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   BVerwG, 11.03.1983 - 8 C 91.81   

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https://dejure.org/1983,3002
BVerwG, 11.03.1983 - 8 C 91.81 (https://dejure.org/1983,3002)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1983 - 8 C 91.81 (https://dejure.org/1983,3002)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1983 - 8 C 91.81 (https://dejure.org/1983,3002)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zivildienstunfähiger auf Dauer - Entlassungszeitpunkt - Rückwirkende Entlassung - Rückwirkungsanordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1983, 1026
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2008 - 1 A 157/07
    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1983, - 8 C 91.81 zitiert nach JURIS; Stelkens/Bonk Verwaltungsverfahrensgesetz, 7. Aufl. 2008, § 37 Rn. 55.
  • VGH Hessen, 30.01.2014 - 23 C 2254/12

    Ursprünglich fehlerhafte Bekanntmachung einer vorläufigen Anordnung

    Eine Auslegung oder Umdeutung der vorläufigen Anordnung dahingehend, dass die Besitzeinweisung der Beigeladenen erst mit Beginn der Wirksamkeit gegenüber dem Kläger, also erst ab 2. März 2012 gelten solle, ist angesichts des eindeutigen Wortlauts der vorläufigen Anordnung nicht möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1983 - 8 C 91/81 - juris Rdnr. 12 und Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 5 ME 156/08 - juris Rdnr. 10 und 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2002 - 7 A 1717/01

    Abbruch einer Fachwerkscheune auf einem Grundstück durch den Rechtsnachfolger;

    - VII C 18.66 -, BVerwGE 27, 181 (184); Urteil vom 11. März 1983 - 8 C 91.81 -, Buchholz 448.11 § 44 ZDG Nr. 1; Urteil vom 21. Oktober 1983 - 8 C 162.81 -, BVerwGE 68, 121 (123), oder von einer Fortsetzungsfeststellungsklage zur Anfechtungsklage zurückkehrt.
  • BVerwG, 27.09.1993 - 8 B 167.93

    Ablehnung des Antrages auf Aussetzung der Vollziehung bei mangelhaften

    In dem Urteil vom 29. Juni 1990 - BVerwG 8 C 22.89 - (Buchholz 448.0 § 44 WpflG Nr. 9 S. 5 ) hat der Senat unter Fortführung und Ergänzung seiner Rechtsprechung im Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 8 C 91.81 -.
  • BVerwG, 07.04.1992 - 8 B 56.92

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Die mit der Beschwerde als klärungsbedürftig bezeichnete Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Wehrpflichtiger sich auf den Mangel der ordnungsgemäßen Zustellung eines Bescheides der Wehrersatzbehörde nicht berufen kann, weil er die Zustellung des Bescheides unter Verstoß gegen seine wehrrechtlichen Melde- und Mitwirkungspflichten treuwidrig und schuldhaft vereitelt hat, ist, soweit sie sich allgemein beantworten läßt, durch die Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 22. Mai 1987 - BVerwG 8 C 91.81 - (Buchholz 448.0 § 44 WPflG Nr. 7 S. 1 ) und vom 29. Juni 1990 - BVerwG 8 C 22.89 - (Buchholz 448.0 § 44 WPflG Nr. 9 S. 5 ) bereits geklärt und einer weiteren rechtsgrundsätzlichen Beantwortung in dem vom Kläger angestrebten Revisionsverfahren nicht zugänglich.
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