die

  • BVerwG, 24.01.2019 - 9 B 6.18

    Bewirken öffentlich-rechtlicher Baubeschränkungen durch bauplanungsrechtliche

  • VG Frankfurt/Oder, 17.08.2017 - 3 L 572/17

    Erschließungsbeiträge

  • VG Gelsenkirchen, 20.03.2012 - 9 K 365/09

    Erschlossen; Bestimmtheit; Tiefenbegrenzung; Außenbereich; wirtschaftliche

  • VG Cottbus, 03.03.2011 - 6 K 351/09

    Beitragsmaßstab bei der Heranziehung zum Schmutzwasserbeitrag

  • VGH Hessen, 20.09.1989 - 5 UE 8/86

    Quasi-Längsspaltung bei Ausbau zur beidseitigen Erschließungsanlage

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2020 - 1 LZ 869/18

    Weitere Erhebungen von Ausbaubeiträgen - Erstmalige Entstehung einer Vorteilslage

  • VG Halle, 25.08.2017 - 4 A 318/16

    Entstehen der sachlichen Beitragspflicht für räumlich getrennt liegende

  • OVG Sachsen, 22.02.2016 - 5 A 340/15

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); ernstliche Zweifel, Divergenz,

  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.1994 - 2 S 1213/92

    Kommunalabgabenrecht: Auswirkungen von öffentlich-rechtlichen Baubeschränkungen;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.1991 - 2 S 413/90

    Zur Erschließungsbeitragspflicht für ein Außenbereichsgrundstück - Abweichen vom

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2011 - 4 L 75/11

    Abgrenzung von Innen- und Außenbereich im Kommunalabgabenrecht

  • OVG Thüringen, 20.11.1998 - 4 ZEO 881/97

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

  • BVerwG, 01.11.1993 - 8 B 155.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zulässige

  • VGH Hessen, 17.01.1990 - 5 UE 175/86

    Zum Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks; zur einheitlichen Nutzung

  • OVG Sachsen, 30.09.2014 - 5 A 588/13

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Hinterliegergrundstück, Vorteil,

  • VG Düsseldorf, 14.12.2011 - 12 L 901/11

    Anwendung der §§ 127 ff. BauGB auf vorhandene Straßen i.S.d. früheren Preußischen

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 136/96
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.1996 - 3 B 2330/93

    Erschließung, Erschließungsbeitrag, Erschlossensein, Grundstück, Teilfläche,

  • VG Weimar, 24.01.2007 - 6 K 387/06

    Ausbaubeiträge; Begriff der "tatsächlichen Bebauung" i.S.v. § 7 Abs. 7

  • BVerwG, 10.08.1988 - 8 B 17.88

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Geschossfläche

  • VG Minden, 08.03.2013 - 5 K 2714/11

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag bei einer ausgebauten, teilweise nur

  • OVG Thüringen, 05.06.1998 - 4 ZEO 1272/97

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1989 - 3 A 1004/87
  • VG Köln, 13.06.2017 - 17 K 4191/15
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1997 - 3 A 4257/92

    Fahrbahn; Anbaustraße; Grünstreifen; Anliegergrundstück; Beitragspflicht;

  • VG Dresden, 30.07.1998 - 7 K 1449/96

    Heranziehung zu einem Abwasserbeitrag für ein Grundstück; Anforderungen an die

  • VG Würzburg, 20.10.2016 - W 3 K 15.829

    Vorauszahlung auf einen Straßenausbaubeitrag

  • VG Gera, 14.07.1997 - 5 E 602/97

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht;

  • VG Augsburg, 16.08.2012 - Au 2 K 10.398

    Erschließungsbeitragsrecht; öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkung;

  • VG Weimar, 18.12.2006 - 6 E 1423/06

    Ausbaubeiträge; Begriff der wirtschaftlichen Grundstückseinheit im

  • VG Meiningen, 07.08.1997 - 8 E 394/97

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Beitragspflichtiger

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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.1987 - 8 C 9.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,34291
BVerwG, 12.12.1987 - 8 C 9.86 (https://dejure.org/1987,34291)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1987 - 8 C 9.86 (https://dejure.org/1987,34291)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1987 - 8 C 9.86 (https://dejure.org/1987,34291)
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