Rechtsprechung
ArbG Kaiserslautern, 09.12.2008 - 8 Ca 1189/08 |
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 09.12.2008 - 8 Ca 1189/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2009 - 6 Sa 65/09
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2009 - 6 Sa 65/09
Keine Konkretisierung des Arbeitsvertrages auf eine bestimmte Tätigkeit durch …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 9.12.2008 - 8 Ca 1189/08 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.Eine arbeitsmedizinische Begutachtung des Klägers durch die B.A.D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH (Bl. 15 d. A.) enthält u. a. unter Ziffer 2 die Feststellung: "Somit sind Tätigkeiten im Kühlbereich unter 10 Grad Celsius auf Dauer zu vermeiden ..." Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstandes und der erstinstanzlich gestellten Anträge wird auf die Feststellungen im Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 09.12.2008, 8 Ca 1189/08, gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen (Bl. 53-55 d. A.).
unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserslautern, 8 Ca 1189/08, verkündet am 09.12.08, wird die Beklagte verurteilt, den Kläger ausschließlich als Gabelstaplerfahrer nach Maßgabe des Arbeitsvertrages vom 01.03.1989 zu beschäftigen.
Das Arbeitsgericht Kaiserslautern hat mit dem angefochtenen Urteil vom 12.09.2008 - 8 Ca 1189/08 - zurecht darauf erkannt, dass der Kläger keinen Anspruch darauf hat, nach Maßgabe des Arbeitsvertrages vom 01.03.1989 ausschließlich als Gabelstaplerfahrer beschäftigt zu werden.