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   BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04   

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BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04 (https://dejure.org/2005,1059)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.2005 - 8 CN 1.04 (https://dejure.org/2005,1059)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 2005 - 8 CN 1.04 (https://dejure.org/2005,1059)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    GG Art. 28 Abs. 2; S-H GO § 17 Abs. 2
    Anschluss- und Benutzungszwang; öffentliche Einrichtung; kommunale Einrichtung; Benutzungsverhältnis; privatrechtliche Ausgestaltung; öffentlich-rechtliche Ausgestaltung; privater Betreiber; Betreibermodell; Betriebsführungsmodell; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 28 Abs. 2
    Anschluss- und Benutzungszwang; Anschlusszwang; Benutzungsverhältnis; Benutzungsverhältnis; Benutzungszwang; Betreibermodell; Betreibermodell; Betriebsführungsmodell; Einwirkungsmaßstab; Fernwärmeversorgung; Formenwahlfreiheit; Kontrollrechte; Organisationshoheit; ...

  • Wolters Kluwer

    Kommunalrechtlicher Anschlusszwang und Benutzungszwang für die Fernwärmeversorgung; Normenkontrollantrag gegen eine Anschlusssatzung; Möglichkeit der privatrechtlichen Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses; Formenwahlfreiheit der Kommune; Organisationshoheit als ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Normenkontrollantrag gegen Wärmeversorgungssatzung mit Anschluss- und Benutzungszwang.

  • Judicialis

    GG Art. 28 Abs. 2; ; S-H GO § 17 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 28 Abs. 2; S-H GO § 17 Abs. 2
    Anschluss- und Benutzungszwang in der Fernwärmeversorgung bei privatrechtlicher Ausgestaltung des Nutzungsverhältnisses - öffentliche Kontrolle der Versorgungssicherheit bei privatrechtlichem Betreiber

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anschluss- und Benutzungszwang bei privatem Betreibermodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 123, 159
  • NJW 2005, 3228 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 1072
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91

    Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04
    Zwar umfasst die zur Selbstverwaltungsgarantie gehörende Befugnis eigenverantwortlicher Führung der Geschäfte auch die Organisationshoheit (vgl. BVerfGE 38, 258 ; 52, 95 ; 78, 331 ; 83, 363 ; 91, 228 ).

    Dementsprechend sind auch die den Gemeinden zustehenden Organisationsbefugnisse durch die Vorgaben des Gesetzgebers gebunden (BVerfGE 91, 228 ).

    Die Organisationshoheit ist deshalb von vornherein nur relativ gewährleistet (vgl. BVerfGE 91, 228 ).

  • OVG Sachsen, 10.12.1996 - 2 S 550/94

    Abgabenrecht, - Zweckverband, - Satzung über die netzgebundene öffentliche

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung weitgehend anerkannt, dass die Regelung des Benutzungsverhältnisses, insbesondere die des Entgelts für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung, grundsätzlich auch dann privatrechtlich erfolgen kann, wenn für die Einrichtung ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht (vgl. u.a. BGH, DVBl 1992, 369/370 m.w.N.; OVG Lüneburg, NJW 1977, 450; Sächsisches OVG, DVBl 1997, 507; HessVGH, ESVGH 25, 59; OVG Münster, NVwZ 1987, 727; a.A. Frotscher, Die Ausgestaltung kommunaler Nutzungsverhältnisse bei Anschluss- und Benutzungszwang, 1974, S. 17; Hölzl/ Hien/Huber, BayGO u.a., Art. 21 GO Anm. 3.1).
  • OVG Sachsen, 03.06.2003 - 4 D 373/99

    Anschluss- und Benutzungszwang, Fernwärmeversorgung, Öffentliche Einrichtung

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04
    Aufgrund dieses sehr weit gefassten Begriffs der öffentlichen Einrichtung (enger z.B. für das sächsische Landesrecht: Sächsisches OVG, Urteil vom 3. Juni 2003 - 4 D 373/99 - NJ 2003, 613 ) stellt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erhöhte Anforderungen an die von der Gemeinde zu treffenden Vorkehrungen, wenn der Anschluss- und Benutzungszwang für eine solche Einrichtung angeordnet werden soll.
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04
    Die Grenzen für die Vorgaben des Gesetzgebers finden sich im Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie (BVerfGE 1, 167 ; 79, 127 ; stRspr) und der Gewährleistung des Art. 28 Abs. 2 GG, den Gemeinden die Möglichkeit eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung zu garantieren (BVerfGE 79, 127 ; BVerwG, Urteil vom 6. April 2005 - BVerwG 8 CN 1.03 -).
  • BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.03

    Anschluss- und Benutzungszwang; öffentliche Einrichtung; privater

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04
    Die Grenzen für die Vorgaben des Gesetzgebers finden sich im Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie (BVerfGE 1, 167 ; 79, 127 ; stRspr) und der Gewährleistung des Art. 28 Abs. 2 GG, den Gemeinden die Möglichkeit eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung zu garantieren (BVerfGE 79, 127 ; BVerwG, Urteil vom 6. April 2005 - BVerwG 8 CN 1.03 -).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvR 267/51

    Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04
    Die Grenzen für die Vorgaben des Gesetzgebers finden sich im Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie (BVerfGE 1, 167 ; 79, 127 ; stRspr) und der Gewährleistung des Art. 28 Abs. 2 GG, den Gemeinden die Möglichkeit eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung zu garantieren (BVerfGE 79, 127 ; BVerwG, Urteil vom 6. April 2005 - BVerwG 8 CN 1.03 -).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.08.1976 - III A 137/74
    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung weitgehend anerkannt, dass die Regelung des Benutzungsverhältnisses, insbesondere die des Entgelts für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung, grundsätzlich auch dann privatrechtlich erfolgen kann, wenn für die Einrichtung ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht (vgl. u.a. BGH, DVBl 1992, 369/370 m.w.N.; OVG Lüneburg, NJW 1977, 450; Sächsisches OVG, DVBl 1997, 507; HessVGH, ESVGH 25, 59; OVG Münster, NVwZ 1987, 727; a.A. Frotscher, Die Ausgestaltung kommunaler Nutzungsverhältnisse bei Anschluss- und Benutzungszwang, 1974, S. 17; Hölzl/ Hien/Huber, BayGO u.a., Art. 21 GO Anm. 3.1).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung weitgehend anerkannt, dass die Regelung des Benutzungsverhältnisses, insbesondere die des Entgelts für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung, grundsätzlich auch dann privatrechtlich erfolgen kann, wenn für die Einrichtung ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht (vgl. u.a. BGH, DVBl 1992, 369/370 m.w.N.; OVG Lüneburg, NJW 1977, 450; Sächsisches OVG, DVBl 1997, 507; HessVGH, ESVGH 25, 59; OVG Münster, NVwZ 1987, 727; a.A. Frotscher, Die Ausgestaltung kommunaler Nutzungsverhältnisse bei Anschluss- und Benutzungszwang, 1974, S. 17; Hölzl/ Hien/Huber, BayGO u.a., Art. 21 GO Anm. 3.1).
  • BVerfG, 10.12.1974 - 2 BvK 1/73

    Magistratsverfassung Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04
    Zwar umfasst die zur Selbstverwaltungsgarantie gehörende Befugnis eigenverantwortlicher Führung der Geschäfte auch die Organisationshoheit (vgl. BVerfGE 38, 258 ; 52, 95 ; 78, 331 ; 83, 363 ; 91, 228 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1986 - 22 A 1206/81
    Auszug aus BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung weitgehend anerkannt, dass die Regelung des Benutzungsverhältnisses, insbesondere die des Entgelts für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung, grundsätzlich auch dann privatrechtlich erfolgen kann, wenn für die Einrichtung ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht (vgl. u.a. BGH, DVBl 1992, 369/370 m.w.N.; OVG Lüneburg, NJW 1977, 450; Sächsisches OVG, DVBl 1997, 507; HessVGH, ESVGH 25, 59; OVG Münster, NVwZ 1987, 727; a.A. Frotscher, Die Ausgestaltung kommunaler Nutzungsverhältnisse bei Anschluss- und Benutzungszwang, 1974, S. 17; Hölzl/ Hien/Huber, BayGO u.a., Art. 21 GO Anm. 3.1).
  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78

    Schleswig-Holsteinische Ämter

  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83

    Nordhorn

  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

  • VGH Hessen, 24.06.1974 - V N 2/70
  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband;

    Zu der in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG enthaltenen Befugnis der eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte gehört auch die Organisationshoheit (Urteil vom 6. April 2005 - BVerwG 8 CN 1.04 - BVerwGE 123, 159 m.w.N.).

    Im Übrigen würde, selbst wenn die Forderung nach einer gesetzlichen Grundlage für eine Privatisierung von Verwaltungstätigkeiten den Garantiegehalt der kommunalen Selbstverwaltung berührte, nichts für einen Eingriff in den Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie für Gemeinden und Gemeindeverbände durch eine Beschränkung der Einschaltung privater Dritter bei der Erledigung von Selbstverwaltungsangelegenheiten sprechen (hierzu BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1994 - 2 BvR 445/91 - BVerfGE 91, 228 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 6. April 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 16.10

    Aufsichtsrat; Aufsichtsrat, fakultativer; Aufsichtsratsmitglied; Auslegung;

    Zum anderen ist die Bindung der auf Vorschlag des Rates bestellten oder gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates an die Beschlüsse des Rates ein Ausfluss des Demokratieprinzips aus Art. 20 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1 GG, das seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland gebietet, dass eine Gemeinde, wenn sie sich zum Betrieb einer Versorgungseinrichtung einer juristischen Person des Privatrechts bedient, durch Einwirkungs- und Kontrollrechte hinreichend Einfluss auf den Betreiber nehmen kann (vgl. Urteil vom 6. April 2005 - BVerwG 8 CN 1.04 - BVerwGE 123, 159 = Buchholz 415.1 Allg. KommR Nr. 154).
  • OVG Thüringen, 24.09.2007 - 4 N 70/03

    Unwirksamkeit einer Fernwärmeversorgungssatzung, die keine Ausnahmen vom

    Jedoch erfordern die Grundrechte, dass die Versorgung, die der Bürger aus der öffentlichen Einrichtung beziehen muss, in gleichem Umfang gesichert ist, als wenn sie unmittelbar durch die öffentliche Hand erfolgte (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 06.04.2005 - 8 CN 1.04 -).

    Die öffentlich-rechtliche Regelung des Zugangs zu einer öffentlichen Einrichtung kann von der Ausgestaltung der Benutzung getrennt betrachtet werden, so dass eine einschränkende Vorgabe für die Gestaltung durch die Kommune nicht erforderlich ist (hierzu grundlegend: BVerwG, Urteile vom 06.04.2005 - 8 CN 1.03 - NVwZ 2005, 963 und - 8 CN 1.04 -NVwZ 2005, 1072; SächsOVG, Urteil vom 03.06.2003 - 4 D 373/99 -SächsVBl.

    Das erfordert nicht nur Eingriffsmöglichkeiten für den Ausfall des Betreibers, z. B. durch Übernahmerechte oder vorzeitige Kündigungsrechte, sondern auch für die Sicherung der zuverlässigen Versorgung im Sinne des Satzungszwecks, was gegebenenfalls auch eine Anpassung an technische Verbesserungen zugunsten des angestrebten Immissionsschutzes notwendig machen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.04.2005 - 8 CN 1.04 - a. a. O. und vorgehend OVG SH, Urteil vom 22.10.2003 - 2 KN 5/02 - a. a. O.; ebenso SächsOVG, Urteil vom 03.06.2003 - 4 D 373/99 - a. a. O.).

    Die somit gebotenen Beschränkungen für die inhaltliche Ausgestaltung der Befreiungstatbestände in der SFW der Antragsgegnerin verstoßen auch nicht gegen deren Rechte aus Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 91 Abs. 1 ThürVerf, denn bei der Ausgestaltung ihres kommunalen Satzungsrechts ist die Antragsgegnerin an die gesetzlichen Grenzen des Kommunalrechts gebunden, zu denen auch die Voraussetzungen gehören, unter denen ein Anschluss- und Benutzungszwang begründet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.04.2005 - 8 CN 1.04 - NVwZ 2005, 1072; zur Vereinbarkeit der vergleichbaren Vorschrift des § 35 Abs. 1 AVBWasserV mit Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG: BVerfG, Beschluss vom 02.11.1981, a. a. O.).

  • VG Neustadt, 07.04.2014 - 4 K 726/13

    Nahwärme Haßloch: Kalkulation der Gemeindewerke Haßloch GmbH muss offen gelegt

    Die Zulässigkeit der Erhebung von privatrechtlichen Entgelten folgt aus der Formenwahlfreiheit der Kommune in Bezug auf ihre öffentlichen Einrichtungen (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 6. April 2005 - 8 CN 1/04 -, NVwZ 2005, 1072; BGH, Urteil vom 5. April 1984 - III ZR 12/83 -, NJW 1985, 197; VerfGH Berlin, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 29/07 -, juris).

    Dies ist bei Übertragung auf eine Privatgesellschaft mit Blick auf das Verbot, die Grundrechte der Bürger übermäßig einzuschränken, nur dann der Fall, wenn die Gemeinde hinreichende Kontroll- und Einwirkungsbefugnisse geltend machen kann (BVerwG, Urteil vom 6. April 2005, a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 8. April 2008 - 4 K 95/07 -, NVwZ-RR 2008, 810; Henneke/Ritgen, Kommunales Energierecht, Seite 197).

    Zwar ist dies, wie bereits ausgeführt, grundsätzlich zulässig, wenn die Kommune in Bezug auf die juristische Person des Privatrechts über hinreichende Einflussmöglichkeiten verfügt (BVerwG, Urteil vom 6. April 2005, a.a.O.).

    Die Anordnung eines Anschluss- und Benutzungszwangs ist bei wie hier privatrechtlich ausgestaltetem Benutzungsverhältnis namentlich nur dann verhältnismäßig, wenn die Gemeinde durch entsprechenden Einfluss auf das Privatunternehmen die Versorgungssicherheit gewährleisten kann (BVerwG, Urteil vom 6. April 2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 3.11

    Kein Erlass von Gebührenbescheiden durch GmbH als Geschäftsbesorger

    Zu der in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG enthaltenen Befugnis der eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte gehört auch die Organisationshoheit (Urteil vom 6. April 2005 - BVerwG 8 CN 1.04 - BVerwGE 123, 159 m.w.N.).

    Im Übrigen würde, selbst wenn die Forderung nach einer gesetzlichen Grundlage für eine Privatisierung von Verwaltungstätigkeiten den Garantiegehalt der kommunalen Selbstverwaltung berührte, nichts für einen Eingriff in den Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie für Gemeinden und Gemeindeverbände durch eine Beschränkung der Einschaltung privater Dritter bei der Erledigung von Selbstverwaltungsangelegenheiten sprechen (hierzu BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1994 - 2 BvR 445/91 - BVerfGE 91, 228 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 6. April 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 4.11

    Kein Erlass von Gebührenbescheiden durch GmbH als Geschäftsbesorger

    Zu der in Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG enthaltenen Befugnis der eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte gehört auch die Organisationshoheit (Urteil vom 6. April 2005 - BVerwG 8 CN 1.04 - BVerwGE 123, 159 m.w.N.).

    Im Übrigen würde, selbst wenn die Forderung nach einer gesetzlichen Grundlage für eine Privatisierung von Verwaltungstätigkeiten den Garantiegehalt der kommunalen Selbstverwaltung berührte, nichts für einen Eingriff in den Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie für Gemeinden und Gemeindeverbände durch eine Beschränkung der Einschaltung privater Dritter bei der Erledigung von Selbstverwaltungsangelegenheiten sprechen (hierzu BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1994 - 2 BvR 445/91 - BVerfGE 91, 228 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 6. April 2005 a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2014 - 4 K 180/12

    Normenkontrolle einer Satzung zur Begründung eines Anschluss- und

    Sie muss die Zugangsansprüche des Personenkreises nach § 22 Abs. 1 GO LSA gewährleisten sowie die Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse und die weitere betriebliche Entwicklung vorgeben können (so OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 8. April 2008, a.a.O., m.w.N.; Böhm/Schwarz, DVBl. 2012, 543, 544 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 6. April 2005 - 8 CN 1.04 -, zit. nach JURIS; OVG Thüringen, Urt. v. 24. September 2007 -, a.a.O.).

    Ob der Antragsgegnerin schon durch die gesellschaftsrechtliche Mehrheitsbeteiligung an der (...) GmbH hinreichende Einflussnahmemöglichkeiten i. S. einer formellen Privatisierung (vgl. dazu Böhm/Schwarz, DVBl. 2012, 544; Müller/Oschmann/Wustlich, EEWärmeG, 2010, § 16 Rdnr. 30; Arndt/Hadziefendic, Die Gemeinde SH 2011, 284, 287 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 6. April 2005, a.a.O.) zur Verfügung gestanden haben, hat die Antragstellerin nicht geltend gemacht, sondern sich allein auf den am 7. Dezember 2012 mit der (...) GmbH geschlossenen Betreibervertrag berufen.

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2009 - LVerfG 9/08

    Einführung der kommunalen Doppik unterliegt nicht dem Konnexitätsprinzip

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 91, 228, 238 ff.) dürfen gesetzliche Vorgaben nicht in den Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie eingreifen und müssen den Kommunen die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung belassen (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 06.04.2005 - 8 CN 1.04 -, BVerwGE 123, 159).
  • VG Freiburg, 16.06.2021 - 1 K 5140/18

    Befreiungsmöglichkeit vom Anschluss- und Benutzungszwang an die

    cc) Die somit gebotenen Beschränkungen für die inhaltliche Ausgestaltung der Befreiungstatbestände in der Fernwärmesatzung der Beklagten verstoßen auch nicht gegen deren Rechte aus Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 71 Abs. 1 Landesverfassung von Baden-Württemberg, denn bei der Ausgestaltung ihres kommunalen Satzungsrechts ist die Antragsgegnerin an die gesetzlichen Grenzen des Kommunalrechts gebunden, zu denen auch die sich aus den Grundrechten der Betroffenen Bürger ergebenden Grenzen für einen Anschluss- und Benutzungszwang gehören (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.04.2005 - 8 CN 1.04 - NVwZ 2005, 1072; zur Vereinbarkeit der vergleichbaren Vorschrift des § 35 Abs. 1 AVBWasserV mit Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG: BVerfG, Beschluss vom 02.11.1981 - 2 BvR 671/81 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11

    Dienstleistungskonzession: Vergabenachprüfungsinstanzen zuständig?

    Abgesehen davon, dass § 9 Abs. 2 ff. LAbfG NRW - insoweit in Abweichung von § 6 Abs. 1 KAG NRW - für die Abfallentsorgung lediglich die Erhebung von Gebühren zulässt und damit die Erhebung privatrechtlicher Entgelte ausschließt (die von der Antragsgegnerin für das Gegenteil benannten Entscheidungen BVerwG NVwZ 2005, 1072 und BGH/ 115, 311 = NJW 1992, 171 betreffen nicht die Abfallentsorgung), sieht § 9 Abs. 2 - 4 AbfG NRW lediglich eine Gebührensatzung der entsorgungspflichtigen Stelle und § 9 Abs. 5 AbfG NRW eine solche des Dritten, dem nach § 16 Abs. 2 KrW-/AbfG die Entsorgungspflicht übertragen ist, vor.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2011 - 1 L 59/10

    Trinkwassergebühren; Refinanzierung der Kosten für die Herstellung der zentralen

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.06.2006 - 2 KN 6/05

    Abfallrecht, Anzeigepflicht, Benutzungsverhältnis, Duldungspflicht, Einrichtung,

  • OVG Sachsen, 23.02.2012 - 5 A 331/10

    Erlass eines Gebührenbescheides durch einen privaten Verwaltungshelfer, Heilung,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2014 - 4 L 180/12

    Anschluss- und Benutzungszwang; Anschlusszwang; Aufgaben; Befreiung;

  • BVerwG, 23.03.2004 - 8 BN 1.04

    Zulässigkeit eines Betriebs einer öffentlichen Einrichtung mit Anschlusszwang und

  • VG Schleswig, 27.08.2021 - 4 A 157/19

    Fernwärmesatzung - Anforderung an einen Befreiungstatbestand hinsichtlich

  • VGH Bayern, 09.01.2023 - 4 ZB 22.2095

    Kein Spiegelbildlichkeitsprinzip bei der Besetzung von Aufsichtsräten kommunaler

  • FG Hamburg, 30.12.2009 - 3 K 5/09

    Umsatzsteuer: Durchlaufender Posten: Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung aus

  • FG Hamburg, 11.12.2009 - 3 K 4/09

    Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung aus Sammelgruben als durchlaufender Posten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2012 - 9 B 50.11

    Trinkwasserversorgung; Anschluss- und Benutzungszwang; privatrechtliche

  • VG Düsseldorf, 07.12.2005 - 5 K 3749/02
  • OLG Stuttgart, 20.04.2011 - 201 Kart 1/11

    Kartellverfahren: Anspruch auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.06.2006 - 2 KN 5/05
  • VK Düsseldorf, 16.05.2011 - VK-12/11

    Konzessionsvergabe der Abfallbeseitigung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - 9 A 4.08

    Unzulässiger Normenkontrollantrag; privatrechtliche Ausgestaltung eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - 9 L 22.12

    Verweisung auf den Zivilrechtsweg: Erhebung von Wasserentgelt durch berliner

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