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   ArbG Koblenz, 03.12.2007 - 8 Ca 1265/07   

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ArbG Koblenz, 03.12.2007 - 8 Ca 1265/07 (https://dejure.org/2007,38769)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 03.12.2007 - 8 Ca 1265/07 (https://dejure.org/2007,38769)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 03. Dezember 2007 - 8 Ca 1265/07 (https://dejure.org/2007,38769)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2008 - 3 Ta 10/08

    Gemeinsamer Betrieb: Bestehen des Arbeitsvertrages mit dem einzelnen

    Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 03.12.2007 - Az: 8 Ca 1265/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen wird in analoger Anwendung des § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den tatbestandlichen Teil des Beschlusses des Arbeitsgerichts vom 14.01.2008 - 8 Ca 1265/07 - dort Seite 2 = Bl. 19 des PKH-Beiheftes.

    Auf den - gemäß § 278 Abs. 6 ZPO erlassenen - Beschluss vom 20.02.2008 - 8 Ca 1265/07 - (Bl. 113 ff. d. A.) wird Bezug genommen.

    Nach näherer Maßgabe des Beschlusses vom 03.12.2007 - 8 Ca 1265/07 - (Bl. 9 ff. des PKH-Beiheftes) bewilligte das Arbeitsgericht dem Kläger teilweise die Prozesskostenhilfe.

    Abgewiesen wurde der Prozesskostenhilfe-Antrag hinsichtlich des Kündigungsschutzantrages des Klägers und hinsichtlich der Rechtsverfolgung des Klägers gegen die Beklagte zu 2. Gegen den am 12.12.2007 zugestellten Beschluss vom 03.12.2007 - 8 Ca 1265/07 - legte der Kläger am 11.01.2008 mit dem Schriftsatz vom 11.01.2008 sofortige Beschwerde ein und begründete diese sogleich.

    Mit dem Beschluss vom 14.01.2008 - 8 Ca 1265/07 - (Bl. 18 ff. des PKH-Beiheftes) hat das Arbeitsgericht der Beschwerde des Klägers nicht abgeholfen und die Beschwerde dem Landesarbeitsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

    Auf die diesbezüglichen Gründe unter Ziffer 2. des Beschlusses vom 14.01.2008 - 8 Ca 1265/07 - (dort Seite 2 = Bl. 19 des PKH-Beiheftes) wird in entsprechender Anwendung des § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen.

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